

Anders als erwartet hat der Hauptausschuss noch keine Empfehlung ausgesprochen, das alte Gesetz abzulösen, so dass die fünf Bistümer immer noch nicht ihr neues autokratisches Gesetz in Kraft setzen können. Die SPD-Fraktion hat vor einer Entscheidung überraschend noch eine Anhörung beantragt. Die Tür ist also noch auf!
Im Vorfeld der Hauptausschuss-Sitzung im Juni haben wir viele Fragen gestellt und die Abgeordneten ermahnt, sie in die Entscheidung einzubeziehen, bevor sie eine Entscheidung treffen. Die Politik darf sich nicht zum Erfüllungsgehilfen der Bischöfe machen. Die SPD-Fraktion war zwar weiterhin der Meinung, das alte Gesetz müsse abgelöst werden, hat aber dennoch eine Anhörung beantragt! Das war unser Ziel. In den Wochen danach haben mehrere erfahrene Juristen einen Fragenkatalog erstellt und eingereicht. Er wird Gegenstand der Anhörung sein. Sie findet in der nächsten Hauptausschuss-Sitzung am 05.09.2024 um 10 Uhr statt.
Wir brauchen noch mehr Unterstützer. Bitte teilt die Petition und kommt am 05.09.24 in den Landtag. Jeder Bürger darf an einer solchen Hauptausschuss-Sitzung teilnehmen. Die Plätze sind zwar begrenzt, aber das ist nicht unser Problem. Je mehr Leute kommen, umso besser. Weitere Infos und Rückmeldungen, ob Ihr kommt unter gangolf@live.de