
"Das Berliner Arbeitsgericht befasste sich am 30. Juni 2023 mit meiner Klage gegen das Nominierungsverfahren vom 18. April 2023 auf der ver.di-Bundesfachbereichskonferenz Handel. Das gesamte Verfahren der Nominierung der Kandidatur für den Bundesvorstand einschließlich der Bundesfachbereichskonferenz war nach meinem Dafürhalten nicht demokratisch, weil es unter anderem keine Chancengleichheit im Wahlkampf gegeben hat."- so informierte Orhan Akman am heutigen Tag auf seiner Homepage über die Gerichtsverhandlung.
Von Bedeutung ist wohl dabei, dass ein Kammertermin zur Anfechtung der Nominierung und Wahlen bei ver.di Handel auf Antrag einer Partei zulässig ist.
Die Weiteren Infos zum Gerichtsverfahren sind hier nachzulesen:
orhan-akman.de/2023/06/keine-guetliche-einigung-vor-dem-berliner-arbeitsgericht/
Terminhinweis: Am 5. Juli 2023, ab 12:00 Uhr findet vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Magdeburger Platz 1, Berlin) die Berufungsverhandlung wegen der fristlosen Kündigungen statt. Ihr seid alle dazu herzlichst eingeladen.