
SERIE 13.10.2019 Colours of law
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Haufe Online Redaktion
SERIENELEMENTE
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany
Mittelalterliches „Hate Speech“? Können antisemitische Beleidigungen an Kirchen unter Denkmalschutz stehen?
Die Attentate von Halle, werfen auf das Urteil des LG Dessau Roßlau, ein antisemitisches Schmählief als Bestandteil der historischen Wittenberger Schlosskirche mit den Mitteln des Denkmalschutz zu verteidigen, ein hartes Licht. Nach seine Entscheidung muss das 700 Jahre alte judenfeindliche Relief von der Gemeinde nicht entfernt werden.
Ein Mitglied der jüdischen Gemeinde in Berlin störte sich seit längerem an einem an der Wittenberger Schlosskirche - in der Martin Luther gepredigt hatte - angebrachten judenfeindlichen Relief. Das sogenannte Relief sei Ausdruck und Sinnbild für den in der deutschen Staats- und Kirchengeschichte tief verwurzelten Antisemitismus. Er forderte von der Kirchengemeinde und der Stadt, das Relief abzunehmen und klagte nach deren Weigerung auf Entfernung des Reliefs.
Mittelalterliches „Hate Speech“ seit über 700 Jahren an der Kirchenwand
Stein des Anstoßes ist die auf dem Relief gezeigte Darstellung einer großformatigen Sau, an deren Zitzen Menschenkinder saugen. Die Kinder tragen Spitzhüte, die sie als Juden ausweisen. Am Hinterteil der Sau ist die Figur eines Rabbiners abgebildet, der der Sau unter den Schwanz und in den After blickt. In das Relief ist die hebräische Aufschrift „Schem Ha Mphoras“ gemeißelt, dies bedeutet soviel wie „Der besondere Name“ und ist eine jüdische Umschreibung des Gottesbegriffs. Das Relief befindet sich an der Kirchenwand seit über 700 Jahren und ist damit Bestandteil der historischen Schlosskirche, die insgesamt unter Denkmalschutz steht
Neu angebrachte Stele erläutert den historischen Kontext
Im Jahr 1988 ließ die Kirchengemeinde unterhalb des Reliefs eine Bodenplatte anbringen, die auf den Völkermord an den Juden im Dritten Reich verweist. Mitte 2017 kam eine Stele mit deutschem und englischem Text dazu, der den historischen Kontext der Skulptur erklärt und darüber hinaus auf den Antisemitismus Luthers und die verabscheuungswürdigen Judenverfolgungen in Sachsen hinweist.
Historische Erläuterungen beseitigen die Schmähung nicht
Trotz der angebrachten historischen Bezugnahmen sah der Kläger in der Skulptur eine Beleidigung der Juden und des jüdischen Glaubens. Historische Erläuterungen einer Beleidigung führen nach Auffassung des Klägers nicht zu deren Beseitigung.
Angehörige der jüdischen Religion würden durch das Schmähbild auch heute noch verhöhnt. Ein Schwein sei nach jüdischen Glauben ein unreines Tier.
Im Mittelalter hätten solche Spottbilder dazu gedient, Juden davon abzubringen, sich in einer Stadt niederzulassen. Im Nationalsozialismus sei auch infolge solcher Darstellungen der Begriff „Judensau“ gesellschaftsfähig geworden. Ein solches Relief habe im öffentlichen Raum an einer Kirche auch heute nichts zu suchen.
Landgericht betont den historischen Charakter
Diese Auffassung stieß beim angerufenen LG nur auf begrenztes Verständnis. Das Gericht bewertete das Relief in erster Linie unter historischen Gesichtspunkten. Ein 700 Jahre altes Relief könne nicht als aktuelle Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung gegenüber Juden in Deutschland betrachtet werden. Die Kirchengemeinde Wittenberg habe sich durch die angebrachten historischen Erläuterungen klar von dem Inhalt des Reliefs distanziert. Für den Schmähinhalt des Reliefs könne die heutige Gemeinde nicht verantwortlich gemacht werden.
Historie lässt sich nicht einfach entsorgen
Historie sei nun mal Historie und könne nicht ohne weiteres entsorgt werden. Insoweit komme dem Relief ein gewisser historischer Wert und damit auch ein Lernwert für heutige Generationen zu. Die Kirche selbst habe durch die angebrachten historischen Erläuterungen das ihr Mögliche getan, um die mit dem Relief verbundenen Beleidigungen der jüdischen Religion als vergangene, ungute Historie deutlich werden zu lassen.
(LG Dessau Roßlau, Urteil v. 24.5.2019, 2 O 230/18).
Hintergrund: Bleibt Wittenberg stur?
Irmgard Schwaetzer, Präses der evangelischen Kirche in Deutschland, riet der Wittenberger Kirchengemeinde nach dem obsiegenden Urteil, die Skulptur freiwillig aus dem Mauerwerk zu entfernen und in ein eigenständiges Mahnmal, gegebenenfalls in der Nähe der Kirche, zu integrieren. Sowohl die evangelische Kirche als auch die Stadt Wittenberg haben eine dahingehende Bereitschaft bisher nicht erkennen lassen, diskutieren das Thema aber offensichtlich noch.
Wie tief sitzen antisemitische Reflexe heute noch?
Die aktuellen u.a. antisemitischen Attentate in Halle werfen ein neues Schlaglicht auf den Wittenberger Fall. Das Bildmotiv „Judensau“ war im Mittelalter eine der am meisten verbreiteten Schmähungen gegen das Judentum.
Auch heute noch finden sich nach einer Meldung von „domradio.de“ auf deutschem Boden an rund 30 evangelischen und katholischen Ki