Prüfungen und Anerkennung von Assistenzhunden

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Silke Jockel und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Assistenzhunde können seit dem 01.07.2024 in Deutschland nicht mehr geprüft werden. Demzufolge können auch neu ausgebildete Teams nicht mehr anerkannt werden.

Wir fordern: 

Bis zur endgültigen Regelung sollen die Übergangsregelungen, die es bis Mitte 2024 gab, wieder in Kraft gesetzt werden, damit die fertig ausgebildeten Teams endlich eine Anerkennung bekommen können. Die Prüfstätten, die bis zum 30.06.2024 die Prüfungen abgenommen haben, sollen wieder Prüfungen abnehmen und diese Prüfungen sollen bundesweit anerkannt werden.  Der hierfür vorbereitete Gesetzentwurf soll schnellstmöglich im Bundestag behandelt und beschlossen werden.

Noch gibt es die alten Prüfungsstrukturen und Prüfstätten. Diese sind zu nutzen, damit die Prüfungen endlich wieder stattfinden können und damit die Anerkennung von neuen Teams gewährleistet ist.

 

Zur Begründung:

Auf der Seite des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BMAS) heißt es:

„Assistenzhunde leisten einen wichtigen Beitrag im Zusammenleben mit „ihrem“ Menschen. Sie signalisieren gesundheitliche Notlagen und können als verlässliche Begleiter Leben retten. Beispielsweise können Diabetikerwarnhunde den Blutzuckerspiegel eines Menschen mit Typ-1-Diabetes erkennen. Wenn eine Unter- oder Überzuckerung droht, gibt der Hund entsprechende Signale. Epilepsiewarnhunde erkennen einen drohenden Anfall und sorgen dafür, dass der oder die Betroffene zum Beispiel vor einem Anfall keine Treppen steigt. Autismushunde geben mit ihrer Anwesenheit emotionalen Halt. Insbesondere bei Kindern mit Autismus fördern sie ihre Entwicklung. 

Oftmals wurde Menschen, die auf ihre Assistenzhunde angewiesen sind, der Zutritt zu öffentlichen und privaten Anlagen oder Einrichtungen wegen der Begleitung ihrer Hunde verweigert. Bereits seit dem Jahr 2021 regelt das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG), dass Menschen mit Behinderungen der Zutritt aufgrund der Begleitung durch ihren Assistenzhund nicht verweigert werden darf. 

Zum 1. März 2023 ist ergänzend die Assistenzhundeverordnung (AHundV) bundesweit in Kraft getreten. Die Verordnung regelt die Anerkennung sowie die Anforderungen an die Eignung, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden. Des Weiteren sieht sie eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde vor, einschließlich eines Lichtbildausweises für den Menschen mit Behinderung.

In der Assistenzhundeverordnung ist festgelegt, wer Assistenzhunde ausbilden darf, welche Inhalte die Ausbildung mindestens umfassen muss (und welchen Stundenanteil) und wer die Prüfung nach welchen Regeln durchführen darf. Der Sinn dahinter ist, dass Assistenzhunde nach bestimmten Qualitätskriterien von dazu befähigten Menschen ausgebildet und unabhängig geprüft werden sollten. 

Um als Assistenzhundetrainer:in zugelassen zu werden, ist eine Zertifizierung durch eine Zertifizierungsstelle notwendig. Diese Stelle bekommt ihre Akkreditierung von der DAKS, die durch die BMAS beauftragt wurde, die Zertifizierung zu genehmigen. Gleiches gilt für eine Prüfstelle, die ihrerseits durch von ihr bestellte Auditor:innen die Prüfungen für die Assistenzhunde abnehmen darf.

Da bekanntlich ein solch bürokratischer Prozess etwas dauert, beinhaltetete das Gesetz eine sogenannte Übergangsregel für die Prüfung und Anerkennung von Assistenzhunden, die bereits in Ausbildung waren. Die Übergangsregelung endete am 30.06.2024.

Seit diesem Zeitpunkt sind keine Prüfungen und Anerkennungen für Assistenzhunde mehr möglich, weil sich niemand gefunden hat, der die Akkreditierung von Ausbildungsstätten vornimmt. Eine zwischenzeitlich gefundene Fachkundige Stelle hat ihre Akkreditierung wieder zurückgegeben, die wenigen Ausbildungsstätten, die sich dort zertifizieren ließen, mussten die Zertifizierung zurückgeben.

 

Die Situation ist jetzt folgende:

-       Es gibt keine Zertifizierungsstelle für die Ausbildungsstätten von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften.

-       Es gibt demzufolge auch keine zugelassenen (zertifizierten) Ausbildungsstätten für Assistenzhunde.

-       Es gibt nicht zugelassene Ausbildungsstätten, die weiter ausbilden, aber ohne die Sicherheit, dass sie die Zulassung jemals bekommen werden.

-       Die Assistenzhundenehmer:innen, die die Hunde in Zusammenarbeit mit diesen Ausbildungsstätten ausbilden, können sich nicht prüfen lassen und wissen auch nicht, ob und wann die Prüfungen möglich sind. Außerdem haben sie keine Sicherheit, dass die Hundeschulen, in denen sie ihre Ausbildungen machen, jemals zugelassen werden.

-       Es gibt vom BMAS das Bemühen, zumindest eine weitere Übergangsregelung durch den Bundestag zu bringen, aber das wird seit Mitte 24 nicht beschlossen. 

 

Beim BMAS steht seit Februar 2025 folgendes auf der Webseite zu lesen:
„Die Umsetzung der Assistenzhundeverordnung (AHundV) verzögert sich derzeit in einigen Bereichen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet mit Hochdruck daran, die notwendigen Strukturen für die Zertifizierung der Assistenzhunde zu schaffen.

Bis dahin soll übergangsweise eine Zertifizierung von Assistenzhunden ermöglicht werden, deren Ausbildung in nicht zugelassenen Ausbildungsstätten abgeschlossen wurde, wenn diese die Qualitätsanforderungen der Assistenzhundeverordnung erfüllen."

Fakt ist: Wir haben in der Bundesrepublik 100e ausgebildete Mensch-Assistenzhundeteams, die sich nicht prüfen und anerkennen lassen können. Ohne Anerkennung sind Assistenzhunde im öffentlichen Raum nur Hunde, die keinerlei rechtlich abgesicherten Zutrittsrechte oder andere Privilegien haben, auf die die Besitzer:innen angewiesen sind, wie z. B. kostenlose Begleitpersonen im öffentlichen Nahverkehr und Zügen, Zugang zu Schulen, Universitäten, Geschäften, Arztpraxen oder die Möglichkeit die Mitnahme des Hundes am Arbeitsplatz durchzusetzen.

 

Erstellt von Dogs with Jobs e. V.

 

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Gabi RosenbaumPetitionsstarter*in

10.161

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Silke Jockel und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Assistenzhunde können seit dem 01.07.2024 in Deutschland nicht mehr geprüft werden. Demzufolge können auch neu ausgebildete Teams nicht mehr anerkannt werden.

Wir fordern: 

Bis zur endgültigen Regelung sollen die Übergangsregelungen, die es bis Mitte 2024 gab, wieder in Kraft gesetzt werden, damit die fertig ausgebildeten Teams endlich eine Anerkennung bekommen können. Die Prüfstätten, die bis zum 30.06.2024 die Prüfungen abgenommen haben, sollen wieder Prüfungen abnehmen und diese Prüfungen sollen bundesweit anerkannt werden.  Der hierfür vorbereitete Gesetzentwurf soll schnellstmöglich im Bundestag behandelt und beschlossen werden.

Noch gibt es die alten Prüfungsstrukturen und Prüfstätten. Diese sind zu nutzen, damit die Prüfungen endlich wieder stattfinden können und damit die Anerkennung von neuen Teams gewährleistet ist.

 

Zur Begründung:

Auf der Seite des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BMAS) heißt es:

„Assistenzhunde leisten einen wichtigen Beitrag im Zusammenleben mit „ihrem“ Menschen. Sie signalisieren gesundheitliche Notlagen und können als verlässliche Begleiter Leben retten. Beispielsweise können Diabetikerwarnhunde den Blutzuckerspiegel eines Menschen mit Typ-1-Diabetes erkennen. Wenn eine Unter- oder Überzuckerung droht, gibt der Hund entsprechende Signale. Epilepsiewarnhunde erkennen einen drohenden Anfall und sorgen dafür, dass der oder die Betroffene zum Beispiel vor einem Anfall keine Treppen steigt. Autismushunde geben mit ihrer Anwesenheit emotionalen Halt. Insbesondere bei Kindern mit Autismus fördern sie ihre Entwicklung. 

Oftmals wurde Menschen, die auf ihre Assistenzhunde angewiesen sind, der Zutritt zu öffentlichen und privaten Anlagen oder Einrichtungen wegen der Begleitung ihrer Hunde verweigert. Bereits seit dem Jahr 2021 regelt das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG), dass Menschen mit Behinderungen der Zutritt aufgrund der Begleitung durch ihren Assistenzhund nicht verweigert werden darf. 

Zum 1. März 2023 ist ergänzend die Assistenzhundeverordnung (AHundV) bundesweit in Kraft getreten. Die Verordnung regelt die Anerkennung sowie die Anforderungen an die Eignung, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden. Des Weiteren sieht sie eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde vor, einschließlich eines Lichtbildausweises für den Menschen mit Behinderung.

In der Assistenzhundeverordnung ist festgelegt, wer Assistenzhunde ausbilden darf, welche Inhalte die Ausbildung mindestens umfassen muss (und welchen Stundenanteil) und wer die Prüfung nach welchen Regeln durchführen darf. Der Sinn dahinter ist, dass Assistenzhunde nach bestimmten Qualitätskriterien von dazu befähigten Menschen ausgebildet und unabhängig geprüft werden sollten. 

Um als Assistenzhundetrainer:in zugelassen zu werden, ist eine Zertifizierung durch eine Zertifizierungsstelle notwendig. Diese Stelle bekommt ihre Akkreditierung von der DAKS, die durch die BMAS beauftragt wurde, die Zertifizierung zu genehmigen. Gleiches gilt für eine Prüfstelle, die ihrerseits durch von ihr bestellte Auditor:innen die Prüfungen für die Assistenzhunde abnehmen darf.

Da bekanntlich ein solch bürokratischer Prozess etwas dauert, beinhaltetete das Gesetz eine sogenannte Übergangsregel für die Prüfung und Anerkennung von Assistenzhunden, die bereits in Ausbildung waren. Die Übergangsregelung endete am 30.06.2024.

Seit diesem Zeitpunkt sind keine Prüfungen und Anerkennungen für Assistenzhunde mehr möglich, weil sich niemand gefunden hat, der die Akkreditierung von Ausbildungsstätten vornimmt. Eine zwischenzeitlich gefundene Fachkundige Stelle hat ihre Akkreditierung wieder zurückgegeben, die wenigen Ausbildungsstätten, die sich dort zertifizieren ließen, mussten die Zertifizierung zurückgeben.

 

Die Situation ist jetzt folgende:

-       Es gibt keine Zertifizierungsstelle für die Ausbildungsstätten von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften.

-       Es gibt demzufolge auch keine zugelassenen (zertifizierten) Ausbildungsstätten für Assistenzhunde.

-       Es gibt nicht zugelassene Ausbildungsstätten, die weiter ausbilden, aber ohne die Sicherheit, dass sie die Zulassung jemals bekommen werden.

-       Die Assistenzhundenehmer:innen, die die Hunde in Zusammenarbeit mit diesen Ausbildungsstätten ausbilden, können sich nicht prüfen lassen und wissen auch nicht, ob und wann die Prüfungen möglich sind. Außerdem haben sie keine Sicherheit, dass die Hundeschulen, in denen sie ihre Ausbildungen machen, jemals zugelassen werden.

-       Es gibt vom BMAS das Bemühen, zumindest eine weitere Übergangsregelung durch den Bundestag zu bringen, aber das wird seit Mitte 24 nicht beschlossen. 

 

Beim BMAS steht seit Februar 2025 folgendes auf der Webseite zu lesen:
„Die Umsetzung der Assistenzhundeverordnung (AHundV) verzögert sich derzeit in einigen Bereichen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet mit Hochdruck daran, die notwendigen Strukturen für die Zertifizierung der Assistenzhunde zu schaffen.

Bis dahin soll übergangsweise eine Zertifizierung von Assistenzhunden ermöglicht werden, deren Ausbildung in nicht zugelassenen Ausbildungsstätten abgeschlossen wurde, wenn diese die Qualitätsanforderungen der Assistenzhundeverordnung erfüllen."

Fakt ist: Wir haben in der Bundesrepublik 100e ausgebildete Mensch-Assistenzhundeteams, die sich nicht prüfen und anerkennen lassen können. Ohne Anerkennung sind Assistenzhunde im öffentlichen Raum nur Hunde, die keinerlei rechtlich abgesicherten Zutrittsrechte oder andere Privilegien haben, auf die die Besitzer:innen angewiesen sind, wie z. B. kostenlose Begleitpersonen im öffentlichen Nahverkehr und Zügen, Zugang zu Schulen, Universitäten, Geschäften, Arztpraxen oder die Möglichkeit die Mitnahme des Hundes am Arbeitsplatz durchzusetzen.

 

Erstellt von Dogs with Jobs e. V.

 

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Gabi RosenbaumPetitionsstarter*in
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Die Entscheidungsträger*innen

Bunderegierung Deutschland
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Petition am 24. Mai 2025 erstellt