GemüseheldInnen Frankfurt, Georg Heunoske
08.03.2021
Zu meiner Antwort vom 25.2.2021 sind zahlreiche Fragen eingegangen, die ich gerne beantworten möchte.

In einigen Kommentaren wurde die Frage gestellt, weshalb in Frankfurt neuer Wohnraum geschaffen werden muss – und ob es mit dem Wachstum der Stadt nicht langsam reiche. Die Stadt Frankfurt hat politisch nicht beschlossen zu wachsen, sondern Menschen kommen wegen Ausbildung, Studium und Arbeit in die Ballungsräume. Die Freizügigkeit gibt uns die Freiheit, unseren Wohnort bzw. Lebensmittelpunkt selbst zu bestimmen.

Ich denke, dass die Günthersburghöfe einen wichtigen Konflikt exemplarisch aufzeigen: Wollen wir eine weltoffene und internationale Großstadt sein, die das Wachstum unserer Stadt mit konkreten Projekten gestaltet, oder schauen wir zu, schotten uns ab und überlassen die Entwicklung unserer Stadt ausschließlich dem Markt? Ich stehe für eine gestaltende Kommunalpolitik und setze mich für eine sozial-ökologische Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik ein. Ich finde es gut, dass in der EU und in Deutschland Freizügigkeit besteht und jede und jeder selbst entscheiden kann, wo sie oder er
leben möchte. Die Bevölkerungsprognosen und der damit verbundene Wohnungsbedarf werden übrigens auch regelmäßig vom Land Hessen bestätigt. Die von CDU und Grünen geführte hessische Landesregierung hat Ende 2020 mitgeteilt, dass in Hessen insbesondere im Rhein-Main-Gebiet die Nachfrage nach Wohnraum und Infrastruktur wie beispielsweise Schulen steigen wird. Es ist kommunale Aufgabe, diesem Bedarf gerecht zu werden. Natürlich geht es dabei vor allem um die Frage: wie, was und wo bauen wir. Städte die aufgrund des Bevölkerungswachstums nichts tun zeigen, dass sich der Wohnraum verknappt und der Druck für die angestammte Bevölkerung steigt und Verdrängungseffekte in hohem Maße zunehmen. Ohne Frage muss mit dem Neubau auch der Mieterschutz bzw. Bestandsschutz einhergehen.

In Frankfurt möchten wir den Wohnungsbedarf nicht nur in den Günthersburghöfen decken, sondern auch durch weitere Projekte der Innenentwicklung (z.B. Aufstockungen wie in der Platensiedlung oder Fritz-Kissel-Siedlung, Umwandlung von Büros in Wohnungen wie in Niederrad, Bebauung von ehemaligen Gewerbeflächen wie im Rebstock, an der Sandelmühle oder im Schönhofviertel) und Außenentwicklung (Neuer Stadtteil der Quartiere, Römerhof).

Es wurde auch gefragt, wieviel Wohnraum derzeit leer steht und weshalb dieser leerstehende Wohnraum nicht zuerst genutzt wird, bevor neuer Wohnraum auf unversiegelten Flächen errichtet wird. Dazu möchte ich festhalten, dass derzeit in Frankfurt tatsächlich eine erhebliche Anzahl an Wohnungen leer stehen und nicht genutzt werden. Leerstände in unserer Stadt sind offenkundig, vor allem, wenn sie der Spekulation dienen.

Wir haben in den letzten Jahren einiges unternommen, um Wohnraum wieder zurückzugewinnen. So konnten wir über 1.300 Wohnungen in den normalen Mietmarkt zurückholen, die davor als Ferienwohnungen genutzt wurden. Außerdem haben wir Bußgelder in Höhe von über 1 Million Euro gegen sogenanntes Residenzwohnen verhängt und auch diese Wohnungen wieder zu normalen Mietwohnungen „gemacht“. Beim Residenzwohnen werden möblierte Wohnungen überteuert und hotelähnlich z.B. an Geschäftsreisende vermietet.

Leider fehlt uns in Hessen das „Zweckentfremdungsverbot“, mit dessen Hilfe Kommunen gegen Leerstand vorgehen können. Heute ist es in Hessen leider nicht verboten, Wohnungen einfach leer stehen zu lassen. In Bayern, Hamburg oder Berlin gibt es dieses wichtige Gesetz gegen Leerstand, in Hessen wurde es 2004 von CDU und FDP abgeschafft. Bis dahin konnten jährlich allein in Frankfurt bis zu 1.000 Wohnungen für den Wohnungsmarkt zurückgewonnen werden. Die Frankfurter SPD fordert seit Jahren die Wiedereinführung des Zweckentfremdungsverbots in Hessen. Die SPD-Fraktion im
Hessischen Landtag hat zuletzt 2019 einen Antrag zur Einführung eines Zweckentfremdungsverbots eingebracht, CDU und Grünen haben diesen Antrag jedoch abgelehnt und sprechen sich weiterhin vehement gegen die Einführung des Zweckentfremdungsverbots aus. CDU und Grüne behaupten, dass es in Frankfurt keinen Leerstand geben würde. Für mich ist diese Haltung unverständlich, denn wenn die zahlreichen leerstehenden Wohnungen wieder genutzt werden würden, müssten wir in Frankfurt tatsächlich weniger Flächen versiegeln. Vielleicht hilft es, wenn Sie die Frankfurter Landtagsabgeordneten von CDU und Grünen direkt fragen, weshalb sie nicht gegen Leerstand vorgehen möchten.

Einige Kommentator:innen gehen davon aus, dass in den Günthersburghöfen Wohnungen für 4.500 Personen entstehen sollen. Tatsächlich sind Wohnungen für rund 3.500 neue Nachbarinnen und Nachbarn geplant.

Mit den Bauarbeiten kann erst begonnen werden, wenn der Bebauungsplan als Satzung beschlossen und das Umlegungsverfahren abgeschlossen ist. Derzeit befinden sich die Pläne zu den Günthersburghöfen vor der sogenannten Offenlage. Bei der Offenlage handelt es sich um eine gesetzlich abgesicherte Form der Bürgerbeteiligung. Bürger:innen, Verbände und Initiativen können Stellungnahmen abgeben, die im weiteren Verfahren rechtsverbindlich berücksichtigt werden müssen. Es ist denkbar, dass nach dieser Offenlage aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen an den Planungen Änderungen vorgenommen werden und eine erneute Offenlage durchgeführt wird. Erst wenn alle Stellungnahmen geprüft und abgewogen sind, kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar, wann die Bauarbeiten genau beginnen können.

Die Verkehrserschließung der Günthersburghöfe soll für den PKW- und Lieferverkehr ausschließlich über die Friedberger Landstraße erfolgen. Zwischen Günthersburghöfen und Wetterau Straße soll es nur eine Verbindung für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen geben.
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