Petition zur Abschaffung der gesonderten Feriengebühr in den Kinderbetreuungseinrichtungen
Petition zur Abschaffung der gesonderten Feriengebühr in den Kinderbetreuungseinrichtungen
Das Problem
Wir fordern die Stadt Eschborn und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eschborn auf, die mit der am 25.06.2026 beschlossenen Änderung der Satzung über die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen zum 01.08.2026 eingeführte gesonderte Feriengebühr wieder abzuschaffen und die entsprechende Regelung aus der Satzung zu streichen.
Begründung
Mit der neuen Betreuungssatzung wird zusätzlich zur regulären monatlichen Betreuungsgebühr eine Feriengebühr von 50 Euro pro Woche erhoben. Die reguläre Betreuungsgebühr wird auch während der Ferienmonate weitergezahlt. Ein Geschwisterbonus gilt weiterhin. Zugleich ist nicht eindeutig erkennbar, wie dieser anzuwenden ist, wenn Geschwisterkinder nicht unter dieselbe Betreuungssatzung fallen.
Die Ferienbetreuung ist kein freiwilliges Zusatzangebot, sondern Bestandteil des regulären Betreuungsangebots. Sie unterscheidet sich damit auch von freiwilligen Angeboten wie den FerienSpielen. Dennoch wird hierfür zusätzlich zur laufenden Betreuungsgebühr eine weitere Gebühr erhoben.
Die Stadt begründet die Feriengebühr unter anderem mit einem erhöhten organisatorischen, finanziellen und personellen Aufwand während der Ferien. Genannt werden Urlaubszeiten, Vertretungsregelungen, die Aufrechterhaltung des Betriebs sowie zusätzliche Materialien und Aktivitäten. In der Beschlussvorlage wird außerdem ausgeführt, dass mit der Gebühr die Verbindlichkeit der Eltern sowie die Personalplanung und die Planung von Ausflügen und Aktivitäten effizienter gestaltet werden sollen.
Diese Begründungen rechtfertigen aus unserer Sicht jedoch keine zusätzliche Benutzungsgebühr. Die Ferienbetreuung ist Teil des regulären Betreuungsangebots und keine eigenständige zusätzliche Leistung. Die reguläre Betreuungsgebühr wird auch während der Ferien weiter erhoben.
Eine zusätzliche Gebühr sollte an eine zusätzliche, klar abgrenzbare Leistung oder einen entsprechenden gebührenfähigen Vorteil anknüpfen. Die bessere Planbarkeit der Betreuung oder die gewünschte Verbindlichkeit von Anmeldungen stellen jedoch keinen zusätzlichen Betreuungsumfang für die Familien dar. Die Feriengebühr führt daher zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung für eine Betreuung, für die bereits die reguläre Betreuungsgebühr gezahlt wird.
Rechtliche Bedenken
Es bestehen zudem rechtliche Bedenken hinsichtlich der Beitragsfreistellung nach § 32c HKJGB. Die Stadt Eschborn nimmt nach ihrer eigenen Satzung an dieser Regelung teil. Für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt sind danach sechs Stunden täglicher Betreuung von der Kostenbeteiligung freizustellen. Es stellt sich daher die Frage, ob diese gesetzliche Freistellung durch eine gesonderte Feriengebühr für die reguläre Betreuung in den Ferien faktisch umgangen wird.
Darüber hinaus bestehen Bedenken hinsichtlich des kommunalen Gebührenrechts, insbesondere des § 10 KAG Hessen und des Äquivalenzprinzips. Eine zusätzliche Benutzungsgebühr sollte an eine eigenständige Leistung bzw. einen entsprechenden gebührenfähigen Vorteil anknüpfen. Wenn mit der Feriengebühr keine klar abgrenzbare zusätzliche Betreuungsleistung vergütet wird, sondern sie insbesondere der besseren Planbarkeit und Verbindlichkeit der Anmeldungen dient, ist ein entsprechender zusätzlicher Leistungsbezug nicht erkennbar.
Auch hinsichtlich des Bestimmtheitsgebots bestehen Fragen. Für Gebührenpflichtige muss erkennbar sein, für welche konkrete Leistung eine zusätzliche Gebühr erhoben wird und worauf deren Höhe beruht.
Familienfreundlichkeit und Verhältnismäßigkeit
Die Stadt Eschborn betont regelmäßig ihre Familienfreundlichkeit und stellt sich auch im Vergleich mit anderen Kommunen als attraktiver und familienfreundlicher Standort dar. Wir erkennen ausdrücklich an, dass die regulären Betreuungskosten in Eschborn im Vergleich zu vielen anderen Kommunen vergleichsweise günstig sind. Diese Leistung der Stadt wird von den Eltern anerkannt und wertgeschätzt.
Gerade deshalb sollte zwischen einer grundsätzlich günstigen Gebührenstruktur und der zusätzlichen Feriengebühr unterschieden werden. Familienfreundlichkeit bedeutet aus unserer Sicht nicht nur günstige Grundgebühren, sondern auch eine faire und verhältnismäßige Ausgestaltung zusätzlicher Gebühren.
Auch im übrigen kommunalen Bereich setzt Eschborn an verschiedenen Stellen auf eine bürgerfreundliche Abgabenpolitik. Die Gewerbesteuer wurde seit rund zehn Jahren nicht erhöht und die Hundesteuer nach nur drei Jahren wieder abgeschafft. Dieses Prinzip einer attraktiven und verhältnismäßigen Abgabenstruktur sollte auch für die Kinderbetreuung gelten.
Planungssicherheit ohne pauschale Feriengebühr
Wir erkennen an, dass die Stadt eine möglichst verlässliche Planung der Ferienbetreuung erreichen möchte. Eine pauschale Gebühr von 50 Euro pro Woche ist hierfür jedoch aus unserer Sicht weder erforderlich noch angemessen.
Familien können aus unterschiedlichen Gründen kurzfristig umplanen, etwa wegen Krankheit, geänderter Urlaubsplanung oder anderer unvorhersehbarer Umstände. Verbindlichkeit kann stattdessen durch frühzeitige Anmeldefristen, Bedarfsabfragen oder klare Regelungen für Änderungen und Nichtinanspruchnahme hergestellt werden.
Die Kosten einer nicht optimalen Auslastung oder einer notwendigen Personalplanung sollten nicht pauschal auf die Familien übertragen werden, insbesondere dann nicht, wenn die reguläre Betreuungsgebühr ohnehin weitergezahlt wird.
Die Ferienbetreuung ist Teil des regulären Betreuungsangebots. Eine zusätzliche verpflichtende Gebühr von 50 Euro pro Woche ist daher aus unserer Sicht weder sachlich noch rechtlich überzeugend begründet.
Wir fordern die Stadt Eschborn deshalb auf, die gesonderte Feriengebühr wieder abzuschaffen und die entsprechende Regelung aus der Betreuungssatzung zu streichen.
586
Das Problem
Wir fordern die Stadt Eschborn und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eschborn auf, die mit der am 25.06.2026 beschlossenen Änderung der Satzung über die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen zum 01.08.2026 eingeführte gesonderte Feriengebühr wieder abzuschaffen und die entsprechende Regelung aus der Satzung zu streichen.
Begründung
Mit der neuen Betreuungssatzung wird zusätzlich zur regulären monatlichen Betreuungsgebühr eine Feriengebühr von 50 Euro pro Woche erhoben. Die reguläre Betreuungsgebühr wird auch während der Ferienmonate weitergezahlt. Ein Geschwisterbonus gilt weiterhin. Zugleich ist nicht eindeutig erkennbar, wie dieser anzuwenden ist, wenn Geschwisterkinder nicht unter dieselbe Betreuungssatzung fallen.
Die Ferienbetreuung ist kein freiwilliges Zusatzangebot, sondern Bestandteil des regulären Betreuungsangebots. Sie unterscheidet sich damit auch von freiwilligen Angeboten wie den FerienSpielen. Dennoch wird hierfür zusätzlich zur laufenden Betreuungsgebühr eine weitere Gebühr erhoben.
Die Stadt begründet die Feriengebühr unter anderem mit einem erhöhten organisatorischen, finanziellen und personellen Aufwand während der Ferien. Genannt werden Urlaubszeiten, Vertretungsregelungen, die Aufrechterhaltung des Betriebs sowie zusätzliche Materialien und Aktivitäten. In der Beschlussvorlage wird außerdem ausgeführt, dass mit der Gebühr die Verbindlichkeit der Eltern sowie die Personalplanung und die Planung von Ausflügen und Aktivitäten effizienter gestaltet werden sollen.
Diese Begründungen rechtfertigen aus unserer Sicht jedoch keine zusätzliche Benutzungsgebühr. Die Ferienbetreuung ist Teil des regulären Betreuungsangebots und keine eigenständige zusätzliche Leistung. Die reguläre Betreuungsgebühr wird auch während der Ferien weiter erhoben.
Eine zusätzliche Gebühr sollte an eine zusätzliche, klar abgrenzbare Leistung oder einen entsprechenden gebührenfähigen Vorteil anknüpfen. Die bessere Planbarkeit der Betreuung oder die gewünschte Verbindlichkeit von Anmeldungen stellen jedoch keinen zusätzlichen Betreuungsumfang für die Familien dar. Die Feriengebühr führt daher zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung für eine Betreuung, für die bereits die reguläre Betreuungsgebühr gezahlt wird.
Rechtliche Bedenken
Es bestehen zudem rechtliche Bedenken hinsichtlich der Beitragsfreistellung nach § 32c HKJGB. Die Stadt Eschborn nimmt nach ihrer eigenen Satzung an dieser Regelung teil. Für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt sind danach sechs Stunden täglicher Betreuung von der Kostenbeteiligung freizustellen. Es stellt sich daher die Frage, ob diese gesetzliche Freistellung durch eine gesonderte Feriengebühr für die reguläre Betreuung in den Ferien faktisch umgangen wird.
Darüber hinaus bestehen Bedenken hinsichtlich des kommunalen Gebührenrechts, insbesondere des § 10 KAG Hessen und des Äquivalenzprinzips. Eine zusätzliche Benutzungsgebühr sollte an eine eigenständige Leistung bzw. einen entsprechenden gebührenfähigen Vorteil anknüpfen. Wenn mit der Feriengebühr keine klar abgrenzbare zusätzliche Betreuungsleistung vergütet wird, sondern sie insbesondere der besseren Planbarkeit und Verbindlichkeit der Anmeldungen dient, ist ein entsprechender zusätzlicher Leistungsbezug nicht erkennbar.
Auch hinsichtlich des Bestimmtheitsgebots bestehen Fragen. Für Gebührenpflichtige muss erkennbar sein, für welche konkrete Leistung eine zusätzliche Gebühr erhoben wird und worauf deren Höhe beruht.
Familienfreundlichkeit und Verhältnismäßigkeit
Die Stadt Eschborn betont regelmäßig ihre Familienfreundlichkeit und stellt sich auch im Vergleich mit anderen Kommunen als attraktiver und familienfreundlicher Standort dar. Wir erkennen ausdrücklich an, dass die regulären Betreuungskosten in Eschborn im Vergleich zu vielen anderen Kommunen vergleichsweise günstig sind. Diese Leistung der Stadt wird von den Eltern anerkannt und wertgeschätzt.
Gerade deshalb sollte zwischen einer grundsätzlich günstigen Gebührenstruktur und der zusätzlichen Feriengebühr unterschieden werden. Familienfreundlichkeit bedeutet aus unserer Sicht nicht nur günstige Grundgebühren, sondern auch eine faire und verhältnismäßige Ausgestaltung zusätzlicher Gebühren.
Auch im übrigen kommunalen Bereich setzt Eschborn an verschiedenen Stellen auf eine bürgerfreundliche Abgabenpolitik. Die Gewerbesteuer wurde seit rund zehn Jahren nicht erhöht und die Hundesteuer nach nur drei Jahren wieder abgeschafft. Dieses Prinzip einer attraktiven und verhältnismäßigen Abgabenstruktur sollte auch für die Kinderbetreuung gelten.
Planungssicherheit ohne pauschale Feriengebühr
Wir erkennen an, dass die Stadt eine möglichst verlässliche Planung der Ferienbetreuung erreichen möchte. Eine pauschale Gebühr von 50 Euro pro Woche ist hierfür jedoch aus unserer Sicht weder erforderlich noch angemessen.
Familien können aus unterschiedlichen Gründen kurzfristig umplanen, etwa wegen Krankheit, geänderter Urlaubsplanung oder anderer unvorhersehbarer Umstände. Verbindlichkeit kann stattdessen durch frühzeitige Anmeldefristen, Bedarfsabfragen oder klare Regelungen für Änderungen und Nichtinanspruchnahme hergestellt werden.
Die Kosten einer nicht optimalen Auslastung oder einer notwendigen Personalplanung sollten nicht pauschal auf die Familien übertragen werden, insbesondere dann nicht, wenn die reguläre Betreuungsgebühr ohnehin weitergezahlt wird.
Die Ferienbetreuung ist Teil des regulären Betreuungsangebots. Eine zusätzliche verpflichtende Gebühr von 50 Euro pro Woche ist daher aus unserer Sicht weder sachlich noch rechtlich überzeugend begründet.
Wir fordern die Stadt Eschborn deshalb auf, die gesonderte Feriengebühr wieder abzuschaffen und die entsprechende Regelung aus der Betreuungssatzung zu streichen.
Kommentare von Unterstützer*innen
Neuigkeiten zur Petition
Diese Petition teilen
Petition am 8. August 2026 erstellt