Pädokriminalität im Internet verhindern! Cybergrooming in Österreich konsequent ahnden!


Pädokriminalität im Internet verhindern! Cybergrooming in Österreich konsequent ahnden!
Das Problem
Cybergrooming (auch Onlinegrooming genannt) ist ein massives Problem - Erwachsene erschleichen sich im Internet das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen, um sie sexuell zu belästigen oder zu missbrauchen. Die Täter lernen ihre Opfer z.B. über soziale Medien, digitale Spiele oder leicht zugängliche Chatrooms kennen.
Der Kontakt beginnt oft harmlos mit Gesprächen über Schule, Hobbys oder Computerspiele. Manche Täter zeigen sich besonders verständnisvoll und mitfühlend . Nach einiger Zeit werden Fotos verlangt („Du bist so hübsch, hast du noch mehr Fotos?"), dann Nacktfotos („Du hast ja viel zu viel an!“). Oft verschicken die Groomer auch eigene Nacktaufnahmen oder andere sexuelle Inhalte („Hattest du schonmal Sex?“) an ihre jungen Chatpartner:innen.
In Deutschland ist das strafbar, selbst wenn der Täter nur glaubt, mit einem Kind zu schreiben – egal, ob er tatsächlich mit einem echten Kind oder einem erwachsenen Lockprofil (z. B. einem Polizisten) chattet. In Österreich jedoch sieht die Lage anders aus:
- Wenn Pädokriminelle mit einem „Scheinkind“ chatten, bleiben diese häufig straffrei, da die aktuelle Gesetzeslage solche Fälle nicht explizit erfasst.
- Gesammelte Beweise durch Lockprofile können schlimmstenfalls garnicht vor Gericht verwendet werden.
- Die Polizei kann oft erst dann eingreifen, wenn ein echtes Kind betroffen ist - wobei viele Fälle garnicht erst angezeigt werden.
Das bedeutet, dass Täter in Österreich ungestraft bleiben, wenn sie nur mit verdeckten Ermittlern oder Präventionsgruppen in Kontakt treten. Während in Deutschland bereits präventiv gegen solche Täter vorgegangen wird, entsteht in Österreich eine gesetzliche Schutzlücke, die es Kriminellen erleichtert, ungestört weiterzumachen.
Wir fordern die Schließung dieser Gesetzeslücke in Österreich!
- Die Chats von Scheinkindern müssen IMMER als Beweismittel anerkannt werden!
- Täter, die glauben, mit Kindern zu schreiben, sollten genauso bestraft werden, wie wenn es sich tatsächlich um Minderjährige handeln würde– so wie es in Deutschland bereits der Fall ist.
- Bessere Zusammenarbeit mit der Polizei! Ermittlungsbehörden und engagierte Privatpersonen sollten gemeinsam gegen Cybergrooming vorgehen können. Derzeit können wir in Deutschland ohne Komplikationen Beweise liefern – in Österreich jedoch nicht!
- Strafverschärfung für Cybergrooming! Der aktuelle Strafrahmen in Österreich (maximal 2 Jahre) sollte an den von Deutschland (maximal 5 Jahre) angepasst werden. Höhere Strafen würden Ermittlern mehr Befugnisse geben und Täter möglicherweise abschrecken.
Jeden Tag werden Kinder im Internet von Pädokriminellen angesprochen. Die Dunkelziffer ist riesig, und das Gesetz in Österreich schützt sie nicht ausreichend. Wenn wir jetzt nicht handeln:
⚠️ Bleibt Österreich ein sicherer Rückzugsort für Täter.
⚠️ Wird es weiterhin schwer sein, Täter präventiv zu überführen.
⚠️ Können Pädokriminelle in Österreich ungestört weitermachen, während sie in Deutschland längst hinter Gittern wären.
Deutschland hat 2021 die Strafbarkeit des „untauglichen Versuchs“ eingeführt und so sichergestellt, dass Cybergrooming auch strafbar ist, wenn es sich um ein Lockprofil handelt. Österreich muss jetzt nachziehen!
Hilf mit, diese Petition zu unterschreiben, damit unsere Kinder besser geschützt werden!
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Das Problem
Cybergrooming (auch Onlinegrooming genannt) ist ein massives Problem - Erwachsene erschleichen sich im Internet das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen, um sie sexuell zu belästigen oder zu missbrauchen. Die Täter lernen ihre Opfer z.B. über soziale Medien, digitale Spiele oder leicht zugängliche Chatrooms kennen.
Der Kontakt beginnt oft harmlos mit Gesprächen über Schule, Hobbys oder Computerspiele. Manche Täter zeigen sich besonders verständnisvoll und mitfühlend . Nach einiger Zeit werden Fotos verlangt („Du bist so hübsch, hast du noch mehr Fotos?"), dann Nacktfotos („Du hast ja viel zu viel an!“). Oft verschicken die Groomer auch eigene Nacktaufnahmen oder andere sexuelle Inhalte („Hattest du schonmal Sex?“) an ihre jungen Chatpartner:innen.
In Deutschland ist das strafbar, selbst wenn der Täter nur glaubt, mit einem Kind zu schreiben – egal, ob er tatsächlich mit einem echten Kind oder einem erwachsenen Lockprofil (z. B. einem Polizisten) chattet. In Österreich jedoch sieht die Lage anders aus:
- Wenn Pädokriminelle mit einem „Scheinkind“ chatten, bleiben diese häufig straffrei, da die aktuelle Gesetzeslage solche Fälle nicht explizit erfasst.
- Gesammelte Beweise durch Lockprofile können schlimmstenfalls garnicht vor Gericht verwendet werden.
- Die Polizei kann oft erst dann eingreifen, wenn ein echtes Kind betroffen ist - wobei viele Fälle garnicht erst angezeigt werden.
Das bedeutet, dass Täter in Österreich ungestraft bleiben, wenn sie nur mit verdeckten Ermittlern oder Präventionsgruppen in Kontakt treten. Während in Deutschland bereits präventiv gegen solche Täter vorgegangen wird, entsteht in Österreich eine gesetzliche Schutzlücke, die es Kriminellen erleichtert, ungestört weiterzumachen.
Wir fordern die Schließung dieser Gesetzeslücke in Österreich!
- Die Chats von Scheinkindern müssen IMMER als Beweismittel anerkannt werden!
- Täter, die glauben, mit Kindern zu schreiben, sollten genauso bestraft werden, wie wenn es sich tatsächlich um Minderjährige handeln würde– so wie es in Deutschland bereits der Fall ist.
- Bessere Zusammenarbeit mit der Polizei! Ermittlungsbehörden und engagierte Privatpersonen sollten gemeinsam gegen Cybergrooming vorgehen können. Derzeit können wir in Deutschland ohne Komplikationen Beweise liefern – in Österreich jedoch nicht!
- Strafverschärfung für Cybergrooming! Der aktuelle Strafrahmen in Österreich (maximal 2 Jahre) sollte an den von Deutschland (maximal 5 Jahre) angepasst werden. Höhere Strafen würden Ermittlern mehr Befugnisse geben und Täter möglicherweise abschrecken.
Jeden Tag werden Kinder im Internet von Pädokriminellen angesprochen. Die Dunkelziffer ist riesig, und das Gesetz in Österreich schützt sie nicht ausreichend. Wenn wir jetzt nicht handeln:
⚠️ Bleibt Österreich ein sicherer Rückzugsort für Täter.
⚠️ Wird es weiterhin schwer sein, Täter präventiv zu überführen.
⚠️ Können Pädokriminelle in Österreich ungestört weitermachen, während sie in Deutschland längst hinter Gittern wären.
Deutschland hat 2021 die Strafbarkeit des „untauglichen Versuchs“ eingeführt und so sichergestellt, dass Cybergrooming auch strafbar ist, wenn es sich um ein Lockprofil handelt. Österreich muss jetzt nachziehen!
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Petition am 15. März 2025 erstellt