
Liebe Freunde und Mitstreiter/innen,
nach dem mein Brief an Herrn Minister Andreas Scheuer raus war und ich eure Reaktionen per Kommentar und E-Mail gelesen hatte, wurde mir klar, dass ich den Punkt c) meines Forderungskatalogs vertiefen sollte. Natürlich: Per offizieller Petition auf dem Online- Portal des Bundestages ein 5G-Mobilfunk-Moratorium (5GMoMo) fordern. Das habe ich dann gestern Nachmittag auch so getan, wobei ich mich bei der Begründung der Petition an die Ausführungen, die ich dem Minister geschickt hatte, gehalten habe.Den text kennt ihr ja schon.
Die Petition 98067 an den Deutschen Bundestag lautet:
Der Deutsche Bundestag möge umgehend ein 5G-Mobilfunk-Moratorium (5G-Moratorium) beschließen, das [welches] die Implementierung und Installierung der 5G-Mobilfunktechnik im gesamten deutschen Bundesgebiet bis zu dem Zeitpunkt aussetzt, wo es zum endgültigen Abschluss der entsprechenden, durch unabhängige Gutachten
belegten, Sicherheitsprüfungen zur "Unbedenklichkeit der 5G-Strahlung für den Menschen , die Fauna und Flora" gekommen ist.
Diese Petition wird nun in Berlin auf ihre Relevanz und Zulässigkeit geprüft. Stimmt der Petitionsausschuss (PA) beiden zu, wird die obige Petition auf der Plattform des Bundestages (PA) im Netz für 28 Tage öffentlich gemacht und kann in dieser Zeit von jedem mit unterzeichnet werden.
Noch ein wichtiger Hinweis zum Umgang des Deutschen Bundestages mit diesen Online-Petitionen. Wird eine Petition nach Eingang innerhalb von vier Wochen ab der Veröffentlichung im Internet von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Das besondere daran: Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und darf sein Anliegen persönlich vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorbringen.
Jedoch führt das Erreichen des Quorums nicht zwingend zu einer öffentlichen Beratung. Die Abgeordneten des Petitionsausschusses können sich mit einer zweidrittel Mehrheit gegen die Beratung einer Petition in einer öffentlichen Sitzung entscheiden. Darüber hinaus ist es aber auch möglich, eine Petition öffentlich zu beraten, obwohl sie das nötige Quorum von 50.000 Unterstützern nicht erreicht hat. Entscheidend ist letztlich der Inhalt der Petition. (Quelle: Deutscher Bundestag)
Aber bitte bleibt auch dieser Petition "NO5G ..." treu und werbt für sie, teilt sie, diskutiert sie. Jede Unterschrift irgendwo gegen 5G ist wertvoll.
Mit einem herzlichen und 3.233-maligen "Danke" und mit guten Grüßen,
Euer Stefan W.