Respuesta del destinatario

Respuesta de Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium
17 feb 2023
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit
Die Pflegekräfte und die Ärztinnen und Ärzte in den Kinderkliniken und pädiatrischen Praxen
bewältigen die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen weiterhin unter äußerst
angespannten Bedingungen. In diesem Herbst und Winter leiden besonders viele Kinder an
RSV- und anderen Infektionen, die Kliniken und Praxen arbeiten an der Belastungsgrenze und
darüber hinaus.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat sofort reagiert: In den Kliniken wurden die
Pflegepersonaluntergrenzen ausgesetzt und die Möglichkeiten erweitert, Honorarkräfte
einzusetzen und zu finanzieren. Eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der
Fraktionen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP zur dauerhaften Aussetzung
der Budgets in der ambulanten Kinderheilkunde soll zeitnah in das parlamentarische Verfahren
zu dem Entwurf eines 15. Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch-
Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland eingebracht werden. Zudem wurden
Maßnahmen gegen die Versorgungsengpässe bei fiebersenkenden Arzneimitteln für Kinder
getroffen.
Über die akute Krise hinaus muss die kinder- und jugendmedizinische Versorgung auch
dauerhaft gestärkt und ausgebaut werden. Es müssen genügend Pflegekräfte gut für den
Einsatz in der pädiatrischen Versorgung ausgebildet werden. Mit dem Pflegeberufegesetz
wurde die Grundlage für eine qualitativ hochwertige, zukunftsfähige und verlässlich finanzierte
Ausbildung in der Pflege geschaffen. Die generalistisch ausgebildeten Pflegekräfte werden
befähigt, in allen Bereichen der Pflege – Akutpflege, Kinderkrankenpflege, stationäre oder
ambulante Langzeitpflege sowie allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische
Versorgung – tätig zu werden. Alle Auszubildenden absolvieren ihre Ausbildung auch in der
pädiatrischen Versorgung und können diesen Bereich für ihre spätere Berufstätigkeit in Betracht
ziehen. Auszubildende, die bereits ihren Schwerpunkt in der Versorgung von Kindern und
Jugendlichen sehen, haben auch weiterhin die Möglichkeit, sich für einen gesonderten
Berufsabschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu entscheiden. Dabei ist
wichtig zu betonen, dass sich aus den Vertiefungseinsätzen und gesonderten Abschlüssen
noch keine Aussage dazu ableiten lässt, in welchem Versorgungsbereich die Absolventinnen
und Absolventen später tätig werden. Insbesondere lässt sich aus der generalistischen
Ausbildung kein verschärfter Mangel in der pflegerischen Versorgung von Kindern ableiten,
weder für die Zukunft noch was die derzeitige Situation betrifft. Die neuen Ausbildungen haben
überwiegend während des Jahres 2020 begonnen. Deren Absolventinnen und Absolventen
werden erst im weiteren Verlauf des Jahres 2023 ihre Berufstätigkeit aufnehmen. Die
praktische Nutzung der Möglichkeit zur Wahl des gesonderten Abschlusses wird bis Ende 2025
- 2 -
auf der Grundlage belastbarer Daten überprüft. Der Deutsche Bundestag entscheidet dann über
die weiteren Weichenstellungen.
Die Bundesregierung hat die pflegerische Versorgung im Bereich der Pädiatrie weiterhin im
Blick und wird da, wo Handlungsbedarf besteht, auch weiterhin die notwendigen Maßnahmen
ergreifen.
Das Bundesministerium für Gesundheit sichert allen, die die medizinische und pflegerische
Versorgung von Kindern und Jugendlichen leisten und allen, die sich darum sorgen und sich
dafür engagieren, seine volle Aufmerksamkeit und volle Unterstützung zu.
Die Pflegekräfte und die Ärztinnen und Ärzte in den Kinderkliniken und pädiatrischen Praxen
bewältigen die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen weiterhin unter äußerst
angespannten Bedingungen. In diesem Herbst und Winter leiden besonders viele Kinder an
RSV- und anderen Infektionen, die Kliniken und Praxen arbeiten an der Belastungsgrenze und
darüber hinaus.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat sofort reagiert: In den Kliniken wurden die
Pflegepersonaluntergrenzen ausgesetzt und die Möglichkeiten erweitert, Honorarkräfte
einzusetzen und zu finanzieren. Eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der
Fraktionen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP zur dauerhaften Aussetzung
der Budgets in der ambulanten Kinderheilkunde soll zeitnah in das parlamentarische Verfahren
zu dem Entwurf eines 15. Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch-
Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland eingebracht werden. Zudem wurden
Maßnahmen gegen die Versorgungsengpässe bei fiebersenkenden Arzneimitteln für Kinder
getroffen.
Über die akute Krise hinaus muss die kinder- und jugendmedizinische Versorgung auch
dauerhaft gestärkt und ausgebaut werden. Es müssen genügend Pflegekräfte gut für den
Einsatz in der pädiatrischen Versorgung ausgebildet werden. Mit dem Pflegeberufegesetz
wurde die Grundlage für eine qualitativ hochwertige, zukunftsfähige und verlässlich finanzierte
Ausbildung in der Pflege geschaffen. Die generalistisch ausgebildeten Pflegekräfte werden
befähigt, in allen Bereichen der Pflege – Akutpflege, Kinderkrankenpflege, stationäre oder
ambulante Langzeitpflege sowie allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische
Versorgung – tätig zu werden. Alle Auszubildenden absolvieren ihre Ausbildung auch in der
pädiatrischen Versorgung und können diesen Bereich für ihre spätere Berufstätigkeit in Betracht
ziehen. Auszubildende, die bereits ihren Schwerpunkt in der Versorgung von Kindern und
Jugendlichen sehen, haben auch weiterhin die Möglichkeit, sich für einen gesonderten
Berufsabschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu entscheiden. Dabei ist
wichtig zu betonen, dass sich aus den Vertiefungseinsätzen und gesonderten Abschlüssen
noch keine Aussage dazu ableiten lässt, in welchem Versorgungsbereich die Absolventinnen
und Absolventen später tätig werden. Insbesondere lässt sich aus der generalistischen
Ausbildung kein verschärfter Mangel in der pflegerischen Versorgung von Kindern ableiten,
weder für die Zukunft noch was die derzeitige Situation betrifft. Die neuen Ausbildungen haben
überwiegend während des Jahres 2020 begonnen. Deren Absolventinnen und Absolventen
werden erst im weiteren Verlauf des Jahres 2023 ihre Berufstätigkeit aufnehmen. Die
praktische Nutzung der Möglichkeit zur Wahl des gesonderten Abschlusses wird bis Ende 2025
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auf der Grundlage belastbarer Daten überprüft. Der Deutsche Bundestag entscheidet dann über
die weiteren Weichenstellungen.
Die Bundesregierung hat die pflegerische Versorgung im Bereich der Pädiatrie weiterhin im
Blick und wird da, wo Handlungsbedarf besteht, auch weiterhin die notwendigen Maßnahmen
ergreifen.
Das Bundesministerium für Gesundheit sichert allen, die die medizinische und pflegerische
Versorgung von Kindern und Jugendlichen leisten und allen, die sich darum sorgen und sich
dafür engagieren, seine volle Aufmerksamkeit und volle Unterstützung zu.
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