Petition updateKeine Abschiebung von Familie T. aus Manching!
Gegen rechtsfreie Räume!Familien trennen, Kinderseelen zerstören: Dienstaufsichtsbeschwerde!

Thomas Nowotny83071 Stephanskirchen, Germany
May 9, 2017
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter der Zentralen Ausländerbehörde der ARE I Manching/Ingolstadt wegen Kindeswohlgefährdung und Familientrennung bei Abschiebung!
Die Abschiebelager, in denen Menschen isoliert und psychisch mürbe gemacht werden bieten die Grundlage für die ZAB/Regierung für solch menschenrechtsverletzendes Verhalten.
Dies ist eine von vielen Grausamkeiten, die seit der Eröffnung der Abschiebelager im Herbst 2015 unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit in Manching/Ingolstadt und Bamberg passieren. Doch die Regierung spricht von einem "erfolgreichem Konzept" und plant dies weiter durch Transitzentren auf Regensburg und Deggendorf auszuweiten.
Dies gilt es zu verhindern! Tragt euren Protest auf die Straße und kommt am 26. Mai nach Regensburg zur Demo: Kein Abschiebelager in Regensburg! Kein Abschiebelager anderswo!
https://www.facebook.com/events/120260721866209/
Hier könnt ihr die Familie mit Spenden unterstützen: http://www.fluechtlingsrat-bayern.de/specials.html
Hier findet ihr die komplette, anonymisierte Dienstaufsichtsbeschwerde:
Dr. med. Thomas Nowotny
Kinder- und Jugendarzt
Allergologie – Naturheilverfahren
Salzburger Str. 27
83071 Stephanskirchen
Tel.: 08031 / 391 80 18
Fax: 08031 / 391 80 19
t.nowotny@onlinehome.de
An die Regierungspräsidentin
von Oberbayern
Frau Ministerialdirigentin Brigitta Brunner
80534 München
Vorab per Fax: 089/2176-2914
Stephanskirchen, den 4. Mai 2017
Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen den Leiter der Zentralen Ausländerbehörde in ARE I Manching/ Ingolstadt, Herrn Regierungsamtmann Matthias Kafka, und Mitarbeiter
wegen Kindeswohlgefährdung und Familientrennung beim Vollzug der Aufenthaltsbeendigung
Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin,
hiermit erstatte ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter der Zentralen Ausländerbehörde Oberbayern in Ingolstadt, Herrn Kafka, und diejenigen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit zwei Abschiebungsversuchen der Familie B. am 21.03.2017 und 12.04.2017 aus der Aufnahme- und Rückführungseinrichtung (ARE I) Manching befasst waren.
Am 21.03.2017 sollte Familie B. mit ihren 14, 11 und knapp zwei Jahre alten Kindern nach Albanien abgeschoben werden. Dabei erlitt die Mutter am Flughafen einen Zusammenbruch, da sie wie ihr Ehemann befürchtet, in ihrer Heimat Opfer von Blutrache zu werden. Besonders machen sich die Eltern um ihre Kinder im Fall einer zwangsweisen Rückkehr in das Land Sorgen. Die kleine Tochter I. kam bereits in Deutschland zur Welt.
Schon der Polizeieinsatz am frühen Morgen war für die gesamte Familie traumatisierend. Dem Vater wurden Hand- und Fußfesseln angelegt, er wurde von der Familie zunächst gesondert ins Polizeiauto gebracht. Die Mutter versuchte daraufhin, den Familienanwalt telefonisch zu erreichen, da der Familie der Beschluss des Hauptsacheverfahrens nicht
bekannt war. (Kurz zuvor hatte in Anwesenheit der Familie die mündliche Verhandlung stattgefunden; wie sich später herausstellen sollte, war der Gerichtsbeschluss auch dem Anwalt noch nicht bekannt.) Beim Versuch zu telefonieren wurde die Mutter von Vollzugsbeamten zu Boden gebracht. Als der 14jährige Sohn seiner Mutter beistehen wollte, indem er fragte, was mit seiner Mutter geschehe, wurden auch diesem Hand- und Fußfesseln angelegt. Der Vater erlitt durch die polizeilichen Maßnahmen, bei denen er (wie danach auch der 14jährige Sohn) zu Boden gestreckt wurde, eine noch an den Folgetagen sichtbare Beule an der Stirn. All dies geschah vor den Augen des noch nicht zweijährigen Kindes.
Der psychische Zusammenbruch der Mutter am Flughafen führte zum Abbruch der Maßnahme und die Familie gelangte zurück in die Kaserne. Die Mutter musste daraufhin über vier Wochen in der geschlossenen Psychiatrie behandelt werden.
Die kleine I. reagierte auf diese Erlebnisse mit Nahrungsverweigerung und selbstverletzendem Verhalten (sie schlug sich wiederholt den Kopf an die Wand, wobei eine große Platzwunde entstand, und riss sich Haare aus). Die konsultierte Kinder- und Jugendpsychiaterin sah das Kind ohne Therapie als vital gefährdet an und veranlasste die stationäre Behandlung im Kinderzentrum München. Wegen einer infektiösen
Erkrankung war die Aufnahme dort jedoch nicht sofort möglich; I. kam mit ihrem Vater wieder in die ARE. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die beiden älteren Geschwister in einem Kinderheim in Ingolstadt. In dieses sollten sie übergangsweise aufgenommen werden, bis die Aufnahme des Vaters mit der kleinen I. in München geregelt wurde.
Danach sollten beide Elternteile mit den drei Kindern während der Behandlung der Mutter und der kleinen Tochter in München untergebracht werden.
Dennoch veranlasste die Zentrale Ausländerbehörde Oberbayern einen erneuten Vollzug der Abschiebung der Familie, der am 12.04.2017 ohne die im Krankenhaus liegende Mutter stattfinden sollte. Die zwei älteren Kinder wurden am frühen Morgen von der Polizei aus dem Heim abgeholt, der Vater und die kleine Tochter aus der Kaserne. Das
vom Vater vorgelegte Attest über I.s Erkrankung wurde von den Polizisten ignoriert, erst ein Flughafenarzt in Frankfurt/Main stoppte die Abschiebung.
Am Folgetag wurde I. erneut von der Polizei aus der ARE abgeholt, diesmal auf Veranlassung des Jugendamtes zu einer ärztlichen Untersuchung, ohne dass der Vater dabei sein durfte.
I. kam zunächst in das Kinderheim ihrer Geschwister, dann in eine Pflegefamilie.
Inzwischen ist es glücklicherweise durch massive ärztliche Intervention gelungen, dass I. mit ihrem Vater gemeinsam im Kinderzentrum München aufgenommen werden konnte.
Auch die Zentrale Ausländerbehörde Oberbayern ist an Recht und Gesetz gebunden. Dies gilt selbstverständlich auch im Rückführungsverfahren abgelehnter Asylbewerber. Die Maßnahme der Abschiebung als Zwangsmittel im Ausländerrecht kann der letzte Schritt eines rechtsstaatlichen Verfahrens sein. Sie darf aber in keinem Fall behördlich missbraucht werden, Rechtsstaatlichkeit zu unterlaufen, um möglichen Duldungsansprüchen von Familienmitgliedern durch derart heimtückisches Verwaltungshandeln zuvorzukommen. Amtsträgern der bayerischen Verwaltung muss bekannt sein, dass rechtliche und tatsächliche Hindernisse des Abschiebevollzugs grundsätzlich und in jeder Phase des Verfahrens zu ermitteln und zu beachten sind. Dies gilt insbesondere, wenn offensichtlich bekannt ist, dass infolge einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme mehrere Familienmitglieder ins Krankenhaus gelangten. Auch die Trennung von Eltern und ihren minderjährigen Kindern ist nicht gesetzlicher Sinn und Zweck des aufenthaltsrechtlichen Vollzugs.
Mit ihrem Vorgehen hat die Zentrale Ausländerbehörde Oberbayern den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit grob missachtet und I. B.s Gesundheit massiv geschädigt. Der Behördenleiter und alle beteiligten Mitarbeiter haben ihre verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflichten grob verletzt. Ihr Vorgehen entspricht nicht dem geltendem Asyl- und
Aufenthaltsrecht der Bundesrepublik Deutschland. Es widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip und damit auch den Werten der deutschen Verfassung.
Neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen sehe ich unter anderem einen Verstoß gegen Art. 2 (2) und Art. 6 (1) Grundgesetz (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Schutz der Familie), Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Verbot erniedrigender oder unmenschlicher Behandlung) sowie Art. 3 der UNKinderrechtskonvention (Berücksichtigung des Kindeswohles bei allen staatlichen Maßnahmen).
Ich leite dieses Schreiben daher auch an folgende Personen und Institutionen mit der Bitte um Stellungnahme weiter:
Frau Katharina Lumpp, Vertreterin des Hohen Flüchtlingskommissars
der Vereinten Nationen
Frau Elke Büdenbender, Schirmherrin von UNICEF Deutschland
Frau Beate Walter-Rosenheimer MdB, Vorsitzende der Kinderkommission
Herrn Ministerpräsidenten Horst Seehofer
Herrn Reinhard Kardinal Marx, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz
Herrn Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm
Herrn Dr. Josef Schuster, Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland
Präsidenten der Bundesärztekammer und der Bayerischen Landesärztekammer
Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin
Nationale Stelle zur Verhinderung der Folter
Amnesty international
Institut für Menschenrechte
National Coalition Deutschland / Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Thomas Nowotny
Kinder- und Jugendarzt
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Kinderrechte“ im Forum Menschenrechte
Schon kurz nach den unglaublichen Geschehnissen hatten UnterstützerInnen mit dieser gelungenen Aktion darauf aufmerksam gemacht:
http://ingolstadt-today.de/lesen--protest-gegen-abschiebepraxis%5B37520%5D.html
https://solidarityandresistance.noblogs.org/post/2017/04/13/abschiebungen-zerstoren-leben-protest-in-ingolstadt/
Dass die Familie so intensiv verfolgt wird von der Ausländerbehörde, mag daran liegen, dass die ältere Tochter als einziges Kind in der ARE auf die Realschule gehen darf - ein großer Erfolg nach massivem öffentlichen Druck während der 14jährige Sohn die Hauptschule leider noch nicht besuchen darf).
Viele Informationen darüber finden sich hier:
http://www.br.de/radio/b5-aktuell/sendungen/interkulturelles-magazin/gesetz-beschleunigte-asylverfahren-100.html
Familie B gehörte auch zu den Geflüchteten, die im Regensburger Dom auf ihre schwierige Situation aufmerksam machten.
Helfen wir ihnen, dass sie als Familie wieder in Sicherheit zusammenleben können!
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