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https://www.sakultalks.de/arbeitsassistenz-wurde-abgelehnt
Liebe Unterstützer*Innen!
Ich habe vor kurzen beim Amt Bernkastel-Wittlich eine Anfrage gestellt auf Arbeitsassistenz. ich benötige Eine Arbeitsassistenz für die Teilhabe am Arbeitsleben, weil ich eine Lese-Rechtschreibschäche habe.
Diese Anfrage wurde abgelehnt mit der Begründung:
„Die Leistung der Eingliederungshilfe werden in Form eines Zuschusses zu den Lohnkosten gewährt, weil Sie in Bezug auf die Erwärbsfähigkeit eingeschränkt sind und Ihr Leistungsvermögen unter 15 Stunden wöchentlich liegt (= volle Erwerbsminderung. Die tatsächliche Arbeitszeit entsprechend dem Arbeitsvertrag ist dabei nicht entscheidend.
Ich arbeite über 40 Stunden in der Woche.
Wenn du als Mensch mit Behinderung mehr als 15 Stunden die Woche arbeitest, hast du ein Recht auf eine Arbeitsassistenz. Der Anspruch auf Arbeitsassistenz ist im „§ 49 Absatz 8 Nummer 3 SGB IX“ festgelegt.
Auch in der UN-Behindertenrechtskonvention steht das Recht auf Arbeit in „Artikel 27 – Arbeit und Beschäftigung“.
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Arbeit. Menschen mit Behinderung haben das Recht diese Arbeit selbst zu wählen und mit ihrer Arbeit ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Chancengleichheit und gleiches Geld für gleichwertige Arbeit.
Um dieses Recht umzusetzen ist Arbeitsassistenz für viele Menschen mit Behinderung sehr wichtig. Die Arbeitsassistenz ist Chancengleichheit.
Euer Lukas
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