Es werden, wie bereits angekündigt, 500 Studienplätze für das Studium der Psychotherapie an öffentlichen Universitäten eingerichtet. Zudem wird es die Möglichkeit geben, das Studium an Universitätslehrgängen, Privatuniversitäten und Fachhochschulen zu absolvieren.
Die Verordnung, welche die gesetzliche Umsetzung näher beschreibt, wird voraussichtlich in der nächsten Zeit veröffentlicht.
Die Eckdaten der neuen Ausbildung:
Bachelorstudium – Voraussetzung: Matura/ Studienberechtigungsprüfung.
Direkte Anerkennung: Humanmedizin, Psychologie, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Musiktherapie, MTD-Berufe, gehobene Gesundheits- und Krankenpflege, Hebammen, Lebens- und Sozialberatung.
Anerkennung anderer Bachelorstudien: Prüfung durch die Universität, wo das Masterstudium Psychotherapie absolviert werden soll.
Übergangsregelungen: Ab 1.1.2025 sind keine „Quellberufe“ oder Eignungsansuchen notwendig. Bis 30.9.2030 ist es möglich, die Psychotherapieausbildung nach der alten Regelung/Übergangsverordnung zu starten, bzw. diese bis 30.9.2038 abzuschließen (Universitätsreife – Propädeutikum – Fachspezifikum).
Masterstudium – Voraussetzung Bachelorstudium
Direkte Anerkennung: Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin; Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin; Ärzt:innen für Allgemeinmedizin mit
ÖÄK-Diplom Psychotherapeutische Medizin (PSY I, II und III) oder Ärzt:innen für Allgemeinmedizin bzw. Fachärztin mit Spezialisierung in fachspezifischer psychosomatischer Medizin und ÖÄK-Diplom Psychotherapeutische Medizin (PSY III); Psychotherapeut:innen; Musiktherapeut:innen; Klinische und Gesundheitspsycholog:innen;
Postgradualer Abschnitt - Voraussetzung Master Psychotherapie
Praxis; clusterspezifische Theorie, Selbsterfahrung, Praktische Ausbildung in Kliniken, psychotherapeutischen Versorgungseinrichtungen und Lehrpraxen, Supervision in einer Fachgesellschaft; Abschluss Approbationsprüfung
Dank den intensiven Bemühungen des ÖBVP wurde im Bundesministerium das neue Gremium für Berufsangelegenheiten eingerichtet. Dadurch wird ein Forum und das Mandat geschaffen, um mit den Sozialversicherungen den längst überfälligen Gesamtvertrag zu verhandeln und abzuschließen. Ziel muss sein, dass Zugangs- und Rahmenbedingung für die Patient:innen und für die Psychotherapeut:innen barrierefrei, unbürokratisch und kostendeckend zur Verfügung stehen. Das wird der nächste Schwerpunkt unseres Engagements sein.
Im Tätigkeitsschutz und in den vorbehaltene Tätigkeitsbereichen wird verankert, was Psychotherapeut:innen seit über 30 Jahren als gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf tun: Von der Krankenbehandlung einschließlich psychotherapeutischer Diagnostik und Begutachtung, über die Prävention und Gesundheitsförderung bis hin zu Beratung, Betreuung und Begleitung von Menschen aller Altersstufen und der Behandlung von Patient:innen mit leichten, mittelschweren und schweren psychischen Erkrankungen.
Wer die Argumente der Regierungsparteien nachlesen möchte: Hier die OTS der Parlamentsseite: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240417_OTS0185/neue-psychotherapieausbildung-einrichtung-eines-zweijaehrigen-masterstudiengangs-mit-500-plaetzen-ab-2026-im-plenum-beschlossen
Wer sich in die Materie vertiefen möchte: Hier zwei Buchempfehlungen
Wilfried Datler, Alexandra Drossos, Elke Gornik, Christian Korunka (2023): Akademisierung der Psychotherapie. Facultas, Wien. https://campus-lizenzen.facultas.at/document/1378951
Natalie Eller, Gerhard Stumm (2024): Psychotherapieausbildung in Österreich. Überblick Methoden Entscheidungshilfen. Springer, Wien.
https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-662-67068-2
Danke noch einmal für Ihre Unterstützung!
Susanne Pointner