
Eine klare und deutliche Niederlage für ver.di-Bundesvorstand vor dem Landesarbeitsgericht.
Bei der Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 5. Juli 2023, ging es die Kündigungsschutzverfahren um die Berufung, die der ver.di-Bundesvorstand gegen die Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts eingelegt hatte. Dabei hatte das Berliner Arbeitsgericht in erster Instanz im Dezember 2022 beide ver.di-Kündigungen gegen Orhan Akman für unwirksam erklärt.
Auf seiner Homepage informiert heute Akman dazu:
"In der Berufungsverhandlung formulierte auch die Vorsitzende LAG-Richterin in ihrer Zusammenfassung über die Tat- und die Verdachtskündigung eine eindeutige Tendenz. Sie betonte klar, dass es für beide keine hinreichenden Beweise gebe. Einem Vergleich habe ich auch heute nicht zugestimmt. Kurz vor der Urteilsverkündigung hat ver.di dann die eigene Berufung zurückgezogen. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts ist somit rechtskräftig, die Kündigungen sind unwirksam."
Weitere Infos unter dem Link hier:
www.orhan-akman.de/2023/07/ver-di-bundesvorstand-scheitert-auch-vor-dem-landesarbeitsgericht/