Petition der Wohngebietsinitiative „Rettet die Bäume im Neukirchener Wald"

Das Problem

Sächsischer Landtag

Petitionsausschuss

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1

01067 Dresden

 

1.   Anliegen:

Die Petition richtet sich gegen die Entscheidung des Staatsbetriebes Sachsenforst (SF) und ihres Landesforstpräsidenten, ca. 130 altehrwürdige Randbäume (Buchen, Eichen, Lärchen, Birken) links und rechts eines Waldweges (Rand- und Saumbiotop), der mitten durch den Neukirchener Wald führt, fällen zu lassen.  

 

Trotz unseres begründeten Protestes gegen diese, aus unserer Sicht unrechtmäßige Baumfällung, ist es uns nicht gelungen, diese zu verhindern. Im Gegenteil, die Situation hat sich dahingehend verschärft, dass nunmehr der Auftrag für die Rodung durch SF bereits ausgelöst wurde und es damit nur eine Frage der Zeit ist, wann die Bäume fallen. 

 

2.     Sachverhalt:

Mit dem 24.02.2023 wurde durch das Landratsamt Erzgebirgskreis die Errichtung und der Betrieb des Windparks Leukersdorf in der Gemeinde Jahnsdorf/Gemarkung Leukersdorf, die unmittelbar an den Neukirchener Wald angrenzt, gemäß BImSchG genehmigt. Quer durch diesen Wald führt derzeit ein öffentlich als Rad- und Wanderweg gewidmeter Waldweg. Dieser soll nun nach den Plänen von Sachsenforst und des Vorhabenträgers des Windparks als Zuwegung für die Bau- und Betriebsphase der WEA wegen angeblich fehlender Alternativen schwerlasttransporttauglich auf 5,5 m plus 2x Graben ausgebaut werden. Das hat zur Folge, dass damit in Wirklichkeit eine Schneise von ca. 10 m Breite und 1,5 km Länge eingeschlagen werden muss und o.g. Randbäume und gesetzlich geschützte Biotope diesem Wegeausbau zum Opfer fallen. Dem allen hat der Staatsbetrieb Sachsenforst als Eigentümer des Waldes seine Zustimmung erteilt.

 

Wir, das sind die Bewohner des Eigenheim-Neubaugebietes (sachsenweit eines der größten)  und die Bürger im Umland, kämpfen seitdem für den Erhalt dieser vom Fällen bedrohten Bäume im Neukirchener Wald, der als grüne Oase unmittelbar  an unser Wohngebiet angrenzt. Da das Genehmigungsverfahren für den Windpark nach BImSchG nicht öffentlich war, wurde erst durch die jüngst vorgenommene Kennzeichnung der Bäume, die dem Wegeausbau zum Opfer fallen sollen, das ganze Ausmaß des Waldeingriffs und seiner negativen Folgen für den Außenstehenden sichtbar. Das bedeutet u.a. Vernichtung wirkungsvoller CO2- und Wasserspeicher, klimaschädigende Wirkung auf das Mikroklima, Erhöhung der Gefahr von Windbruch, Bodenaustrocknung und Waldbränden und Ignorierung der Rechtsgrundlagen (u.a. BNatSchG, SächsWaldG), die die Erholungsfunktion des Waldes und die Gewichtung der Waldfunktion für das Allgemeinwohl beinhalten.

 

Alle in diesem Zusammenhang von uns eingereichten Kompromissvorschläge (die Demokratie lebt vom Ausgleich unterschiedlicher Interessen) und unser Appell (siehe Anhang), die diesen Eingriff in das Schutzgut Wald verhindern sollten, wurden letztlich durch SF als alternativlos abgelehnt.  Durch unsere weiteren Ermittlungen und Recherchen zum o.g. Sachverhalt hat sich allerdings herausgestellt, dass eine Reihe von Entscheidungen durch falsches und einseitiges Ausnutzen von Ermessensspielräumen der beteiligten Akteure und durch falsche bzw. irreführende Angaben des Vorhabenträgers des Windparks zustande gekommen sind. Auch haben wir in diesem Zusammenhang erst erfahren, dass die untere Naturschutzbehörde (uNB) des Erzgebirgskreises als zuständige Behörde ihr Einvernehmen für diesen zerstörerischen Eingriff in Natur und Umwelt gegeben hat. Gegen diese rechtswidrige Verfahrensweise haben wir fristgemäß Widerspruch eingelegt. Bei näherer Bewertung des vorliegenden Sachverhalts musste festgestellt werden, dass bei der Entscheidungsfindung z.T. grundsätzliche, rechtliche Regelungen einschlägiger Gesetze und Richtlinien des Natur- und Waldschutzes außer Acht gelassen, unsachgemäß interpretiert und einseitige, statt komplex zu betrachtende Abwägungen getroffen wurden (Unterlagen, die das belegen, können jederzeit vorgelegt werden).

 

 

Ziel der Petition:

Aus o.g. Gründen bitten wir, dass die Zustimmung des Staatsbetriebes Sachsenforst (SF) für den Ausbau der Zuwegung durch den Neukirchener Wald und die damit verbundenen Baumfällung aus o.g. Gründen zurückgenommen wird.

 

Da der Auftrag zur Baumfällung durch SF bereits ausgelöst wurde, ist außerdem als erstes eine unverzügliche Stornierung des Auftrags zu erwirken.

Zweitens sollten seitens SF weitere Aktivitäten, die den Ausbau der Zuwegung und das Fällen der Bäume betreffen, solange unterlassen werden, bis alle derzeit noch laufenden Verfahren (Gerichtsverfahren beim OVG, Widerspruchsverfahren uNB) und die eingereichte Petition rechtskräftig entschieden sind. Dazu erfolgt noch der Hinweis, dass das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen am 28.08.2023 die aufschiebende Wirkung gegen den Betrieb der drei Windenergieanlagen angeordnet hat. 

 

Wir bitten den Petitionsausschuss um wohlwollende Prüfung und um eine Entscheidung zu unserem Anliegen, die gewährleistet, dass der Lebensraum der betroffenen Anwohner bewahrt, unser hohes Gut Wald vor unwiederbringlicher Schädigung und die altehrwürdigen Bäume vor Vernichtung verschont werden. 

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Das Problem

Sächsischer Landtag

Petitionsausschuss

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1

01067 Dresden

 

1.   Anliegen:

Die Petition richtet sich gegen die Entscheidung des Staatsbetriebes Sachsenforst (SF) und ihres Landesforstpräsidenten, ca. 130 altehrwürdige Randbäume (Buchen, Eichen, Lärchen, Birken) links und rechts eines Waldweges (Rand- und Saumbiotop), der mitten durch den Neukirchener Wald führt, fällen zu lassen.  

 

Trotz unseres begründeten Protestes gegen diese, aus unserer Sicht unrechtmäßige Baumfällung, ist es uns nicht gelungen, diese zu verhindern. Im Gegenteil, die Situation hat sich dahingehend verschärft, dass nunmehr der Auftrag für die Rodung durch SF bereits ausgelöst wurde und es damit nur eine Frage der Zeit ist, wann die Bäume fallen. 

 

2.     Sachverhalt:

Mit dem 24.02.2023 wurde durch das Landratsamt Erzgebirgskreis die Errichtung und der Betrieb des Windparks Leukersdorf in der Gemeinde Jahnsdorf/Gemarkung Leukersdorf, die unmittelbar an den Neukirchener Wald angrenzt, gemäß BImSchG genehmigt. Quer durch diesen Wald führt derzeit ein öffentlich als Rad- und Wanderweg gewidmeter Waldweg. Dieser soll nun nach den Plänen von Sachsenforst und des Vorhabenträgers des Windparks als Zuwegung für die Bau- und Betriebsphase der WEA wegen angeblich fehlender Alternativen schwerlasttransporttauglich auf 5,5 m plus 2x Graben ausgebaut werden. Das hat zur Folge, dass damit in Wirklichkeit eine Schneise von ca. 10 m Breite und 1,5 km Länge eingeschlagen werden muss und o.g. Randbäume und gesetzlich geschützte Biotope diesem Wegeausbau zum Opfer fallen. Dem allen hat der Staatsbetrieb Sachsenforst als Eigentümer des Waldes seine Zustimmung erteilt.

 

Wir, das sind die Bewohner des Eigenheim-Neubaugebietes (sachsenweit eines der größten)  und die Bürger im Umland, kämpfen seitdem für den Erhalt dieser vom Fällen bedrohten Bäume im Neukirchener Wald, der als grüne Oase unmittelbar  an unser Wohngebiet angrenzt. Da das Genehmigungsverfahren für den Windpark nach BImSchG nicht öffentlich war, wurde erst durch die jüngst vorgenommene Kennzeichnung der Bäume, die dem Wegeausbau zum Opfer fallen sollen, das ganze Ausmaß des Waldeingriffs und seiner negativen Folgen für den Außenstehenden sichtbar. Das bedeutet u.a. Vernichtung wirkungsvoller CO2- und Wasserspeicher, klimaschädigende Wirkung auf das Mikroklima, Erhöhung der Gefahr von Windbruch, Bodenaustrocknung und Waldbränden und Ignorierung der Rechtsgrundlagen (u.a. BNatSchG, SächsWaldG), die die Erholungsfunktion des Waldes und die Gewichtung der Waldfunktion für das Allgemeinwohl beinhalten.

 

Alle in diesem Zusammenhang von uns eingereichten Kompromissvorschläge (die Demokratie lebt vom Ausgleich unterschiedlicher Interessen) und unser Appell (siehe Anhang), die diesen Eingriff in das Schutzgut Wald verhindern sollten, wurden letztlich durch SF als alternativlos abgelehnt.  Durch unsere weiteren Ermittlungen und Recherchen zum o.g. Sachverhalt hat sich allerdings herausgestellt, dass eine Reihe von Entscheidungen durch falsches und einseitiges Ausnutzen von Ermessensspielräumen der beteiligten Akteure und durch falsche bzw. irreführende Angaben des Vorhabenträgers des Windparks zustande gekommen sind. Auch haben wir in diesem Zusammenhang erst erfahren, dass die untere Naturschutzbehörde (uNB) des Erzgebirgskreises als zuständige Behörde ihr Einvernehmen für diesen zerstörerischen Eingriff in Natur und Umwelt gegeben hat. Gegen diese rechtswidrige Verfahrensweise haben wir fristgemäß Widerspruch eingelegt. Bei näherer Bewertung des vorliegenden Sachverhalts musste festgestellt werden, dass bei der Entscheidungsfindung z.T. grundsätzliche, rechtliche Regelungen einschlägiger Gesetze und Richtlinien des Natur- und Waldschutzes außer Acht gelassen, unsachgemäß interpretiert und einseitige, statt komplex zu betrachtende Abwägungen getroffen wurden (Unterlagen, die das belegen, können jederzeit vorgelegt werden).

 

 

Ziel der Petition:

Aus o.g. Gründen bitten wir, dass die Zustimmung des Staatsbetriebes Sachsenforst (SF) für den Ausbau der Zuwegung durch den Neukirchener Wald und die damit verbundenen Baumfällung aus o.g. Gründen zurückgenommen wird.

 

Da der Auftrag zur Baumfällung durch SF bereits ausgelöst wurde, ist außerdem als erstes eine unverzügliche Stornierung des Auftrags zu erwirken.

Zweitens sollten seitens SF weitere Aktivitäten, die den Ausbau der Zuwegung und das Fällen der Bäume betreffen, solange unterlassen werden, bis alle derzeit noch laufenden Verfahren (Gerichtsverfahren beim OVG, Widerspruchsverfahren uNB) und die eingereichte Petition rechtskräftig entschieden sind. Dazu erfolgt noch der Hinweis, dass das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen am 28.08.2023 die aufschiebende Wirkung gegen den Betrieb der drei Windenergieanlagen angeordnet hat. 

 

Wir bitten den Petitionsausschuss um wohlwollende Prüfung und um eine Entscheidung zu unserem Anliegen, die gewährleistet, dass der Lebensraum der betroffenen Anwohner bewahrt, unser hohes Gut Wald vor unwiederbringlicher Schädigung und die altehrwürdigen Bäume vor Vernichtung verschont werden. 

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