Nicht bei uns: Kein Thompson-Konzert in Frankfurt!

132

Steigern wir das auf 200 Unterschriften!
Petitionen mit mehr als 1000 Unterstützer*innen verbessern ihre Erfolgswahrscheinlichkeit um den Faktor 5!

Das Problem

PETITION des Aachener Netzwerks für humanitäre Hilfe und interkulturelle Friedensarbeit e.V.

Am 13. November 2026 soll der kroatische Sänger Marko Perković („Thompson“) in der Frankfurter Jahrhunderthalle auftreten. Seine Konzerte beginnen seit Jahrzehnten mit dem Gruß des faschistischen Ustaša-Regimes und Verbündeten Nazi-Deutschlands - dem kroatischen Äquivalent zum „Hitler-Gruß“. In unseren europäischen Nachbarländern besteht bereits teilweise ein „Thomspon-Verbot“. Wir fordern die Veranstalterin auf, den Auftritt abzusagen.

Gegen das Konzert haben sich in Frankfurt bereits Linke, Grüne und CDU ausgesprochen. Die Jahrhunderthalle GmbH sieht bislang keinen Anlass zu handeln, weil ihr keine „konkreten Erkenntnisse“ über strafbare Inhalte vorlägen.

Genau darum geht es in dieser Petition: Was auf einem Thompson-Konzert geschieht, ist in Deutschland zum Teil straflos – politisch und in den historischen Kontext eingebettet aber alles andere als harmlos und tolerierbar. Wir bitten die Betreiberin, ihr Hausrecht zu nutzen, statt von Eintrittsgeldern wirtschaftlich zu profitieren.

1. Der Gruß eines Vernichtungsregimes – als Konzerteinstieg
Perković eröffnet seine Auftritte regelmäßig mit dem Lied „Bojna Čavoglave“. Es beginnt mit dem Ruf „Za dom spremni“ („Für die Heimat – bereit“). Das war die offizielle Grußformel der Ustaša, des mit NS-Deutschland verbündeten Regimes des sogenannten Unabhängigen Staates Kroatien (1941–1945). In dessen Vernichtungslagern wurden systematisch Serbinnen und Serben, Roma, Jüdinnen und Juden sowie politische Gegner ermordet. Der Ruf ist in seiner Funktion das kroatische Äquivalent zum Hitlergruß: eine Bekenntnisformel, kein Folklore-Zitat.

Perkovićs Nähe zu diesem Regime ist über Jahrzehnte dokumentiert. In den 1990er-Jahren posierte er für kroatische Medien mit Bildern des Ustaša-Führers Ante Pavelić. Anfang der 2000er-Jahre veröffentlichten kroatische Medien eine Konzertaufnahme, auf der er das Morden im Lager Jasenovac besingt. Damals räumte er ein, das Lied gesungen zu haben; seit einigen Jahren bezeichnet er die Aufnahme als Fälschung.

2. „Herceg-Bosna“ – ein illegaler Gebietsanspruch als Refrain
Sein bekanntestes Lied, „Lijepa li si“, zählt im Refrain kroatische Regionen auf – und reiht dort „Herceg-Bosna“ zwischen Slawonien und Dalmatien ein. Für viele Zuhörerinnen und Zuhörer in Deutschland klingt das nach einer weiteren Landschaft. Das ist es nicht. Es ist ein illegaler Gebietsanspruch, erwachsen aus nationalistischen Bestrebungen eines „Groß-Kroatiens“, gegen den souveränen Staat Bosnien und Herzegowina durch gezielte ethnische Säuberung. Die Fakten dazu sind gerichtlich vom Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) festgestellt:

•     Die „Kroatische Gemeinschaft Herceg-Bosna“ wurde im Krieg auf dem Territorium Bosnien und Herzegowinas ausgerufen, am 28. August 1993 zur „Kroatischen Republik Herceg-Bosna“ erhoben.

•     Sie wurde nie völkerrechtlich anerkannt – weder von Bosnien und Herzegowina noch von der internationalen Staatengemeinschaft. Mit dem Washington Agreement vom 18. März 1994 ging das Territorium offiziell in der Föderation Bosnien und Herzegowina auf; formal aufgelöst wurde es am 14. August 1996.

•     Der ICTY verurteilte im Verfahren Prlić u.a. (IT-04-74) sechs Spitzenvertreter dieses Gebildes rechtskräftig 2017. Die Kammern stellten fest, dass die Angeklagten Teil eines joint criminal enterprise waren, dessen Ziel es war, in Bosnien und Herzegowina ein kroatisches Gebilde zu schaffen, das die „Wiedervereinigung des kroatischen Volkes“ ermöglichen sollte – durchgesetzt durch die ethnische Säuberung der bosnisch-muslimischen Bevölkerung in Vernichtungslagern. Das erstinstanzliche Urteil ordnet dieses Vorhaben ausdrücklich der großkroatischen Politik der damaligen kroatischen Staatsführung unter Franjo Tuđman zu.

•     Die historische Forschung zum Jugoslawienkrieg beschreibt Herceg-Bosna übereinstimmend als Instrument einer Teilungspolitik gegenüber Bosnien und Herzegowina (vgl. etwa Marie-Janine Calic, Geschichte Jugoslawiens im 20. Jahrhundert, München 2010; Holm Sundhaussen, Jugoslawien und seine Nachfolgestaaten 1943–2011, Wien 2012; Dunja Melčić [Hrsg.], Der Jugoslawienkrieg. Handbuch zu Vorgeschichte, Verlauf und Konsequenzen, 2. Aufl. Wiesbaden 2007).

•     Bis heute gibt es aktive kroatische Bestrebungen, Herceg-Bosna gewaltsam durchzusetzen und als Teil Kroatiens anzuerkennen. Die inoffizielle Flagge Herceg-Bosnas taucht hundertfach bei jedem Thompson-Konzert auf. Unter anderem hielt sogar die kroatische Handball-Nationalmannschaft bei der Medaillenzeremonie der Handball EM 2026 die Herceg-Bosna-Flagge hoch, weshalb der kroatische Handballverein eine Geldstrafe von 10.000 € an den EHF zahlen musste.

3. Was auf den Konzerten tatsächlich passiert – eine Bühne für zügellosen Nationalismus

Es geht nicht nur um Texte, sondern um das, was ein Thompson-Konzert im Publikum auslöst.

•     Zagreb, 5. Juli 2025: Rund 450.000 bis 500.000 Menschen. Aus dem Publikum wurden massenhaft der Ustaša-Gruß (de facto „Hitler-Gruß“) gerufen und einschlägige Symbole gezeigt; dokumentiert sind zudem auch Hitlergrüße als Jubelgeste. Die kroatische Polizei sprach vom anspruchsvollsten Sicherheitseinsatz ihrer Geschichte und empfahl Touristinnen und Touristen, die Stadt zu meiden.

•     Strafrechtliches Nachspiel in Österreich: Über 18.000 Tickets für dieses Konzert wurden in Österreich verkauft. Österreichische Behörden werteten anschließend Bild-, Video- und Tonmaterial aus, um Verstöße gegen Symbolegesetz, Verbotsgesetz und Verhetzungsparagraf festzustellen. Erste Strafbescheide wurden verhängt; in schwereren Fällen stehen Haftstrafen und der Verlust des Aufenthaltsrechts im Raum.

•     Bosnien und Herzegowina, Februar 2026: Nach einem Auftritt berichteten Medien erneut über rechtsextreme Provokationen aus Teilen des Publikums

Ein Konzert dieser Art ist eine Schein-Musikveranstaltung. Es ist vielmehr ein verlässlicher Anlass für kollektive Bekenntnisse zu mehreren Vernichtungsregimes und der Verherrlichung ethnischer Säuberungen.

4. Der Personenkult: eine Figur jenseits der Kritik
Thompsons Auftritt ist kein Rockkonzert, sondern die Durchführung eines Personenkults und eine politische Kundgebung. Thompson ist in Kroatien längst keine Figur des Musikgeschäfts mehr, sondern eine Person mit quasi-sakralem Status.

•     Religiöse Überhöhung: Album und Tournee des Jahres 2025 tragen den Titel „Hodočasnik“ – Pilger. In Zagreb sprach der emeritierte Bischof Ante Ivas ein Gebet von der Bühne, das Publikum antwortete im Chor. Beobachter beschreiben das Ergebnis als „christlichen Nationalismus“: eine Verschmelzung von Nation, Glaube und Person.

•     Verschmelzung mit staatlicher Symbolik: „Lijepa li si“ gilt vielen als inoffizielle Hymne und begleitet sportliche Großereignisse; Thompson trat bei offiziellen Feiern kroatischer Nationalmannschaften auf. Seit 2005 richtet er in seinem Heimatort Čavoglave zudem eine eigene jährliche Siegesfeier aus.

Deshalb ist eine Bühne in Frankfurt mehr als ein Termin im Kalender einer Konzerthalle. Sie stellt nicht einem Musiker ein Podium zur Verfügung, sondern einer Erzählung, in der eine Person über der Kritik steht und ein Staat unter dem Existenzrecht.

5. Andere europäische Städte und Staaten haben längst gehandelt
•     Schweiz: Das Bundesamt für Polizei (fedpol) verhängte ein Einreiseverbot; Auftritte u.a. in Schlieren, Dietikon und Kriens wurden untersagt oder abgesagt.

•     Niederlande: Auftrittsverbot.

•     Österreich: Untersagung geplanter Auftritte, u.a. 2017 in Kremsmünster.

•     Slowenien: Maribor verbot 2017 ein geplantes Konzert mit der Begründung, es könne der Verherrlichung des Faschismus dienen.

•     Bosnien und Herzegowina: Auftritte in Sarajevo wurden unterbunden.

•     Kroatien: Selbst die istrischen Städte Pula und Umag verhängten Verbote.

•     Deutschland: In Berlin wurde bereits 2014 ein Konzert in der C-Halle abgesagt. In den vergangenen Jahren musste Perković in Deutschland auf kleinere private Räume ausweichen.

6. „Nicht verboten“ ist keine Begründung
In Deutschland sind weder der Ustaša-Gruß noch die Symbole dieses Regimes verboten – anders als in Österreich. Die Jahrhunderthalle hat daher teilweise Recht, wenn sie sagt, dass ihr keine strafbaren Inhalte bekannt seien; der Hitler-Gruß begründet sehr wohl eine Strafbarkeit in Deutschland. Diese Begründung stellt letztlich eine vorgeschobene Rechtfertigung, wenn nicht sogar leere Schutzbehauptung, dar.

Die Jahrhunderthalle wird privatwirtschaftlich betrieben. Genau deshalb liegt die Entscheidung bei ihr allein – niemand zwingt sie, diesen Vertrag zu schließen, und niemand hindert sie daran, ihn zu beenden. Eine Absage ist keine Zensur: Es gibt keinen Anspruch darauf, in einer bestimmten privaten Halle aufzutreten. Es ist eine unternehmerische Entscheidung darüber, wofür der eigene Name steht. Gerade in einer Stadt mit der Geschichte Frankfurts – Sitz des Fritz Bauer Instituts, Ort der Auschwitz-Prozesse – ist diese Entscheidung nicht neutral. Sie ist eine Zustimmung.

Unsere Forderungen
1.    Die Jahrhunderthalle Frankfurt GmbH sagt das für den 13. November 2026 geplante Konzert ab.

2.    Der Veranstalter stoppt den Ticketverkauf und erstattet bereits gezahlte Beträge vollständig.

3.    Die Stadt Frankfurt positioniert sich öffentlich – auch dort, wo ihr die rechtlichen Mittel fehlen.

Was diese Petition nicht ist
Diese Petition richtet sich nicht gegen Kroatien, nicht gegen die kroatische Kultur und nicht gegen Menschen mit kroatischen Wurzeln. Sie richtet sich gegen die Verherrlichung eines faschistischen Regimes und gegen die Leugnung der Souveränität Bosnien und Herzegowinas. Der Widerspruch dagegen kommt seit Jahren auch aus Kroatien selbst – aus Pula, aus Umag, von kroatischen Historikerinnen, Journalisten und Antifaschisten.

Wer wir sind
Wir sind der Aachener Netzwerk e.V. für humanitäre Hilfe und interkulturelle Friedensarbeit. Das Aachener Netzwerk ein gemeinnütziger Verein zur aktiven und solidarischen Bekämpfung von Leid und Not – einerseits durch humanitäre Hilfsprojekte, andererseits durch langfristige Projekte für Frieden und Völkerverständigung. Weitere Informationen unter: https://aachener-netzwerk.de/

 
Bitte unterschreiben und teilen Sie diese Petition. Eine Bühne ist kein plötzliches Naturereignis. Jemand stellt sie zur Verfügung. 

Quellen

•     Titelbild: Imbehind,MPT2025 Zagreb, Čavoglave​, CC BY-SA 4.0

•     hessenschau.de, „Frankfurt: Rechtsextremer Sänger Thompson kommt in die Jahrhunderthalle“, 20./21.08.2026

•     Die Grünen im Römer, Frankfurt, Pressemitteilung vom 21.08.2026

•     Die Linke im Römer, „Keine Bühne für Faschismus“, 20.08.2026

•     CDU-Fraktion Frankfurt, Statement Christian Becker, 21.08.2026

•     ICTY, Prosecutor v. Prlić et al., IT-04-74, Trial Judgement 29.05.2013; Appeals Judgement 29.11.2017

•     Verfassungsgericht der Republik Bosnien und Herzegowina, Entscheidung vom 14.09.1992

•     Washington Agreement vom 18.03.1994

•     Kleine Zeitung / 24sata / oe24 zu den österreichischen Ermittlungen nach dem Zagreber Konzert vom 05.07.2025

•     Reuters / AFP zur Berichterstattung über das Zagreber Konzert am 05.07.2025

•     geschichte-statt-mythen.de, Dokumentation zum Thompson-Konzert in Zagreb

•     NZZ, Tages-Anzeiger, 20 Minuten zu den Auftrittsverboten in der Schweiz

•     Balkan Insight / Reuters zum Konzertverbot in Maribor 2017

•     NZZ, „Konzert von Thompson in Kroatien“, 07.07.2025 (Gebet des emeritierten Bischofs Ante Ivas; „christlicher Nationalismus“)

•     Der Standard, „Wie der Musiker Thompson Rechtsnationalismus in Kroatien befördert“, 16.07.2025

•     Jacobin, „Sommer, Sonne, Faschismus“, 2025, zu Thompson-Konzerten als politischen Großkundgebungen

avatar of the starter
Aachener Netzwerk für humanitäre Hilfe und interkulturelle Friedensarbeit e​.​V.Petitionsstarter*inWir sind ein gemeinnütziger Verein zur aktiven und solidarischen Bekämpfung von Leid und Not durch kurzfristige Unterstützung von in Not geratenen Menschen und langfristige Projekte für Frieden und Völkerverständigung: <a href="http://www.aachener-netzwerk.de" rel="nofollow">www.aachener-netzwerk.de</a>

Kommentare von Unterstützer*innen

Neuigkeiten zur Petition