Ermöglicht u​.​a. blonden trans Menschen die Haarentfernung!

Das Problem

Nadelepilation, auch Elektroepilation genannt, gilt zurzeit als einzigstes Mittel beim MDK zur dauerhaften Haarentfernung für trans Menschen. Vor allem leicht pigmentierte Haare können nur durch Nadelepilation entfernt werden.

Behandlungen mittels Nadelepilation werden kassenärztlich übernommen (EBM-Nr.02300 bzw. 10340), wobei ein Ärztevorbehalt besteht: Behnadlungen mittels Nadelepilation durch Kosmetiker*innen oder Elektrologist*innen werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Faktisch sind keine Dermatolog*innen in Deutschland aufzufinden, welche Nadelepilation anbieten und Patient*innen aufnehmen. Es ist realistisch also nicht umsetzbar für Nadelepilation qualifiziertes ärztliches Fachpersonal in Deutschland zu finden, das Patient*innen aufnimmt. Es besteht ein Systemversagen.

Für trans Menschen besteht eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung mit Nadelepilation für Bartbehaarung und Hände bei leicht pigmentierten Haaren.

Der Ärztevorbehalt wird stärker gewichtet als das vorhandene Systemversagen.

Die Verwährung der Behandlung durch andere Dienstleister als Ärzt*innen zur Nadelepilation für trans Menschen sorgt für einen nicht tragbaren Leidensdruck, da entweder der Bart nicht vollständig entfernt wird (weil keine Nadelepilation angewandt wird) oder Betroffene die Behandlungkosten selbst übernehmen müssen.

Eine solche Behandlung kostet pro Stunde mindestens 80€, wobei etwa 100-300 Behandlungsstunden durchgeführt werden.

Besonders für junge trans Menschen sind diese Kosten erdrückend.

Der Ärztevorbehalt ist in der Gesetzgebung verankert. Ich fordere also eine Änderung der Gesetzgebung um trans Menschen die Behandlung zu ermöglichen, die ihnen zusteht. Nicht nur weil es ihnen zusteht sondern auch um ihren vom System verstärkten Leidensdruck zu minimieren.

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Das Problem

Nadelepilation, auch Elektroepilation genannt, gilt zurzeit als einzigstes Mittel beim MDK zur dauerhaften Haarentfernung für trans Menschen. Vor allem leicht pigmentierte Haare können nur durch Nadelepilation entfernt werden.

Behandlungen mittels Nadelepilation werden kassenärztlich übernommen (EBM-Nr.02300 bzw. 10340), wobei ein Ärztevorbehalt besteht: Behnadlungen mittels Nadelepilation durch Kosmetiker*innen oder Elektrologist*innen werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Faktisch sind keine Dermatolog*innen in Deutschland aufzufinden, welche Nadelepilation anbieten und Patient*innen aufnehmen. Es ist realistisch also nicht umsetzbar für Nadelepilation qualifiziertes ärztliches Fachpersonal in Deutschland zu finden, das Patient*innen aufnimmt. Es besteht ein Systemversagen.

Für trans Menschen besteht eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung mit Nadelepilation für Bartbehaarung und Hände bei leicht pigmentierten Haaren.

Der Ärztevorbehalt wird stärker gewichtet als das vorhandene Systemversagen.

Die Verwährung der Behandlung durch andere Dienstleister als Ärzt*innen zur Nadelepilation für trans Menschen sorgt für einen nicht tragbaren Leidensdruck, da entweder der Bart nicht vollständig entfernt wird (weil keine Nadelepilation angewandt wird) oder Betroffene die Behandlungkosten selbst übernehmen müssen.

Eine solche Behandlung kostet pro Stunde mindestens 80€, wobei etwa 100-300 Behandlungsstunden durchgeführt werden.

Besonders für junge trans Menschen sind diese Kosten erdrückend.

Der Ärztevorbehalt ist in der Gesetzgebung verankert. Ich fordere also eine Änderung der Gesetzgebung um trans Menschen die Behandlung zu ermöglichen, die ihnen zusteht. Nicht nur weil es ihnen zusteht sondern auch um ihren vom System verstärkten Leidensdruck zu minimieren.

Die Entscheidungsträger*innen

Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
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Petition am 28. Dezember 2022 erstellt