

nachrichtlich: Bundesverkehrs- und Digitalministerium; Umweltministerium BaWü; Deutscher Städtetag
Guten (!) Morgen,
16. Apr. 2019 —
Liebe Freunde und Mitstreitrer/innen,
nicht nur wir mittlerweile über 1.300 Unterzeichnerinnen der Petition "NO5G", sondern eine ganze Regierung - nämlich die von der Region Brüssel-Hauptstadt - spricht sich gegen die Einführung der 5G-Mobilfunktechnik aus.
Deswegen sollten auch wir nicht locker lassen und weiter "Contra 5G" werben, teilen, streiten und kämpfen. Hier der Artikel mit Quellenangaben:
Brüssel: Ministerin fordert vorläufigen 5G-Stopp
"Die Brüsseler sind keine Labormäuse, deren Gesundheit ich mit Gewinn verkaufen kann" (Céline Fremault)
Brüssel, 29.03.2019: Céline Fremault, Ministerin der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt, zuständig für Wohnungswesen, Lebensqualität, Umwelt und Energie, erklärte in einem Interview mit L'Echo, dass Brüssel seine 5G-Pläne - zumindest vorerst - stoppt, aus Sorge um gesundheitliche Auswirkungen:
"Wenn ich seit Juli (als eine Absichtserklärung zwischen der Region und den Betreibern unterzeichnet wurde, um Brüssel zur ersten belgischen Stadt zu machen, in der die 5G bis 2020 stattfindet, Anm. L´Echo) nicht aufgehört habe, mich mit diesem Thema anhand einer ganzen Reihe grundlegender Gesundheitsrichtlinien zu beschäftigen, muss heute gesagt werden, dass es für mich undenkbar ist, die Einführung dieser Technologie zu erlauben, wenn ich die Einhaltung der Normen zum Schutz der Bürger nicht sicherstellen kann. 5G oder nicht. Die Brüsseler sind keine Labormäuse, deren Gesundheit ich mit Gewinn verkaufen kann. Daran kann es keinen Zweifel geben."
Wie aus dem L´Echo Bericht hervorgeht, wurde diskutiert, den in Brüssel gültigen Schutzwert von 6 Volt/Meter (...) auf 14,5 Volt/Meter zu erhöhen, um einerseits die Entstehung des mobilen Hochgeschwindigkeits-Internets zu ermöglichen, andererseits aber auch den Anstieg des Datenkonsums zu bewältigen. Frau Fremault stellt fest, dass ein 5G-Pilotprojekt nicht mit den belgischen Strahlenschutznormen vereinbar ist, und erklärt, dass sie nicht beabsichtigt, eine Ausnahme zu machen.
Quelle L´Echo, 29.03.2019:"La 5G? Les Bruxellois ne sont pas des souris de laboratoire" (Céline Fremault)
Auf ´DeepL` können Sie sich den französischen Text recht gut übersetzen lassen.
Lesen sie zu den unverantwortlichen deutschen Grenzwerten, die 10 Mal höher sind als die in Brüssel geltenden Schutzwerte, die Analyse auf unserer Homepage. *)
Quelle: "diagnose:funk" - https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1383
Demnach können auch wir unsere Lokalregierungen von Flensburg bis Freiburg, von Bremen bis Passau, von Frankfurt/Oder bis Frankfurt a.M. und vor allem in RAVENSBURG mit unserem Widertand dazu bringen, dass sie sagen: "Für uns [in Ravensburg, Flensburg, Hamburg, Bremen, Berlin, Göttingen, Kassel, Mannheim, Stuttgart, München, Passau, Freiburg ...] ist es undenkbar, die Einführung dieser Technologie zu erlauben, wenn wir die Einhaltung der Normen zum Schutz der Bürger nicht sicherstellen können. 5G oder nicht. Die Deutschen sind keine Labormäuse, deren Gesundheit wir mit Gewinn verkaufen können. Daran kann es keinen Zweifel geben."
Mit umweltfreundlichen Grüßen,
Stefan Weinert
*) In Deutschland regelt die 26.BImSchV (Bundesimmissionsschutz Verordnung) die Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung. Sie orientiert sich an den ICNIRP-Richtlinien (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection). Immer, wenn Bürger gegen Dauer - Immissionen von Mobilfunkmasten protestieren, die Einrichtung von WLAN-HotSpots wegen der zusätzlichen Strahlenbelastung kritisieren, auf die Gefährdung des Gehirns durch die Handystrahlung hinweisen, kontern die Behörden mit einem Argument: Die Grenzwerte werden eingehalten, ja weit unterschritten. Die Argumentation ist immer dieselbe: Die gemessenen Belastungen seien nur ein Bruchteil des Grenzwertes, also kein Grund zur Besorgnis. Den Grenzwert für UMTS hat die ICNIRP auf 10.000.000 µWatt/m2 ( 61 V/m) festgelegt.
Der BUND fordert einen Grenzwert von 100 µWatt/m2 zur Gefahrenabwehr (einklagbarer Schutzstandard) und 1 µWatt/m2 als Vorsorgewert.
Der gültige Grenzwert ist so, als würde man die Geschwindigkeits-begrenzung auf 990 km/h festlegen, dann würde es keine Geschwindigkeitsüberschreitungen mehr geben und jeder könnte tun und lassen was er will.
Unbedingt hier weiterlesen: --- https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1375