Neue Wege in der Nutztierhaltung - Chippen statt Ohrmarken


Neue Wege in der Nutztierhaltung - Chippen statt Ohrmarken
Das Problem
💛 Große Neuigkeit:
Unsere Petition kann ab sofort direkt beim Deutschen Bundestag mitgezeichnet werden! ✨
Jede einzelne Stimme zählt und macht unser Anliegen politisch noch stärker.
👉🏻 Hier geht’s direkt zur Mitzeichnung: 🔗 Deutscher Bundestag
Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass unser aller Anliegen noch mehr Gewicht bekommt – teilt den Link, erzählt es weiter und lasst uns etwas bewegen! 💚
Jetzt entscheidet sich, ob unser Anliegen im Bundestag ankommt.
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Neue Wege in der Nutztierhaltung -
Wahlfreiheit bei der Tierkennzeichnung
Chippen statt Ohrmarken
🐐 Für unsere Ziegen - und für alle anderen Nutztiere 💚
Ich halte zwölf Ziegen - nicht, weil sie uns „nutzen“, sondern weil sie unsere Herzen erobert haben.
Dottie, Oreo, Rosinchen, Bibi, Kalle, Toffifee, Lakritz, Yoshie, Simba, Milka, Bella und Lolly -
sie sind Familie, nicht Vieh. Jede hat ihre Eigenheiten, ihre Lieblingsleckerei, ihren eigenen Dickkopf ❤️
Wir gehen spazieren, üben kleine Tricks und genießen die gemeinsame Zeit.
Doch so schön unser Alltag ist - ich musste auch die Schattenseite kennenlernen:
ausgerissene Ohrmarken, blutige Wunden, Entzündungen, Schmerzen.
Diese Bilder lassen einen nicht mehr los. Und sie sind der Grund, warum ich etwas ändern möchte.
Denn so liebevoll unsere Haltung auch ist - die Pflichtkennzeichnung macht keinen Unterschied.
Laut Viehverkehrsverordnung müssen Ziegen, Schafe, Rinder und Schweine zwei Kennzeichen tragen - meist Ohrmarken.
Das mag praktisch erscheinen, aber für viele Tiere ist es schmerzhaft und riskant.
🐴 Pferde, 🐕 Hunde, 🐈 Katzen, 🦙 Alpakas und Zootiere werden dagegen selbstverständlich mit einem Mikrochip gekennzeichnet. …und Alpakahalter haben sogar die Wahl.
Warum also nicht auch unsere Nutztiere?
Auch sie haben unversehrte Ohren verdient und sollten nicht als Tiere zweiter Klasse behandelt werden.
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💚 Unsere Lösung: Mikrochip + Fesselband
Eine rein elektronische Kennzeichnung wäre aus Tierschutzsicht ideal - dauerhaft, fälschungssicher und deutlich schonender als Ohrmarken.
Aber wir leben in der Realität:
Die Viehverkehrsverordnung schreibt zwei Kennzeichen vor - ein elektronisches und ein sichtbares.
Darum fordern wir die amtliche Anerkennung der Kombination aus Mikrochip und Fesselband.
Ein Schritt, der sofort hilft - ganz ohne blutige Ohren.
✅ Sicher & verlässlich - Tiere bleiben eindeutig identifizierbar
✅ Tierfreundlich - keine Verletzungen, kein Entzündungsrisiko
✅ Praxistauglich - funktioniert in kleinen Liebhaberhaltungen wie im landwirtschaftlichen Alltag
✅ Wahlfreiheit - Halter können selbst entscheiden, was für ihre Tiere am besten ist
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Wir wollen keinen radikalen Bruch, sondern einen realistischen, machbaren Wandel.
Ein System, das Tiere schützt, Haltern Freiraum lässt und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
So helfen wir jetzt - und legen den Grundstein für eine Zukunft ohne Ohrmarken.
Ehrlich. Realistisch. Wirksam.
Für Dottie, Oreo, Rosinchen, Bibi, Kalle, Toffifee, Lakritz, Yoshie, Simba, Milka, Bella, Lolly –
und für alle anderen, die keine Stimme haben. 🐐💚
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👉🏻 Im Folgenden findest du den offiziellen Petitionstext,
gerichtet an den Deutschen Bundestag,
mit der vollständigen Begründung, den konkreten Zielen unserer Initiative
und allen wissenschaftlichen Erkenntnissen,
die zeigen, warum Mikrochip + Fesselband der nächste, realistische Schritt
für echtes Tierwohl ist. 💚
Jede einzelne Unterschrift hilft, das Leben dieser wunderbaren Tiere ein Stück besser zu machen.
Danke fürs Mitfühlen, Mitdenken und Mitmachen -
im Namen von uns allen und all der Ziegen, Schafe, Schweine und Rinder,
die einfach nur unversehrte Ohren haben wollen. 🐐✨
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Petitionstext
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Kennzeichnung von Nutztieren mit einem Mikrochip-Transponder in Kombination mit Fesselband amtlich anerkannt wird. So erhalten Tierhalter eine moderne, tierschonende, praxistaugliche und gesetzlich gleichberechtigte Alternative zur Ohrmarke, die technisch längst verfügbar und leicht umsetzbar ist.
Begründung
Ich halte zwölf Ziegen – nicht, weil sie uns „nutzen“, sondern weil sie unsere Herzen erobert haben. Sie leben bei uns wie jedes andere Haustier: mit Namen, Eigenheiten und viel Persönlichkeit. Viele Menschen halten ihre Ziegen heute längst nicht mehr als reine Nutztiere.
Doch es gibt Schattenseiten: ausgerissene Ohrmarken, blutige Wunden, Entzündungen, Schmerzen. Das hat mich zum Umdenken gebracht.
Nach der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) müssen Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen mit Ohrmarken gekennzeichnet werden. Haustiere, Zootiere, Pferde und Alpakas dagegen erhalten routinemäßig Mikrochip-Transponder – und Alpakahalter haben sogar die Wahl. Warum nicht auch bei unseren Nutztieren?
Für Schafe und Ziegen existieren derzeit zehn Kennzeichnungskombinationen. Keine kommt ohne Ohrmarken aus – außer dem Transponder-Bolus. Der ist für Zwergrassen und Jungtiere ungeeignet. Hersteller und LKV übernehmen keine Gewähr für Risiken wie Verletzungen, Verlust, Wiederkäu-Probleme, Krankheit oder gar Verendung. Für große Betriebe vielleicht vertretbar, für Liebhabertiere keine Option.
Die Kennzeichnung mit Mikrochip-Transpondern ist schmerzarm, dauerhaft, fälschungssicher, verlustfrei und international erprobt. In Kombination mit einem sichtbaren Fesselband bietet sie eine praxistaugliche und tiergerechte Lösung.
Eine chipbasierte Kennzeichnung würde zudem helfen, dass Halter ihre Tiere zuverlässiger melden. Wenn Ohrmarkenpflichten nicht eingehalten werden, liegt das oft nicht an mangelnder Verantwortung, sondern an der Ablehnung der Ohrmarke selbst. Die Dunkelziffer der Liebhabertiere ohne Kennzeichnung ist nachvollziehbar hoch. Eine tierfreundliche Alternative würde mehr registrierte Tiere und damit mehr Transparenz und Sicherheit schaffen.
Wahlfreiheit bei der Kennzeichnung stärkt Verantwortung, Mitgefühl und Individualität - ob in Landwirtschaft, Liebhaberhaltung, Gnadenhof oder tiergestützter Arbeit - ohne den Zweck der Identifikation zu gefährden.
Die Kombination aus Mikrochip und Fesselband ließe sich einfach in die ViehVerkV aufnehmen. Die vorhandene Identifikationsnummer kann auf Fesselbänder wie bereits üblich beim LKV bestellt und übertragen werden. Eine Verknüpfung der Chip-ID bei der Tierseuchenkasse, ist technisch längst möglich - bei Alpakas bereits Praxis. Entscheidend ist: Tierhalter sollen frei wählen dürfen - die Kosten tragen sie selbst.
Ich bitte daher den Deutschen Bundestag, die ViehVerkV so anzupassen, dass neben der Ohrmarke auch die Kombination aus Mikrochip-Transponder und Fesselband als amtlich anerkannte Kennzeichnung zugelassen wird.
Ziel der Petition:
– Änderung der Viehverkehrsverordnung
– Einführung der Wahlfreiheit zwischen Ohrmarke und Chip + Fesselband
– Förderung von Tierwohl, Verantwortung und moderner, tiergerechter Kennzeichnungssysteme
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Weiterführende Argumente als Anlage per Einschreiben (Übersicht)
Inhaltsverzeichnis
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1. Einführung
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Anlage 1 – Rechtliche Grundlage und Grenzen der Ausnahmeregelung (§ 45 ViehVerkV)
Seite 1
Anlage 2 – Studie zeigt: Bereitschaft der Halter für tiergerechte Alternativen
Seite 4
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2. Darstellung der Problematik von Ohrmarken und Bolus
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Anlage 3 – Ohrmarken und ihre Folgen: Eine Zusammenfassung wissenschaftlicher Befunde
Seite 6
Anlage 4 – LfL-Endbericht: Erkenntnisse belegen Bedarf an tiergerechter Kennzeichnung
Seite 8
Anlage 5 – Pressebericht “Ohrmarken ausgerissen - Ziegen sind traumatisiert”
Seite 10
Anlage 6 – Ohrmarkenverlust bei Mastbullen: Tierwohl, Betriebssicherheit und Chance für Pilotprojekte Seite 12
Anlage 7 – Bolus vs. Mikrochip im Schlachtprozess: Warum der Bolus nicht für jedes Tier geeignet ist
Seite 14
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3. Rückverfolgbarkeit, Sicherheit & Verbraucherschutz
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Anlage 8 – Seuchenprävention und Verbraucherschutz: Elektronische Kennzeichnung als Lösung
Seite 16
Anlage 9 – Verkehrssicherheit und Haftungsaspekte: Risiken durch entlaufene Nutztiere
Seite 18
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4. Lösungen & tierfreundliche Alternativen
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Anlage 10 – Fußfessel / Fesselband als Kennzeichnung von Nutztieren
Seite 20
Anlage 11 – Mikrochip-Kennzeichnung bei Haustieren
Seite 23
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5. Gesellschaftliche Perspektive & Akzeptanz
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Anlage 12 – Persönliche Einschätzung: Gesellschaftliche Akzeptanz und fehlende Lobby für Nutztiere
Seite 26
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Ausformulierte Argumente als Anlage per Einschreiben
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1. Einführung
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Anlage 1
Rechtliche Grundlage und Grenzen der Ausnahmeregelung (§ 45 ViehVerkV)
Einleitung
Die Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) regelt die Kennzeichnung von Nutztieren in Deutschland. Neben den allgemeinen Pflichtvorgaben enthält sie auch Ausnahmeregelungen - insbesondere für Tiere in besonderen Haltungsformen. Diese Öffnungsklausel zeigt, dass der Gesetzgeber bereits sensibel auf die besonderen Umstände solcher Einrichtungen reagiert hat.
Darstellung der Regelung
Nach § 45 Satz 2 ViehVerkV kann die zuständige Behörde abweichende Kennzeichnungen zulassen,
> „sofern deren jederzeitige Ablesbarkeit sichergestellt ist.“³
Damit wird ausdrücklich ermöglicht, auf herkömmliche Ohrmarken zu verzichten, sofern die Identifizierung der Tiere anderweitig gewährleistet werden kann - beispielsweise durch elektronische Transponder (Mikrochips) oder andere visuell unauffällige Systeme.
Die Ausnahme gilt für Vieh, das in Zoos, Wildparks, Zirkussen oder ähnlichen Einrichtungen gehalten wird. Sie betrifft also nicht ausschließlich Zootiere im engeren Sinne, sondern kann auch für vergleichbare Tierhaltungen gelten - etwa für Gnadenhöfe oder Bildungsbauernhöfe, die in Struktur und Zweck diesen Einrichtungen ähneln.
Bewertung und Problematik in der Praxis
Dass eine solche Regelung existiert, ist grundsätzlich positiv zu bewerten:
Sie zeigt, dass ästhetische, tierschutzrelevante und repräsentative Aspekte bei der Tierkennzeichnung bereits erkannt und berücksichtigt wurden. Tatsächlich haben einige Gnadenhöfe und Artenschutzprojekte bereits erfolgreich von der Ausnahmeregelung profitiert.
Allerdings wird die Ausnahme bislang selten angewendet. Dafür lassen sich zwei Hauptursachen annehmen:
1. Unkenntnis oder fehlende Beantragung: Viele Einrichtungen wissen nicht, dass sie eine Ausnahme beantragen können.
2. Unsicherheit bei der Auslegung des Begriffs „jederzeitige Ablesbarkeit“:
Behörden bewerten diese Voraussetzung häufig restriktiv, insbesondere im Hinblick auf Mikrochips.
Während die Chiptechnik in den 2000er-Jahren tatsächlich noch als unzuverlässig galt, ist sie heute technisch ausgereift und standardisiert. Moderne Lesegeräte sind kostengünstig, mobil und sofort einsatzbereit, was eine sichere Identifizierung jederzeit ermöglicht.
Die Verantwortung liegt selbstverständlich beim Tierhalter - doch kann erwartet werden, dass Veterinärbehörden und amtliche Tierärzte über geeignete Lesegeräte verfügen, um die Ablesbarkeit vor Ort zu gewährleisten.
Fachliche Einordnung
Die bestehende Ausnahmeregelung in § 45 ViehVerkV zeigt, dass der Gesetzgeber die Notwendigkeit einer flexiblen Kennzeichnung grundsätzlich erkannt hat - sie ist jedoch als Sonderfall konzipiert, nicht als allgemeine Lösung. Der Paragraph ist in seiner heutigen Form zu eng gefasst, um den realen Bedürfnissen moderner und tierschutzorientierter Tierhaltungen gerecht zu werden.
Fachlich gilt: Die elektronische Kennzeichnung mit Mikrochip-Transpondern ist heute nicht nur technisch ausgereift, sondern international etabliert und in vielen Ländern längst Standard. Wissenschaftliche Bewertungen bestätigen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen an Eindeutigkeit, Fälschungssicherheit und Ablesbarkeit in vollem Umfang genügt - bei deutlich geringerem Verletzungsrisiko.¹ ²
Die Erfahrung aus der Praxis zeigt jedoch, dass § 45 ViehVerkV bislang kaum zur Anwendung kommt. Er ist nicht als Werkzeug für den Alltag konzipiert, sondern als Einzelfallregelung für institutionelle Haltungen wie Zoos. Für Halter im Klein-, Bildungs- oder Liebhaberbereich bleibt er faktisch wirkungslos.
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Bewertung für die Petition
Wir wertschätzen die Regelung und gleichzeitig zeigt diese aber auch ihre Grenzen: Denn die Ausnahmeregelung wird zur Sackgasse - sie erkennt das Problem an, löst es aber nicht. Ein modernes Kennzeichnungssystem braucht keine „Sondergenehmigung“, sondern eine gesetzlich verankerte Wahlfreiheit.
Unsere Petition knüpft genau hier an:
Nur wenn die elektronische Kennzeichnung ausdrücklich als gleichwertige Alternative zugelassen ist, kann sie in der Breite angewendet werden - und damit den Tierschutzgedanken des Gesetzes endlich einlösen. So sollen Tierhalter künftig gesetzlich verankert zwischen den Ohrmarken und einer Kombination aus Mikrochip und Fesselband frei entscheiden können.
Diese Variante ist technisch ausgereift, tierschutzgerecht und in der täglichen Praxis deutlich besser umsetzbar - ein Schritt hin zu moderner, verantwortungsbewusster Tierhaltung im Einklang mit dem geltenden Recht.
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Quellenverzeichnis
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Anlage 2
Studie zeigt: Bereitschaft der Halter für tiergerechte Alternativen
Forschungsergebnis
Das Anbringen von Ohrmarken an Ziegen ist gängige Praxis und in vielen Ländern vorgeschrieben. Diese Praxis wird oft als harmlos angesehen, wissenschaftliche Belege dafür sind jedoch spärlich. Daher ist es das Ziel dieser Studie, die Häufigkeit von Problemen im Zusammenhang mit Ohrmarken bei Ziegen in Hobby- und Bauernhaltung zu ermitteln und ihre Meinung zu verschiedenen Identifizierungsmethoden zu erfragen.
Die Online-Umfrage wurde im Wege einer Gelegenheitsstichprobe unter Hobbyziegenhaltern in Flandern und den Niederlanden durchgeführt. Erfragt wurden Probleme im Zusammenhang mit Ohrmarken, Meinungen zu verschiedenen Aspekten der Ohrmarkierung und das Interesse an alternativen Identifizierungsmethoden. Außerdem wurden Probleme im Zusammenhang mit Ohrmarken auf drei Bio- und fünf konventionellen Ziegenfarmen ermittelt. Diese Landwirte wurden ebenfalls befragt.
An der Umfrage nahmen 71 Hobbyzüchter teil, die Informationen zu 380 Ziegen lieferten, die länger als drei Monate Ohrmarken trugen.
25 (35,2%) der Befragten weigern sich, bestimmte Ziegen mit Ohrmarken zu versehen, und 37 (52%) der Befragten stellten deutliche Verhaltensänderungen nach dem Anbringen der Ohrmarken fest.
Die Häufigkeit von Ohrenentzündungen hing von der Art der Marke ab:
39% für Knopf-, 24% für Platten- und 22% für Streifenohrmarken.
Der gewünschte Zustand (intakte und lesbare Ohrmarke ohne sichtbare Ohrläsionen) war bei 77% der Streifen, 58% der Platten und 53% der Knopfohrmarken gegeben.
58,1% bzw. 68,6% der Befragten gaben den niedrigsten Zufriedenheitswert (1/10) für die Ohrmarken im Allgemeinen und für das Tierwohl im Besonderen.
Die meisten Befragten (84,9 %) gaben an, bereit zu sein, einen Aufpreis für die Kennzeichnung ihrer Ziegen mit einem Mikrochip anstelle einer Ohrmarke zu zahlen.
Auf Bio- und konventionellen Betrieben wurden 601 bzw. 3040 Ohren untersucht. Der gewünschte Zustand wurde bei 81% (Bio) und 72% (konventionell) der Ohren festgestellt.
Angenagte Ohrmarken wurden auf Bio-Betrieben nicht beobachtet, waren auf konventionellen Betrieben jedoch häufig (11%). Entzündungen traten in Biobetrieben (8%) häufiger auf als in konventionellen Betrieben (5%).
Die Zufriedenheitswerte waren bei Landwirten höher als bei Hobbyhaltern. Tierfreundlichere Kennzeichnungsmöglichkeiten sind erforderlich, insbesondere für Ziegen in Hobbyhaltung.
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Bewertung für die Petition
Diese Studie spricht eigentlich schon für sich - da muss man gar nicht viel hinzufügen. Sie zeigt ganz deutlich: Ohrmarken sind eben nicht harmlos. Fast jede zweite Ziege zeigt Verhaltensänderungen nach dem Markieren, viele Halter berichten von Entzündungen, Wunden oder abgerissenen Marken. Besonders spannend, aber nicht überraschend finde ich, dass über ein Drittel der Befragten ihren Ziegen das Anbringen sogar ganz verweigern - das sagt mehr aus als jede Statistik.
Auch die Unterschiede zwischen Bio- und konventioneller Haltung sind aufschlussreich: selbst unter guten Bedingungen treten Entzündungen auf, und zwar nicht zu knapp. Das zeigt, dass das Problem nicht an „falscher Haltung“ liegt, sondern an der Methode selbst.
Dieser Bericht bestätigt eindrucksvoll, was viele Tierhalter längst beobachten: Ohrmarken sind keine sichere, tierfreundliche oder dauerhafte Lösung. Die Bereitschaft vieler Halter, für tiergerechte Alternativen wie Mikrochips sogar mehr zu bezahlen, zeigt, wie groß das Bedürfnis nach Veränderung und echter Wahlfreiheit ist.
Denn genau darum geht es in unserer Petition: Niemand soll gezwungen werden, aber jeder soll frei wählen dürfen - zwischen Ohrmarken und tierfreundlichen Alternativen.
Kurz gesagt: Diese Studie hat den Nagel auf den Kopf getroffen - oder besser gesagt, das Problem direkt am Ohr gepackt.
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Quelle
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2. Darstellung der Problematik von Ohrmarken und Bolus
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Anlage 3
Ohrmarken und ihre Folgen: Eine Zusammenfassung wissenschaftlicher Befunde
Ohrmarken können bei Wiederkäuern zu Wundinfektionen, Reizungen und Schmerzen führen. Studien zeigen Infektionsraten zwischen 8% und 65%. Die Bandbreite hängt u. a. von Tierart, Markentyp und Haltungsbedingungen ab.¹
Bei Lämmern wurden Schmerz, Verhaltensänderungen, lokale Schäden und Unruheverhalten nach der Ohrmarkierung dokumentiert², und Felduntersuchungen von Ziegenbeständen zeigen, dass ein erheblicher Anteil der Tiere Läsionen, Entzündungen oder Narben an den Ohrmarkenstellen aufweisen.³
In Einzelfällen kann es zu schwerwiegenden Komplikationen kommen - dokumentiert ist etwa ein Tetanus-Ausbruch nach der Markierung einer Schafherde. Fallberichte dokumentieren tödliche Verläufe kurz nach Ohrmarkierungen, was das Potenzial für schlimme Einzelfolgen belegt.⁴
Neue Ansätze zur Bewertung von Ohrmarkenwunden bei Milchkälbern⁵: Fehlerhafte Platzierung der Ohrmarken erhöhen Risiko und Nachsorgebedarf. Studien zeigen, dass bis zu 40% der Ohrmarken auf Betrieben nicht optimal angebracht sind; Platzierung beeinflusst Heilung und Komplikationsrate. Bäuerliche Praxis und Haltungsbedingungen beeinflussen Auftreten von Problemen deutlich.⁵
Politische Umfragen zu elektronischen Kennzeichnungssystemen heben den Bedarf an klaren Standards und an staatlicher Förderung hervor, besonders für Klein- und Hobbyhalter. Gerade für Liebhaberhalter ist das Risiko durch Ohrmarken ein wichtiges Thema. Feldstudien und Umfragen zeigen, dass ein deutliches Interesse an alternativen Kennzeichnungsformen besteht.³
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Bewertung für die Petition
Die vorliegenden Studien zeigen eindrücklich, dass Ohrmarkierungen mit Schmerzen, Entzündungen und Infektionsrisiken verbunden sind. Doch diese Zahlen erzählen nur einen Teil der Wahrheit - und stammen fast ausschließlich aus großen Betrieben. Wie viel schwerer wiegt ein einzelner Fall, wenn es nicht um eine von hundert Tieren im Stall geht, sondern um die Lieblingsziege im kleinen Familienhof, die nach dem Ausreißen und Nachmarkieren der Ohrmarke wochenlang leidet?
Was in der Statistik aufgeht, ist im Einzelfall Tierleid - und das darf in der Praxis nicht ignoriert werden. Gerade kleine und liebevoll geführte Haltungen brauchen die Freiheit, eine tierfreundlichere Kennzeichnung zu wählen. Denn Tierwohl darf nicht von Betriebsgröße oder Verwaltungsvereinfachung abhängen.
Die Befunde dieser Anlage unterstreichen daher, wie wichtig Wahlfreiheit ist: Nur wenn Tierhalter selbst entscheiden dürfen, können sie Verantwortung übernehmen - für jedes einzelne Tier.
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Quellenverzeichnis
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Anlage 4
LfL-Endbericht: Erkenntnisse belegen Bedarf an tiergerechter Kennzeichnung
Projekt: „Elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen zum Zweck der Rückverfolgbarkeit“ der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
Förderkennzeichen: 06HS029
(gekürzte Wiedergabe)
Einleitung
Im Rahmen eines Forschungsprojekts der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wurden verschiedene elektronische Kennzeichnungssysteme bei Schafen und Ziegen untersucht. Ziel war es, Ohrmarken-Transponder und Bolus-Transponder hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit, Lesesicherheit und Auswirkungen auf das Tierwohl zu bewerten.
Zusammenfassung der Ergebnisse
Im Endbericht wird festgestellt, dass noch nach vier Wochen 15,7 % der Schafe und Ziegen deutliche Entzündungen an den Ohren aufwiesen.
Zudem kam es vereinzelt zu ausgerissenen Ohrmarken, diese traten laut Bericht jedoch nur in Einzelfällen auf.
Allerdings zeigt ein Blick auf die Zahlen, dass die Aussagekraft für Ziegen eingeschränkt ist:
Von insgesamt 9.352 Tieren waren 8.989 Schafe und lediglich 311 Ziegen Teil der Untersuchung.
Schafe leben überwiegend auf offenen Weiden, wo das Risiko des Hängenbleibens naturgemäß geringer ist.
Ziegen hingegen sind ausgesprochene Strauch- und Baumfresser, die beim Klettern, Springen und Fressen regelmäßig mit Ästen, Dornen und Zäunen in Kontakt kommen. Entsprechend ist bei ihnen das Verletzungsrisiko durch Ohrmarken deutlich höher.
Hinzu kommt, dass ein Großteil der untersuchten Tiere in größeren Stallhaltungen oder eingezäunten Ausläufen lebte - Bedingungen, die nicht mit den Gegebenheiten in der Landschaftspflege oder bei extensiver Freilandhaltung vergleichbar sind.
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Bewertung für die Petition
Diese Untersuchung belegt, dass selbst bei standardisierten Haltungsbedingungen fast jedes sechste Tier Entzündungen an den Ohren entwickelt.
Das Projekt zeigt außerdem eindrücklich, dass Nutztierarten und Haltungsformen nicht über einen Kamm geschoren werden dürfen. Eine einheitliche Kennzeichnungsmethode - wie die Ohrmarke - wird den unterschiedlichen Lebensweisen von Schafen und Ziegen nicht gerecht. Daraus ergibt sich klar der Bedarf, alternative, tiergerechte Kennzeichnungssysteme zuzulassen und die Auswahl stärker an die jeweilige Tierart und Haltungsform anzupassen und dem Halter somit eine Wahl der Kennzeichnung zu erlauben.
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Quelle
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL):
Endbericht - Elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen zum Zweck der Rückverfolgbarkeit.
Förderkennzeichen 06HS029.
Projektlaufzeit: 01.09.2007 bis 15.12.2010
URL: https://www.lfl.bayern.de/publikationen/schriftenreihe/041016/index.php
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Anlage 5
Pressebericht “Ohrmarken ausgerissen - Ziegen sind traumatisiert”
Ohrmarken ausgerissen - Ziegen sind traumatisiert
Von Frauke Engelbrecht - 12.07.2021
Erschienen im Onlineportal des Verlags Nürnberger Presse
(gekürzte Wiedergabe des Artikels)
Eine Frau geht vor der Pflicht, ihre Ziegen mit Ohrmarken zu versehen, in die Knie - die Tiere würden sich daran immer wieder verletzen.
Die drei Hausziegen Bubi, Selma und Maja sind traumatisiert, haben Angst und sind schreckhaft, wie ihre Besitzerin Christine Bittner sagt. Der Grund: Die Tiere sind mit ihren Ohrmarken hängengeblieben und haben sich verletzt.
Im Frühjahr verhedderten sich zwei der Ziegen am Zaun und rissen sich jeweils an einem Ohr die Marke aus. Bei einer hängt seither das Ohrläppchen herab, bei der anderen ist die Ohrmuschel tief eingerissen. Kurz darauf blieb auch die dritte Ziege beim Spazieren an einem Baum hängen und riss sich die Marke heraus. „Sie hat schrecklich geschrien“, berichtet Bittner. „Das ging durch Mark und Bein.“
Trotz der Verletzungen forderte das Veterinäramt, dass alle drei Ziegen erneut mit zwei Ohrmarken versehen werden. Bittner empfindet das als Zumutung: „Das hat doch nichts mehr mit Tierwohl zu tun.“
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Bewertung für die Petition
Dieser Fall verdeutlicht, dass selbst in kleinen Haltungen mit tiergerechter Umgebung erhebliche Verletzungsrisiken bestehen und dass gerade Liebhabertiere und ihre Halter darunter leiden. Der Bericht zeigt exemplarisch, welche Folgen Ohrmarken bei Hobbyziegenhaltern haben können.
Gerade in Haltungen, in denen Nutztiere wie Haustiere leben, steigert eine tierschonende Kennzeichnung die Lebensqualität auf beiden Seiten.
Solche Erfahrungen unterstreichen, wie wichtig es ist, Haltern eine Wahlfreiheit bei der Kennzeichnung zu geben – damit sie die Methode wählen können, die für ihre Tiere am sichersten und schonendsten ist und dabei rechtlich konform handeln können, statt mangels Alternativen auf eine Kennzeichnung ganz zu verzichten. Wahlfreiheit statt Gesetzesbruch.
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Quelle
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Anlage 6
Ohrmarkenverlust bei Mastbullen: Tierwohl, Betriebssicherheit und Chancen für Pilotprojekte
In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass ausgewachsene Mastbullen ihre Ohrmarken verlieren. Beispiele aus Niedersachsen zeigen, dass bis zu 20 Bullen in einem Bestand von 260 Tieren betroffen sein können. Der Verlust der Marken hat erhebliche Konsequenzen: Schlachthöfe verweigern zunehmend die Annahme von Tieren ohne korrekte Kennzeichnung, und schon Transportunternehmen dürfen nur Tiere mit vollständiger Kennzeichnung verladen.
Die Nachkennzeichnung erwachsener Bullen ist in der Praxis gefährlich. Um fehlende Ohrmarken nachzuziehen, müssen Tiere oft ruhiggestellt oder betäubt werden, was mit hohem Stress- und Verletzungsrisiko für Mensch und Tier verbunden ist. Selbst erfahrene Landwirte berichten, dass das Verfahren bei schweren Tieren riskant bleibt, und die Behörden bestehen in der Regel auf Vor-Ort-Kontrollen, was den Stress weiter erhöht.
Praktische Folgen und wirtschaftliche Risiken
Tiere ohne gültige Kennzeichnung können von Schlachthöfen als nicht verwertbar eingestuft werden, was für den Betrieb im schlimmsten Fall Totalschäden bedeuten kann. Verstärkt wird dieses Problem durch mangelhafte Materialqualität einzelner Ohrmarkenserien, die das Risiko des Verlusts erhöhen. Ersatzmaßnahmen wie eidesstattliche Erklärungen oder Nachkennzeichnungen unter Betäubung sind nicht nur aufwendig, sondern bergen zusätzlich erhebliche Risiken für Mensch und Tier.
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Bewertung für die Petition
Die Beispiele aus der Praxis verdeutlichen eindrücklich, dass die derzeitige Kennzeichnungsart bei ausgewachsenen Mastbullen problematisch ist und unnötige Risiken für Tier und Betrieb birgt. Gleichzeitig wird deutlich: Es besteht Bedarf an alternativen Kennzeichnungsmöglichkeiten, die sowohl Tierwohl als auch Betriebssicherheit berücksichtigen.
Ob sich eine Kombination aus Mikrochip und Fesselband auch in einem Mastbetrieb als praktikabel, sicher und vorallem wirtschaftlich tragbar erweist, kann nur in Pilotprojekten mit engagierten Landwirten geprüft, bestätigt oder gegebenenfalls widerlegt werden. Solche Projekte würden wertvolle Erkenntnisse liefern, wie eine tierfreundliche, sichere Kennzeichnung flächendeckend umgesetzt werden kann.
Wichtig ist dabei: Jeder Landwirt sollte die Wahl haben, welche Kennzeichnungsart für seinen Betrieb am besten geeignet ist. Genau diese Freiheit bildet den Kern unserer Petition und ermöglicht eine Kennzeichnung, die Tierwohl, Rückverfolgbarkeit und praktische Umsetzbarkeit gleichermaßen berücksichtigt.
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Quelle
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Anlage 7
Bolus vs. Mikrochip im Schlachtprozess: Warum der Bolus nicht für jedes Tier geeignet ist
Sowohl Bolus- als auch Mikrochip-Transponder ermöglichen eine eindeutige Identifikation von Kleinwiederkäuern. Der Bolus wird oral verabreicht und verbleibt im Pansen, während der Mikrochip subkutan – meist an der linken Halsseite – implantiert wird.
Beim Bolus zeigen sich jedoch deutliche Grenzen. Besonders bei Jungtieren oder kleinen Zwergrassen, wie beispielsweise Zwergschafen, ist die Anwendung problematisch, da keine Bolusformen existieren, die klein genug sind, ohne dass Gewicht, Volumen oder Dichte so reduziert werden müssten, dass die Sicherheit des Verbleibs (Retention) leidet.¹ Mini-Bolus-Varianten weisen laut Untersuchungen deutlich geringere Retentionsraten auf, und für eine Retention von über 99% werden in der Regel Gewichte über 70-80 g und ein ausreichendes Volumen benötigt.² Studien zeigen, dass kleinere Bolusformen häufiger ausgeschieden oder nicht mehr lesbar sind, während größere Varianten das Risiko bergen, dass sie für kleine Tiere schlicht zu massiv sind.³
Beide Systeme können im praktischen Ablauf den Schlachtprozess nicht grundsätzlich beeinträchtigen, vorausgesetzt, Implantationsort und Lesbarkeit sind geeignet und der Schlachthof ist über das eingesetzte System informiert. Eine Kombination aus Chip und Fesselband kann vollkommen ausreichen, wenn die sichtbare Kennzeichnung vorhanden ist und in den Begleitpapieren klar dokumentiert wird, dass das Tier elektronisch identifiziert ist. In solchen Fällen kann das Schlachthofpersonal anhand des Fesselbands zusammen mit den elektronischen Daten herleiten und identifizieren, welches System - Bolus oder Chip - verwendet wurde, ein Verfahren, das als Ausschlussverfahren bekannt ist.
Der LKV und die Hersteller geben jedoch keine Gewähr für mögliche Risiken, die bei der Kennzeichnung von Schafen und Ziegen mit einem Bolus auftreten können. Dazu zählen Verletzungen beim Einsetzen, das Herausspucken des Bolus, Beeinträchtigungen des Wiederkäuens, Erkrankungen oder im schlimmsten Fall sogar der Tod des Tieres.
Dieser Hinweis soll verdeutlichen, dass die Boluskennzeichnung - trotz technischer Vorteile - nicht risikofrei ist und daher keine uneingeschränkt sichere Kennzeichnung darstellt.
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Bewertung für die Petition
Die Studien zeigen klar: Ein Bolus kann technisch zuverlässig sein, aber nicht jedes Tier ist dafür geeignet. Bei großen Milchziegen oder Schafen klappt es meist gut, bei kleinen Rassen oder Jungtieren kann er wortwörtlich „zu schwer im Magen liegen“. Kleinere Bolus gehen häufiger verloren oder sind nicht mehr lesbar, größere sind für kleine Tiere oft einfach zu massiv.
Was vielen Haltern besonders Sorge macht: Hersteller und LKV übernehmen keine Gewähr für Risiken wie Verletzungen beim Einsetzen, Wiederkäu-Probleme oder im schlimmsten Fall die Verendung des Tieres. Für große Betriebe mag das vielleicht ein kalkulierbares Risiko sein, für Liebhabertiere ist es schlicht keine Option. Wer sein Tier liebt, will es keinem unnötigen Risiko aussetzen - und genau hier stoßen viele Halter an ihre Grenzen.
Deshalb sollte bei Zwergrassen, Jungtieren oder besonders leichten Tieren genau geprüft werden, ob ein Bolus überhaupt infrage kommt. Für viele Tiere ist eine Alternative, wie der subkutan implantierte Mikrochip - in Kombination mit einem sichtbaren Fesselband - die deutlich tierfreundlichere, sichere und verlässlichere Lösung. So bleibt das Tierwohl gewahrt, die Kennzeichnung zuverlässig und das Vertrauen der Halter in das System durch eine freie Wahl der Kennzeichnungsart erhalten.
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Quellen
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3. Rückverfolgbarkeit, Sicherheit & Verbraucherschutz
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Anlage 8
Seuchenprävention und Verbraucherschutz: Elektronische Kennzeichnung als Lösung
Die Kennzeichnung von Nutztieren dient in erster Linie der Rückverfolgbarkeit im Seuchenfall - und damit dem Schutz von Verbrauchern, Tierbeständen und öffentlicher Gesundheit.
Doch die in der Praxis vorherrschenden visuellen Kennzeichnungssysteme (Ohrmarken, Tätowierungen) weisen deutliche Schwächen auf: Sie können verloren gehen, unlesbar werden oder absichtlich entfernt werden.
Untersuchungen zeigen, dass dadurch erhebliche Lücken in der Tieridentifikation entstehen - mit Folgen für Rückverfolgbarkeit, Produktsicherheit und Vertrauen in die Lebensmittelkette.¹ ²
So kam eine EU-Bewertung zu dem Schluss, dass Ohrmarken „in der Praxis anfällig für Verlust, Austausch oder Fälschung“ seien, während elektronische Systeme „die Genauigkeit und Geschwindigkeit der Rückverfolgung signifikant verbessern“ könnten.³
Auch der europäische Rechnungshof kritisierte in seinem Sonderbericht zur Tierkennzeichnung, dass „die Umsetzung der Rückverfolgbarkeit bei kleinen Wiederkäuern noch immer unvollständig“ sei und „Datenlücken die Seuchenüberwachung beeinträchtigen“.⁴
Elektronische Identifikationssysteme ermöglichen eine automatisierte, fälschungssichere und dauerhafte Identifikation. Sie verbessern die Datenqualität, minimieren menschliche Fehler und erleichtern den Informationsfluss zwischen Betrieben, Tierärzten und Behörden.⁵
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Bewertung für die Petition
Studien und Erfahrungen zeigen deutlich: Das bisherige System der Kennzeichnung durch Ohrmarken ist kein durchweg verlässliches Fundament für den Verbraucherschutz.
Geht eine Ohrmarke verloren oder wird vertauscht, ist die eindeutige Identifizierung des Tieres nicht mehr gewährleistet - und damit auch nicht seine Herkunft oder sein Gesundheitsstatus. Im Fall eines Seuchenausbruchs oder Produktrückrufs können solche Lücken im System schwerwiegende Folgen haben: Tiere lassen sich nicht mehr eindeutig zuordnen, Infektionsketten werden unklar, und im schlimmsten Fall verlieren Verbraucher das Vertrauen in Herkunft und Sicherheit tierischer Erzeugnisse.
Eine fälschungssichere elektronische Kennzeichnung - zum Beispiel durch einen Mikrochip in Kombination mit einem sichtbaren Fesselband - kann diese Schwächen ausgleichen. Jedes Tier bleibt zweifelsfrei identifizierbar, selbst wenn die äußere Kennzeichnung einmal verloren geht. Damit wird nicht nur die Rückverfolgbarkeit im Seuchenfall deutlich verbessert, sondern auch die Kontrolle entlang der gesamten Lebensmittelkette.
Gleichzeitig steigt mit einer tiergerechteren Kennzeichnungsform auch die Bereitschaft der Halter, ihre Tiere überhaupt eindeutig zu kennzeichnen. Wenn eine Kennzeichnung keine Schmerzen verursacht, zuverlässig funktioniert und im Alltag praktikabel bleibt, wird sie viel breiter akzeptiert - und genau das stärkt das Vertrauen von Haltern, Behörden und Verbrauchern gleichermaßen.
Wichtig ist dabei: Unsere Petition will die Ohrmarke nicht abschaffen, sondern um eine freie Wahl um eine Kombination aus Mikrochip und Fesselband ergänzen. Je nachdem, was für Tier und Haltung am besten passt. Nur ein System, das verschiedene, tierschonende und praxistaugliche Wege zulässt, kann wirklich funktionieren - im Sinne der Tiere, der Halter und einer glaubwürdigen, modernen Landwirtschaft.
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Quellen
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Anlage 9
Verkehrssicherheit und Haftungsaspekte: Risiken durch entlaufene Nutztiere
Verkehrsunfälle entstehen immer wieder, wenn Nutztiere wie Schafe oder Ziegen aus ihrem Gehege oder Weiden entweichen. Dies kann zu erheblichen Sachschäden, schweren Verkehrsunfällen oder sogar Personenschäden führen.
Beispiele aus der Praxis
Autobahn A5 bei Freiburg (August 2025): Ein Autofahrer kollidierte mit mehreren entlaufenen Schafen, vier Tiere starben, der Fahrer erlitt leichte Verletzungen. (Quelle: bild.de)
Mötzing (April 2025): Eine entlaufene Schafsherde verursachte einen Unfall, drei Tiere starben. (Quelle: lokale Medien / idowa.de)
A48 bei Ransbach-Baumbach (Sept. 2025): Eine entlaufene Kuh lief auf die Autobahn; mehrere Fahrzeuge kollidierten, ein Fahrzeuglenker wurde schwer verletzt und eingeklemmt, die Kuh starb. (Quelle: lokale Medien / swr.de).
Rückverfolgbarkeit
Zur Klärung der Verantwortlichkeiten und zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit entlaufener Tiere ist eine eindeutige, fälschungssichere Kennzeichnung unerlässlich. Sie ermöglicht die Zuordnung eines Tieres zu seinem Herkunftsbetrieb und unterstützt damit sowohl die polizeiliche als auch die veterinärbehördliche Bearbeitung von Schadensfällen. Eine verlässliche Kennzeichnung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zur Nachvollziehbarkeit tierhalterischer Pflichten.
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Bewertung für die Petition
Anhand der geschilderten Beispiele lässt sich eine realistische Annahme ableiten, dass bei Verkehrsunfällen auch nicht gekennzeichnete Tiere beteiligt sein können. Die Dunkelziffer nicht registrierter Nutztiere in Deutschland ist nachvollziehbar hoch, sodass ein Teil der Tiere ohne eindeutige Kennzeichnung unterwegs sein dürfte. Dies stellt ein Sicherheitsrisiko für die Tiere selbst, ihre Halter und andere Verkehrsteilnehmer dar.
Viele Halter verzichten auf eine Kennzeichnung, insbesondere auf Ohrmarken, aus Liebe zu ihren Tieren. Doch ohne eine verlässliche Kennzeichnung wird die Rückverfolgbarkeit erschwert und die Klärung von Haftungsfragen im Falle eines Unfalls deutlich komplizierter.
Würde jedoch eine tierschutzgerechte, fälschungssichere und praktikable Alternative zur Verfügung stehen - etwa ein Mikrochip in Kombination mit Fesselband -, wäre die Bereitschaft zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung deutlich höher. Eine frei wählbare, sichere Kennzeichnung könnte damit Rückverfolgbarkeit, Verkehrssicherheit und Rechtssicherheit gleichermaßen verbessern.
Diese Maßnahme wäre ein sinnvoller Schritt, um Tierwohl und öffentliche Sicherheit miteinander zu verbinden - und gibt den Haltern eine praktikable, stressfreie Möglichkeit, ihrer Verantwortung nachzukommen.
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4. Lösungen & tierfreundliche Alternativen
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Anlage 10
Fußfessel / Fesselband als Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
Die Fußfessel ist ein kleines, gelbes, leichtes Band, das um das Hinterbein des Tieres gelegt wird und als sichtbare Kennzeichnung dient. Die ID des Tieres ist direkt auf dem Band aufgedruckt, ähnlich wie bei einer Ohrmarke. Sie ist bereits als amtlich zugelassene Kennzeichnungsmethode etabliert und wird von den jeweiligen Landeskontrollverbänden (LKV) an Tierhalter mit der Tier-ID ausgegeben.⁴ In Kombination mit einem elektronischen Transponder, wie z. B. einem Mikrochip, ermöglicht die Fußfessel so eine eindeutige Identifikation jedes Tieres.
Praktische Anwendung und Vorteile
Die Fußfessel zeichnet sich durch ihre einfache Handhabung aus. Sie kann individuell an den Beinumfang jedes Tieres angepasst werden und bei wachsenden Tieren nachträglich erweitert werden, sodass eine langfristige Nutzung möglich ist.⁴
Die Methode ist tierschonend, da sie das Verletzungsrisiko reduziert, das bei herkömmlichen Ohrmarken auftreten kann, insbesondere durch Hängenbleiben in Weidezäunen.
Erfahrungen von Tierhaltern
Erfahrungsbericht von MartinS (Weidewelt-Forum, 2023)
MartinS berichtet von über zwei Jahren Erfahrung mit Fesselbändern bei seinen Ziegen. Er hebt hervor, dass die verstellbaren Größen des Fesselbandes eine individuelle Anpassung an den Beinumfang der Tiere ermöglichen. Besonders bei kleinen Zwergziegen ist die kleinste Einstellung passend. Er legt das Fesselband so an, dass noch ein Bleistift leicht zwischen Bein und Band geschoben werden kann. Verluste der Fesselbänder wurden von ihm nicht festgestellt.¹
Bericht von Kathrin2 (Schaf-Foren, 2021)
Kathrin2 beschreibt einen Vorfall, bei dem sich ein Lamm mit einer Ohrmarke im Stromzaun verfangen hat und starb. Infolgedessen entschied sie sich, ihre Milchschafe mit Fußfesseln in Kombination mit einem Bolus zu kennzeichnen. Sie betont, dass sich ihre Tiere seitdem nicht mehr verletzen oder aufgrund der Kennzeichnung verstorben sind, das Anlegen einfach und die Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist. Für sie als Halter eine echte Erleichterung.²
Bericht von MartinS zur Zulassung in Baden-Württemberg (Weidewelt-Forum, 2014)
MartinS informiert, dass seit dem 9. Dezember 2014 Fesselband und Bolus als ohrmarkenfreie Kennzeichnungsmöglichkeit für Schafe und Ziegen in Baden-Württemberg zugelassen sind. Er unterstreicht, dass diese Kennzeichnungsmittel ab sofort bestellbar sind, eine gute Alternative darstellen, allerdings für abgabefähige Jungtiere kleiner Schaf- und Ziegenrassen in Kombination mit Bolus mit Vorsicht zu genießen ist.³
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Bewertung für die Petition
Die Verwendung von Fußfesseln zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen wird von den genannten Tierhaltern als tierschonende und liebevolle Alternative zu Ohrmarken geschätzt. Die Fußfessel ermöglicht eine sichere, praxistaugliche und tierfreundliche Kennzeichnung, die besonders für Zwergrassen, Jungtiere und empfindliche Tiere geeignet ist, bei denen ein Bolus problematisch sein könnte.
Halter profitieren von der einfachen Handhabung, der flexiblen Anpassbarkeit und der langfristigen Sicherheit - und können dabei sicher sein, dass das Wohl ihrer Tiere bestmöglich geschützt wird. Berichte der Tierhalter zeigen, dass Verluste von Fußfesseln praktisch nicht vorkommen. In Kombination mit einem Mikrochip erfüllt die Fußfessel zudem alle gesetzlichen Anforderungen zur eindeutigen Identifikation
Die vorliegenden Erfahrungsberichte verdeutlichen, dass Halter die Fußfessel freiwillig gewählt haben, weil sie darin die für ihre Tiere passendste und schonendste Lösung sehen. Genau diese Wahlfreiheit bildet den Kern unserer Petition - damit jeder Halter selbst entscheiden kann, welche Kennzeichnungsform für seine Tiere und seine Haltungsbedingungen am besten geeignet ist.
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Quellen
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Anlage 11
Mikrochip-Kennzeichnung bei Haus und Nutztieren
Einleitung
Die Kennzeichnung von Haustieren mit einem Mikrochip ist heute Standard und wird in Deutschland millionenfach erfolgreich angewendet. Ob Hund, Katze oder Frettchen - das Verfahren gilt als sicher, dauerhaft und tierfreundlich. Die positiven Erfahrungen aus der Heimtierhaltung zeigen, wie eine moderne, fälschungssichere Identifikation aussehen kann - und liefern wertvolle Erkenntnisse für eine Übertragung auf Nutztiere.
Funktionsweise
Der Mikrochip (Transponder) wird vom Tierarzt unter die Haut gesetzt - meist auf der linken Halsseite. Der Eingriff dauert nur Sekunden und wird von den Tieren ähnlich empfunden wie eine Impfung.¹ Der Chip enthält eine 15-stellige Identifikationsnummer, die in einer zentralen Datenbank (z. B. FINDEFIX oder TASSO) mit den Halterdaten verknüpft wird.
Ein Lesegerät kann diese Nummer jederzeit auslesen, ohne das Tier sichtbar zu kennzeichnen. Der Chip kann weder verloren gehen noch beschädigt werden - ein entscheidender Vorteil gegenüber abreißgefährdeten Ohrmarken.²
Praktische Anwendung und Vorteile
Die Mikrochipkennzeichnung bietet zahlreiche Vorteile, die sie zu einer der zuverlässigsten und tierfreundlichsten Identifikationsmethoden machen. Der Chip bleibt lebenslang im Tierkörper und gewährleistet eine eindeutige, fälschungssichere Zuordnung.³ Das Setzen ist laut Tierärzten kaum belastend und vergleichbar mit einer einfachen Impfung¹ - ein kurzer Stich, der in der Regel ohne Betäubung durchgeführt werden kann und keine Nachsorge erfordert.
Ein weiterer großer Pluspunkt ist die hohe Wiederfindungsrate: Laut TASSO werden jedes Jahr zehntausende entlaufene Hunde und Katzen dank Mikrochip und Registrierung wiedergefunden.⁴ Der Chip ist langlebig, wartungsfrei und verursacht keine Folgekosten, da weder Batterien noch regelmäßige Erneuerungen nötig sind. In vielen Ländern ist die Chipkennzeichnung bereits gesetzlich vorgeschrieben - ein deutliches Zeichen für ihre technische Zuverlässigkeit, ihre Akzeptanz und ihren Beitrag zum Tierschutz.
Erfahrungsberichte von Tierhaltern
Sabine, Hundehalterin aus Bayern (TASSO, 2023):
„Unsere Hündin Lotte ist im Urlaub weggelaufen. Dank des Mikrochips konnte sie nach zwei Tagen über TASSO gefunden werden. Ich bin so froh, dass wir sie damals chippen ließen - ohne das hätte niemand gewusst, zu wem sie gehört.“⁴
Thomas, Tierfreund aus Nordrhein-Westfalen (FINDEFIX, 2022):
„Mein Kater wurde nach einem Unfall gefunden. Durch den Chip wusste die Tierklinik sofort, wer der Besitzer ist. Ohne Chip hätte man ihn vielleicht nicht rechtzeitig versorgen können.“⁵
Katrin, Hundeführerin im Rettungsdienst (Blog ‚Hundeleben‘, 2021):
„Ich lasse alle meine Hunde chippen. Das dauert keine Minute, ist völlig unkompliziert und gibt mir Sicherheit - egal, ob bei Training, Auslandseinsatz oder Spaziergang. Ich wünsche mir das auch für Nutztiere - weniger Stress, gleiche Sicherheit.“⁶
Übertragbarkeit auf Nutztiere
Die positiven Erfahrungen aus der Heimtierpraxis zeigen deutlich, dass der Mikrochip eine bewährte und tierfreundliche Technologie ist. Die Kennzeichnung bleibt unsichtbar, sicher und dauerhaft - ganz ohne Verletzungsrisiko oder Beeinträchtigung des Tieres. In Kombination mit einem sichtbaren, verlustarmen Kennzeichen wie einem Fesselband lässt sich eine sichere und tierschonende Identifikation umsetzen, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den Grundsätzen des Tierschutzes entspricht.
Damit eröffnet sich auch für Nutztiere eine Perspektive, die Tierwohl, Rückverfolgbarkeit und Akzeptanz gleichermaßen vereint - eine Lösung, die ohne unnötige Schmerzen oder Verletzungsrisiken auskommt und dennoch zuverlässig funktioniert.
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Bewertung für die Petition
Die Chipkennzeichnung zeigt eindrucksvoll, dass eine moderne Identifikation nicht sichtbar sein muss, um sicher zu sein. Sie ist fälschungssicher, langlebig, stressarm und bewährt - und bietet Haltern echte Wahlfreiheit.
Wenn das System, das bei Millionen von Hunden und Katzen funktioniert, auch Nutztieren offensteht, können Tierhalter selbst entscheiden, welche Methode für ihre Tiere die Beste ist.
Die Chipkennzeichnung steht damit exemplarisch für den Grundgedanken unserer Petition:
Tierwohl dank Wahlfreiheit, Technik statt Zwang, Vertrauen statt Zwangskennzeichen.
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Quellen
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5. Gesellschaftliche Perspektive & Akzeptanz
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Anlage 12
Persönliche Einschätzung: Gesellschaftliche Akzeptanz und fehlende Lobby für Nutztiere
Die folgende Einschätzung beruht auf persönlichen Erfahrungen aus der Haltung kleiner Wiederkäuer sowie auf Beobachtungen im Austausch mit Haltern, Landwirten und Tierfreunden. Sie stellt keine wissenschaftliche Studie dar, sondern spiegelt die Realität vieler Menschen wider, die ihre Tiere mit Herzblut halten - unabhängig von wirtschaftlichen Interessen.
Einleitung
Die Lobby für unsere Nutztiere ist leider sehr klein.
Viele Menschen nehmen Nutztiere nur als „Bestand“ wahr, nicht als Individuen mit Persönlichkeit und Bedürfnissen. Für Landwirte steht häufig der wirtschaftliche Druck im Vordergrund - Tierwohl erscheint da schnell als Luxusproblem.
Dazu kommen komplexe Zuständigkeiten, fehlende mediale Aufmerksamkeit und viele Einzelkämpfer-Halter ohne starke Verbandsstrukturen. Wer sich öffentlich für Verbesserungen einsetzt, fürchtet nicht selten Misstrauen, Unverständnis oder sogar Sanktionen. All das führt dazu, dass Tierschutz für Nutztiere selten jene Aufmerksamkeit erhält, die er eigentlich verdient.
Einschätzung
In Gesprächen mit Haltern zeigt sich immer wieder: Der Wille, Tiere gut zu behandeln, ist da - ebenso wie die Bereitschaft, Vorschriften einzuhalten. Doch solange Tierkennzeichnung in erster Linie als bürokratische Pflicht und nicht als Teil verantwortungsvollen Tiermanagements verstanden wird, fehlt die Akzeptanz.
Wenn die gesetzlichen Vorgaben gleichzeitig Leid verursachen oder Tierhalter in moralische Konflikte bringen, wächst die Kluft zwischen Theorie und Praxis. Viele private oder kleinbäuerliche Halter empfinden es als paradox, dass sie Tiere kennzeichnen müssen, obwohl die vorgeschriebenen Methoden Schmerzen verursachen oder gefährlich sind.
Das Problem liegt also weniger im „Unwillen“, sondern in einem System, das kaum Raum für differenzierte Lösungen lässt. Eine tierschutzgerechte und fälschungssichere, frei wählbare Kennzeichnung - wie Mikrochip und Fesselband - würde hier nicht nur technische, sondern auch gesellschaftliche Akzeptanz schaffen.
Sie würde zeigen: Verantwortung und Mitgefühl schließen sich nicht aus.
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Bewertung für die Petition (Nachwort)
Die geringe Lobby für Nutztiere ist ein strukturelles Problem, das durch veraltete Regelungen noch verstärkt wird. Eine moderne Tierkennzeichnung, die Tierschutz ernst nimmt und Halter nicht bestraft, sondern unterstützt, könnte zu einem echten Umdenken beitragen.
Wenn Tierhalter wieder das Gefühl haben, dass ihre Sorge ums Tierwohl nicht gegen das Gesetz arbeitet, sondern Teil davon ist, steigt auch die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und Regeln aktiv mitzutragen.
Nur wenn Tierkennzeichnung mit den Menschen gedacht wird, die täglich Verantwortung tragen, kann sie funktionieren – im Sinne der Tiere, der Halter und einer glaubwürdigen Landwirtschaft.
Dabei ist wichtig zu betonen, dass die geforderten alternativen Kennzeichnungsmethoden - also die Kombination aus Mikrochip und Fesselband - zwar auch im Schlachtprozess und im Seuchenfall praktikabel sind, dennoch bilden Halter, die ihre Tiere liebevoll halten und alternative Methoden wählen möchten und brauchen, nicht die Zielgruppe, wenn es um innergemeinschaftlichen Handel oder industrielle Schlachtung geht.
Ziel dieser Petition ist daher nicht, bestehende Systeme zu ersetzen, sondern sie zu ergänzen - durch die freie Wahl einer Kennzeichnung, die Tierwohl, Praxisnähe und Rechtskonformität gleichermaßen ermöglicht.

3.599
Das Problem
💛 Große Neuigkeit:
Unsere Petition kann ab sofort direkt beim Deutschen Bundestag mitgezeichnet werden! ✨
Jede einzelne Stimme zählt und macht unser Anliegen politisch noch stärker.
👉🏻 Hier geht’s direkt zur Mitzeichnung: 🔗 Deutscher Bundestag
Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass unser aller Anliegen noch mehr Gewicht bekommt – teilt den Link, erzählt es weiter und lasst uns etwas bewegen! 💚
Jetzt entscheidet sich, ob unser Anliegen im Bundestag ankommt.
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Neue Wege in der Nutztierhaltung -
Wahlfreiheit bei der Tierkennzeichnung
Chippen statt Ohrmarken
🐐 Für unsere Ziegen - und für alle anderen Nutztiere 💚
Ich halte zwölf Ziegen - nicht, weil sie uns „nutzen“, sondern weil sie unsere Herzen erobert haben.
Dottie, Oreo, Rosinchen, Bibi, Kalle, Toffifee, Lakritz, Yoshie, Simba, Milka, Bella und Lolly -
sie sind Familie, nicht Vieh. Jede hat ihre Eigenheiten, ihre Lieblingsleckerei, ihren eigenen Dickkopf ❤️
Wir gehen spazieren, üben kleine Tricks und genießen die gemeinsame Zeit.
Doch so schön unser Alltag ist - ich musste auch die Schattenseite kennenlernen:
ausgerissene Ohrmarken, blutige Wunden, Entzündungen, Schmerzen.
Diese Bilder lassen einen nicht mehr los. Und sie sind der Grund, warum ich etwas ändern möchte.
Denn so liebevoll unsere Haltung auch ist - die Pflichtkennzeichnung macht keinen Unterschied.
Laut Viehverkehrsverordnung müssen Ziegen, Schafe, Rinder und Schweine zwei Kennzeichen tragen - meist Ohrmarken.
Das mag praktisch erscheinen, aber für viele Tiere ist es schmerzhaft und riskant.
🐴 Pferde, 🐕 Hunde, 🐈 Katzen, 🦙 Alpakas und Zootiere werden dagegen selbstverständlich mit einem Mikrochip gekennzeichnet. …und Alpakahalter haben sogar die Wahl.
Warum also nicht auch unsere Nutztiere?
Auch sie haben unversehrte Ohren verdient und sollten nicht als Tiere zweiter Klasse behandelt werden.
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💚 Unsere Lösung: Mikrochip + Fesselband
Eine rein elektronische Kennzeichnung wäre aus Tierschutzsicht ideal - dauerhaft, fälschungssicher und deutlich schonender als Ohrmarken.
Aber wir leben in der Realität:
Die Viehverkehrsverordnung schreibt zwei Kennzeichen vor - ein elektronisches und ein sichtbares.
Darum fordern wir die amtliche Anerkennung der Kombination aus Mikrochip und Fesselband.
Ein Schritt, der sofort hilft - ganz ohne blutige Ohren.
✅ Sicher & verlässlich - Tiere bleiben eindeutig identifizierbar
✅ Tierfreundlich - keine Verletzungen, kein Entzündungsrisiko
✅ Praxistauglich - funktioniert in kleinen Liebhaberhaltungen wie im landwirtschaftlichen Alltag
✅ Wahlfreiheit - Halter können selbst entscheiden, was für ihre Tiere am besten ist
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Wir wollen keinen radikalen Bruch, sondern einen realistischen, machbaren Wandel.
Ein System, das Tiere schützt, Haltern Freiraum lässt und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
So helfen wir jetzt - und legen den Grundstein für eine Zukunft ohne Ohrmarken.
Ehrlich. Realistisch. Wirksam.
Für Dottie, Oreo, Rosinchen, Bibi, Kalle, Toffifee, Lakritz, Yoshie, Simba, Milka, Bella, Lolly –
und für alle anderen, die keine Stimme haben. 🐐💚
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👉🏻 Im Folgenden findest du den offiziellen Petitionstext,
gerichtet an den Deutschen Bundestag,
mit der vollständigen Begründung, den konkreten Zielen unserer Initiative
und allen wissenschaftlichen Erkenntnissen,
die zeigen, warum Mikrochip + Fesselband der nächste, realistische Schritt
für echtes Tierwohl ist. 💚
Jede einzelne Unterschrift hilft, das Leben dieser wunderbaren Tiere ein Stück besser zu machen.
Danke fürs Mitfühlen, Mitdenken und Mitmachen -
im Namen von uns allen und all der Ziegen, Schafe, Schweine und Rinder,
die einfach nur unversehrte Ohren haben wollen. 🐐✨
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Petitionstext
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Kennzeichnung von Nutztieren mit einem Mikrochip-Transponder in Kombination mit Fesselband amtlich anerkannt wird. So erhalten Tierhalter eine moderne, tierschonende, praxistaugliche und gesetzlich gleichberechtigte Alternative zur Ohrmarke, die technisch längst verfügbar und leicht umsetzbar ist.
Begründung
Ich halte zwölf Ziegen – nicht, weil sie uns „nutzen“, sondern weil sie unsere Herzen erobert haben. Sie leben bei uns wie jedes andere Haustier: mit Namen, Eigenheiten und viel Persönlichkeit. Viele Menschen halten ihre Ziegen heute längst nicht mehr als reine Nutztiere.
Doch es gibt Schattenseiten: ausgerissene Ohrmarken, blutige Wunden, Entzündungen, Schmerzen. Das hat mich zum Umdenken gebracht.
Nach der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) müssen Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen mit Ohrmarken gekennzeichnet werden. Haustiere, Zootiere, Pferde und Alpakas dagegen erhalten routinemäßig Mikrochip-Transponder – und Alpakahalter haben sogar die Wahl. Warum nicht auch bei unseren Nutztieren?
Für Schafe und Ziegen existieren derzeit zehn Kennzeichnungskombinationen. Keine kommt ohne Ohrmarken aus – außer dem Transponder-Bolus. Der ist für Zwergrassen und Jungtiere ungeeignet. Hersteller und LKV übernehmen keine Gewähr für Risiken wie Verletzungen, Verlust, Wiederkäu-Probleme, Krankheit oder gar Verendung. Für große Betriebe vielleicht vertretbar, für Liebhabertiere keine Option.
Die Kennzeichnung mit Mikrochip-Transpondern ist schmerzarm, dauerhaft, fälschungssicher, verlustfrei und international erprobt. In Kombination mit einem sichtbaren Fesselband bietet sie eine praxistaugliche und tiergerechte Lösung.
Eine chipbasierte Kennzeichnung würde zudem helfen, dass Halter ihre Tiere zuverlässiger melden. Wenn Ohrmarkenpflichten nicht eingehalten werden, liegt das oft nicht an mangelnder Verantwortung, sondern an der Ablehnung der Ohrmarke selbst. Die Dunkelziffer der Liebhabertiere ohne Kennzeichnung ist nachvollziehbar hoch. Eine tierfreundliche Alternative würde mehr registrierte Tiere und damit mehr Transparenz und Sicherheit schaffen.
Wahlfreiheit bei der Kennzeichnung stärkt Verantwortung, Mitgefühl und Individualität - ob in Landwirtschaft, Liebhaberhaltung, Gnadenhof oder tiergestützter Arbeit - ohne den Zweck der Identifikation zu gefährden.
Die Kombination aus Mikrochip und Fesselband ließe sich einfach in die ViehVerkV aufnehmen. Die vorhandene Identifikationsnummer kann auf Fesselbänder wie bereits üblich beim LKV bestellt und übertragen werden. Eine Verknüpfung der Chip-ID bei der Tierseuchenkasse, ist technisch längst möglich - bei Alpakas bereits Praxis. Entscheidend ist: Tierhalter sollen frei wählen dürfen - die Kosten tragen sie selbst.
Ich bitte daher den Deutschen Bundestag, die ViehVerkV so anzupassen, dass neben der Ohrmarke auch die Kombination aus Mikrochip-Transponder und Fesselband als amtlich anerkannte Kennzeichnung zugelassen wird.
Ziel der Petition:
– Änderung der Viehverkehrsverordnung
– Einführung der Wahlfreiheit zwischen Ohrmarke und Chip + Fesselband
– Förderung von Tierwohl, Verantwortung und moderner, tiergerechter Kennzeichnungssysteme
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Weiterführende Argumente als Anlage per Einschreiben (Übersicht)
Inhaltsverzeichnis
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1. Einführung
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Anlage 1 – Rechtliche Grundlage und Grenzen der Ausnahmeregelung (§ 45 ViehVerkV)
Seite 1
Anlage 2 – Studie zeigt: Bereitschaft der Halter für tiergerechte Alternativen
Seite 4
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2. Darstellung der Problematik von Ohrmarken und Bolus
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Anlage 3 – Ohrmarken und ihre Folgen: Eine Zusammenfassung wissenschaftlicher Befunde
Seite 6
Anlage 4 – LfL-Endbericht: Erkenntnisse belegen Bedarf an tiergerechter Kennzeichnung
Seite 8
Anlage 5 – Pressebericht “Ohrmarken ausgerissen - Ziegen sind traumatisiert”
Seite 10
Anlage 6 – Ohrmarkenverlust bei Mastbullen: Tierwohl, Betriebssicherheit und Chance für Pilotprojekte Seite 12
Anlage 7 – Bolus vs. Mikrochip im Schlachtprozess: Warum der Bolus nicht für jedes Tier geeignet ist
Seite 14
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3. Rückverfolgbarkeit, Sicherheit & Verbraucherschutz
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Anlage 8 – Seuchenprävention und Verbraucherschutz: Elektronische Kennzeichnung als Lösung
Seite 16
Anlage 9 – Verkehrssicherheit und Haftungsaspekte: Risiken durch entlaufene Nutztiere
Seite 18
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4. Lösungen & tierfreundliche Alternativen
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Anlage 10 – Fußfessel / Fesselband als Kennzeichnung von Nutztieren
Seite 20
Anlage 11 – Mikrochip-Kennzeichnung bei Haustieren
Seite 23
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5. Gesellschaftliche Perspektive & Akzeptanz
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Anlage 12 – Persönliche Einschätzung: Gesellschaftliche Akzeptanz und fehlende Lobby für Nutztiere
Seite 26
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Ausformulierte Argumente als Anlage per Einschreiben
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1. Einführung
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Anlage 1
Rechtliche Grundlage und Grenzen der Ausnahmeregelung (§ 45 ViehVerkV)
Einleitung
Die Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) regelt die Kennzeichnung von Nutztieren in Deutschland. Neben den allgemeinen Pflichtvorgaben enthält sie auch Ausnahmeregelungen - insbesondere für Tiere in besonderen Haltungsformen. Diese Öffnungsklausel zeigt, dass der Gesetzgeber bereits sensibel auf die besonderen Umstände solcher Einrichtungen reagiert hat.
Darstellung der Regelung
Nach § 45 Satz 2 ViehVerkV kann die zuständige Behörde abweichende Kennzeichnungen zulassen,
> „sofern deren jederzeitige Ablesbarkeit sichergestellt ist.“³
Damit wird ausdrücklich ermöglicht, auf herkömmliche Ohrmarken zu verzichten, sofern die Identifizierung der Tiere anderweitig gewährleistet werden kann - beispielsweise durch elektronische Transponder (Mikrochips) oder andere visuell unauffällige Systeme.
Die Ausnahme gilt für Vieh, das in Zoos, Wildparks, Zirkussen oder ähnlichen Einrichtungen gehalten wird. Sie betrifft also nicht ausschließlich Zootiere im engeren Sinne, sondern kann auch für vergleichbare Tierhaltungen gelten - etwa für Gnadenhöfe oder Bildungsbauernhöfe, die in Struktur und Zweck diesen Einrichtungen ähneln.
Bewertung und Problematik in der Praxis
Dass eine solche Regelung existiert, ist grundsätzlich positiv zu bewerten:
Sie zeigt, dass ästhetische, tierschutzrelevante und repräsentative Aspekte bei der Tierkennzeichnung bereits erkannt und berücksichtigt wurden. Tatsächlich haben einige Gnadenhöfe und Artenschutzprojekte bereits erfolgreich von der Ausnahmeregelung profitiert.
Allerdings wird die Ausnahme bislang selten angewendet. Dafür lassen sich zwei Hauptursachen annehmen:
1. Unkenntnis oder fehlende Beantragung: Viele Einrichtungen wissen nicht, dass sie eine Ausnahme beantragen können.
2. Unsicherheit bei der Auslegung des Begriffs „jederzeitige Ablesbarkeit“:
Behörden bewerten diese Voraussetzung häufig restriktiv, insbesondere im Hinblick auf Mikrochips.
Während die Chiptechnik in den 2000er-Jahren tatsächlich noch als unzuverlässig galt, ist sie heute technisch ausgereift und standardisiert. Moderne Lesegeräte sind kostengünstig, mobil und sofort einsatzbereit, was eine sichere Identifizierung jederzeit ermöglicht.
Die Verantwortung liegt selbstverständlich beim Tierhalter - doch kann erwartet werden, dass Veterinärbehörden und amtliche Tierärzte über geeignete Lesegeräte verfügen, um die Ablesbarkeit vor Ort zu gewährleisten.
Fachliche Einordnung
Die bestehende Ausnahmeregelung in § 45 ViehVerkV zeigt, dass der Gesetzgeber die Notwendigkeit einer flexiblen Kennzeichnung grundsätzlich erkannt hat - sie ist jedoch als Sonderfall konzipiert, nicht als allgemeine Lösung. Der Paragraph ist in seiner heutigen Form zu eng gefasst, um den realen Bedürfnissen moderner und tierschutzorientierter Tierhaltungen gerecht zu werden.
Fachlich gilt: Die elektronische Kennzeichnung mit Mikrochip-Transpondern ist heute nicht nur technisch ausgereift, sondern international etabliert und in vielen Ländern längst Standard. Wissenschaftliche Bewertungen bestätigen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen an Eindeutigkeit, Fälschungssicherheit und Ablesbarkeit in vollem Umfang genügt - bei deutlich geringerem Verletzungsrisiko.¹ ²
Die Erfahrung aus der Praxis zeigt jedoch, dass § 45 ViehVerkV bislang kaum zur Anwendung kommt. Er ist nicht als Werkzeug für den Alltag konzipiert, sondern als Einzelfallregelung für institutionelle Haltungen wie Zoos. Für Halter im Klein-, Bildungs- oder Liebhaberbereich bleibt er faktisch wirkungslos.
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Bewertung für die Petition
Wir wertschätzen die Regelung und gleichzeitig zeigt diese aber auch ihre Grenzen: Denn die Ausnahmeregelung wird zur Sackgasse - sie erkennt das Problem an, löst es aber nicht. Ein modernes Kennzeichnungssystem braucht keine „Sondergenehmigung“, sondern eine gesetzlich verankerte Wahlfreiheit.
Unsere Petition knüpft genau hier an:
Nur wenn die elektronische Kennzeichnung ausdrücklich als gleichwertige Alternative zugelassen ist, kann sie in der Breite angewendet werden - und damit den Tierschutzgedanken des Gesetzes endlich einlösen. So sollen Tierhalter künftig gesetzlich verankert zwischen den Ohrmarken und einer Kombination aus Mikrochip und Fesselband frei entscheiden können.
Diese Variante ist technisch ausgereift, tierschutzgerecht und in der täglichen Praxis deutlich besser umsetzbar - ein Schritt hin zu moderner, verantwortungsbewusster Tierhaltung im Einklang mit dem geltenden Recht.
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Quellenverzeichnis
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Anlage 2
Studie zeigt: Bereitschaft der Halter für tiergerechte Alternativen
Forschungsergebnis
Das Anbringen von Ohrmarken an Ziegen ist gängige Praxis und in vielen Ländern vorgeschrieben. Diese Praxis wird oft als harmlos angesehen, wissenschaftliche Belege dafür sind jedoch spärlich. Daher ist es das Ziel dieser Studie, die Häufigkeit von Problemen im Zusammenhang mit Ohrmarken bei Ziegen in Hobby- und Bauernhaltung zu ermitteln und ihre Meinung zu verschiedenen Identifizierungsmethoden zu erfragen.
Die Online-Umfrage wurde im Wege einer Gelegenheitsstichprobe unter Hobbyziegenhaltern in Flandern und den Niederlanden durchgeführt. Erfragt wurden Probleme im Zusammenhang mit Ohrmarken, Meinungen zu verschiedenen Aspekten der Ohrmarkierung und das Interesse an alternativen Identifizierungsmethoden. Außerdem wurden Probleme im Zusammenhang mit Ohrmarken auf drei Bio- und fünf konventionellen Ziegenfarmen ermittelt. Diese Landwirte wurden ebenfalls befragt.
An der Umfrage nahmen 71 Hobbyzüchter teil, die Informationen zu 380 Ziegen lieferten, die länger als drei Monate Ohrmarken trugen.
25 (35,2%) der Befragten weigern sich, bestimmte Ziegen mit Ohrmarken zu versehen, und 37 (52%) der Befragten stellten deutliche Verhaltensänderungen nach dem Anbringen der Ohrmarken fest.
Die Häufigkeit von Ohrenentzündungen hing von der Art der Marke ab:
39% für Knopf-, 24% für Platten- und 22% für Streifenohrmarken.
Der gewünschte Zustand (intakte und lesbare Ohrmarke ohne sichtbare Ohrläsionen) war bei 77% der Streifen, 58% der Platten und 53% der Knopfohrmarken gegeben.
58,1% bzw. 68,6% der Befragten gaben den niedrigsten Zufriedenheitswert (1/10) für die Ohrmarken im Allgemeinen und für das Tierwohl im Besonderen.
Die meisten Befragten (84,9 %) gaben an, bereit zu sein, einen Aufpreis für die Kennzeichnung ihrer Ziegen mit einem Mikrochip anstelle einer Ohrmarke zu zahlen.
Auf Bio- und konventionellen Betrieben wurden 601 bzw. 3040 Ohren untersucht. Der gewünschte Zustand wurde bei 81% (Bio) und 72% (konventionell) der Ohren festgestellt.
Angenagte Ohrmarken wurden auf Bio-Betrieben nicht beobachtet, waren auf konventionellen Betrieben jedoch häufig (11%). Entzündungen traten in Biobetrieben (8%) häufiger auf als in konventionellen Betrieben (5%).
Die Zufriedenheitswerte waren bei Landwirten höher als bei Hobbyhaltern. Tierfreundlichere Kennzeichnungsmöglichkeiten sind erforderlich, insbesondere für Ziegen in Hobbyhaltung.
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Bewertung für die Petition
Diese Studie spricht eigentlich schon für sich - da muss man gar nicht viel hinzufügen. Sie zeigt ganz deutlich: Ohrmarken sind eben nicht harmlos. Fast jede zweite Ziege zeigt Verhaltensänderungen nach dem Markieren, viele Halter berichten von Entzündungen, Wunden oder abgerissenen Marken. Besonders spannend, aber nicht überraschend finde ich, dass über ein Drittel der Befragten ihren Ziegen das Anbringen sogar ganz verweigern - das sagt mehr aus als jede Statistik.
Auch die Unterschiede zwischen Bio- und konventioneller Haltung sind aufschlussreich: selbst unter guten Bedingungen treten Entzündungen auf, und zwar nicht zu knapp. Das zeigt, dass das Problem nicht an „falscher Haltung“ liegt, sondern an der Methode selbst.
Dieser Bericht bestätigt eindrucksvoll, was viele Tierhalter längst beobachten: Ohrmarken sind keine sichere, tierfreundliche oder dauerhafte Lösung. Die Bereitschaft vieler Halter, für tiergerechte Alternativen wie Mikrochips sogar mehr zu bezahlen, zeigt, wie groß das Bedürfnis nach Veränderung und echter Wahlfreiheit ist.
Denn genau darum geht es in unserer Petition: Niemand soll gezwungen werden, aber jeder soll frei wählen dürfen - zwischen Ohrmarken und tierfreundlichen Alternativen.
Kurz gesagt: Diese Studie hat den Nagel auf den Kopf getroffen - oder besser gesagt, das Problem direkt am Ohr gepackt.
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Quelle
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2. Darstellung der Problematik von Ohrmarken und Bolus
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Anlage 3
Ohrmarken und ihre Folgen: Eine Zusammenfassung wissenschaftlicher Befunde
Ohrmarken können bei Wiederkäuern zu Wundinfektionen, Reizungen und Schmerzen führen. Studien zeigen Infektionsraten zwischen 8% und 65%. Die Bandbreite hängt u. a. von Tierart, Markentyp und Haltungsbedingungen ab.¹
Bei Lämmern wurden Schmerz, Verhaltensänderungen, lokale Schäden und Unruheverhalten nach der Ohrmarkierung dokumentiert², und Felduntersuchungen von Ziegenbeständen zeigen, dass ein erheblicher Anteil der Tiere Läsionen, Entzündungen oder Narben an den Ohrmarkenstellen aufweisen.³
In Einzelfällen kann es zu schwerwiegenden Komplikationen kommen - dokumentiert ist etwa ein Tetanus-Ausbruch nach der Markierung einer Schafherde. Fallberichte dokumentieren tödliche Verläufe kurz nach Ohrmarkierungen, was das Potenzial für schlimme Einzelfolgen belegt.⁴
Neue Ansätze zur Bewertung von Ohrmarkenwunden bei Milchkälbern⁵: Fehlerhafte Platzierung der Ohrmarken erhöhen Risiko und Nachsorgebedarf. Studien zeigen, dass bis zu 40% der Ohrmarken auf Betrieben nicht optimal angebracht sind; Platzierung beeinflusst Heilung und Komplikationsrate. Bäuerliche Praxis und Haltungsbedingungen beeinflussen Auftreten von Problemen deutlich.⁵
Politische Umfragen zu elektronischen Kennzeichnungssystemen heben den Bedarf an klaren Standards und an staatlicher Förderung hervor, besonders für Klein- und Hobbyhalter. Gerade für Liebhaberhalter ist das Risiko durch Ohrmarken ein wichtiges Thema. Feldstudien und Umfragen zeigen, dass ein deutliches Interesse an alternativen Kennzeichnungsformen besteht.³
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Bewertung für die Petition
Die vorliegenden Studien zeigen eindrücklich, dass Ohrmarkierungen mit Schmerzen, Entzündungen und Infektionsrisiken verbunden sind. Doch diese Zahlen erzählen nur einen Teil der Wahrheit - und stammen fast ausschließlich aus großen Betrieben. Wie viel schwerer wiegt ein einzelner Fall, wenn es nicht um eine von hundert Tieren im Stall geht, sondern um die Lieblingsziege im kleinen Familienhof, die nach dem Ausreißen und Nachmarkieren der Ohrmarke wochenlang leidet?
Was in der Statistik aufgeht, ist im Einzelfall Tierleid - und das darf in der Praxis nicht ignoriert werden. Gerade kleine und liebevoll geführte Haltungen brauchen die Freiheit, eine tierfreundlichere Kennzeichnung zu wählen. Denn Tierwohl darf nicht von Betriebsgröße oder Verwaltungsvereinfachung abhängen.
Die Befunde dieser Anlage unterstreichen daher, wie wichtig Wahlfreiheit ist: Nur wenn Tierhalter selbst entscheiden dürfen, können sie Verantwortung übernehmen - für jedes einzelne Tier.
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Quellenverzeichnis
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Anlage 4
LfL-Endbericht: Erkenntnisse belegen Bedarf an tiergerechter Kennzeichnung
Projekt: „Elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen zum Zweck der Rückverfolgbarkeit“ der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
Förderkennzeichen: 06HS029
(gekürzte Wiedergabe)
Einleitung
Im Rahmen eines Forschungsprojekts der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wurden verschiedene elektronische Kennzeichnungssysteme bei Schafen und Ziegen untersucht. Ziel war es, Ohrmarken-Transponder und Bolus-Transponder hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit, Lesesicherheit und Auswirkungen auf das Tierwohl zu bewerten.
Zusammenfassung der Ergebnisse
Im Endbericht wird festgestellt, dass noch nach vier Wochen 15,7 % der Schafe und Ziegen deutliche Entzündungen an den Ohren aufwiesen.
Zudem kam es vereinzelt zu ausgerissenen Ohrmarken, diese traten laut Bericht jedoch nur in Einzelfällen auf.
Allerdings zeigt ein Blick auf die Zahlen, dass die Aussagekraft für Ziegen eingeschränkt ist:
Von insgesamt 9.352 Tieren waren 8.989 Schafe und lediglich 311 Ziegen Teil der Untersuchung.
Schafe leben überwiegend auf offenen Weiden, wo das Risiko des Hängenbleibens naturgemäß geringer ist.
Ziegen hingegen sind ausgesprochene Strauch- und Baumfresser, die beim Klettern, Springen und Fressen regelmäßig mit Ästen, Dornen und Zäunen in Kontakt kommen. Entsprechend ist bei ihnen das Verletzungsrisiko durch Ohrmarken deutlich höher.
Hinzu kommt, dass ein Großteil der untersuchten Tiere in größeren Stallhaltungen oder eingezäunten Ausläufen lebte - Bedingungen, die nicht mit den Gegebenheiten in der Landschaftspflege oder bei extensiver Freilandhaltung vergleichbar sind.
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Bewertung für die Petition
Diese Untersuchung belegt, dass selbst bei standardisierten Haltungsbedingungen fast jedes sechste Tier Entzündungen an den Ohren entwickelt.
Das Projekt zeigt außerdem eindrücklich, dass Nutztierarten und Haltungsformen nicht über einen Kamm geschoren werden dürfen. Eine einheitliche Kennzeichnungsmethode - wie die Ohrmarke - wird den unterschiedlichen Lebensweisen von Schafen und Ziegen nicht gerecht. Daraus ergibt sich klar der Bedarf, alternative, tiergerechte Kennzeichnungssysteme zuzulassen und die Auswahl stärker an die jeweilige Tierart und Haltungsform anzupassen und dem Halter somit eine Wahl der Kennzeichnung zu erlauben.
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Quelle
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL):
Endbericht - Elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen zum Zweck der Rückverfolgbarkeit.
Förderkennzeichen 06HS029.
Projektlaufzeit: 01.09.2007 bis 15.12.2010
URL: https://www.lfl.bayern.de/publikationen/schriftenreihe/041016/index.php
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Anlage 5
Pressebericht “Ohrmarken ausgerissen - Ziegen sind traumatisiert”
Ohrmarken ausgerissen - Ziegen sind traumatisiert
Von Frauke Engelbrecht - 12.07.2021
Erschienen im Onlineportal des Verlags Nürnberger Presse
(gekürzte Wiedergabe des Artikels)
Eine Frau geht vor der Pflicht, ihre Ziegen mit Ohrmarken zu versehen, in die Knie - die Tiere würden sich daran immer wieder verletzen.
Die drei Hausziegen Bubi, Selma und Maja sind traumatisiert, haben Angst und sind schreckhaft, wie ihre Besitzerin Christine Bittner sagt. Der Grund: Die Tiere sind mit ihren Ohrmarken hängengeblieben und haben sich verletzt.
Im Frühjahr verhedderten sich zwei der Ziegen am Zaun und rissen sich jeweils an einem Ohr die Marke aus. Bei einer hängt seither das Ohrläppchen herab, bei der anderen ist die Ohrmuschel tief eingerissen. Kurz darauf blieb auch die dritte Ziege beim Spazieren an einem Baum hängen und riss sich die Marke heraus. „Sie hat schrecklich geschrien“, berichtet Bittner. „Das ging durch Mark und Bein.“
Trotz der Verletzungen forderte das Veterinäramt, dass alle drei Ziegen erneut mit zwei Ohrmarken versehen werden. Bittner empfindet das als Zumutung: „Das hat doch nichts mehr mit Tierwohl zu tun.“
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Bewertung für die Petition
Dieser Fall verdeutlicht, dass selbst in kleinen Haltungen mit tiergerechter Umgebung erhebliche Verletzungsrisiken bestehen und dass gerade Liebhabertiere und ihre Halter darunter leiden. Der Bericht zeigt exemplarisch, welche Folgen Ohrmarken bei Hobbyziegenhaltern haben können.
Gerade in Haltungen, in denen Nutztiere wie Haustiere leben, steigert eine tierschonende Kennzeichnung die Lebensqualität auf beiden Seiten.
Solche Erfahrungen unterstreichen, wie wichtig es ist, Haltern eine Wahlfreiheit bei der Kennzeichnung zu geben – damit sie die Methode wählen können, die für ihre Tiere am sichersten und schonendsten ist und dabei rechtlich konform handeln können, statt mangels Alternativen auf eine Kennzeichnung ganz zu verzichten. Wahlfreiheit statt Gesetzesbruch.
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Quelle
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Anlage 6
Ohrmarkenverlust bei Mastbullen: Tierwohl, Betriebssicherheit und Chancen für Pilotprojekte
In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass ausgewachsene Mastbullen ihre Ohrmarken verlieren. Beispiele aus Niedersachsen zeigen, dass bis zu 20 Bullen in einem Bestand von 260 Tieren betroffen sein können. Der Verlust der Marken hat erhebliche Konsequenzen: Schlachthöfe verweigern zunehmend die Annahme von Tieren ohne korrekte Kennzeichnung, und schon Transportunternehmen dürfen nur Tiere mit vollständiger Kennzeichnung verladen.
Die Nachkennzeichnung erwachsener Bullen ist in der Praxis gefährlich. Um fehlende Ohrmarken nachzuziehen, müssen Tiere oft ruhiggestellt oder betäubt werden, was mit hohem Stress- und Verletzungsrisiko für Mensch und Tier verbunden ist. Selbst erfahrene Landwirte berichten, dass das Verfahren bei schweren Tieren riskant bleibt, und die Behörden bestehen in der Regel auf Vor-Ort-Kontrollen, was den Stress weiter erhöht.
Praktische Folgen und wirtschaftliche Risiken
Tiere ohne gültige Kennzeichnung können von Schlachthöfen als nicht verwertbar eingestuft werden, was für den Betrieb im schlimmsten Fall Totalschäden bedeuten kann. Verstärkt wird dieses Problem durch mangelhafte Materialqualität einzelner Ohrmarkenserien, die das Risiko des Verlusts erhöhen. Ersatzmaßnahmen wie eidesstattliche Erklärungen oder Nachkennzeichnungen unter Betäubung sind nicht nur aufwendig, sondern bergen zusätzlich erhebliche Risiken für Mensch und Tier.
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Bewertung für die Petition
Die Beispiele aus der Praxis verdeutlichen eindrücklich, dass die derzeitige Kennzeichnungsart bei ausgewachsenen Mastbullen problematisch ist und unnötige Risiken für Tier und Betrieb birgt. Gleichzeitig wird deutlich: Es besteht Bedarf an alternativen Kennzeichnungsmöglichkeiten, die sowohl Tierwohl als auch Betriebssicherheit berücksichtigen.
Ob sich eine Kombination aus Mikrochip und Fesselband auch in einem Mastbetrieb als praktikabel, sicher und vorallem wirtschaftlich tragbar erweist, kann nur in Pilotprojekten mit engagierten Landwirten geprüft, bestätigt oder gegebenenfalls widerlegt werden. Solche Projekte würden wertvolle Erkenntnisse liefern, wie eine tierfreundliche, sichere Kennzeichnung flächendeckend umgesetzt werden kann.
Wichtig ist dabei: Jeder Landwirt sollte die Wahl haben, welche Kennzeichnungsart für seinen Betrieb am besten geeignet ist. Genau diese Freiheit bildet den Kern unserer Petition und ermöglicht eine Kennzeichnung, die Tierwohl, Rückverfolgbarkeit und praktische Umsetzbarkeit gleichermaßen berücksichtigt.
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Quelle
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Anlage 7
Bolus vs. Mikrochip im Schlachtprozess: Warum der Bolus nicht für jedes Tier geeignet ist
Sowohl Bolus- als auch Mikrochip-Transponder ermöglichen eine eindeutige Identifikation von Kleinwiederkäuern. Der Bolus wird oral verabreicht und verbleibt im Pansen, während der Mikrochip subkutan – meist an der linken Halsseite – implantiert wird.
Beim Bolus zeigen sich jedoch deutliche Grenzen. Besonders bei Jungtieren oder kleinen Zwergrassen, wie beispielsweise Zwergschafen, ist die Anwendung problematisch, da keine Bolusformen existieren, die klein genug sind, ohne dass Gewicht, Volumen oder Dichte so reduziert werden müssten, dass die Sicherheit des Verbleibs (Retention) leidet.¹ Mini-Bolus-Varianten weisen laut Untersuchungen deutlich geringere Retentionsraten auf, und für eine Retention von über 99% werden in der Regel Gewichte über 70-80 g und ein ausreichendes Volumen benötigt.² Studien zeigen, dass kleinere Bolusformen häufiger ausgeschieden oder nicht mehr lesbar sind, während größere Varianten das Risiko bergen, dass sie für kleine Tiere schlicht zu massiv sind.³
Beide Systeme können im praktischen Ablauf den Schlachtprozess nicht grundsätzlich beeinträchtigen, vorausgesetzt, Implantationsort und Lesbarkeit sind geeignet und der Schlachthof ist über das eingesetzte System informiert. Eine Kombination aus Chip und Fesselband kann vollkommen ausreichen, wenn die sichtbare Kennzeichnung vorhanden ist und in den Begleitpapieren klar dokumentiert wird, dass das Tier elektronisch identifiziert ist. In solchen Fällen kann das Schlachthofpersonal anhand des Fesselbands zusammen mit den elektronischen Daten herleiten und identifizieren, welches System - Bolus oder Chip - verwendet wurde, ein Verfahren, das als Ausschlussverfahren bekannt ist.
Der LKV und die Hersteller geben jedoch keine Gewähr für mögliche Risiken, die bei der Kennzeichnung von Schafen und Ziegen mit einem Bolus auftreten können. Dazu zählen Verletzungen beim Einsetzen, das Herausspucken des Bolus, Beeinträchtigungen des Wiederkäuens, Erkrankungen oder im schlimmsten Fall sogar der Tod des Tieres.
Dieser Hinweis soll verdeutlichen, dass die Boluskennzeichnung - trotz technischer Vorteile - nicht risikofrei ist und daher keine uneingeschränkt sichere Kennzeichnung darstellt.
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Bewertung für die Petition
Die Studien zeigen klar: Ein Bolus kann technisch zuverlässig sein, aber nicht jedes Tier ist dafür geeignet. Bei großen Milchziegen oder Schafen klappt es meist gut, bei kleinen Rassen oder Jungtieren kann er wortwörtlich „zu schwer im Magen liegen“. Kleinere Bolus gehen häufiger verloren oder sind nicht mehr lesbar, größere sind für kleine Tiere oft einfach zu massiv.
Was vielen Haltern besonders Sorge macht: Hersteller und LKV übernehmen keine Gewähr für Risiken wie Verletzungen beim Einsetzen, Wiederkäu-Probleme oder im schlimmsten Fall die Verendung des Tieres. Für große Betriebe mag das vielleicht ein kalkulierbares Risiko sein, für Liebhabertiere ist es schlicht keine Option. Wer sein Tier liebt, will es keinem unnötigen Risiko aussetzen - und genau hier stoßen viele Halter an ihre Grenzen.
Deshalb sollte bei Zwergrassen, Jungtieren oder besonders leichten Tieren genau geprüft werden, ob ein Bolus überhaupt infrage kommt. Für viele Tiere ist eine Alternative, wie der subkutan implantierte Mikrochip - in Kombination mit einem sichtbaren Fesselband - die deutlich tierfreundlichere, sichere und verlässlichere Lösung. So bleibt das Tierwohl gewahrt, die Kennzeichnung zuverlässig und das Vertrauen der Halter in das System durch eine freie Wahl der Kennzeichnungsart erhalten.
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Quellen
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3. Rückverfolgbarkeit, Sicherheit & Verbraucherschutz
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Anlage 8
Seuchenprävention und Verbraucherschutz: Elektronische Kennzeichnung als Lösung
Die Kennzeichnung von Nutztieren dient in erster Linie der Rückverfolgbarkeit im Seuchenfall - und damit dem Schutz von Verbrauchern, Tierbeständen und öffentlicher Gesundheit.
Doch die in der Praxis vorherrschenden visuellen Kennzeichnungssysteme (Ohrmarken, Tätowierungen) weisen deutliche Schwächen auf: Sie können verloren gehen, unlesbar werden oder absichtlich entfernt werden.
Untersuchungen zeigen, dass dadurch erhebliche Lücken in der Tieridentifikation entstehen - mit Folgen für Rückverfolgbarkeit, Produktsicherheit und Vertrauen in die Lebensmittelkette.¹ ²
So kam eine EU-Bewertung zu dem Schluss, dass Ohrmarken „in der Praxis anfällig für Verlust, Austausch oder Fälschung“ seien, während elektronische Systeme „die Genauigkeit und Geschwindigkeit der Rückverfolgung signifikant verbessern“ könnten.³
Auch der europäische Rechnungshof kritisierte in seinem Sonderbericht zur Tierkennzeichnung, dass „die Umsetzung der Rückverfolgbarkeit bei kleinen Wiederkäuern noch immer unvollständig“ sei und „Datenlücken die Seuchenüberwachung beeinträchtigen“.⁴
Elektronische Identifikationssysteme ermöglichen eine automatisierte, fälschungssichere und dauerhafte Identifikation. Sie verbessern die Datenqualität, minimieren menschliche Fehler und erleichtern den Informationsfluss zwischen Betrieben, Tierärzten und Behörden.⁵
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Bewertung für die Petition
Studien und Erfahrungen zeigen deutlich: Das bisherige System der Kennzeichnung durch Ohrmarken ist kein durchweg verlässliches Fundament für den Verbraucherschutz.
Geht eine Ohrmarke verloren oder wird vertauscht, ist die eindeutige Identifizierung des Tieres nicht mehr gewährleistet - und damit auch nicht seine Herkunft oder sein Gesundheitsstatus. Im Fall eines Seuchenausbruchs oder Produktrückrufs können solche Lücken im System schwerwiegende Folgen haben: Tiere lassen sich nicht mehr eindeutig zuordnen, Infektionsketten werden unklar, und im schlimmsten Fall verlieren Verbraucher das Vertrauen in Herkunft und Sicherheit tierischer Erzeugnisse.
Eine fälschungssichere elektronische Kennzeichnung - zum Beispiel durch einen Mikrochip in Kombination mit einem sichtbaren Fesselband - kann diese Schwächen ausgleichen. Jedes Tier bleibt zweifelsfrei identifizierbar, selbst wenn die äußere Kennzeichnung einmal verloren geht. Damit wird nicht nur die Rückverfolgbarkeit im Seuchenfall deutlich verbessert, sondern auch die Kontrolle entlang der gesamten Lebensmittelkette.
Gleichzeitig steigt mit einer tiergerechteren Kennzeichnungsform auch die Bereitschaft der Halter, ihre Tiere überhaupt eindeutig zu kennzeichnen. Wenn eine Kennzeichnung keine Schmerzen verursacht, zuverlässig funktioniert und im Alltag praktikabel bleibt, wird sie viel breiter akzeptiert - und genau das stärkt das Vertrauen von Haltern, Behörden und Verbrauchern gleichermaßen.
Wichtig ist dabei: Unsere Petition will die Ohrmarke nicht abschaffen, sondern um eine freie Wahl um eine Kombination aus Mikrochip und Fesselband ergänzen. Je nachdem, was für Tier und Haltung am besten passt. Nur ein System, das verschiedene, tierschonende und praxistaugliche Wege zulässt, kann wirklich funktionieren - im Sinne der Tiere, der Halter und einer glaubwürdigen, modernen Landwirtschaft.
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Quellen
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Anlage 9
Verkehrssicherheit und Haftungsaspekte: Risiken durch entlaufene Nutztiere
Verkehrsunfälle entstehen immer wieder, wenn Nutztiere wie Schafe oder Ziegen aus ihrem Gehege oder Weiden entweichen. Dies kann zu erheblichen Sachschäden, schweren Verkehrsunfällen oder sogar Personenschäden führen.
Beispiele aus der Praxis
Autobahn A5 bei Freiburg (August 2025): Ein Autofahrer kollidierte mit mehreren entlaufenen Schafen, vier Tiere starben, der Fahrer erlitt leichte Verletzungen. (Quelle: bild.de)
Mötzing (April 2025): Eine entlaufene Schafsherde verursachte einen Unfall, drei Tiere starben. (Quelle: lokale Medien / idowa.de)
A48 bei Ransbach-Baumbach (Sept. 2025): Eine entlaufene Kuh lief auf die Autobahn; mehrere Fahrzeuge kollidierten, ein Fahrzeuglenker wurde schwer verletzt und eingeklemmt, die Kuh starb. (Quelle: lokale Medien / swr.de).
Rückverfolgbarkeit
Zur Klärung der Verantwortlichkeiten und zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit entlaufener Tiere ist eine eindeutige, fälschungssichere Kennzeichnung unerlässlich. Sie ermöglicht die Zuordnung eines Tieres zu seinem Herkunftsbetrieb und unterstützt damit sowohl die polizeiliche als auch die veterinärbehördliche Bearbeitung von Schadensfällen. Eine verlässliche Kennzeichnung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zur Nachvollziehbarkeit tierhalterischer Pflichten.
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Bewertung für die Petition
Anhand der geschilderten Beispiele lässt sich eine realistische Annahme ableiten, dass bei Verkehrsunfällen auch nicht gekennzeichnete Tiere beteiligt sein können. Die Dunkelziffer nicht registrierter Nutztiere in Deutschland ist nachvollziehbar hoch, sodass ein Teil der Tiere ohne eindeutige Kennzeichnung unterwegs sein dürfte. Dies stellt ein Sicherheitsrisiko für die Tiere selbst, ihre Halter und andere Verkehrsteilnehmer dar.
Viele Halter verzichten auf eine Kennzeichnung, insbesondere auf Ohrmarken, aus Liebe zu ihren Tieren. Doch ohne eine verlässliche Kennzeichnung wird die Rückverfolgbarkeit erschwert und die Klärung von Haftungsfragen im Falle eines Unfalls deutlich komplizierter.
Würde jedoch eine tierschutzgerechte, fälschungssichere und praktikable Alternative zur Verfügung stehen - etwa ein Mikrochip in Kombination mit Fesselband -, wäre die Bereitschaft zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung deutlich höher. Eine frei wählbare, sichere Kennzeichnung könnte damit Rückverfolgbarkeit, Verkehrssicherheit und Rechtssicherheit gleichermaßen verbessern.
Diese Maßnahme wäre ein sinnvoller Schritt, um Tierwohl und öffentliche Sicherheit miteinander zu verbinden - und gibt den Haltern eine praktikable, stressfreie Möglichkeit, ihrer Verantwortung nachzukommen.
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4. Lösungen & tierfreundliche Alternativen
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Anlage 10
Fußfessel / Fesselband als Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
Die Fußfessel ist ein kleines, gelbes, leichtes Band, das um das Hinterbein des Tieres gelegt wird und als sichtbare Kennzeichnung dient. Die ID des Tieres ist direkt auf dem Band aufgedruckt, ähnlich wie bei einer Ohrmarke. Sie ist bereits als amtlich zugelassene Kennzeichnungsmethode etabliert und wird von den jeweiligen Landeskontrollverbänden (LKV) an Tierhalter mit der Tier-ID ausgegeben.⁴ In Kombination mit einem elektronischen Transponder, wie z. B. einem Mikrochip, ermöglicht die Fußfessel so eine eindeutige Identifikation jedes Tieres.
Praktische Anwendung und Vorteile
Die Fußfessel zeichnet sich durch ihre einfache Handhabung aus. Sie kann individuell an den Beinumfang jedes Tieres angepasst werden und bei wachsenden Tieren nachträglich erweitert werden, sodass eine langfristige Nutzung möglich ist.⁴
Die Methode ist tierschonend, da sie das Verletzungsrisiko reduziert, das bei herkömmlichen Ohrmarken auftreten kann, insbesondere durch Hängenbleiben in Weidezäunen.
Erfahrungen von Tierhaltern
Erfahrungsbericht von MartinS (Weidewelt-Forum, 2023)
MartinS berichtet von über zwei Jahren Erfahrung mit Fesselbändern bei seinen Ziegen. Er hebt hervor, dass die verstellbaren Größen des Fesselbandes eine individuelle Anpassung an den Beinumfang der Tiere ermöglichen. Besonders bei kleinen Zwergziegen ist die kleinste Einstellung passend. Er legt das Fesselband so an, dass noch ein Bleistift leicht zwischen Bein und Band geschoben werden kann. Verluste der Fesselbänder wurden von ihm nicht festgestellt.¹
Bericht von Kathrin2 (Schaf-Foren, 2021)
Kathrin2 beschreibt einen Vorfall, bei dem sich ein Lamm mit einer Ohrmarke im Stromzaun verfangen hat und starb. Infolgedessen entschied sie sich, ihre Milchschafe mit Fußfesseln in Kombination mit einem Bolus zu kennzeichnen. Sie betont, dass sich ihre Tiere seitdem nicht mehr verletzen oder aufgrund der Kennzeichnung verstorben sind, das Anlegen einfach und die Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist. Für sie als Halter eine echte Erleichterung.²
Bericht von MartinS zur Zulassung in Baden-Württemberg (Weidewelt-Forum, 2014)
MartinS informiert, dass seit dem 9. Dezember 2014 Fesselband und Bolus als ohrmarkenfreie Kennzeichnungsmöglichkeit für Schafe und Ziegen in Baden-Württemberg zugelassen sind. Er unterstreicht, dass diese Kennzeichnungsmittel ab sofort bestellbar sind, eine gute Alternative darstellen, allerdings für abgabefähige Jungtiere kleiner Schaf- und Ziegenrassen in Kombination mit Bolus mit Vorsicht zu genießen ist.³
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Bewertung für die Petition
Die Verwendung von Fußfesseln zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen wird von den genannten Tierhaltern als tierschonende und liebevolle Alternative zu Ohrmarken geschätzt. Die Fußfessel ermöglicht eine sichere, praxistaugliche und tierfreundliche Kennzeichnung, die besonders für Zwergrassen, Jungtiere und empfindliche Tiere geeignet ist, bei denen ein Bolus problematisch sein könnte.
Halter profitieren von der einfachen Handhabung, der flexiblen Anpassbarkeit und der langfristigen Sicherheit - und können dabei sicher sein, dass das Wohl ihrer Tiere bestmöglich geschützt wird. Berichte der Tierhalter zeigen, dass Verluste von Fußfesseln praktisch nicht vorkommen. In Kombination mit einem Mikrochip erfüllt die Fußfessel zudem alle gesetzlichen Anforderungen zur eindeutigen Identifikation
Die vorliegenden Erfahrungsberichte verdeutlichen, dass Halter die Fußfessel freiwillig gewählt haben, weil sie darin die für ihre Tiere passendste und schonendste Lösung sehen. Genau diese Wahlfreiheit bildet den Kern unserer Petition - damit jeder Halter selbst entscheiden kann, welche Kennzeichnungsform für seine Tiere und seine Haltungsbedingungen am besten geeignet ist.
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Quellen
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Anlage 11
Mikrochip-Kennzeichnung bei Haus und Nutztieren
Einleitung
Die Kennzeichnung von Haustieren mit einem Mikrochip ist heute Standard und wird in Deutschland millionenfach erfolgreich angewendet. Ob Hund, Katze oder Frettchen - das Verfahren gilt als sicher, dauerhaft und tierfreundlich. Die positiven Erfahrungen aus der Heimtierhaltung zeigen, wie eine moderne, fälschungssichere Identifikation aussehen kann - und liefern wertvolle Erkenntnisse für eine Übertragung auf Nutztiere.
Funktionsweise
Der Mikrochip (Transponder) wird vom Tierarzt unter die Haut gesetzt - meist auf der linken Halsseite. Der Eingriff dauert nur Sekunden und wird von den Tieren ähnlich empfunden wie eine Impfung.¹ Der Chip enthält eine 15-stellige Identifikationsnummer, die in einer zentralen Datenbank (z. B. FINDEFIX oder TASSO) mit den Halterdaten verknüpft wird.
Ein Lesegerät kann diese Nummer jederzeit auslesen, ohne das Tier sichtbar zu kennzeichnen. Der Chip kann weder verloren gehen noch beschädigt werden - ein entscheidender Vorteil gegenüber abreißgefährdeten Ohrmarken.²
Praktische Anwendung und Vorteile
Die Mikrochipkennzeichnung bietet zahlreiche Vorteile, die sie zu einer der zuverlässigsten und tierfreundlichsten Identifikationsmethoden machen. Der Chip bleibt lebenslang im Tierkörper und gewährleistet eine eindeutige, fälschungssichere Zuordnung.³ Das Setzen ist laut Tierärzten kaum belastend und vergleichbar mit einer einfachen Impfung¹ - ein kurzer Stich, der in der Regel ohne Betäubung durchgeführt werden kann und keine Nachsorge erfordert.
Ein weiterer großer Pluspunkt ist die hohe Wiederfindungsrate: Laut TASSO werden jedes Jahr zehntausende entlaufene Hunde und Katzen dank Mikrochip und Registrierung wiedergefunden.⁴ Der Chip ist langlebig, wartungsfrei und verursacht keine Folgekosten, da weder Batterien noch regelmäßige Erneuerungen nötig sind. In vielen Ländern ist die Chipkennzeichnung bereits gesetzlich vorgeschrieben - ein deutliches Zeichen für ihre technische Zuverlässigkeit, ihre Akzeptanz und ihren Beitrag zum Tierschutz.
Erfahrungsberichte von Tierhaltern
Sabine, Hundehalterin aus Bayern (TASSO, 2023):
„Unsere Hündin Lotte ist im Urlaub weggelaufen. Dank des Mikrochips konnte sie nach zwei Tagen über TASSO gefunden werden. Ich bin so froh, dass wir sie damals chippen ließen - ohne das hätte niemand gewusst, zu wem sie gehört.“⁴
Thomas, Tierfreund aus Nordrhein-Westfalen (FINDEFIX, 2022):
„Mein Kater wurde nach einem Unfall gefunden. Durch den Chip wusste die Tierklinik sofort, wer der Besitzer ist. Ohne Chip hätte man ihn vielleicht nicht rechtzeitig versorgen können.“⁵
Katrin, Hundeführerin im Rettungsdienst (Blog ‚Hundeleben‘, 2021):
„Ich lasse alle meine Hunde chippen. Das dauert keine Minute, ist völlig unkompliziert und gibt mir Sicherheit - egal, ob bei Training, Auslandseinsatz oder Spaziergang. Ich wünsche mir das auch für Nutztiere - weniger Stress, gleiche Sicherheit.“⁶
Übertragbarkeit auf Nutztiere
Die positiven Erfahrungen aus der Heimtierpraxis zeigen deutlich, dass der Mikrochip eine bewährte und tierfreundliche Technologie ist. Die Kennzeichnung bleibt unsichtbar, sicher und dauerhaft - ganz ohne Verletzungsrisiko oder Beeinträchtigung des Tieres. In Kombination mit einem sichtbaren, verlustarmen Kennzeichen wie einem Fesselband lässt sich eine sichere und tierschonende Identifikation umsetzen, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den Grundsätzen des Tierschutzes entspricht.
Damit eröffnet sich auch für Nutztiere eine Perspektive, die Tierwohl, Rückverfolgbarkeit und Akzeptanz gleichermaßen vereint - eine Lösung, die ohne unnötige Schmerzen oder Verletzungsrisiken auskommt und dennoch zuverlässig funktioniert.
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Bewertung für die Petition
Die Chipkennzeichnung zeigt eindrucksvoll, dass eine moderne Identifikation nicht sichtbar sein muss, um sicher zu sein. Sie ist fälschungssicher, langlebig, stressarm und bewährt - und bietet Haltern echte Wahlfreiheit.
Wenn das System, das bei Millionen von Hunden und Katzen funktioniert, auch Nutztieren offensteht, können Tierhalter selbst entscheiden, welche Methode für ihre Tiere die Beste ist.
Die Chipkennzeichnung steht damit exemplarisch für den Grundgedanken unserer Petition:
Tierwohl dank Wahlfreiheit, Technik statt Zwang, Vertrauen statt Zwangskennzeichen.
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Quellen
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5. Gesellschaftliche Perspektive & Akzeptanz
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Anlage 12
Persönliche Einschätzung: Gesellschaftliche Akzeptanz und fehlende Lobby für Nutztiere
Die folgende Einschätzung beruht auf persönlichen Erfahrungen aus der Haltung kleiner Wiederkäuer sowie auf Beobachtungen im Austausch mit Haltern, Landwirten und Tierfreunden. Sie stellt keine wissenschaftliche Studie dar, sondern spiegelt die Realität vieler Menschen wider, die ihre Tiere mit Herzblut halten - unabhängig von wirtschaftlichen Interessen.
Einleitung
Die Lobby für unsere Nutztiere ist leider sehr klein.
Viele Menschen nehmen Nutztiere nur als „Bestand“ wahr, nicht als Individuen mit Persönlichkeit und Bedürfnissen. Für Landwirte steht häufig der wirtschaftliche Druck im Vordergrund - Tierwohl erscheint da schnell als Luxusproblem.
Dazu kommen komplexe Zuständigkeiten, fehlende mediale Aufmerksamkeit und viele Einzelkämpfer-Halter ohne starke Verbandsstrukturen. Wer sich öffentlich für Verbesserungen einsetzt, fürchtet nicht selten Misstrauen, Unverständnis oder sogar Sanktionen. All das führt dazu, dass Tierschutz für Nutztiere selten jene Aufmerksamkeit erhält, die er eigentlich verdient.
Einschätzung
In Gesprächen mit Haltern zeigt sich immer wieder: Der Wille, Tiere gut zu behandeln, ist da - ebenso wie die Bereitschaft, Vorschriften einzuhalten. Doch solange Tierkennzeichnung in erster Linie als bürokratische Pflicht und nicht als Teil verantwortungsvollen Tiermanagements verstanden wird, fehlt die Akzeptanz.
Wenn die gesetzlichen Vorgaben gleichzeitig Leid verursachen oder Tierhalter in moralische Konflikte bringen, wächst die Kluft zwischen Theorie und Praxis. Viele private oder kleinbäuerliche Halter empfinden es als paradox, dass sie Tiere kennzeichnen müssen, obwohl die vorgeschriebenen Methoden Schmerzen verursachen oder gefährlich sind.
Das Problem liegt also weniger im „Unwillen“, sondern in einem System, das kaum Raum für differenzierte Lösungen lässt. Eine tierschutzgerechte und fälschungssichere, frei wählbare Kennzeichnung - wie Mikrochip und Fesselband - würde hier nicht nur technische, sondern auch gesellschaftliche Akzeptanz schaffen.
Sie würde zeigen: Verantwortung und Mitgefühl schließen sich nicht aus.
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Bewertung für die Petition (Nachwort)
Die geringe Lobby für Nutztiere ist ein strukturelles Problem, das durch veraltete Regelungen noch verstärkt wird. Eine moderne Tierkennzeichnung, die Tierschutz ernst nimmt und Halter nicht bestraft, sondern unterstützt, könnte zu einem echten Umdenken beitragen.
Wenn Tierhalter wieder das Gefühl haben, dass ihre Sorge ums Tierwohl nicht gegen das Gesetz arbeitet, sondern Teil davon ist, steigt auch die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und Regeln aktiv mitzutragen.
Nur wenn Tierkennzeichnung mit den Menschen gedacht wird, die täglich Verantwortung tragen, kann sie funktionieren – im Sinne der Tiere, der Halter und einer glaubwürdigen Landwirtschaft.
Dabei ist wichtig zu betonen, dass die geforderten alternativen Kennzeichnungsmethoden - also die Kombination aus Mikrochip und Fesselband - zwar auch im Schlachtprozess und im Seuchenfall praktikabel sind, dennoch bilden Halter, die ihre Tiere liebevoll halten und alternative Methoden wählen möchten und brauchen, nicht die Zielgruppe, wenn es um innergemeinschaftlichen Handel oder industrielle Schlachtung geht.
Ziel dieser Petition ist daher nicht, bestehende Systeme zu ersetzen, sondern sie zu ergänzen - durch die freie Wahl einer Kennzeichnung, die Tierwohl, Praxisnähe und Rechtskonformität gleichermaßen ermöglicht.

3.599
Die Entscheidungsträger*innen
Petition am 11. Oktober 2025 erstellt