Psychotherapieplätze retten - Bürokratiewahn stoppen!


Psychotherapieplätze retten - Bürokratiewahn stoppen!
Das Problem
+++ Teilen + Teilen + Teilen +++
DANKE im Voraus für jede Unterschrift und das Verbreiten der Petition!
Das seit Anfang 2025 in der „Erprobungsregion NRW“ für sechs Jahre laufende „QS-Verfahren für die ambulante Psychotherapie“ wurde gegen den Widerstand und trotz fundierter Kritik aller großen psychotherapeutischen Berufs- und Fachverbände vorangetrieben.
Der Nutzen des Verfahrens ist nachweislich höchst zweifelhaft –dafür gibt es offensichtlich massive Risiken und Nachteile für die Patientenversorgung.
Warum Petition JETZT?
Ganz einfach: sollte das „Modellprojekt“, welches bereits jetzt in NRW für Verlängerung der Wartelisten und unverhältnismäßig viel bürokratischen Mehraufwand sorgt, in Zukunft als „tauglich“ befunden werden, sind in sechs Jahren ALLE Bundesländer deutschlandweit vom QS Verfahren betroffen. Es betrifft dann alle vertragsärztlichen, also psychologischen und ärztlichen Therapeutinnen und Therapeuten, also auch den Großteil der Patientinnen und Patienten in ganz Deutschland.
Vertragsärztlich tätige Psychologische und auch ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (Leistungserbringer) sind zur Teilnahme verpflichtet.
Auch für Patientinnen und Patienten gibt es keine Möglichkeiten, der Auswertung und Erhebung ihrer Daten zu widersprechen.
Information und Einsatz lohnen sich also schon jetzt bundesweit!
Zum Hintergrund:
Die Instrumente dieses Verfahrens sind nach wissenschaftlichen Maßstäben methodisch und inhaltlich unzureichend, die Ergebnisse werden daher für die behandelnden Therapeuten und Therapeutinnen und letztlich für Patienten und Patientinnen voraussichtlich relativ nutzlos sein.
Grund ist u.a., dass an der Entwicklung der Instrumente hauptsächlich fachfremde anstatt sachkundige Mitarbeitende beteiligt waren.
Nachgewiesene, wissenschaftlich erforschte Wirkfaktoren von Psychotherapie, und erprobte Qualitätssicherungsverfahren (wie Supervision) werden nicht berücksichtigt.
Stattdessen werden Patientinnen und Patienten, voraussichtlich oft viele Monate oder Jahre nach Beginn Ihrer Therapie, darüber abgefragt, welche relativ zusammenhanglosen Einzelaspekte sie vom Beginn ihrer Behandlung erinnern.
Es werden dadurch riesige Datenmengen produziert, die inhaltlich mit Therapiequalität und -ergebnis kaum etwas zu tun haben, also praktisch nicht auswertbar sind, die aber dafür relativ willkürlich interpretierbar sein können. Auf dieser Basis werden Sanktionen angedroht, die von Honorarkürzungen bis hin zur Schließung von Praxen führen können. Das QS-Verfahren erfasst somit nicht das Wesentliche der Qualität psychotherapeutischer Arbeit, sondern gleicht eher einem oberflächlichen Kontrollinstrument.
Die zahllosen Kritiker bezweifeln, dass das QS-Verfahren überhaupt in irgendeiner Weise zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität, (geschweige denn zur Schaffung von fehlenden Therapieplätzen) führt. Stattdessen wird befürchtet, dass das in der psychotherapeutischen Arbeit so wichtige Vertrauensverhältnis leidet, und es zu einer Standardisierung und Formalisierung der Therapie führen dürfte, die der individuellen Situation der Betroffenen nicht gerecht wird.
Dieses für Patienten und Patientinnen und Therapeuten und Therapeutinnen höchst aufwändige Fragebogen-Verfahren, nimmt also im Verhältnis zum zweifelhaften Nutzen vor allen Dingen sehr viel Zeit in Anspruch - Zeit, die dringend für die tatsächliche Behandlung benötigt wird und die dann zunehmend fehlt, sodass letztlich die Wartelisten immer länger werden dürften!
(Bereits jetzt fielen z.B. in den Praxen der Modellregion NRW circa 750 Therapieplätze weg, mit jeweils 24 Stunden Kurzzeittherapie, allein durch die zusätzlichen Schulungen zum Thema „QS Verfahren Psychotherapie“, wie ausgerechnet wurde).
Noch dazu bleiben, in den sechs Jahren Erprobungsphase in NRW, bisherige (gut erprobte) Qualitätssicherungverfahren bestehen. Der doppelte Aufwand dürfte sich zusätzlich in weiteren fehlenden Therapieplätzen niederschlagen, wenn die Praxen in NRW von noch mehr Bürokratie in Anspruch genommen werden -bisher übrigens auch noch ohne jede Vergütung des immensen Mehraufwands.
- Ausführliche, wissenschaftlich fundierte und und informative Website mit weiterführenden Informationen: https://qs-psychotherapie.de
Darüber hinaus ist es auch in politischer Hinsicht nicht nachvollziehbar, wie und warum das Verfahren unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn überhaupt ohne gründliche vorherige Prüfung ins Leben gerufen werden konnte. Auch Herr Spahns früherer Vorschlag zur ‚Versorgungsverbesserung‘, die sogenannte „Raster-Psychotherapie“ konnte dank einer Petition gestoppt werden, da sie sich ebenso als Instrument einer starren und willkürlichen Standardisierung und Formalisierung jenseits aller wissenschaftlichen Erkenntnisse maximal nachteilig für alle Behandelnden und Betroffenen ausgewirkt hätte.
Wir stellen daher fest, dass dieses QS-Verfahren insgesamt leider nur ein unnötiges Hindernis darstellt und wertvolle Ressourcen in Anspruch nimmt (Finanzierung über Krankenkassen bzw. Mitgliederbeiträge, und massive zeitliche Beanspruchung der Behandelnden), ohne einen entsprechenden Nutzen zu bieten.
Dies ist in einer Zeit, in der psychische Gesundheit so wichtig ist und Wartelisten immer länger werden, einfach inakzeptabel.
Wir fordern eine direkte Aktion zur Überprüfung und abschließenden Streichung des QS-Verfahrens Psychotherapie.
Bitte unterschreiben und teilen Sie diese Petition, um uns bei dieser wichtigen Sache zu unterstützen.

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Das Problem
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Das seit Anfang 2025 in der „Erprobungsregion NRW“ für sechs Jahre laufende „QS-Verfahren für die ambulante Psychotherapie“ wurde gegen den Widerstand und trotz fundierter Kritik aller großen psychotherapeutischen Berufs- und Fachverbände vorangetrieben.
Der Nutzen des Verfahrens ist nachweislich höchst zweifelhaft –dafür gibt es offensichtlich massive Risiken und Nachteile für die Patientenversorgung.
Warum Petition JETZT?
Ganz einfach: sollte das „Modellprojekt“, welches bereits jetzt in NRW für Verlängerung der Wartelisten und unverhältnismäßig viel bürokratischen Mehraufwand sorgt, in Zukunft als „tauglich“ befunden werden, sind in sechs Jahren ALLE Bundesländer deutschlandweit vom QS Verfahren betroffen. Es betrifft dann alle vertragsärztlichen, also psychologischen und ärztlichen Therapeutinnen und Therapeuten, also auch den Großteil der Patientinnen und Patienten in ganz Deutschland.
Vertragsärztlich tätige Psychologische und auch ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (Leistungserbringer) sind zur Teilnahme verpflichtet.
Auch für Patientinnen und Patienten gibt es keine Möglichkeiten, der Auswertung und Erhebung ihrer Daten zu widersprechen.
Information und Einsatz lohnen sich also schon jetzt bundesweit!
Zum Hintergrund:
Die Instrumente dieses Verfahrens sind nach wissenschaftlichen Maßstäben methodisch und inhaltlich unzureichend, die Ergebnisse werden daher für die behandelnden Therapeuten und Therapeutinnen und letztlich für Patienten und Patientinnen voraussichtlich relativ nutzlos sein.
Grund ist u.a., dass an der Entwicklung der Instrumente hauptsächlich fachfremde anstatt sachkundige Mitarbeitende beteiligt waren.
Nachgewiesene, wissenschaftlich erforschte Wirkfaktoren von Psychotherapie, und erprobte Qualitätssicherungsverfahren (wie Supervision) werden nicht berücksichtigt.
Stattdessen werden Patientinnen und Patienten, voraussichtlich oft viele Monate oder Jahre nach Beginn Ihrer Therapie, darüber abgefragt, welche relativ zusammenhanglosen Einzelaspekte sie vom Beginn ihrer Behandlung erinnern.
Es werden dadurch riesige Datenmengen produziert, die inhaltlich mit Therapiequalität und -ergebnis kaum etwas zu tun haben, also praktisch nicht auswertbar sind, die aber dafür relativ willkürlich interpretierbar sein können. Auf dieser Basis werden Sanktionen angedroht, die von Honorarkürzungen bis hin zur Schließung von Praxen führen können. Das QS-Verfahren erfasst somit nicht das Wesentliche der Qualität psychotherapeutischer Arbeit, sondern gleicht eher einem oberflächlichen Kontrollinstrument.
Die zahllosen Kritiker bezweifeln, dass das QS-Verfahren überhaupt in irgendeiner Weise zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität, (geschweige denn zur Schaffung von fehlenden Therapieplätzen) führt. Stattdessen wird befürchtet, dass das in der psychotherapeutischen Arbeit so wichtige Vertrauensverhältnis leidet, und es zu einer Standardisierung und Formalisierung der Therapie führen dürfte, die der individuellen Situation der Betroffenen nicht gerecht wird.
Dieses für Patienten und Patientinnen und Therapeuten und Therapeutinnen höchst aufwändige Fragebogen-Verfahren, nimmt also im Verhältnis zum zweifelhaften Nutzen vor allen Dingen sehr viel Zeit in Anspruch - Zeit, die dringend für die tatsächliche Behandlung benötigt wird und die dann zunehmend fehlt, sodass letztlich die Wartelisten immer länger werden dürften!
(Bereits jetzt fielen z.B. in den Praxen der Modellregion NRW circa 750 Therapieplätze weg, mit jeweils 24 Stunden Kurzzeittherapie, allein durch die zusätzlichen Schulungen zum Thema „QS Verfahren Psychotherapie“, wie ausgerechnet wurde).
Noch dazu bleiben, in den sechs Jahren Erprobungsphase in NRW, bisherige (gut erprobte) Qualitätssicherungverfahren bestehen. Der doppelte Aufwand dürfte sich zusätzlich in weiteren fehlenden Therapieplätzen niederschlagen, wenn die Praxen in NRW von noch mehr Bürokratie in Anspruch genommen werden -bisher übrigens auch noch ohne jede Vergütung des immensen Mehraufwands.
- Ausführliche, wissenschaftlich fundierte und und informative Website mit weiterführenden Informationen: https://qs-psychotherapie.de
Darüber hinaus ist es auch in politischer Hinsicht nicht nachvollziehbar, wie und warum das Verfahren unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn überhaupt ohne gründliche vorherige Prüfung ins Leben gerufen werden konnte. Auch Herr Spahns früherer Vorschlag zur ‚Versorgungsverbesserung‘, die sogenannte „Raster-Psychotherapie“ konnte dank einer Petition gestoppt werden, da sie sich ebenso als Instrument einer starren und willkürlichen Standardisierung und Formalisierung jenseits aller wissenschaftlichen Erkenntnisse maximal nachteilig für alle Behandelnden und Betroffenen ausgewirkt hätte.
Wir stellen daher fest, dass dieses QS-Verfahren insgesamt leider nur ein unnötiges Hindernis darstellt und wertvolle Ressourcen in Anspruch nimmt (Finanzierung über Krankenkassen bzw. Mitgliederbeiträge, und massive zeitliche Beanspruchung der Behandelnden), ohne einen entsprechenden Nutzen zu bieten.
Dies ist in einer Zeit, in der psychische Gesundheit so wichtig ist und Wartelisten immer länger werden, einfach inakzeptabel.
Wir fordern eine direkte Aktion zur Überprüfung und abschließenden Streichung des QS-Verfahrens Psychotherapie.
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Petition am 6. Juli 2025 erstellt