#StelltUnsEin - Ich fordere den Mindestlohn für Menschen in Behindertenwerkstätten!

Das Problem

Ich habe 6,5 Stunden am Tag in einer Werkstatt gearbeitet. Diese Werkstattart macht in Deutschland acht Milliarden Umsatz im Jahr. Dennoch zahlt man mir und meinen Kolleg*innen für unsere Arbeit nur 1,35 Euro die Stunde. Es ist für niemanden möglich, davon zu leben, weswegen wir dann auch Grundsicherung vom Staat brauchen. Das kann man mit uns machen, weil wir eine Behinderung haben.

Ich bin Lukas Krämer und hatte als Kind eine Hirnhautentzündung. Die Folge ist eine Behinderung, die mir ein normales Leben nicht möglich macht. Es ist diese Behinderung, die mich in Deutschland wie viele andere dazu gebracht hatte, in Behindertenwerkstätten arbeiten zu müssen.* 

Diese Vollzeitarbeit von der man nicht leben kann, nennt man dann “Teilhabe”. Ich generiere Milliarden für Unternehmen, mein eigener Lohn ist dabei aber fast nur die Arbeit selbst. Als Antwort auf eine Verfassungsklage von André Thiel, der auch in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet hat, wird die Position der Werkstattbetreiber sehr deutlich: unser “Lohn sei nicht vorrangig Geld, sondern Teilhabe”. (1) Unser Lohn soll also sein, dass wir überhaupt arbeiten dürfen, für andere Gewinn machen dürfen? Das ist an Frechheit nicht zu überbieten.

Ich fordere den Mindestlohn für Menschen in Behindertenwerkstätten!

Das würde bedeuten, dass die Arbeiter*innen der Behindertenwerkstätten als Arbeitnehmer*innen gelten und sich auch gewerkschaftlich organisieren dürften.

Werkstattbeschäftigte gelten nicht als Arbeitnehmer*innen, es besteht lediglich ein sogenanntes “Beschäftigungsverhältnis”. Deswegen haben wir kein Recht auf Mindestlohn auch kein Recht auf gewerkschaftliche Organisierung. So sind wir auch von öffentlichen Tarifverträgen ausgeschlossen und können auch nicht streiken.

Viele Menschen mit einer Behinderung haben keine Möglichkeit, auf dem “normalen”, also dem ersten Arbeitsmarkt, so wie er bisher organisiert ist, eine Beschäftigung zu finden. Sie müssen dann in einer Behindertenwerkstatt arbeiten. Die Unternehmen die in Behindertenwerkstätten dann produzieren lassen, machen einen jährlichen Umsatz von acht Milliarden Euro in Deutschland. Und trotzdem zählen die Menschen die in den Werkstätten arbeiten nicht als Arbeiter.

Das Konzept der Behindertenwerkstätten ist im Grunde kriminell und gehört abgeschafft. Dass die Werkstätten von heute auf morgen abgeschafft werden, ist jedoch wenig realistisch. Langfristig müssten Menschen mit Behinderung auch auf “normale” Schulen, um eine freie Entscheidung zu bekommen, ob sie in eine Behindertenwerkstatt oder in den ersten Arbeitsmarkt treten wollen. Das ist aber ein langer Weg den wir da vor uns haben. Immer gilt aber: wir arbeitenden Menschen mit Behinderung, wollen dieselben Rechte haben, wie alle anderen Arbeiter*innen Deutschlands. Wir wollen Mindestlohn.

Ich habe mittlerweile aufgehört in Behindertenwerkstätten zu arbeiten. Als SakulTalks mache ich nun hauptberuflich YouTube  Videos. dazu arbeitet ich noch im Büro von Corinna Rüffer (MdB, Bündnis90/Die Grünen). Viele Menschen mit Behinderung habe diese Möglichkeit aber nicht. Bitte unterstützt diese Petition. 

*Es herrscht natürlich kein gesetzlicher Zwang in Deutschland, dennoch gibt es kaum andere Möglichkeiten. Zudem werden viele durch ihre Betreuer dazu gezwungen, man kriegt oft zu hören “du musst arbeiten gehen”. Es ist also kein gesetzlicher Zwang da, aber ohne andere Optionen, kann man nichts anderes machen.


Weitere Informationen zu dem Geschäftskonzept der Behindertenwerkstätten lest ihr weiter unten, oder auf Jobinklusive.org:

--- Behindertenwerkstätten in Deutschland ------


Jobinklusive.org berichtet: “Behindertenwerkstätten sind politisch gewollt und entsprechend strukturell etabliert. Gleiches kann über Inklusion in der Arbeitswelt leider nicht behauptet werden. “

“Behindertenwerkstätten stehen im Widerspruch zu dem damit garantierten Recht auf Arbeit. Denn die alternativlose Arbeit in WfbM ist meist nicht frei gewählt und die Beschäftigten können ihren Lebensunterhalt damit nicht bestreiten. Sie sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Im Jahr 2015 empfahl daher der Fachausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Werkstätten in der Bundesrepublik schrittweise abzuschaffen.

“Es gibt eine Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes ab 20 Mitarbeiter*innen. Unternehmen müssen mindesten 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeiter*innen besetzen. Allerdings kann diese Beschäftigungspflicht sehr einfach durch eine Ausgleichsabgabe umgangen werden. Diese Abgabe beträgt monatlich zwischen 125 € und 320 € pro unbesetzter Stelle. Unternehmen können darüber hinaus Aufträge, die sie an Behindertenwerkstätten vergeben, zu 50 % auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. Ein Anreiz für mehr Inklusion ist die Ausgleichsabgabe also nicht, eher eine Möglichkeit sich freizukaufen.”

 

“Werkstattbeschäftigte tauchen nicht in der Arbeitslosenstatistik auf. Die Vermutung liegt nahe, dass staatliche Institutionen ein deutliches Interesse daran haben, dass dies so bleibt. Denn Menschen mit Behinderungen außerhalb von Behindertenwerkstätten suchen im Schnitt doppelt so lange nach Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Menschen ohne Behinderungen. Generell sind staatliche Institutionen stark mit Behindertenwerkstätten verwoben. So sind viele Bundesländer Gesellschafter bei ihnen ansässigen Behindertenwerkstätten oder betreiben diese direkt selbst. Staatliche Leistungsträger zahlen den Behindertenwerkstätten jährlich im Durchschnitt 16.592 Euro pro beschäftigter Person.”


Quellen:
(1)  mdr Mittagsmagazin, 4:16 nachm. · 9. Okt. 2020·Twitter Media Studio https://twitter.com/mittagsmagazin/status/1314570467588608000

Weitere Quellen: 
https://jobinklusive.org/2020/09/14/wie-das-system-der-behindertenwerkstaetten-inklusion-verhindert-und-niemand-etwas-daran-aendert/
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1145760.werkstaetten-fuer-behinderte-es-muss-eine-bessere-entlohnung-geben.html

https://jungle.world/artikel/2020/47/wir-sind-weltmeister-im-aussortieren

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Lukas KrämerPetitionsstarter*inAktivist für #Inklusion #WfbM #Barrierefreiheit ♿️ #sakultalks #StelltUnsEin #Behinderung Mein YouTube Kanal SakulTalks Kontakt E-Mail lukas.kraemer@sakultalks.de
Erfolg
Diese Petition war mit 203.431 Unterstützer*innen erfolgreich!

Das Problem

Ich habe 6,5 Stunden am Tag in einer Werkstatt gearbeitet. Diese Werkstattart macht in Deutschland acht Milliarden Umsatz im Jahr. Dennoch zahlt man mir und meinen Kolleg*innen für unsere Arbeit nur 1,35 Euro die Stunde. Es ist für niemanden möglich, davon zu leben, weswegen wir dann auch Grundsicherung vom Staat brauchen. Das kann man mit uns machen, weil wir eine Behinderung haben.

Ich bin Lukas Krämer und hatte als Kind eine Hirnhautentzündung. Die Folge ist eine Behinderung, die mir ein normales Leben nicht möglich macht. Es ist diese Behinderung, die mich in Deutschland wie viele andere dazu gebracht hatte, in Behindertenwerkstätten arbeiten zu müssen.* 

Diese Vollzeitarbeit von der man nicht leben kann, nennt man dann “Teilhabe”. Ich generiere Milliarden für Unternehmen, mein eigener Lohn ist dabei aber fast nur die Arbeit selbst. Als Antwort auf eine Verfassungsklage von André Thiel, der auch in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet hat, wird die Position der Werkstattbetreiber sehr deutlich: unser “Lohn sei nicht vorrangig Geld, sondern Teilhabe”. (1) Unser Lohn soll also sein, dass wir überhaupt arbeiten dürfen, für andere Gewinn machen dürfen? Das ist an Frechheit nicht zu überbieten.

Ich fordere den Mindestlohn für Menschen in Behindertenwerkstätten!

Das würde bedeuten, dass die Arbeiter*innen der Behindertenwerkstätten als Arbeitnehmer*innen gelten und sich auch gewerkschaftlich organisieren dürften.

Werkstattbeschäftigte gelten nicht als Arbeitnehmer*innen, es besteht lediglich ein sogenanntes “Beschäftigungsverhältnis”. Deswegen haben wir kein Recht auf Mindestlohn auch kein Recht auf gewerkschaftliche Organisierung. So sind wir auch von öffentlichen Tarifverträgen ausgeschlossen und können auch nicht streiken.

Viele Menschen mit einer Behinderung haben keine Möglichkeit, auf dem “normalen”, also dem ersten Arbeitsmarkt, so wie er bisher organisiert ist, eine Beschäftigung zu finden. Sie müssen dann in einer Behindertenwerkstatt arbeiten. Die Unternehmen die in Behindertenwerkstätten dann produzieren lassen, machen einen jährlichen Umsatz von acht Milliarden Euro in Deutschland. Und trotzdem zählen die Menschen die in den Werkstätten arbeiten nicht als Arbeiter.

Das Konzept der Behindertenwerkstätten ist im Grunde kriminell und gehört abgeschafft. Dass die Werkstätten von heute auf morgen abgeschafft werden, ist jedoch wenig realistisch. Langfristig müssten Menschen mit Behinderung auch auf “normale” Schulen, um eine freie Entscheidung zu bekommen, ob sie in eine Behindertenwerkstatt oder in den ersten Arbeitsmarkt treten wollen. Das ist aber ein langer Weg den wir da vor uns haben. Immer gilt aber: wir arbeitenden Menschen mit Behinderung, wollen dieselben Rechte haben, wie alle anderen Arbeiter*innen Deutschlands. Wir wollen Mindestlohn.

Ich habe mittlerweile aufgehört in Behindertenwerkstätten zu arbeiten. Als SakulTalks mache ich nun hauptberuflich YouTube  Videos. dazu arbeitet ich noch im Büro von Corinna Rüffer (MdB, Bündnis90/Die Grünen). Viele Menschen mit Behinderung habe diese Möglichkeit aber nicht. Bitte unterstützt diese Petition. 

*Es herrscht natürlich kein gesetzlicher Zwang in Deutschland, dennoch gibt es kaum andere Möglichkeiten. Zudem werden viele durch ihre Betreuer dazu gezwungen, man kriegt oft zu hören “du musst arbeiten gehen”. Es ist also kein gesetzlicher Zwang da, aber ohne andere Optionen, kann man nichts anderes machen.


Weitere Informationen zu dem Geschäftskonzept der Behindertenwerkstätten lest ihr weiter unten, oder auf Jobinklusive.org:

--- Behindertenwerkstätten in Deutschland ------


Jobinklusive.org berichtet: “Behindertenwerkstätten sind politisch gewollt und entsprechend strukturell etabliert. Gleiches kann über Inklusion in der Arbeitswelt leider nicht behauptet werden. “

“Behindertenwerkstätten stehen im Widerspruch zu dem damit garantierten Recht auf Arbeit. Denn die alternativlose Arbeit in WfbM ist meist nicht frei gewählt und die Beschäftigten können ihren Lebensunterhalt damit nicht bestreiten. Sie sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Im Jahr 2015 empfahl daher der Fachausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Werkstätten in der Bundesrepublik schrittweise abzuschaffen.

“Es gibt eine Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes ab 20 Mitarbeiter*innen. Unternehmen müssen mindesten 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeiter*innen besetzen. Allerdings kann diese Beschäftigungspflicht sehr einfach durch eine Ausgleichsabgabe umgangen werden. Diese Abgabe beträgt monatlich zwischen 125 € und 320 € pro unbesetzter Stelle. Unternehmen können darüber hinaus Aufträge, die sie an Behindertenwerkstätten vergeben, zu 50 % auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. Ein Anreiz für mehr Inklusion ist die Ausgleichsabgabe also nicht, eher eine Möglichkeit sich freizukaufen.”

 

“Werkstattbeschäftigte tauchen nicht in der Arbeitslosenstatistik auf. Die Vermutung liegt nahe, dass staatliche Institutionen ein deutliches Interesse daran haben, dass dies so bleibt. Denn Menschen mit Behinderungen außerhalb von Behindertenwerkstätten suchen im Schnitt doppelt so lange nach Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Menschen ohne Behinderungen. Generell sind staatliche Institutionen stark mit Behindertenwerkstätten verwoben. So sind viele Bundesländer Gesellschafter bei ihnen ansässigen Behindertenwerkstätten oder betreiben diese direkt selbst. Staatliche Leistungsträger zahlen den Behindertenwerkstätten jährlich im Durchschnitt 16.592 Euro pro beschäftigter Person.”


Quellen:
(1)  mdr Mittagsmagazin, 4:16 nachm. · 9. Okt. 2020·Twitter Media Studio https://twitter.com/mittagsmagazin/status/1314570467588608000

Weitere Quellen: 
https://jobinklusive.org/2020/09/14/wie-das-system-der-behindertenwerkstaetten-inklusion-verhindert-und-niemand-etwas-daran-aendert/
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1145760.werkstaetten-fuer-behinderte-es-muss-eine-bessere-entlohnung-geben.html

https://jungle.world/artikel/2020/47/wir-sind-weltmeister-im-aussortieren

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Die Entscheidungsträger*innen

Katrin Langensiepen
MdEP, Die Grünen/EFA
Beantwortet
Hallo mein Name ist Katrin Langensiepen, ich bin die Grüne Europaabgeordnete und ich unterstütze von Herzen diese wichtige Petition zum Thema Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Als Kind wollte ich immer Nachrichtensprecherin werden, da hat man aber immer nur müde gelächelt, und meinte, jemanden wie dich, wird man niemals vor die Kamera lassen. Ich bin dann Europaabgeordnete geworden. Menschen werden, obwohl immer noch 12 Jahre nach Ratifizierung der UN Behindertenrechtskonvention und der klaren Kritik der UN an Deutschland immer noch in Werkstätten beschäftigt. Auch viele jungen Menschen gehen automatisch von der Förderschule immer noch in die Werkstatt. Dort gibt es keine Arbeitnehmerinnenrechte, es gibt keinen Mindestlohn, und eine wirkliche Kontrolle ob es dort einen Arbeitnerhmerinnen Gesundheitsschutz gibt, gibt es auch nicht. Und das ist gegen das Gesetz, gegen die Menschenrechte! Und daher unterstütze ich auf diesem Weg diese wichtige Petition. Foto: Katrin Langensiepen
Corinna Rüffer
MdB, Bündnis 90/ Die Grünen, Behindertenpolitische Sprecherin
Beantwortet
Die Deckelung des Budgets für Arbeit muss weg, damit das Angebot für die Menschen attraktiv wird. Die Bürokratie muss entfesselt werden, völlig richtig. Inklusionsbetriebe dürfen steuerlich nicht benachteiligt werden, weil es wirklich Innovationsboten sind in diesem Bereich, die müssen wir stärken, völlig richtig. Und wir brauchen eine echte Entschleunigung der Bürokratie in diesem Land, damit Menschen an ihre Leistung kommen, auch im Bereich des inklusiven Arbeitens, das ist wirklich überfällig! Und natürlich - wir sind bei den Grünen, sie sind bei der FDP, wir sehen viele Dinge auch unterschiedlich: Die Ausgleichsabgabe, die Beschäftigungsquote, das sind so ein paar Stichworte, ja. Aber eigentlich möchte ich reden über die Hunderttausenden von Menschen, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen arbeiten. Ich hab einen Mitarbeiter, Lukas Krämer, der im Wahlkreisbüro arbeitet, der zuvor fünf Jahre lang in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung gearbeitet hat. Der weiß ganz genau, worum’s geht! Der hat sich mit einer Petition auf den Weg gemacht, die so erfolgreich ist, dass das keiner geglaubt hätte. Fast 90.000 Menschen, und es werden jeden Tag mehr, unterstützen diese Petition, weil sie endlich einen Mindestlohn haben möchten, die Menschen in diesen Werkstätten, die Vollzeit arbeiten für ein Taschengeld, für 1 Euro 35 [...]. Und das sind doch die Themen! Das versteht doch auch der Letzte, dass wir hier mit dem Argument Schonraum nicht mehr kommen können, sondern dass wir in der Lebensrealität dieser Menschen endlich substantiell etwas verändern müssen und dazu wäre jetzt endlich auch mal die Gelegenheit! Vielen Dank. Foto: Fräulein Fotograf
Dr. Dietmar Bartsch
Spitzenkandidat DIE LINKE zur Bundestagswahl 2021
Beantwortet
Gute Arbeit und Einkommen, von dem man leben kann, müssen auch für Menschen mit Behinderung gelten. Das schließt die Beschäftigten in Werkstätten ein! Wir brauchen einen inklusiven Arbeitsmarkt. Inklusionsunternehmen mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen wollen wir deutlich stärker fördern und ausweiten. Werkstätten für behinderte Menschen wollen wir Schritt für Schritt überflüssig machen – mithilfe von sofort durchsetzbaren Ausstiegsstrategien und Zeitplänen sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt. Dabei wollen wir sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen keine Minderung ihres sozialen Schutzes bzw. der Alterssicherung erfahren, die gegenwärtig an die Werkstätten für behinderte Menschen geknüpft sind. Als einen Zwischenschritt für Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen betrachten wir die sofortige Einführung des Tarif- bzw. des gesetzlichen Mindestlohnes. Foto: DBT/Inga Haar
Sören Pellmann
MdB, Die Linke, Sprecher für Inklusion und Teilhabe
Beantwortet
Die Linksfraktion fordert die schrittweise Umgestaltung von Werkstätten vorzunehmen: a) Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) haben ein Recht auf ein reguläres Arbeitsverhältnis mit tariflicher Entlohnung oder mindestens auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes. Der arbeitnehmerähnliche Status ist für sie perspektivisch aufzuheben. Langfristig sollen sie auf einem inklusiven Arbeitsmarkt im Rahmen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Beibehaltung der notwendigen Unterstützungsleistungen und Förderungen tätig sein. Dafür sind geschützte Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen und zu fördern. b) Menschen mit Behinderungen auf sogenannten Außenarbeitsplätzen in Unternehmen und bei öffentlichen Arbeitgebern sind tariflich nach dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ im Vergleich zu den Kolleginnen und Kollegen ohne Behinderungen zu entlohnen. Diese Personen sind vorranging in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu überführen. c) Die Vermittlung von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt muss stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Dafür sind den Beschäftigten langfristig bedarfsdeckende Förderungen und Unterstützungsangebote – wie in unserem Antrag Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen ermöglichen und sichern unter den Punkten 4, 5, 7 und 8 gefordert – bereitzustellen. Werkstattbeschäftigten muss im Fall des Übergangs in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ein unbefristetes Rückkehrrecht ohne erneutes Antragsverfahren eingeräumt und sie müssen unter denselben Bedingungen wie zuvor aufgenommen werden. Dabei dürfen ihre besonderen Zugangsvoraussetzungen zu einer vollen Erwerbsminderungsrente nicht beeinträchtigt werden. d) Mittelfristig sind Werkstätten durch Förderprogramme zu Inklusionsunternehmen und -betriebe mit sozialen Angeboten und Leistungen weiterzuentwickeln, so dass die Werkstattleistungen nicht verloren gehen. e) Die Unterscheidung zwischen werkstattfähigen und nicht werkstattfähigen Menschen ist aufzuheben. Damit entfällt auch die Zugangsbedingung in eine Werkstatt: das Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung (§ 219 Absatz 2 SGB IX). Für den Bereich Betreuung und Förderung ist ein Gesamtkonzept mit bundesweit einheitlichen Standards zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf zu erstellen. Tagesstätten zur Teilhabe am Arbeitsleben beziehungsweise am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf müssen auf diesen Grundsätzen aufgebaut und regelmäßig (im Sinne von Selbstbefähigung und Inklusion) weiterentwickelt werden. Seien Sie versichert, dass wir uns in diesem Sinne auch in der kommenden Legislatur für die Belange der Menschen mit Behinderung in höchstem Maß auf Bundesebene einsetzen. Foto: Inga Haar, Dt. Bundestag. Information zum Antrag: https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/246/1924690.pdf
Jens Beeck
MdB, FDP, teilhabepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion
Beantwortet
Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen sollten ein Entgelt wenigstens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns erhalten. Das ist mit dem jetzigen Entgeltsystem in den Werkstätten nicht möglich; zuerst ist eine Neustrukturierung der Werkstattentgelte und der sonstigen Ansprüche auf Sozialleistungen notwendig. Es muss auch möglich sein, mehr als den Mindestlohn zu verdienen. Dies muss dann auch für Beschäftigte gelten, die auf dem ersten Arbeitsmarkt mit dem Budget für Arbeit tätig sind. Foto: Jens Beeck
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