
An das Verwaltungsgericht Stuttgart
Augustenstraße 5
70178 Stuttgart
10.6.2025
Hinweis zum anhängigen Verfahren
Az.: 12 K 5287/25
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir höflich auf Folgendes hinweisen:
Unter dem Aktenzeichen 12 K 5287/25 ist am Verwaltungsgericht Stuttgart bereits ein Verfahren des Klägers LCP anhängig, dass sich gegen die Untätigkeit des Regierungspräsidiums Stuttgart richtet.
Zudem wurde am gestrigen Tag eine weitere Klage mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (Eilantrag) beim Verwaltungsgericht Stuttgart verschickt.
Auch in diesem Verfahren geht es um die Aufnahme in die Klasse 5 des Wagenburg-Gymnasiums Stuttgart zum Schuljahr 2025/2026.
Die Einschulung findet voraussichtlich Mitte September 2025 statt.
Eine rechtzeitige gerichtliche Entscheidung ist daher von dringender Bedeutung, um dem Kläger verbindliche Planungssicherheit zu ermöglichen.
Die bisherige Vorgehensweise des Regierungspräsidiums Stuttgart erweckt leider den Eindruck, einer bewussten und systematischen Verzögerung.
Trotz frühzeitiger Stellungnahme per Mail oder Postweg, wurde dem Kläger bisher keine sachgerechte Stellungnahme zuteil.
Die Kommunikation war leider unvollständig, die Widerspruchsentscheidung kam sehr spät, und inhaltlich wurde auf zentrale Argumente nicht eingegangen.
Wir mussten unsere Informationen, über die Berichterstattung aus der Presse entnehmen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir nachdrücklich, den einstweiligen Rechtsschutzantrag zügig zu bearbeiten und möglichst kurzfristig zu bescheiden, um dem Grundsatz effektiven Rechtsschutzes (§ 123 VwGO, Art. 19 Abs. 4 GG) Rechnung zu tragen.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
LCP