NEIN zu Einschüchterung & Denunziantentum: "Hessen gegen Hetze" abschaffen

Das Problem

Wir fordern die sofortige Abschaffung der staatlichen Initiative „Hessen gegen Hetze“, da sie die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes unzulässig einschränkt, ohne klare gesetzliche Grundlage bundesweit operiert, unverhältnismäßig Ressourcen bindet und durch die Verwendung fragwürdiger Begriffe wie „Hassrede“ und „Hetze“ Parallelen zu totalitären Regimen zulässt.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament unserer Demokratie. Die hessische Meldestelle „Hessen gegen Hetze“, eine Abteilung des Hessischen Innenministeriums, überwacht jedoch Äußerungen im Internet, die nicht strafbar sind, und leitet diese an Behörden wie das Bundeskriminalamt weiter. Beispiele wie der „Schwachkopf“-Prozess zeigen, dass alltägliche, nicht strafbare Äußerungen denunziert werden, was ein Klima der Angst schafft. Bürger zensieren sich aus Sorge vor Überwachung und Repression.

Besonders problematisch ist der Begriff „Hassrede“, der kein juristisch definierter Tatbestand ist, sowie der Begriff „Hetze“, der in diesem Zusammenhang semantisch und inhaltlich höchst fragwürdig ist. „Hetze“ weist starke Parallelen zu Begriffen auf, die in der Gesetzgebung des Nationalsozialismus verwendet wurden, etwa in der Propaganda- und Zensurpraxis des Dritten Reiches. Angesichts der Geschichte Deutschlands ist es mehr als fragwürdig, warum eine staatliche Initiative Begriffe nutzt, die derartige Vergleiche ermöglichen oder gar provozieren. Diese Begrifflichkeit erinnert an eine Zeit, in der freie Meinungsäußerung systematisch unterdrückt wurde, und nimmt billigend in Kauf, dass Bürger die Initiative mit totalitären Praktiken assoziieren.

In Zeiten personeller Knappheit bei Polizei und Justiz ist es unverständlich, warum Ressourcen der Strafverfolgung und Gerichte für Bagatelldelikte wie Beleidigungen gebunden werden, die das niedrigste Deliktniveau darstellen. Dennoch führen solche Fälle zu unverhältnismäßigen Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen von Handys und Computern – Geräten, die heute nicht nur Kommunikationsmittel, sondern auch Zugang zu Bankkonten, digitalen Ausweisen und persönlichen Daten darstellen. Solche Eingriffe stehen in keinem Verhältnis zum Delikt und verstoßen gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das im deutschen Recht zwingend beachtet werden muss.

Die Meldestelle agiert zudem ohne transparente rechtliche Basis für ihre bundesweite Zuständigkeit, was verfassungsrechtlich fragwürdig ist. Diese Praxis lässt nur den Schluss zu, dass es nicht um den Schutz vor Straftaten, sondern um die klare Einschüchterung von Bürgerinnen und Bürgern geht, um ihre Meinungsfreiheit einzuschränken. Statt den gesellschaftlichen Diskurs zu fördern, unterdrückt „Hessen gegen Hetze“ die freie Meinungsäußerung und gefährdet die demokratische Debatte.

Wir fordern den Hessischen Landtag auf, die Initiative unverzüglich einzustellen, die Ressourcen der Strafverfolgung sinnvoll einzusetzen, die Meinungsfreiheit zu schützen und die Verwendung von Begriffen zu unterlassen, die an die dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte erinnern.

Unterstützen Sie diese Petition, um ein Zeichen für die Meinungsfreiheit zu setzen und die Abschaffung von „Hessen gegen Hetze“ zu erreichen!

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Das Problem

Wir fordern die sofortige Abschaffung der staatlichen Initiative „Hessen gegen Hetze“, da sie die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes unzulässig einschränkt, ohne klare gesetzliche Grundlage bundesweit operiert, unverhältnismäßig Ressourcen bindet und durch die Verwendung fragwürdiger Begriffe wie „Hassrede“ und „Hetze“ Parallelen zu totalitären Regimen zulässt.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament unserer Demokratie. Die hessische Meldestelle „Hessen gegen Hetze“, eine Abteilung des Hessischen Innenministeriums, überwacht jedoch Äußerungen im Internet, die nicht strafbar sind, und leitet diese an Behörden wie das Bundeskriminalamt weiter. Beispiele wie der „Schwachkopf“-Prozess zeigen, dass alltägliche, nicht strafbare Äußerungen denunziert werden, was ein Klima der Angst schafft. Bürger zensieren sich aus Sorge vor Überwachung und Repression.

Besonders problematisch ist der Begriff „Hassrede“, der kein juristisch definierter Tatbestand ist, sowie der Begriff „Hetze“, der in diesem Zusammenhang semantisch und inhaltlich höchst fragwürdig ist. „Hetze“ weist starke Parallelen zu Begriffen auf, die in der Gesetzgebung des Nationalsozialismus verwendet wurden, etwa in der Propaganda- und Zensurpraxis des Dritten Reiches. Angesichts der Geschichte Deutschlands ist es mehr als fragwürdig, warum eine staatliche Initiative Begriffe nutzt, die derartige Vergleiche ermöglichen oder gar provozieren. Diese Begrifflichkeit erinnert an eine Zeit, in der freie Meinungsäußerung systematisch unterdrückt wurde, und nimmt billigend in Kauf, dass Bürger die Initiative mit totalitären Praktiken assoziieren.

In Zeiten personeller Knappheit bei Polizei und Justiz ist es unverständlich, warum Ressourcen der Strafverfolgung und Gerichte für Bagatelldelikte wie Beleidigungen gebunden werden, die das niedrigste Deliktniveau darstellen. Dennoch führen solche Fälle zu unverhältnismäßigen Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen von Handys und Computern – Geräten, die heute nicht nur Kommunikationsmittel, sondern auch Zugang zu Bankkonten, digitalen Ausweisen und persönlichen Daten darstellen. Solche Eingriffe stehen in keinem Verhältnis zum Delikt und verstoßen gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das im deutschen Recht zwingend beachtet werden muss.

Die Meldestelle agiert zudem ohne transparente rechtliche Basis für ihre bundesweite Zuständigkeit, was verfassungsrechtlich fragwürdig ist. Diese Praxis lässt nur den Schluss zu, dass es nicht um den Schutz vor Straftaten, sondern um die klare Einschüchterung von Bürgerinnen und Bürgern geht, um ihre Meinungsfreiheit einzuschränken. Statt den gesellschaftlichen Diskurs zu fördern, unterdrückt „Hessen gegen Hetze“ die freie Meinungsäußerung und gefährdet die demokratische Debatte.

Wir fordern den Hessischen Landtag auf, die Initiative unverzüglich einzustellen, die Ressourcen der Strafverfolgung sinnvoll einzusetzen, die Meinungsfreiheit zu schützen und die Verwendung von Begriffen zu unterlassen, die an die dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte erinnern.

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