Pressekodex Richtlinie 12.1: zurück zur alten Formulierung!

Pressekodex Richtlinie 12.1: zurück zur alten Formulierung!

Die Richtlinie 12.1. des Deutschen Pressekodex befasst sich mit der Berichterstattung über Straftaten und den Voraussetzungen, unter denen dabei die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten genannt werden darf. Der Deutsche Presserat hat diese Richtlinie in einer neuer Fassung vom 22.03.2017 geändert. Wir kritisieren die neue Formulierung und fordern die Rückkehr zur alten Fassung.
Insbesondere die Formulierung, für die Erwähnung der Zugehörigkeit zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten solle ein „begründetes öffentliches Interesse“ bestehen, erscheint uns als Einladung zum Zirkelschluss: Das öffentliche Interesse wird durch die Medienberichterstattung erst hergestellt. Ein Narrativ des öffentlichen Diskurses, das einer bestimmten Minderheit ohne Sachbezug Straftaten unterstellt, könne ein solches öffentliches Interesse begründen und würde dadurch Vorurteile weiter verfestigen. Zudem stellt sich die Frage, wie man den sehr unscharfen Begriff eines „öffentlichen Interesses“ definiert und wer entscheidet, wann es begründet ist. Mit der neuen schwammigen Formulierung wird den Redaktionen keine Entscheidungshilfe mehr an die Hand gegeben. Sich an einem begründeten öffentlichen Interesse zu orientieren und diskriminierende Berichterstattung zu vermeiden, ist für seriösen Journalismus selbstverständlich. Der Paragraph könnte in seiner jetzigen Form ersatzlos gestrichen werden.
Wir halten es allerdings für wichtig, dass der Presserat zu dieser gesellschaftlich relevanten Frage Stellung nimmt. Die alte Formulierung der Richtlinie, nach der ein begründeter Sachbezug gefordert war, formulierte eine klare Position. Nach unserer Ansicht bestand kein Anlass, diese Formulierung zu ändern. Die Neufassung berücksichtigt zu wenig, dass Fakten stets im Rahmen sogenannter Frames von Journalisten mit Bedeutung versehen und vom Publikum rezipiert werden. Vorurteile sind in solchen Frames und Narrativen zwischen den Zeilen enthalten, oft ohne dass deren diskriminierender Gehalt erkennbar ist. Sie werden auf diese Weise reproduziert.