Freilassung von J. aus dem kindeswohlgefährdenden Kinderheim Stärenegg Trubschachen

Freilassung von J. aus dem kindeswohlgefährdenden Kinderheim Stärenegg Trubschachen
Warum ist diese Petition wichtig?

Hallo Liebende Menschen
Wir brauchen jede Unterstützung die wir kriegen können.
Am 03.04.2018 wurde der 10 jährige Junge durch die KESB Frutigen, völlig verbrecherisch, aus der Rudolf Steiner Schule genommen und auf den abgelegenen Bergbauernhof Stärenegg in Trubschachen gebracht. Die Eltern des Jungen und das ganze Helfersystem kämpfen für die Rückkehr des Jungen und bitten auch Sie um Unterstützung, denn wer den Jungen und seine Familie kennt, weiss dass eine Platzierung absolut nicht indiziert ist. Die KESB Frutigen und das Obergericht Bern sehen das anders.
Der Junge litt sehr unter dem Druck der KESB und war deshalb in psychiatrischer Behandlung und zum Zeitpunkt der Platzierung wegen Allergien krank geschrieben. Die behandelnde Psychiaterin sprach sich am Vorgespräch vom 29.3.2018 bei der KESB Frutigen gegen die Platzierung aus. Die KESB Frutigen missachtete nicht nur die fachärztliche Weisung sondern auch den Dispens des Hausarztes, welcher eine Allergie beim Jungen feststellte. Genau aus diesem Grund wurde der Junge vom Kerbholz 28 suspendiert. Das Kerbholz 28 ist eine Waldschule, welche Schüler aufnimmt, die aus dem regulären Schulunterricht gefallen sind. Die Eltern setzen sich für die Aufnahme des Jungen im Kerbholz 28 ein. Dieser Weg wurde von uns allen befürwortet und war auch das einzig Richtige für den Jungen, welcher zuvor aus der öffentlichen Schule gefallen ist. Aus diesem Grund geriet der Junge auch in den Fokus der KESB.
Mehr dazu unten als Vorgeschichte.
Die Situation um den 10 jährigen J. wird nun ernst, denn seit vier Wochen ist er nun von zu Hause weg und die Eltern sind keinen Schritt weiter. Bei der KESB hat sich nicht's gerührt. Auch nicht nachdem die Eltern strafrechtliche Schritte angedroht haben. Der Junge fragt weiterhin jedes Mal, wenn er mit den Eltern telefoniert, wann er denn nach Hause kann. Er durfte bisher 6 Mal mit seinen Eltern telefonieren und konnte am 26.04.2018 seine Eltern, in Anwesenheit der Familie bei welcher er lebt, treffen. Die Auswertung der Telefonate und der letzten Begegnung zeigt, dass J. sehnlichst nach Hause möchte und sehr unter der Getrenntheit seiner Eltern leidet. Die Ungewissheit, welcher J. ausgesetzt ist erdrückt ihn. Auch die Eltern beschäftigt, wann denn J. endlich nach Hause kann. Dass hier die KESB eingegriffen hat, ist völlig unverständlich, denn der Junge war auf dem bestem Weg. Er hätte nach einer erfolgreichen Schnupperwoche in die Rudolf Steiner Schule eintreten können. Unverständlich ist auch, dass die KESB scheinbar legitimiert ist, Betroffenen Schaden anzurichten und Kinder in eine kindswohlgefährdende Situation zu bringen. Das was Eltern nie machen dürften, darf die KESB ohne durch das Gericht zurückgepfiffen zu werden. Der Junge hatte nun einige Schulwechsel und war vom Kerbholz 28 eben wegen den Allergien dispensiert, so ist unbegreiflich, dass ihn die KESB Frutigen einfach auf einen Bergbauernhof platzieren darf um ihn so einer weiteren Gefährdung auszusetzen. Auch wäre eine psychatrische Konsultation dringend angezeigt und notwendig aber auch das verwehrt die KESB Frutigen ohne im medizinischem Bereich Entscheidungen treffen zu dürfen. Spätestens jetzt stellt sich die Frage inwieweit die KESB Frutigen hier ihre Kompetenzen überschreitet und inwieweit dies strafrechtliche Folgen nach sich ziehe könnte. Der KESB Frutigen geht es bei Weitem nicht um das Wohl eines Kindes und es stellt sich auch die Frage, ob nicht wirtschaftliche Ziele dahinter stehen?
Der Junge wie auch die Eltern gehen davon aus, dass J. nach spätestens 4 Wochen wieder nach Hause kann. Das wäre also am 02.05.2018. Gemäss Rückmeldung der Familie bei welcher J. platziert ist, zeigt J. keine Verhaltensauffälligkeiten. Er sei ein ganz normaler Junge, womit die Meinung der KESB, der Junge sollte sozialisiert werden, völlig an den Haaren herbeigezogen ist.
Es braucht dringend einer Klärung, mit welchem Recht die KESB hier, ohne Rücksicht auf Verluste, einfach weiter machen darf und ein weiteres Mal, aufgrund einer ignoranten Haltung, dem Jungen Leid zufügen darf? Schliesslich werden die Sorgen aber auch die Rechte der Eltern und des Jungen einfach ignoriert. Die KESB Frutigen unterlässt hier ihre Mitwirkung und Hilfeleistung, was ebenfalls von strafrechtlicher Bedeutung sein könnte.
Die Eltern wurden nun auch von der KESB dahingehend instruiert, dass sie ihrem Jungen beibringen sollen, dass er für längere Zeit dort bleiben müsse, obwohl vom Obergericht Bern nur eine supsensiv bedingte Platzierung auf 4 Wochen ausgesprochen wurde. Das entspricht zum heutigen Zeitpunkt den Straftatbestand einer Nötigung. Denn solange sich die KESB gegen die Sorgen der Eltern stellt und keine anfechtbare Begründung dahingehend ausstellt, verhält sie sich fahrlässig und widersetzt sich dem geltendem Recht. Die KESB hat sich den Sorgen der Eltern anzunehmen und darf nicht Befehle und Anweisungen den Sorgeberechtigten Eltern erteilen, und die Eltern in eine hilflose Position bringen.
Das alles worauf sich die KESB fokussiert widerspricht den Bedürfnissen des Kindes. Die KESB ist nicht in der Lage auf das Wohl des Kindes ausgerichtet zu arbeiten. Das ist das was tagtäglich sehr viele Eltern erleben, deren Kinder in der Gewalt der KESB sind. Die Tragödien häufen sich immer mehr. J. leidet unter der von der KESB angeordneten Massnahme und alle schauen zu. J. ist völlig entrechtet und man kann sagen ein administrativ versorgter Junge der heutigen Zeit.
Der Vollzug auf die Stärenegg hätte so nie passieren dürfen. Der KESB lag ein Allergietest des Arztes vor, welcher besagt, dass J. auf Pollen, Gräser und Stroh allergisch reagiert und im Anfangsstadium von Asthma ist und sich gegen die Platzierung auf den Stärenegg ausspricht. Dies bestätigt auch die im Fall unseres Sohnes bei gezogene Fachärztin Psychiatrie, welche sich im KESB Gespräch vom 29.3.2018 dahingehend äussert, dass für J. aus medizinisch psychischen Gründen die Vollstreckung am 3.4.2018 nicht vollzogen werden darf. Die KESB widersetze sich also gegen eine fachärztliche Aussage und nahm unser Kind einfach mit. Zum Zeitpunkt der Vollstreckung war unser Kind in der Rudolf Steiner Schule am schnuppern. Auch die Lehrerin der Steiner Schule ist über den Vorfall sehr schockiert.
Wir wollen unseren Sohn zurück und mit dem Setting weiter machen, aus welchem die KESB unseren Sohn, trotz grossartigen Fortschritte und guten Zukunftstprognosen einfach hinausgerissen hat.
Wir sind dankbar für jede Unterstützung.
Vorgeschichte :
J. kam ein Jahr zu früh in den Kindergarten. Die Eltern hätten ihn gerne noch ein Jahr länger zu Hause behalten, doch die Meinung der Eltern interessierte niemanden und so kam es, wie dies die Eltern befürchtet hatten im Kindergarten zu Problemen. J. hatte Schwierigkeiten mit der Aussprache und erhielt Sprachnachhilfe bei einer Lehrerin, welche dem Vater von J. bereits vor 28 Jahren Sprachnachhilfe gegeben hatte. Die Sprachlehrerin kannte den Vater als verhaltensauffällig, welcher ausserfamiliär platziert war und verglich damit auch den Jungen. Sie schaffte damit künstliche Probleme statt, dass Sie J. in seiner Aussprache gefördert hätte. In der Ersten Klasse erhielt J. psychomotorische und heilpädagogische Unterstützung. Die erste Klasse verlief soweit gut, wobei es in der zweiten Klasse vermehrt schwieriger wurde. J. schenkte älteren Schülern mehr Achtung und verhielt sich dementsprechend bei älteren Schülern auch besser. Er erhielt dann den Sonderschülerstatus, um so zu den Dritt- und Viertklässlern zu gelangen. Er hatte da einen der strengsten Lehrer und erhielt zusätzlich eine externe Zusatzlehrerin. Dieser Wechsel wirkte sich positiv auf J. aus und er konnte so die alten Muster ablegen. J. profitierte vom strukturierten Umfeld, was ihn ruhiger machte und er sich besser auf das schulische konzentrieren konnte.
Weil der Lehrer seine Hüfte operieren musste, erhielten die Schüler für 6 Wochen eine Stellvertretung. Die ganze Klasse konnte sich auf den Stellvertreter nicht einstimmen, womit es vermehrt zu allgemein auffälligen Situationen in der ganzen Klasse kam. Auch die Zusatzlehrerin war so mit den Kindern überfordert. So kam es zu mehreren Vorfällen, wo die Zusatzlehrerin J. das Schlüsselbein von J. runterdrückte und J. so wieder das Vertrauen verlor und in die alten Muster fiel. An einem Nachmittag kam es zu einem Vorfall wo J. einem Mädchen, unter Zugzwang anderer Schüler, ihr Velo in den Bach geschmissen hatte. Das führte schliesslich dazu, dass die Schule beschloss J. in eine Schule für geistig behinderte Kinder zu führen. Dort war er schliesslich 3 Tage, bis sie bemerkten, dass er dort ebenfalls am falschen Platz sei. Die Eltern entschieden sich dann für die Rudolf Steiner Schule, welche jedoch nachdem sie erfahren hatten, dass er von der Schule für geistig behinderte Kinder kommt, ihn ebenfalls nicht bereit waren aufzunehmen.
Die Erziehungsberatung Thun beriet die Eltern J. in eine Tagesklinik zu bringen. Die Eltern zogen schliesslich nach Spiez und wollten so noch einen Versuch mit einem Wechsel der Öffentlichen Schule wagen. Wobei der ehemalige Schulleiter die Eltern am neuen Ort schlecht machte und so die Eingliederung von ihrem Sohn verhinderte. Danach kam J. für eine Woche in die Heilpädagogische Schule, welche ebenfalls bemerkte, dass J. in eine normale Klasse gehört. In dieser Zeit rief der Schulleiter der alten Schule bei der KESB Frutigen an, welche schliesslich die Eltern, ohne die Situation des Kindes zu erfassen, in die Tagesklinik drängte. Die Tagesklinik tat dem Jungen gar nicht gut und richtete mehr Schaden an als, dass es was nutzte. In der Tagesklinik nahm der Junge 5 kg ab. Der Junge bekam da auch einen Hautausschlag. Dies waren seine psychosomatischen Reaktionen darauf und die Eltern machten gegen die Tagesklinik eine Gefährdungsmeldung und nahmen den Jungen vorläufig heraus. Die Eltern suchten das Gespräch mit der Tagesklinik doch diese wollte kein Gespräch und entliessen den Jungen. Die Eltern stellten schliesslich Antrag auf Homeschooling. In dieser Zeit meldete sich die Schule wieder womit sie J. in eine Kleinklasse eingliedern wollten. Der Junge war jedoch zu diesem Zeitpunkt noch zu stark aufgewühlt und die Eltern sahen, dass wenn sie ihn dort wieder rein bringen er in kürzester Zeit wieder raus fallen würde. Der Junge erhielt schliesslich durch das Trial mit einer Zusatzlehrerin zusätzliche Unterstützung im Homeschooling. Dies lief soweit gut bis sich die KESB wieder einmischte und von den Eltern verlangte, dass er mit einem angepassten Setting wieder in die normale Schule soll. Die Eltern fügten sich diesem Druck. Es ging einen Monat gut und eine Woche nachdem die Eltern in den neuen Ort gezogen sind kam mit einem Telefonat des Schuleiters an einem Donnerstag, die Aufforderung ihren Sohn abzuholen. Der Junge wurde wieder aus der Schule geworfen ohne Einbezug, der ihm für diese besonderen Anliegen zur Seite gestellten Familienbegleitung. Dies erschien äusserst seltsam, als sei dies so bereits im Vorfeld mit der KESB geplant worden.
Der Junge stand ohne eine anfechtbare Verfügung und ohne eine Anschlusslösung nun da und die Beiständin beantragte schliesslich eine Platzierung des Jungen auf dem Bergbauernhof Stärenegg, obschon Sie die gleiche Meinung der Eltern vertrat, dass es nicht gut wäre ein Kind aus einer Familie zu reissen. Als dann die Eltern J. erklären mussten, dass er ins Heim schnuppern gehen müsse, reagierte J. wieder mit Hautausschlägen. Anschliessend zogen die Eltern eine Psyhiaterin bei um aufzuklären was in J. die ganze Situation auslöste, welche ihn schliesslich krank schrieb.
Mit allen beteiligten Fachpersonen wurde das Kerbholz 28, eine Waldschule welche sich für Kinder einsetzt, die von der Schule fliegen, in die Wege geleitet. Nach 3 Monaten erzielte der Junge soweit sehr gute Resultate und konnte schliesslich am 29.3.2018 in der Rudolf Steiner Schule schnuppern. Mit der engen Zusammenarbeit mit dem Kerbholz 28, der Steiner Schule und den Eltern, wie auch der Psychiaterin, stand nichts mehr im Wege. Doch am 3.4.18 kam schliesslich die KESB und zerstörte all die Bemühungen des Jungen und aller Beteiligten.
Wir Danken für die Anteilnahme.
Am Mittwoch den 18.4.2018 fand in Spiez das erste Treffen zwischen der Familie statt, bei welcher sich der Junge befindet und seinen Eltern. Aus unserer Sicht eine viel zu lange Zeitspanne, wo man auch die Eltern im Ungewissen liess, unter welchem Einfluss ihr Junge tagtäglich steht. Der Leiter des Bergbauernhofes Stärenegg Herr Seiler, bestand darauf, dass dieses Treffen ohne die KESB statt findet. Er selber war aber am Treffen nicht anwesend, was sehr enttäuschend war, denn die Eltern gingen davon aus, dass auch Seiler am Treffen teilnehmen würde. Nichts desto trotz ist das Treffen soweit gut verlaufen. Die Eltern sprachen sich auch gegenüber den beiden anwesenden Frauen dahingehend gegen die Platzierung aus und zeigten Ihnen ein Schreiben, welches Sie an diesem Tag noch per Einschreiben der KESB zukommen liessen. Es war das Dritte Schreiben, seit der Platzierung von J., welches Sie der KESB eingeschrieben zukommen liessen. In jedem Schreiben erklären Sie die Situation von J. und das wie sie gerne die Situation für Ihren Jungen möchten. Die KESB Frutigen hat bis heute auf keines dieser Schreiben der Eltern reagiert und möchte ihr Ding einfach durchziehen. Den beiden Frauen gaben die Eltern paar persönliche Gegenstände von J. mit und einigen sich, dass der kommende Sonntag gut und passend für einen Besuch beim Jungen wäre.
Der Vater vom Jungen gab schliesslich Herrn Amft von der KESB Frutigen Rückmeldung. Es wurde ihm versprochen, dass er sich dieser Sache annehmen wird und wenn die Gegenseite nicht's dagegen hätte, könne dies schliesslich so statt finden. Am Abend hatten die Eltern wieder ein Telefonat mit ihrem Sohn. Es war das Vierte in der Folge. Der Junge brach mehrere Male weinend ein. Einen Tag später erfahren die Eltern, dass ihr Sohn einen kleinen Zusammenbruch hatte. Die Ungewissheit, welcher J. ausgesetzt ist erdrückt ihn. Vor allem beschäftigte die Eltern die Situation, dass J. am Montag in eine den Eltern unbekannte Bergschule eintreten soll. Nachdem J. in letzter Zeit nun einige Wechsel hatte und auch von der Schule dispensiert war, wäre eine psychiatrische Konsultation mit der ihm bereits in der Situation vertrauten Psychiaterin sehr sinnvoll und notwendig, doch dies liess die KESB nicht zu. Spätestens jetzt stellt sich die Frage, wofür die KESB denn da ist? Der Junge wie auch die Eltern gehen davon aus, dass J. nach spätestens 4 Wochen wieder nach Hause kann. J. zeigte bisher keine Verhaltensauffälligkeiten, weil sich eben in den 4 Wochen absolut keine Verhaltensauffälligkeiten zeigen. J. ist ein völlig normaler Junge, welcher seine Eltern braucht und auch absolut nicht's dagegen spricht, dass er den Pfad weitergehen soll, welchen wir alle eingeschlagen haben.
Bitte Helft unserem Sohn Julliano und uns für die Entlassung Danke im Voraus.