Rückerlangung der Duldung von Sachspendenverteilungen am Hamburger Hauptbahnhof

Das Problem

An das Bezirksamt Hamburg Mitte

die Bezirksamtsleitung Herrn Ralf Neubauer

An die Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD), Präses der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg

für die Rückerlangung der Duldung von Sachspenden-Verteilungen am Hamburger Hauptbahnhof - Heidi Kabel Platz

Das Aktionsbündnis Hamburger Obdachlose fordert die sofortige Aufhebung des sogenannten "Helfer-Verbots" für alle am Hauptbahnhof gemeinnützig tätigen Gruppen und Vereine, sowie die Erteilung einer offiziellen Sondernutzungserlaubnis an Selbige für die Durchführung von Sachspendenverteilungen auf einer am Heidi Kabel Platz dafür geeigneten Fläche, wie unter anderem auf der Fläche vor dem Bieberhaus oder auf der Fläche hinter den Ladestationen für die E-Autos.

Begründung:

Seit fast 5 Jahren finden am Hamburger Hauptbahnhof - im speziellen am Heidi Kabel Platz - Sachspendenverteilungen für Obdachlose, Bedürftige und für in Armut lebende Menschen statt. Verschiedene Helfergruppen und Vereine wurden seither geduldet. Einige hatten zeitweise auch eine offizielle, schriftliche Genehmigung des Deutsche Bahn Managements, wie unter anderem die Bürgerinitiative Hilfe für Hamburger Obdachlose (in 2019) für das Aufstellen von Tischen und Ständen unterm Dach der DB am Hamburger Hauptbahnhof Ausgang Kirchenallee. 

Per 15.9.2023 wurden alle Duldungen und/oder Genehmigungen widerrufen und weitere Sachspendenverteilungen dieser Art vom Bezirksamt Hamburg Mitte untersagt.

Am 16.9.2023 wurde eine der Helfergruppen sogar mittels polizeilicher Maßnahmen vom Platz geräumt.

Seither finden Gespräche zwischen Akteuren der Helfergruppen und dem Bezirksamt statt, die bislang und im Wesentlichen aber ergebnislos verliefen.

Zwar wurde als Zwischenlösung eine Fläche an der Ernst Merck Brücke zur Verfügung gestellt, doch diese bietet keinen Schutz vor Regen und ist auch nicht barrierefrei. Rollstuhlfahrer und Gäste mit Rollator haben keine Möglichkeit an die Tische heranzutreten, die aufgrund der Parkplatzsituation hinter einer abgeschlossene Schranke aufgebaut werden müssen. Foto und Videobelege von unter anderem der Verteilung der Initiative "Hilfe für Hamburger Obdachlose" vom 1.10.2023 sind vorhanden.

Auch der vom Bezirksamt zuletzt vorgeschlagene alternative Standort "Hansaplatz" erfüllt nicht die Kriterien einer wie bislang gearteten Sachspendenverteilung am Hauptbahnhof. So regt sich unter anderem Widerstand aus Anwohnerkreisen am Hansaplatz. Beleg: Fernsehnachrichtenbeitrag von Hamburg1 vom 5.10.2023.

Auch wurden sämtliche, bislang vom Bezirksamt vorgetragenen Gründe, die zum Entzug der Duldung führten, öffentlich widerlegt. So gibt es u.a. durch das Wirken der Helfergruppen keine tatsächliche, dauerhafte Vermüllung vor Ort und eine Behinderung von Verkehr oder Passanten am Heidi Kabel Platz findet auch nicht statt. Auch wurde das Argument der angeblichen "Überversorgung" erfolgreich widerlegt. 

Das Aktionsbündnis Hamburger Obdachlose hat in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Bürgerinitiative Hilfe für Hamburger Obdachlose daher insgesamt 10 Gründe zusammengetragen, die für den Erhalt der Duldung von Sachspendenverteilungen am Hamburger Hauptbahnhof sprechen.

+++ 10 Gründe, warum der Standort Heidi Kabel Platz alternativlos ist +++

1.) Die Lage: Der Heidi Kabel Platz ist aufgrund seiner Lage und besonderen Eigenschaft einzigartig gut geeignet für Sachspendenverteilungen dieser Art. Stichwort Toiletten (öffentlich und kostenfrei), Überdachung bei Regen (DB-Duldung), Barrierefreiheit und zenttrale Lage (in unmittelbarer Nähe zu S-und U-Bahnen), Parkplätze (10 Meter verkehrslose Luftlinie zu den Tischen), all das zusammen genommen ist perfekt so wie es ist, plus der Publikumsverkehr, also Menschen, mit denen die Gruppen ins Gespräch kommen und die beim nächsten mal dann etwas mitbringen für deren Tische. Diese Symbiose von Dingen ist über Jahre in Perfektion gewachsen und deshalb auch alternativlos.

Die Anbindung mit S-und U-Bahnen aus nahezu allen Stadtteilen Hamburgs sind zudem hervorragend und die Gäste der verschiedenen Helfergruppen müssen nicht erst lange Wege noch gehen, um zu den Tischen der Sachspendenverteilungen zu gelangen. Besonders für ältere, gehbehinderte Menschen war und ist dies ein sehr wichtiges Kriterium.

2.) Die Toiletten: Am Heidi Kabel Platz befinden sich kostenlos, öffentliche Toiletten, die mit Steuergeldern explizit für besagte Zielgruppe auch errichtet wurden. Eine Vertreibung zu anderen Plätzen birgt die Gefahr, dass Gäste solcher Verteilungen ihre Notdurft dann an Stellen erledigen, die hierfür nicht vorgesehen sind. Beschwerden von Anwohnern und Passanten wären vorprogrammiert.

3.) Die Überdachung: In unmittelbarer Nähe zum Heidi Kabel Platz befindet sich eine Überdachung im Hoheitsgebiet der Deutschen Bahn und das DB Management hatte die Duldung der Gruppen und Vereine unterm Dach der DB stets befürwortet, sofern die Stadt nichts dagegen hat, der die Fläche schlussendlich gehört. Bei Schlechwetterlage waren die Gruppen und Vereine vor Nässe und Regen geschützt. Anderen Orts (wie bislang vorgeschlagen) müssten Überdachungen erst errrichtet und/oder gebaut werden, wobei einfache Zelt-Pavillons unpraktikabel bis nutzlos sind infolge typischer Hamburger Wind-und Wetterverhältnisse. Insbesondere Kleiderspenden würden bei Nichtverteilung und anschließender Wiedereinlagerung zwangsläufig schimmeln, wenn erstmal nass geworden.

4.) Die Parkplatz-Situation: Mit Autos zum Entladen kann man direkt an den Ort der Entladung heranfahren - ohne eine vielleicht anderen Orts viel befahrene Straße überqueren zu müssen. Zwischen Auto und Tischen liegen nicht mal 20 Meter Luftlinie - OHNE VERKEHR - und war deshalb perfekt gelegen. Mitglieder der verschiedenen Helfergruppen sind oft schon fortgeschrittenen Alters und können Sach-oder Kleiderspenden-Kisten nicht besonders weit tragen. Die Nähe der Parkplätze zu den Tischen ist daher ebenfalls entscheidend.

5.) Keine Behinderung: Weder die Durchfahrten noch die Durchgänge hin zum Hauptbahnhof werden von den Gruppen und Vereinen behindert. Die Passanten können bequem die Örtlichkeiten in der Bahnhofshalle erreichen. Die Behinderung am 16.9.2023 fand statt, weil die Parkplätze, an denen die Helfer sich für gewöhnlich aufstellen, von Polizeiwagen belegt waren. In der Regel sind die Parkplätze hinter den Fahrradständern - insbesondere am Wochenende - frei, so dass eine Behinderung des Verkehrs am Heidi Kabel Platz nicht tatsächlich stattfindet. 

6.) Geringeres Beschwerde-Potential durch weniger Anwohner: Am Heidi Kabel Platz wohnen kaum Leute. Am zuletzt vorgeschlagenen Hansaplatz wohnen viel mehr Leute. Das Beschwerde-Potential am Hamburger Hauptbahnhof ist viel geringer als an anderen Orten. Beispiel Vermüllung: Die gibt es unseres Erachtens gar nicht! Weil regelmäßig vor Ort sind 2 Gruppen von Menschen anzutreffen. Leute, die dort "Platte" machen oder sich tagsüber aufhalten und Leute, die von anderswo oder anderen Stadtteilen aus zureisen. Die erste Gruppe wird sich von dem Helfer-Verbot nicht beeindrucken lassen, die werden auch dann bleiben, wenn die Helfer weg sind - schon wegen der kostenlosen, öffentlichen Toiletten dort - denn die gibt es sonst kaum irgendwo und die 2. Gruppe, Diejenigen die extra anreisen, sind Leute, die keinen Müll hinterlassen, die wissen was sich gehört und die etwaige Essens-Reste dann entsprechend im Mülleimer oder in explizit dafür aufgestellten Müllbeuteln entsorgen und am Ende gehen die Gruppen und Vereine selbst auch nochmal über den Platz und heben etwaige Liegengebliebenes auf - so wie sich das auch gehört und so wie das seit knapp 5 Jahren ohne Probleme auch passiert.

7.) Planungssicherheit: Sachspendenverteilungen sind in der Regel mit hohem finanziellen Aufwand im Vorfeld der Verteilung verbunden. So kaufen Gruppen und Vereine oft auch Lebensmittel zu, meist so in der Größenordnung für um die 100 Personen. Ein Standortwechsel würde nicht garantieren, dass die selbe Anzahl Personen den Wechsel "mitgehen" und etwaige zugekaufte Lebensmittel in der Folge dann verderben. Den Heidi Kabel Platz hingegen kennt Jeder und jeder der Gäste dort weiß, wann, welche Organisation in welchem Rythmus dort anzutreffen ist. Es hat Jahre gedauert, diesen "Rythmus" zu etablieren. Ein Standortwechsel würde diese, über Jahre gewachsene Struktur zerstören.

8.) Gewohnheitsrecht: Nämlich die Gewohnheit den Menschen dort helfen zu dürfen - mit freundlicher Duldung der hiesigen Polizei, der Bahnwache und Allen, die dort Rechte und Pflichten vor Ort durchsetzen. Fast 5 Jahre hat das wunderbar funktioniert und wenn das Bezirksamt diese Duldung nun von heute auf Morgen (per 15.9.) kippt, sollte doch wenigstens stichhaltig begründet sein, warum dies geschieht. Dies ist bis zum heutigen Tage nicht geschehen. Es gibt nicht einen einzigen, stichhaltigen Grund, der für den Entzug der Duldungen vor Ort spricht.

https://www.juraforum.de/lexikon/gewohnheitsrecht

Zitat: "Das Gewohnheitsrecht ist eine Form des ungeschriebenen Rechts. Es entsteht, wenn sich bestimmte Handlungsweisen und Verhaltensmuster innerhalb einer bestimmten Gruppe über einen längeren Zeitraum hinweg etabliert haben und von den Beteiligten als verbindlich anerkannt werden."

Und das wurden sie. Die Verteilungen hätten sonst nicht 5 Jahre dort stattfinden können. Ohne die gewohnheitsmäßige Duldung der Behörden und der Polizei vor Ort  wäre das nicht möglich gewesen. Das Aktionsbündnis Hamburger Obdachlose fordert daher die sofortige Wiedereinsetzung der Duldung für Sachspendenverteilungen aller Gruppen und Vereine am Hamburger Hauptbahnhof.

Wenn Durchgänge und Durchfahrten frei bleiben, der Platz am Ende sauber hinterlassen wird und eigene Ordner dafür sorgen, dass alles ruhig und gesittet verläuft, dann sollte es doch keine Einwände gegen die Fortsetzung solcher Sachspendenverteilungen am Hamburger Hauptbahnhof geben.

Wenn doch, bitten wir diese explizit zu benennen - warum dies nun plötzlich - und nach fast 5 Jahren nicht mehr erlaubt sein soll.

9.) Zuspruch und Spenden von Passanten - bundesweiter, gesellschaftlicher Mehrwert: Vereine und Initiativen sind in der Regel auf Spenden angewiesen. Sie kaufen Kaffee und Kuchen, Getränke und frisches Obst zu und haben entsprechende Kosten und Ausgaben zu bewältigen. Passanten erkennen das schon von Weitem - nur im Vorbeigehen und freuen sich dann darüber, was am Hauptbahnhof möglich ist. Sie sehen die Hilfe am Menschen, die Liebe zum Nächsten und sie nehmen diese Eindrücke mit nach Hause und fühlen sich sodann vielleicht auch inspiriert selbst auch tätig zu werden - in ihren Heimatstädten dann. Touristen, Bahnreisende und Passanten waren deshalb stets und immer auch Botschafter der guten Sache gewesen. Dieser Mehrwert auch für andere Städte würde entfallen, wenn die Verteilungen dort am Hauptbahnhof für Dauer untersagt bleiben.

Kommt hinzu, dass Passanten, die in Hamburg wohnen, dann oft und zum nächsten Termin auch Sachspenden, Kleidung oder Konserven zum Beispiel mitbrachten - auch diese Interaktion bricht weg, sollte das Bezirksamt die Gruppen und Vereine an Orte verweisen, wo Passanten gar nicht anzutreffen sind - wie unter anderem verschiedene Indoor-Lösungen, die eine Interaktion mit Touristen oder Passanten quasi unmöglich machen.

10.) Das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG):  Im Gesetz steht - Zitat: "Die weiteren Diskriminierungsverbote des § 1 AGG, nämlich die Verbote der Benachteiligung wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, gelten für Vermieter nur, wenn ein Massengeschäft i. S. d. § 19 Abs.1 Nr.1 Alt.1 AGG vorliegt. Dieses Massengeschäft wird von § 19 Abs.1 Nr.1 Alt.1 AGG definiert als ein Schuldverhältnis, das typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommt".

Quelle: https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mieter-gleich-behandeln/

Die Stadt unterhält durchaus ein "Massengeschäft" am Heidi Kabel Platz, wie auch unterm Dach der DB, für Kreuzfahrtschiffe und Pommesbuden, demzufolge müssten selbe Rechte doch auch für Andere gelten. Insbesondere in Mietsachen und die Anmietung einer Fläche auf dem Heidi Kabel Platz zwecks dort Sachspenden zu verteilen ist (im Grunde) auch eine Mietsache, denn man mietet ja die Fläche der Stadt für besagte Zwecke.

Wenn also die Stadt dort Flächen an die Kreuzfahrtschiffe vermietet, an Würstchenbuden-Stände (ebenfalls auch unterm Dach der DB Ausgang Kirchenallee) dann müsste doch zumindest explizit begründet werden, warum dies im Fall der Helfergruppen, im Fall der dort gemeinnützig tätigen Organisationen, die dort Sachspenden verteilen wollen, nicht erlaubt sein soll, das muss und sollte die Stadt dann bitte detailiert begründen und Leute vom Fach sollten sich diese Begründung dann auch anschauen, inwieweit diese Begründung denn nicht gegen irgendein Gesetz verstößt.

Unter §19 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz heißt es - Zitat: "(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die (...) typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (...)."

Quelle: https://dejure.org/gesetze/AGG/19.html

Zu den Gästen der jeweiligen Gruppen zählen regelmäßig auch Rollstuhlfahrer, Leute mit Behinderungen verschiedenster Art kommen dorthin und holen sich ihre Sachspenden ab - was bereits einem gewissen Gewohnheitsrecht entspricht und wenn das nun plötzlich nicht mehr geduldet wird und es hierfür auch keine Genehmigung gibt - für Andere aber schon (die Kreuzfahrtschiffe), dann muss doch zumindest begründet werden, warum das so ist inklusive Rechtsbehelfsbelehrung, wie und wo man gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen kann. Nichts dergleichen ist bislang geschehen, aber genau das gilt es zu ergründen.

In Paragraph 2 AGG Ziffer 8 heißt es zudem auch:

"(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf: (...) 8.           den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum".

https://dejure.org/gesetze/AGG/2.html

Und auch wenn es im Fall der Helfergruppen nicht um Wohnraum geht, geht es doch sehr wohl um eine Art "Wohnzimmer im Freien", so wie viele unserer Gäste das auch empfinden - im übertragenen Sinne - "und Fakt ist auch - die Einen dürfen (die Kreuzfahrer dürfen dort am Heidi Kabel Platz mit langen Schlangen von Leuten anstehen) und Obdachlose und Bedürftige dürfen das nicht. FRAGE: Warum nicht? Und muss - Kraft AGG nicht jeder Mensch gleich behandelt werden?" Das Aktionsbündnis Hamburger Obdachlose hat diese Frage nun aufgeworfen und hofft auf eine Antwort - verbunden mit einem Aufruf an interessierte Juristen und Anwälte, die sich damit auskennen und/oder sich der Sache annehmen wollen. 

Bitte teilt diese Petition mit allen Euren Freunden und Bekannten. 

Max Bryan für das 

Aktionsbündnis Hamburger Obdachlose

http://www.Aktionsbuendnis-Hamburger-Obdachlose.de

post@hamburgerobdachlose.de

 

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Max BryanPetitionsstarter*inBlogger | Helfer | Admin | Hamburger-Obdachlose.de

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die Bezirksamtsleitung Herrn Ralf Neubauer

An die Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD), Präses der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg

für die Rückerlangung der Duldung von Sachspenden-Verteilungen am Hamburger Hauptbahnhof - Heidi Kabel Platz

Das Aktionsbündnis Hamburger Obdachlose fordert die sofortige Aufhebung des sogenannten "Helfer-Verbots" für alle am Hauptbahnhof gemeinnützig tätigen Gruppen und Vereine, sowie die Erteilung einer offiziellen Sondernutzungserlaubnis an Selbige für die Durchführung von Sachspendenverteilungen auf einer am Heidi Kabel Platz dafür geeigneten Fläche, wie unter anderem auf der Fläche vor dem Bieberhaus oder auf der Fläche hinter den Ladestationen für die E-Autos.

Begründung:

Seit fast 5 Jahren finden am Hamburger Hauptbahnhof - im speziellen am Heidi Kabel Platz - Sachspendenverteilungen für Obdachlose, Bedürftige und für in Armut lebende Menschen statt. Verschiedene Helfergruppen und Vereine wurden seither geduldet. Einige hatten zeitweise auch eine offizielle, schriftliche Genehmigung des Deutsche Bahn Managements, wie unter anderem die Bürgerinitiative Hilfe für Hamburger Obdachlose (in 2019) für das Aufstellen von Tischen und Ständen unterm Dach der DB am Hamburger Hauptbahnhof Ausgang Kirchenallee. 

Per 15.9.2023 wurden alle Duldungen und/oder Genehmigungen widerrufen und weitere Sachspendenverteilungen dieser Art vom Bezirksamt Hamburg Mitte untersagt.

Am 16.9.2023 wurde eine der Helfergruppen sogar mittels polizeilicher Maßnahmen vom Platz geräumt.

Seither finden Gespräche zwischen Akteuren der Helfergruppen und dem Bezirksamt statt, die bislang und im Wesentlichen aber ergebnislos verliefen.

Zwar wurde als Zwischenlösung eine Fläche an der Ernst Merck Brücke zur Verfügung gestellt, doch diese bietet keinen Schutz vor Regen und ist auch nicht barrierefrei. Rollstuhlfahrer und Gäste mit Rollator haben keine Möglichkeit an die Tische heranzutreten, die aufgrund der Parkplatzsituation hinter einer abgeschlossene Schranke aufgebaut werden müssen. Foto und Videobelege von unter anderem der Verteilung der Initiative "Hilfe für Hamburger Obdachlose" vom 1.10.2023 sind vorhanden.

Auch der vom Bezirksamt zuletzt vorgeschlagene alternative Standort "Hansaplatz" erfüllt nicht die Kriterien einer wie bislang gearteten Sachspendenverteilung am Hauptbahnhof. So regt sich unter anderem Widerstand aus Anwohnerkreisen am Hansaplatz. Beleg: Fernsehnachrichtenbeitrag von Hamburg1 vom 5.10.2023.

Auch wurden sämtliche, bislang vom Bezirksamt vorgetragenen Gründe, die zum Entzug der Duldung führten, öffentlich widerlegt. So gibt es u.a. durch das Wirken der Helfergruppen keine tatsächliche, dauerhafte Vermüllung vor Ort und eine Behinderung von Verkehr oder Passanten am Heidi Kabel Platz findet auch nicht statt. Auch wurde das Argument der angeblichen "Überversorgung" erfolgreich widerlegt. 

Das Aktionsbündnis Hamburger Obdachlose hat in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Bürgerinitiative Hilfe für Hamburger Obdachlose daher insgesamt 10 Gründe zusammengetragen, die für den Erhalt der Duldung von Sachspendenverteilungen am Hamburger Hauptbahnhof sprechen.

+++ 10 Gründe, warum der Standort Heidi Kabel Platz alternativlos ist +++

1.) Die Lage: Der Heidi Kabel Platz ist aufgrund seiner Lage und besonderen Eigenschaft einzigartig gut geeignet für Sachspendenverteilungen dieser Art. Stichwort Toiletten (öffentlich und kostenfrei), Überdachung bei Regen (DB-Duldung), Barrierefreiheit und zenttrale Lage (in unmittelbarer Nähe zu S-und U-Bahnen), Parkplätze (10 Meter verkehrslose Luftlinie zu den Tischen), all das zusammen genommen ist perfekt so wie es ist, plus der Publikumsverkehr, also Menschen, mit denen die Gruppen ins Gespräch kommen und die beim nächsten mal dann etwas mitbringen für deren Tische. Diese Symbiose von Dingen ist über Jahre in Perfektion gewachsen und deshalb auch alternativlos.

Die Anbindung mit S-und U-Bahnen aus nahezu allen Stadtteilen Hamburgs sind zudem hervorragend und die Gäste der verschiedenen Helfergruppen müssen nicht erst lange Wege noch gehen, um zu den Tischen der Sachspendenverteilungen zu gelangen. Besonders für ältere, gehbehinderte Menschen war und ist dies ein sehr wichtiges Kriterium.

2.) Die Toiletten: Am Heidi Kabel Platz befinden sich kostenlos, öffentliche Toiletten, die mit Steuergeldern explizit für besagte Zielgruppe auch errichtet wurden. Eine Vertreibung zu anderen Plätzen birgt die Gefahr, dass Gäste solcher Verteilungen ihre Notdurft dann an Stellen erledigen, die hierfür nicht vorgesehen sind. Beschwerden von Anwohnern und Passanten wären vorprogrammiert.

3.) Die Überdachung: In unmittelbarer Nähe zum Heidi Kabel Platz befindet sich eine Überdachung im Hoheitsgebiet der Deutschen Bahn und das DB Management hatte die Duldung der Gruppen und Vereine unterm Dach der DB stets befürwortet, sofern die Stadt nichts dagegen hat, der die Fläche schlussendlich gehört. Bei Schlechwetterlage waren die Gruppen und Vereine vor Nässe und Regen geschützt. Anderen Orts (wie bislang vorgeschlagen) müssten Überdachungen erst errrichtet und/oder gebaut werden, wobei einfache Zelt-Pavillons unpraktikabel bis nutzlos sind infolge typischer Hamburger Wind-und Wetterverhältnisse. Insbesondere Kleiderspenden würden bei Nichtverteilung und anschließender Wiedereinlagerung zwangsläufig schimmeln, wenn erstmal nass geworden.

4.) Die Parkplatz-Situation: Mit Autos zum Entladen kann man direkt an den Ort der Entladung heranfahren - ohne eine vielleicht anderen Orts viel befahrene Straße überqueren zu müssen. Zwischen Auto und Tischen liegen nicht mal 20 Meter Luftlinie - OHNE VERKEHR - und war deshalb perfekt gelegen. Mitglieder der verschiedenen Helfergruppen sind oft schon fortgeschrittenen Alters und können Sach-oder Kleiderspenden-Kisten nicht besonders weit tragen. Die Nähe der Parkplätze zu den Tischen ist daher ebenfalls entscheidend.

5.) Keine Behinderung: Weder die Durchfahrten noch die Durchgänge hin zum Hauptbahnhof werden von den Gruppen und Vereinen behindert. Die Passanten können bequem die Örtlichkeiten in der Bahnhofshalle erreichen. Die Behinderung am 16.9.2023 fand statt, weil die Parkplätze, an denen die Helfer sich für gewöhnlich aufstellen, von Polizeiwagen belegt waren. In der Regel sind die Parkplätze hinter den Fahrradständern - insbesondere am Wochenende - frei, so dass eine Behinderung des Verkehrs am Heidi Kabel Platz nicht tatsächlich stattfindet. 

6.) Geringeres Beschwerde-Potential durch weniger Anwohner: Am Heidi Kabel Platz wohnen kaum Leute. Am zuletzt vorgeschlagenen Hansaplatz wohnen viel mehr Leute. Das Beschwerde-Potential am Hamburger Hauptbahnhof ist viel geringer als an anderen Orten. Beispiel Vermüllung: Die gibt es unseres Erachtens gar nicht! Weil regelmäßig vor Ort sind 2 Gruppen von Menschen anzutreffen. Leute, die dort "Platte" machen oder sich tagsüber aufhalten und Leute, die von anderswo oder anderen Stadtteilen aus zureisen. Die erste Gruppe wird sich von dem Helfer-Verbot nicht beeindrucken lassen, die werden auch dann bleiben, wenn die Helfer weg sind - schon wegen der kostenlosen, öffentlichen Toiletten dort - denn die gibt es sonst kaum irgendwo und die 2. Gruppe, Diejenigen die extra anreisen, sind Leute, die keinen Müll hinterlassen, die wissen was sich gehört und die etwaige Essens-Reste dann entsprechend im Mülleimer oder in explizit dafür aufgestellten Müllbeuteln entsorgen und am Ende gehen die Gruppen und Vereine selbst auch nochmal über den Platz und heben etwaige Liegengebliebenes auf - so wie sich das auch gehört und so wie das seit knapp 5 Jahren ohne Probleme auch passiert.

7.) Planungssicherheit: Sachspendenverteilungen sind in der Regel mit hohem finanziellen Aufwand im Vorfeld der Verteilung verbunden. So kaufen Gruppen und Vereine oft auch Lebensmittel zu, meist so in der Größenordnung für um die 100 Personen. Ein Standortwechsel würde nicht garantieren, dass die selbe Anzahl Personen den Wechsel "mitgehen" und etwaige zugekaufte Lebensmittel in der Folge dann verderben. Den Heidi Kabel Platz hingegen kennt Jeder und jeder der Gäste dort weiß, wann, welche Organisation in welchem Rythmus dort anzutreffen ist. Es hat Jahre gedauert, diesen "Rythmus" zu etablieren. Ein Standortwechsel würde diese, über Jahre gewachsene Struktur zerstören.

8.) Gewohnheitsrecht: Nämlich die Gewohnheit den Menschen dort helfen zu dürfen - mit freundlicher Duldung der hiesigen Polizei, der Bahnwache und Allen, die dort Rechte und Pflichten vor Ort durchsetzen. Fast 5 Jahre hat das wunderbar funktioniert und wenn das Bezirksamt diese Duldung nun von heute auf Morgen (per 15.9.) kippt, sollte doch wenigstens stichhaltig begründet sein, warum dies geschieht. Dies ist bis zum heutigen Tage nicht geschehen. Es gibt nicht einen einzigen, stichhaltigen Grund, der für den Entzug der Duldungen vor Ort spricht.

https://www.juraforum.de/lexikon/gewohnheitsrecht

Zitat: "Das Gewohnheitsrecht ist eine Form des ungeschriebenen Rechts. Es entsteht, wenn sich bestimmte Handlungsweisen und Verhaltensmuster innerhalb einer bestimmten Gruppe über einen längeren Zeitraum hinweg etabliert haben und von den Beteiligten als verbindlich anerkannt werden."

Und das wurden sie. Die Verteilungen hätten sonst nicht 5 Jahre dort stattfinden können. Ohne die gewohnheitsmäßige Duldung der Behörden und der Polizei vor Ort  wäre das nicht möglich gewesen. Das Aktionsbündnis Hamburger Obdachlose fordert daher die sofortige Wiedereinsetzung der Duldung für Sachspendenverteilungen aller Gruppen und Vereine am Hamburger Hauptbahnhof.

Wenn Durchgänge und Durchfahrten frei bleiben, der Platz am Ende sauber hinterlassen wird und eigene Ordner dafür sorgen, dass alles ruhig und gesittet verläuft, dann sollte es doch keine Einwände gegen die Fortsetzung solcher Sachspendenverteilungen am Hamburger Hauptbahnhof geben.

Wenn doch, bitten wir diese explizit zu benennen - warum dies nun plötzlich - und nach fast 5 Jahren nicht mehr erlaubt sein soll.

9.) Zuspruch und Spenden von Passanten - bundesweiter, gesellschaftlicher Mehrwert: Vereine und Initiativen sind in der Regel auf Spenden angewiesen. Sie kaufen Kaffee und Kuchen, Getränke und frisches Obst zu und haben entsprechende Kosten und Ausgaben zu bewältigen. Passanten erkennen das schon von Weitem - nur im Vorbeigehen und freuen sich dann darüber, was am Hauptbahnhof möglich ist. Sie sehen die Hilfe am Menschen, die Liebe zum Nächsten und sie nehmen diese Eindrücke mit nach Hause und fühlen sich sodann vielleicht auch inspiriert selbst auch tätig zu werden - in ihren Heimatstädten dann. Touristen, Bahnreisende und Passanten waren deshalb stets und immer auch Botschafter der guten Sache gewesen. Dieser Mehrwert auch für andere Städte würde entfallen, wenn die Verteilungen dort am Hauptbahnhof für Dauer untersagt bleiben.

Kommt hinzu, dass Passanten, die in Hamburg wohnen, dann oft und zum nächsten Termin auch Sachspenden, Kleidung oder Konserven zum Beispiel mitbrachten - auch diese Interaktion bricht weg, sollte das Bezirksamt die Gruppen und Vereine an Orte verweisen, wo Passanten gar nicht anzutreffen sind - wie unter anderem verschiedene Indoor-Lösungen, die eine Interaktion mit Touristen oder Passanten quasi unmöglich machen.

10.) Das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG):  Im Gesetz steht - Zitat: "Die weiteren Diskriminierungsverbote des § 1 AGG, nämlich die Verbote der Benachteiligung wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, gelten für Vermieter nur, wenn ein Massengeschäft i. S. d. § 19 Abs.1 Nr.1 Alt.1 AGG vorliegt. Dieses Massengeschäft wird von § 19 Abs.1 Nr.1 Alt.1 AGG definiert als ein Schuldverhältnis, das typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommt".

Quelle: https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mieter-gleich-behandeln/

Die Stadt unterhält durchaus ein "Massengeschäft" am Heidi Kabel Platz, wie auch unterm Dach der DB, für Kreuzfahrtschiffe und Pommesbuden, demzufolge müssten selbe Rechte doch auch für Andere gelten. Insbesondere in Mietsachen und die Anmietung einer Fläche auf dem Heidi Kabel Platz zwecks dort Sachspenden zu verteilen ist (im Grunde) auch eine Mietsache, denn man mietet ja die Fläche der Stadt für besagte Zwecke.

Wenn also die Stadt dort Flächen an die Kreuzfahrtschiffe vermietet, an Würstchenbuden-Stände (ebenfalls auch unterm Dach der DB Ausgang Kirchenallee) dann müsste doch zumindest explizit begründet werden, warum dies im Fall der Helfergruppen, im Fall der dort gemeinnützig tätigen Organisationen, die dort Sachspenden verteilen wollen, nicht erlaubt sein soll, das muss und sollte die Stadt dann bitte detailiert begründen und Leute vom Fach sollten sich diese Begründung dann auch anschauen, inwieweit diese Begründung denn nicht gegen irgendein Gesetz verstößt.

Unter §19 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz heißt es - Zitat: "(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die (...) typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (...)."

Quelle: https://dejure.org/gesetze/AGG/19.html

Zu den Gästen der jeweiligen Gruppen zählen regelmäßig auch Rollstuhlfahrer, Leute mit Behinderungen verschiedenster Art kommen dorthin und holen sich ihre Sachspenden ab - was bereits einem gewissen Gewohnheitsrecht entspricht und wenn das nun plötzlich nicht mehr geduldet wird und es hierfür auch keine Genehmigung gibt - für Andere aber schon (die Kreuzfahrtschiffe), dann muss doch zumindest begründet werden, warum das so ist inklusive Rechtsbehelfsbelehrung, wie und wo man gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen kann. Nichts dergleichen ist bislang geschehen, aber genau das gilt es zu ergründen.

In Paragraph 2 AGG Ziffer 8 heißt es zudem auch:

"(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf: (...) 8.           den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum".

https://dejure.org/gesetze/AGG/2.html

Und auch wenn es im Fall der Helfergruppen nicht um Wohnraum geht, geht es doch sehr wohl um eine Art "Wohnzimmer im Freien", so wie viele unserer Gäste das auch empfinden - im übertragenen Sinne - "und Fakt ist auch - die Einen dürfen (die Kreuzfahrer dürfen dort am Heidi Kabel Platz mit langen Schlangen von Leuten anstehen) und Obdachlose und Bedürftige dürfen das nicht. FRAGE: Warum nicht? Und muss - Kraft AGG nicht jeder Mensch gleich behandelt werden?" Das Aktionsbündnis Hamburger Obdachlose hat diese Frage nun aufgeworfen und hofft auf eine Antwort - verbunden mit einem Aufruf an interessierte Juristen und Anwälte, die sich damit auskennen und/oder sich der Sache annehmen wollen. 

Bitte teilt diese Petition mit allen Euren Freunden und Bekannten. 

Max Bryan für das 

Aktionsbündnis Hamburger Obdachlose

http://www.Aktionsbuendnis-Hamburger-Obdachlose.de

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