Praxisgerechte Anpassung der Sichtflugregel (VLOS) für Drohnen in der EU


Praxisgerechte Anpassung der Sichtflugregel (VLOS) für Drohnen in der EU
Das Problem
Einleitung:
Wir fordern die Europäische Union, die EASA und die nationalen Luftfahrtbehörden auf, die bestehende Sichtflugpflicht (Visual Line of Sight, VLOS) für Drohnen in der offenen Kategorie zu modernisieren und praxisgerechter zu gestalten.
Begründung:
Die aktuelle VLOS-Regelung schreibt vor, dass Drohnenpiloten ihre Drohne stets mit bloßem Auge sehen müssen – ohne technische Hilfsmittel wie Monitore oder Ferngläser. In der Praxis bedeutet dies eine Reichweitenbegrenzung von wenigen hundert Metern, selbst bei bestem Wetter.
Diese Regel ist in vielen Anwendungsfällen nicht mehr zeitgemäß:
Moderne Drohnen verfügen über sichere Rückkehrfunktionen (RTH), GPS-Positionierung, Hinderniserkennung und redundante Steuerungssysteme.
Für viele Einsätze (z. B. Inspektionen, Fotografie, Landvermessung) ist eine direkte Sicht nicht erforderlich, solange der Flug im kontrollierten Luftraum, ohne Menschenmengen und unter Einhaltung der Sicherheitsstandards erfolgt.
Die starre VLOS-Pflicht verhindert innovative, sichere und wirtschaftlich sinnvolle Anwendungen, die technisch möglich und risikolos umsetzbar wären.
Unsere Forderung:
Einführung einer erweiterten Sichtflugregel („Extended Visual Line of Sight“, EVLOS) in der offenen Kategorie A1/A2, bei der ein Pilot auch mittels Kamerabild und Telemetrie sicher steuern darf.
Klare Definition von Sicherheitsbedingungen (z. B. Mindesthöhe, Abstand zu bemannten Fluggeräten, automatische Rückkehrfunktion), unter denen Flüge außerhalb direkter Sicht erlaubt sind.
Schaffung einer einfachen Genehmigungsoption für BVLOS-Flüge in der offenen Kategorie ohne komplexe SORA-Verfahren, wenn das Risiko objektiv gering ist.
Fazit:
Wir sind überzeugt: Eine Anpassung der VLOS-Regel an den Stand der Technik erhöht nicht das Risiko, sondern schafft mehr Sicherheit, Innovation und wirtschaftliche Möglichkeiten – ohne die Grundprinzipien der Luftsicherheit zu gefährden.
712
Das Problem
Einleitung:
Wir fordern die Europäische Union, die EASA und die nationalen Luftfahrtbehörden auf, die bestehende Sichtflugpflicht (Visual Line of Sight, VLOS) für Drohnen in der offenen Kategorie zu modernisieren und praxisgerechter zu gestalten.
Begründung:
Die aktuelle VLOS-Regelung schreibt vor, dass Drohnenpiloten ihre Drohne stets mit bloßem Auge sehen müssen – ohne technische Hilfsmittel wie Monitore oder Ferngläser. In der Praxis bedeutet dies eine Reichweitenbegrenzung von wenigen hundert Metern, selbst bei bestem Wetter.
Diese Regel ist in vielen Anwendungsfällen nicht mehr zeitgemäß:
Moderne Drohnen verfügen über sichere Rückkehrfunktionen (RTH), GPS-Positionierung, Hinderniserkennung und redundante Steuerungssysteme.
Für viele Einsätze (z. B. Inspektionen, Fotografie, Landvermessung) ist eine direkte Sicht nicht erforderlich, solange der Flug im kontrollierten Luftraum, ohne Menschenmengen und unter Einhaltung der Sicherheitsstandards erfolgt.
Die starre VLOS-Pflicht verhindert innovative, sichere und wirtschaftlich sinnvolle Anwendungen, die technisch möglich und risikolos umsetzbar wären.
Unsere Forderung:
Einführung einer erweiterten Sichtflugregel („Extended Visual Line of Sight“, EVLOS) in der offenen Kategorie A1/A2, bei der ein Pilot auch mittels Kamerabild und Telemetrie sicher steuern darf.
Klare Definition von Sicherheitsbedingungen (z. B. Mindesthöhe, Abstand zu bemannten Fluggeräten, automatische Rückkehrfunktion), unter denen Flüge außerhalb direkter Sicht erlaubt sind.
Schaffung einer einfachen Genehmigungsoption für BVLOS-Flüge in der offenen Kategorie ohne komplexe SORA-Verfahren, wenn das Risiko objektiv gering ist.
Fazit:
Wir sind überzeugt: Eine Anpassung der VLOS-Regel an den Stand der Technik erhöht nicht das Risiko, sondern schafft mehr Sicherheit, Innovation und wirtschaftliche Möglichkeiten – ohne die Grundprinzipien der Luftsicherheit zu gefährden.
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Petition am 10. August 2025 erstellt