Minuten entscheiden über Leben - Helfer-vor-Ort erhalten

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Hans Vekonj und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

In Baden-Württemberg ist geplant, die Alarmierung von Helfer-vor-Ort-Gruppen (HvO) deutlich einzuschränken.

Künftig kann es dazu kommen, dass z.B. bei einem Verkehrsunfall zwar ein Rettungswagen oder sogar ein Notarzt mit Sondersignal alarmiert wird – jedoch keine Helfer-vor-Ort, obwohl diese sich in unmittelbarer Nähe befinden und deutlich früher eintreffen könnten.

Dabei handelt es sich um qualifizierte Kräfte, darunter Rettungs-/Notfallsanitäter, Sanitäter aber auch Ärzte, die ehrenamtlich tätig sind und mit geeigneter Ausrüstung schnelle Hilfe leisten könnten.

Das HvO-System verursacht für das Innenministerium Baden-Württemberg und die Kostenträger keine zusätzlichen Kosten. Es basiert vollständig auf ehrenamtlichem Engagement und wird vielfach durch Spenden getragen.

Als Begründung für die Einschränkung wird unter anderem der Schutz der Helfer vor Überlastung genannt.
Diese Begründung ist nicht nachvollziehbar, da jeder Helfer selbst entscheidet, ob und wann er einen Einsatz übernimmt.

Besonders schwer zu verstehen ist, dass in Fällen, in denen die Leitstelle entscheidet, dass der Rettungsdienst mit Blaulicht erforderlich ist, der nächstgelegene, professionell qualifizierte Helfer nicht an die Einsatzstelle alarmiert wird, obwohl er einsatzbereit ist und sofort helfen könnte.

Die geplante Einschränkung basiert im Wesentlichen auf Einsatzstichworten aus der Notrufabfrage.

Aus der Einsatzpraxis ist bekannt, dass diese Stichworte die tatsächliche Lage vor Ort häufig nicht zuverlässig widerspiegeln.

In zahlreichen Fällen hat sich gezeigt, dass sich hinter zunächst weniger kritisch wirkenden Meldungen lebensbedrohliche Notfälle verbergen können.
Beispielsweise wurde aus gemeldeten „Kreislaufbeschwerden“ vor Ort ein Kreislaufstillstand, der eine sofortige Wiederbelebung erforderlich machte. In solchen Situationen zählt jede Sekunde.

Auch bei Unfällen aller Art kann sich das tatsächliche Ausmaß erst vor Ort zeigen. Wenn in diesen Fällen die nächstgelegene Hilfe nicht mehr alarmiert wird, entsteht eine vermeidbare Verzögerung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Bei Verkehrsunfällen aller Art ist zukünftig generell keine Alarmierung der nächstgelegenen Helfer-vor-Ort-Gruppen mehr vorgesehen. Auch bei Kreislaufkollaps, Schlaganfällen, schwerer Blutvergiftung, Stürzen sowie Einsätzen der Feuerwehr mit Verletzten ist die Alarmierung nur noch sehr eingeschränkt geplant.

Das Helfer-vor-Ort-System ist seit Jahrzehnten ein etabliertes, professionelles Ersthelfersystem und fester Bestandteil der Rettungskette in Baden-Württemberg.

Gerade bei Notfällen, deren Schwere am Telefon nicht sicher einzuschätzen ist, sollten verfügbare Helfer nicht pauschal ausgeschlossen werden – insbesondere dann, wenn sie ehrenamtlich organisiert sind und keine Mehrkosten verursachen.

Eine Einschränkung in der vorgesehenen Form führt dazu, dass bei einer Vielzahl von Einsatzlagen keine frühzeitige Hilfe mehr erfolgt. Dies muss nicht in jedem Fall zu schwerwiegenden Folgen führen, kann jedoch unter ungünstigen Umständen erhebliche Auswirkungen haben.

Wir fordern:


 • den Verzicht auf die geplante Einschränkung der HvO-Alarmierung in der aktuellen Form


 • eine Überprüfung der Entscheidungsgrundlage, insbesondere der Verlässlichkeit der Einsatzstichworte


 • die Einführung einer flächendeckenden standardisierten und qualitativ gesicherten Notrufabfrage als Voraussetzung für jede Anpassung

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Dirk O.Petitionsstarter*in

12.943

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Das Problem

In Baden-Württemberg ist geplant, die Alarmierung von Helfer-vor-Ort-Gruppen (HvO) deutlich einzuschränken.

Künftig kann es dazu kommen, dass z.B. bei einem Verkehrsunfall zwar ein Rettungswagen oder sogar ein Notarzt mit Sondersignal alarmiert wird – jedoch keine Helfer-vor-Ort, obwohl diese sich in unmittelbarer Nähe befinden und deutlich früher eintreffen könnten.

Dabei handelt es sich um qualifizierte Kräfte, darunter Rettungs-/Notfallsanitäter, Sanitäter aber auch Ärzte, die ehrenamtlich tätig sind und mit geeigneter Ausrüstung schnelle Hilfe leisten könnten.

Das HvO-System verursacht für das Innenministerium Baden-Württemberg und die Kostenträger keine zusätzlichen Kosten. Es basiert vollständig auf ehrenamtlichem Engagement und wird vielfach durch Spenden getragen.

Als Begründung für die Einschränkung wird unter anderem der Schutz der Helfer vor Überlastung genannt.
Diese Begründung ist nicht nachvollziehbar, da jeder Helfer selbst entscheidet, ob und wann er einen Einsatz übernimmt.

Besonders schwer zu verstehen ist, dass in Fällen, in denen die Leitstelle entscheidet, dass der Rettungsdienst mit Blaulicht erforderlich ist, der nächstgelegene, professionell qualifizierte Helfer nicht an die Einsatzstelle alarmiert wird, obwohl er einsatzbereit ist und sofort helfen könnte.

Die geplante Einschränkung basiert im Wesentlichen auf Einsatzstichworten aus der Notrufabfrage.

Aus der Einsatzpraxis ist bekannt, dass diese Stichworte die tatsächliche Lage vor Ort häufig nicht zuverlässig widerspiegeln.

In zahlreichen Fällen hat sich gezeigt, dass sich hinter zunächst weniger kritisch wirkenden Meldungen lebensbedrohliche Notfälle verbergen können.
Beispielsweise wurde aus gemeldeten „Kreislaufbeschwerden“ vor Ort ein Kreislaufstillstand, der eine sofortige Wiederbelebung erforderlich machte. In solchen Situationen zählt jede Sekunde.

Auch bei Unfällen aller Art kann sich das tatsächliche Ausmaß erst vor Ort zeigen. Wenn in diesen Fällen die nächstgelegene Hilfe nicht mehr alarmiert wird, entsteht eine vermeidbare Verzögerung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Bei Verkehrsunfällen aller Art ist zukünftig generell keine Alarmierung der nächstgelegenen Helfer-vor-Ort-Gruppen mehr vorgesehen. Auch bei Kreislaufkollaps, Schlaganfällen, schwerer Blutvergiftung, Stürzen sowie Einsätzen der Feuerwehr mit Verletzten ist die Alarmierung nur noch sehr eingeschränkt geplant.

Das Helfer-vor-Ort-System ist seit Jahrzehnten ein etabliertes, professionelles Ersthelfersystem und fester Bestandteil der Rettungskette in Baden-Württemberg.

Gerade bei Notfällen, deren Schwere am Telefon nicht sicher einzuschätzen ist, sollten verfügbare Helfer nicht pauschal ausgeschlossen werden – insbesondere dann, wenn sie ehrenamtlich organisiert sind und keine Mehrkosten verursachen.

Eine Einschränkung in der vorgesehenen Form führt dazu, dass bei einer Vielzahl von Einsatzlagen keine frühzeitige Hilfe mehr erfolgt. Dies muss nicht in jedem Fall zu schwerwiegenden Folgen führen, kann jedoch unter ungünstigen Umständen erhebliche Auswirkungen haben.

Wir fordern:


 • den Verzicht auf die geplante Einschränkung der HvO-Alarmierung in der aktuellen Form


 • eine Überprüfung der Entscheidungsgrundlage, insbesondere der Verlässlichkeit der Einsatzstichworte


 • die Einführung einer flächendeckenden standardisierten und qualitativ gesicherten Notrufabfrage als Voraussetzung für jede Anpassung

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Dirk O.Petitionsstarter*in
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Die Entscheidungsträger*innen

Innenministerium Baden-Württemberg
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Petition am 25. März 2026 erstellt