Mindestlohn für uns Gefangene!

Das Problem

Nicht verhöhnen, sondern menschenwürdig löhnen! 

Wir (die „,GMV" Gefangenensprecher der JVA Straubing) fordern unmittelbar für alle bundesweiten Strafgefangenen, die während Ihrer Haftzeit Zwangs-/ Arbeit verrichten, den schon längst überfälligen Mindestlohn.

  • um die finanzielle Wiedergutmachung der Geschädigten überhaupt zu ermöglichen,
  • um unsere Familien (Frau, Kinder etc.) in finanziellen Notlagen unterstützen zu können und nicht auch noch auf deren Taschen zu liegen,
  • um endlich Transparenz des Verbrauchs von Steuergeldern hinter den Mauern zu erbringen und somit der Steuergeldverschwendung entgegen zu wirken,
  • um die Sozialkassen durch unsere Beiträge aus dem Mindestlohn zu entlasten, und parallel dazu weniger Sozialhilfeempfänger (Hartz 4-ler) für die Zukunft zu generieren,
  • um die exorbitant hohen Rückfallquoten zu verringern und um der andauernden Perspektivlosigkeit der Häftlinge endlich ein Ende zu setzen,
  • um anwaltlichen Beistand (Wahlverteidiger) auch während der Haft zu gewährleisten, damit unsere Grundrechte nicht täglich mit Füßen getreten werden,
  • um den Art. 5 Abs. 2 des bayerischen Strafvollzugsgesetzes  ​​ „Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegen zu wirken." auch in Echt zu erfüllen,
  • und um die Justizvollzugsanstalten endlich dazu zu verpflichten wofür sie eigentlich da sind, sich an ihre eigenen Gesetze zu halten: 

Uns zu Resozialisieren. 


Wir bedanken uns herzlich für Ihr Interesse und hoffen auf Ihre Stimme. Wer weitere Infos darüber haben möchte, hier finden Sie die ausführliche  Begründung zur Petition:


Liebe Leser:innen, ich möchte zu Beginn und zum besseren Verständnis gleich eins klarstellen: „Es geht hier nicht um die persönliche Bereicherung" sondern um die Einbeziehung in die Sozialkassen, die Wertschätzung eines Menschen, reale Chancen für eine anständige Wiedereingliederung in ein straffreies Leben in Freiheit und um die hohen Rückfallquoten zu reduzieren! 

Begründung 

Es gibt in der Bundesrepublik seit dem 11.08.2014 ein Mindestlohngesetz (MiLoG). Dieses wurde erschaffen, um die Bürger:innen Deutschlands, vor einer möglichen Ausbeutung sowie menschenunwürdiger Bezahlung zu schützen. Außerdem um zu gewährleisten, dass jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin einen beträchtlichen Mindestanteil in die Sozialkassen einbringen soll und nach jahrelanger Beitragszahlung, im Alter ein würdevolles Leben führen kann.

Leider gilt das Mindestlohngesetz nicht für jede/n Bürger:in innerhalb Deutschlands, denn Strafgefangene sind bisher immer noch davon ausgeschlossen. Doch ausgerechnet hier, wo Strafgefangene lernen sollen zukünftig ein straffreies Leben zu führen und sich an die Gesetze zu halten, wird täglich das 
Grundgesetz Art. 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar".
 sowie das Bayerische Strafvollzugsgesetz Art. 5: 
Abs. 1: Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden. 
Abs. 2: Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken. 
Abs. 3: Der Vollzug ist darauf auszurichten, dass er den Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern. 

und auch das Mindestlohngesetz außer Kraft gesetzt. 

Warum sind wir also von der Umsetzung dieser festgeschriebenen Gesetze noch so weit entfernt? 

Die Welt und auch das Bewusstsein der Bevölkerung hat sich stets weiter entwickelt, der Strafvollzug ebenfalls. In Deutschland dagegen leider nur im Schneckentempo, sogar unsere Nachbarn Italien und Spanien sind bereits viel weiter. Dort gibt es schon seit vielen Jahren den Mindestlohn für Gefangene, die während ihrer Haftzeit arbeiten. 

Warum denn also nicht bei uns? Im wirtschaftlich stärksten Land der EU! Es gibt in der EU keine Straflager mehr. Ziel einer Inhaftierung ist es: „Den Menschen zu reintegrieren und zu resozialisieren".Die Strafe ist der Freiheitsentzug, so sieht es der Gesetzgeber vor. In Zeiten von Corona hat nun jeder eine kleine Vorstellung und auch hoffentlich ein Bewusstsein dafür erhalten, wie schmerzhaft es ist auf diese Freiheit zu verzichten. 
Im Gegensatz zu früherer „Strafarbeit", gibt es heute eine „Arbeitspflicht", BayStVollzG Art 43 Abs. 1, was völlig legitim ist. Auch wenn manche Bundesländer schon längst weiter sind und diese bereits abgeschafft haben, gilt weiterhin für die meisten Bundesländer und deren Justizvollzugsanstalten sowie der Inhaftierten, die sogenannte Arbeitspflicht.
Ein gewaltiger Unterschied zu früher liegt jedoch in der Qualität der Arbeit, während damals beispielsweise Besen zusammen gebunden oder Steine geschleppt wurden (Strafarbeit), wird heute massenhaft in Gefängnissen für bekannte Außenbetriebe wie beispielsweise BMW, MTU, Playmobil und Bruder produziert, und das von qualifiziertem Fachpersonal (Gefangene). Deshalb ist es auch höchste Zeit dies anzuerkennen, zu würdigen und angemessen zu entlohnen. 

Wie soll ein Straftäter sonst ein Bewusstsein dafür erhalten, dass sich ehrliche Arbeit auch auszahlt? Im Jahre 2022 sollte das eigentlich schon längst in den Köpfen der hochqualifizierten Minister:innen in den Justizministerien angekommen sein, allerdings gilt hier weiterhin das Motto: „Geiz ist geil". Alles auf Kosten der Resozialisierung, Steuerzahler, Steuergelder und der Menschen die hier teilweise ihr Leben verbringen sowie deren Familien. Ebenso produziert dieser Mangel eine Erhöhung des Rückfallrisikos, verbunden mit weiteren Opfern. 

Das Justizministerium gibt den Vollzugsanstalten folgende Aufgaben: Art. 2 des am 01. Januar 2008 in Kraft getretenen Bayerisches Strafvollzugsgesetz. 

 „Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Er soll die Gefangenen befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Behandlungsauftrag)." 
Diese Bestimmung enthält für alle Verantwortlichen im Strafvollzug die Verpflichtung,

 a) während des Vollzugs einer Freiheitsstrafe alles vertretbare zu unternehmen, das dazu führen kann, den Inhaftierten vor einem Rückfall in Straffälligkeit zu bewahren und ihn für ein künftiges Leben in sozialer Verantwortung vorzubereiten. 

Paradox, denn davon merken wir NICHTS!!!

Seit Jahrzehnten werden wir ausgebeutet bis aufs Letzte und wir werden in eine neue Welt mit kaum nennenswertem Überbrückungsgeld entlassen. Die Wohnungssuche aus der JVA heraus erweist sich als Sisyphusarbeit, wer keine Lockerungen oder Verwandten hat, muss sich an den Sozialdienst wenden. Dort heißt es als einzige, standardisierte Antwort: Betreutes Wohnen . Auf richtige Wohnungssuche (wie es der Gesetzgeber vorsieht, Art. 79 BayStVollzG Entlassungshilfe) möchte sich hier kein Verantwortlicher begeben, geschweige denn im Internet danach suchen. Lockerungen zur Wohnungssuche in den letzten 3 Monaten sind im Gesetz sogar vorgesehen, werden hier aber so gut wie nie gegeben. 

Nach der Entlassung heißt es für viele erst einmal: „Betreutes Wohnen", die gewünschte und erwartete Freiheit rückt wieder in die Ferne. Für andere, die nicht mal das während der Haft klären konnten und keine Unterstützung von der Familie erhalten, ist der Weg klar: Mit dem Überbrückungsgeld sofort nach Tschechien fahren um Drogen zu kaufen. Den Spruch hab ich persönlich schon so oft gehört, das ich nicht mehr mitzähle. Diese Gedanken entstehen aus purer Verzweiflung, Angst und Perspektivlosigkeit. Ein Gefangener ohne familiäre Unterstützung, der demnächst entlassen wird, steht sprichwörtlich vor dem Abgrund, die Hilfsangebote der JVA sind lächerliche Angebote/Aussagen aber mehr auch nicht

Versetzen Sie sich bitte einmal in die Lage eines Häftlings vor der Entlassung. Sie werden auf die Straße gesetzt mit Ihren paar Habseligkeiten die Ihnen geblieben sind. Verwandte sind eventuell während der Haft verstorben, der Freundeskreis hat sich nach jahrelanger Haft aufgelöst. Dann stehen Sie da, mit ihrem kaum für die Kaution ausreichendem Überbrückungsgeld in Höhe von 2131,50€. 
Was machen Sie dann? Für die meisten Betroffenen eine unüberwind- bare Hürde! Selbst wenn der Ex-Häftling die besten Absichten hat, wird es unglaublich schwer, wieder auf normalem Wege Fuß zu fassen. Der Weg zurück in die Kriminalität ist für viele die letzte Aussicht. 
So sieht oft die bittere Realität eines Häftlings aus und nicht wie oben im bereits beschriebenen Gesetz vorgeschrieben: Vor Rückfällen zu bewahren und auf ein soziales Leben vorzubereiten. Der Kreislauf beginnt oft von vorne, was auch die Rückfallquoten Bayernweit und Bundesweit ... ....beweisen.

Zitat von Herrn Dr. Galli (ehemaliger Oberregierungsrat der JVA Straubing): Was wollen (wir, d. h. Der Staat/Bevölkerung)mit dem Vollzug erreichen und was erreichen wir tatsächlich mit dem Vollzug? Hier tun sich Abgründe auf! Es wird allerhöchste Zeit, die Gefangenen auch in Wirklichkeit zu resozialisieren und nicht wie in der Realität: Wiederkehrer zu produzieren! Der Mindestlohn ist ein enormer Schritt in die richtige Richtung. 

Die Steuergelder werden großzügig aus dem Fenster geschmissen, nur in die falsche Richtung. Der größte Teil wird von der Justiz und den dort tätigen Personen verschluckt. Um nochmal etwas ganz klar zu stellen, der Vollzug ist nicht wegen uns so teuer. Wir könnten uns mit dem Mindestlohn selbst versorgen, unsere Haftkosten selbst bezahlen, eine finanzielle Wiedergutmachung leisten, unsere Familien unterstützen mit Kindergeld (was der Resozialisierung dient), unsere Schulden bezahlen und uns anständig verteidigen mit Wahl- ,und nicht mit Pflichtverteidiger, die Ihr Geld auch wert sind. 

Um Ihnen unser Dilemma etwas näher zu bringen, möchte ich Ihnen nun kurz meinen und zwei weitere Arbeitsplätze erläutern: 

Arbeitsplatz 1: Mein Arbeitsplatz ist im Büro der Druckerei (JVA Straubing). Derzeit absolviere ich eine Ausbildung zum „Kaufmann für Büromanagement". Ich bin zuständig für die Bedarfsermittlung, Einkauf, Druckvorbereitung, Drucküberwachung und den Versand der AVR-Reihe (Postzustellung Briefkuverts). Des weiteren bin ich zuständig für die Bestellung der kompletten Waren-/ Dienstleistung der Druckerei, die Überprüfung des Wareneingangs, die Rechnungsprüfung und die Bereitstellung der Daten für die Kostenrechnung. Ich erledige zusätzlich noch die Korrektur der Druckerzeugnisse sowie die Erfassung der Anwesenheit/ Abwesenheitszeiten der Gefangenen. Außerdem besuche ich circa 2x wöchentlich den Berufsschulunterricht je 3 Stunden.


Arbeitsplatz 2: In der JVA eigenen Druckerei arbeite ich als Maschinenführer an einer Heidelberger 5-Farben-Druckmaschine mit Wendeeinrichtung. Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung als Medientechnologe Druck. An dieser Druckmaschine arbeite ich selbstständig als auch eigenverantwortlich. Neben der Bedienung der Druckmaschine in der Druckproduktion zählt zu meinen Aufgaben auch die Maschinenwartung, das Erkennen & Beheben von Maschinenproblemen, die Planung der Druckproduktion sowie die Abstimmung mit anderen Verarbeitungsstationen (einschließlich der Druckstufe). 10 Mit der 5-FARBEN-Druckmaschine drucke ich alle denkbaren Druckerzeugnisse. Die Palette erstreckt sich von einfachen Einfarb-Drucken (z. B. Aktenmappen oder Formulare) über einfarbige und/oder mehrfarbige Broschüren sowie Flyer bis hin zu lackierten Hochglanz-Drucken. Zu unseren Kunden zählen hauptsächlich Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizeiverwaltungen, Justizvollzugsanstalten, Finánzämter sowie weitere Behörden. Aber auch Privatkunden (Einzelpersonen, Kleinunternehmen, Großfirmen) aus Nah und Fern lassen bei uns z. T. regelmäßig drucken. Und natürlich decken wir den gesamten Bedarf an Druckerzeugnissen für unsere eigene JVA ab. Parallel zu meinen Arbeiten als Drucker weise ich berufsferne Mitgefangene entweder an meiner Druckmaschine oder den anderen Maschinen ein. Hierbei sind dann oft genug meine Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und Französisch von großem Nutzen. Darüber hinaus betreue ich als Co-Ausbilder auch die Auszubildenden, welche gewillt sind das Druckhandwerk als ihren Beruf zu erlernen. Dabei unterstütze ich die Azubis in Theorie (einschließlich Fachrechnen) sowie Praxis. Ansonsten stehe ich jederzeit meinen Arbeitskollegen mit Rat und Tat zur Verfügung, wenn es mal an ihren Druckmaschinen nicht so läuft wie gewünscht und gerade kein Druckereibeamter abkömmlich ist. 


Arbeitsplatz 3: In der MTU Aero Engines am Standort Straubing arbeiten ausschließlich geschulte Gefangene, meist auf Facharbeiterniveau mit hoher Qualifikation. Als Beispiel wird hier der Vorrichtungsbau, insbesondere das Fräsen herangeführt. Ein Gefangener, der als Fräser in der MTU Straubing beschäftigt ist, arbeitet selbstständig meist an einer CNC-Fräsmaschine (DMU Monoblock, Hermle C 800 U und andere), wobei er in Eigenverantwortung die Maschinenprogramme schreibt und den anschließenden Fräsvorgang an der Maschine verfolgt. Dabei muss er auf höchste Präzision und Qualität der Werkstücke achten, weil diese in der weiteren Verwendung mittelbar oder auch unmittelbar in der Luftfahrtproduktion oder an Flugzeugen direkt verwendet werden und somit sowohl internationale als auch interne MTU Sicherheitsstandards erfüllen müssen. Die Tätigkeit verlangt von den Gefangenen nicht nur ein umfassendes Fachwissen und höchste Sorgfalt, sondern vor allem Eigeninitiative und Verantwortungsgefühl. Sie müssen selbstständig eventuelle Fehler in der technischen Zeichnung erkennen, in der Lage sein das gefertigte Werkstück zu vermessen und die folgenden Arbeitsschritte, wie beispielsweise Schweißen oder Schleifen bzw. Montieren, in ihre Fertigung bereits einzubeziehen. Das erfordert ein hohes Maß an Produktionsverständnis. Um dieses Fachwissen zu gewährleisten, werden in der MTU Straubing regelmäßig Lehr- und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten (Triebwerkschulungen, Arbeitssicherheitsunterweisungen, LEAN-Seminare, Erwerb von Führerlaubnissen von Flurförderfahrzeugen, Schweißzertifikate, Programmierschulungen), an denen interessierte Gefangene teilnehmen können. Diese Schulungen und Seminare sind staatlich anerkannt und zertifiziert und können von den Gefangenen nach ihrer Entlassung als Arbeits- und Schulungsnachweise dargelegt werden. 

Warum wird also immer noch bei Gefangenen behauptet, das wir in keinem Arbeitsverhältnis stehen? Wir haben nicht nur arbeitsähnliche Verhältnisse, sondern sind in tatsächlichen Arbeitsverhältnissen und sogar als Fachkraft eingesetzt, nur ohne Rechte und Privilegien, die eine normale Arbeitsstelle mit sich bringen würde. Der finanzielle Schaden der durch diese Ausbeutung entsteht, ist nicht nur für uns gravierend, sondern auch für euch Steuerzahler (unschätzbar) sowie der konkurrierenden Betriebe (Wettbewerbsverzerrung), die eben nicht ihre Waren in Gefängnissen anfertigen lassen. 

Anhand der folgenden Tatsachen können Sie sehen, dass sich Ihre Arbeitsstelle kaum von unseren unterscheidet: 

1. Gemäß BayStVollzG Art. 206 werden von unseren Bruttoeinkünften monatliche Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt.

2. Wir arbeiten ausschließlich in Vollzeit, in Straubing beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 35,5 Stunden. 3. Wir erhalten ein monatliches Arbeitsentgelt, dass sich je nach Arbeitsstelle und Vorbildung, aus fünf verschiedenen Lohnstufen zusammensetzt. 

4. Es gibt ein Urlaubsgesetz, angelehnt an das Bundesurlaubsgesetz, für Gefangene, das je nach Bundesland anders gestaltet und geregelt wird, in Bayern bspw. zu finden im BayStVollzG Art. 45. Dort heißt es sinngemäß: Wer am Stück ein Jahr lang arbeitet, kann sich 18 Werktage bezahlt von der Arbeit freistellen lassen. Des weiteren gibt es noch Art 46 BayStVollzG: Wer 2 Monate gearbeitet hat, kann sich 1 Tag von der Arbeit freistellen lassen oder diese Tage sammeln und für eine frühere Entlassung und/ oder als Hafturlaub (falls gelockert) benutzen. Das ergibt maximal 6 Tage im Jahr und insgesamt mit den Freistellungstagen aus Art 45 BayStVollzG, 24 gesetzlich geregelte Urlaubstage im Jahr. 

5. Ausgewählte Gefangene können hier eine staatlich anerkannte Berufsausbildung absolvieren, die von der Innung zu gleichen Bedingungen wie außerhalb der Mauern abgenommen wird. Oftmals arbeiten Gefangene jahrelang als Facharbeiter im Gefängnis, ohne auch nur annähernd den Mindestlohn zu erhalten. Mal abgesehen davon, dass Einige schon als qualifizierte Facharbeiter die Haft antreten und auch weiter in ihrem Beruf arbeiten.

 6. Außerdem sind wir für den Fall eines Arbeitsunfalles über die Landesunfallkasse unfallversichert. Analog zu jedem Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft, welcher über die entsprechenden Berufsgenossenschaften unfallversichert ist.

 7. Ein Beitrag zur Krankenversicherung wird nur nicht erhoben, da die Krankenversorgung über die JVA eigene medizinische Abteilung erfolgt. Gäbe es diese nicht, müssten wir auch in diesem Falle gesetzlich krankenversichert sein, um eine Behandlung zu erhalten. 

8. Bisher werden jedoch von keiner einzigen JVA Beiträge zur Rentenversicherung erhoben oder seitens der Justizvollzugs- anstalten und somit unseres Arbeitgebers einbezahlt. 


Argumentiert wird immer damit, dass wir keinen Arbeitsvertrag haben und somit auch keine Rechte, auf die wir uns berufen können. Damit werden uns jegliche Rechte genommen, die ein Bürger außer- halb der Mauern bei unmenschlicher und unwürdiger Behandlung wahrnehmen kann. Deutschland zeigt täglich mit dem Finger auf andere Länder und deren Umgang mit Menschenrechten (Grundrechten), aber was in Deutschland hinter den Mauern abläuft, wird nur ungern thematisiert, auch weil es diesbezüglich keine Lobby gibt. 

Durch die fehlenden Arbeitsverträge sowie Gewerkschaften etc. wird mit uns ein moderner Sklavenhandel (Heloten 2.0) betrieben, wir können nicht für mehr Lohn oder bessere Arbeitsbedingungen streiken. Durch den fehlenden Mindestlohn können wir keine Gelder in die Sozialkassen einbezahlen (wie beispielsweise Rentenbeiträge) und landen später in der Altersarmut, trotz jahrelanger Arbeit. In Krankheitsfällen gibt es keine Lohnfortzahlung, außer bei direkten Arbeitsunfällen. Bei Kündigungen werden wir disziplinarisch bestraft, (wie bspw. Einkaufs- und Freizeitsperre), bekommen obendrauf noch 3 Monaten Arbeitssperre, sodass wir auch nirgendwo anders arbeiten können und müssen zuzüglich (als Strafe) noch den Haftkostenbeitrag in Höhe von 457,75 €/Monat bezahlen und das ebenfalls für 3 Monate, also mehr als wir überhaupt in den Monaten regulärer Arbeit verdienen könnten. 

Dadurch werden wir wieder bewusst in die Schuldenspirale hinein gepresst, denn es kann zusätzlich noch passieren das die Insolvenz, in der viele Gefangene durch die immensen Gerichtskosten stecken, auf dem Spiel steht. 

Hier wäre noch kurz zu erwähnen, dass es in anderen EU Staaten noch nicht mal Gerichtskosten gibt, dort gibt es entweder Geld- oder Freiheitsstrafe. Die Justiz in Deutschland dagegen gibt sich allergrößte Mühe, um dafür zu sorgen, das wir auch so gut wie mittellos entlassen werden. Das ist die finanzielle Zerstörung von Gefangenen oder zukünftig Entlassenen! 

Sieht so etwa die Umsetzung des Art. 5 BayStVollzG aus? 

Abs. 1: Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden. oder 

Abs. 2: Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken. oder 

Abs. 3: Der Vollzug ist darauf auszurichten, dass er den Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern. 

Wie soll uns das im späteren Leben denn bitte weiterhelfen?

Was wir daraus lernen, ist höchstens uns erniedrigen zu lassen, ein Gefühl der Machtlosigkeit und dass das Grundgesetz sowie das Strafvollzugsgesetz im Grunde, gar nichts zählen. Was für Menschen werden nach jahrelanger Tortur und Ausbeutung entlassen? Auf jeden Fall keine resozialisierten, wie es der Gesetzgeber der Gesellschaft täglich vorgaukelt, soviel ist schon mal sicher. Ebensowenig wird dadurch ein Beitrag an die Gesellschaft geleistet, so wie es eigentlich richtig wäre. Profiteure sind immer die Justizvollzugsanstalten. 

Wie Sie sehen, werden wir in den kostengünstigsten Sozialversicherungszweigen zwar einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer gleichgestellt. Wenn es aber darum geht, uns eine faire Bezahlung (Mindestlohn der für jeden Bürger der Bundesrepublik gilt) zu zahlen und somit auch automatisch in die Sozialversicherungen wie die Rentenversicherung mit einzubeziehen, verweist man gerne darauf, dass wir keine Arbeitnehmer seien und keinen Arbeitsvertrag besitzen. Pech gehabt! Wenn dem so wäre, dann müssten wir aber auch keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, ebensowenig dürften wir über die Landesunfallkasse unfallversichert sein und hätten auch kein Urlaubsgesetz. Eine staatlich anerkannte Ausbildung zu absolvierten, ohne reale Arbeitsverhältnisse, wäre schier unmöglich. Im Prinzip könnten die externen Firmen hier ihre Waren nicht mal produzieren lassen, wenn keine Fachkräfte dafür da wären. 

Dass hier ausgerechnet der Mindestlohn und somit auch die Beiträge Rentenversicherung außen vor bleiben, ist eine kalt berechnet und einzig finanzielle Abwägung von Bund, Ländern sowie den Justizministerien. 

Bereits im Juni 2018 hat die Justizministerkonferenz die Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung beschlossen, dabei wurde von Justizminister Dr. Dirk Behrendt (Berlin) verkündet: 

„Nach über 30 Jahren Diskussionen haben wir heute Rechtsgeschichte geschrieben. Wir anerkennen die Arbeit der Gefangenen und gleichen die Lebensverhältnisse hinter den Mauern denen draußen an". 

Nachdem wieder nichts geschah, habe ich mich schriftlich in der Sache an das: 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 
Deutschen Bundestag gewandt. 
Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen, während vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ein nichtssagen- des Schreiben kam. Doch immerhin kam wenigstens eine Antwort. Vom Deutschen Bundestag kam bis heute nichts. Eine Justizvollzugsinspektorin sollte mir meine Fragen mit einem veralteten Auszug aus dem Internet beantworten. Nach langer Überredung durfte ich diesen Auszug dann später behalten. Der Inhalt des Gesprächs war kurz und knackig: „Herr .. können sich jederzeit freiwillig versichern, das ist gar kein Problem". Auf meine Frage wovon ich das denn bezahlen soll: „Ja von Ihrem Hausgeld". (circa 100 € „für Nahrungs- und Genussmittel"), der Beitrag wäre etwa in der gleichen Höhe sagte ich und von was ich denn Leben soll? 

Antwort: Man muss Prioritäten setzen! Aha, Danke fürs Gespräch. 

Hier wird also die Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung beschlossen, man lehnt dies aber nicht aus rechtlichen Bedenken oder dem angeblichen Status als „Nicht-Arbeitnehmer" ab, sondern einfach, weil man zwar die Arbeitskraft heranzieht, aber die Einbezahlung in die Sozialversicherung ablehnt. 

Dies ist umso absurder, als dass die entsprechenden zuständigen Gremien, ebenso wie die Politik, ja anerkannt haben, dass eine Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung notwendig ist, um diese vor Altersarmut zu schützen und somit auch den Steuerzahler in Zukunft zu entlasten. 

Eine häufig vorgeschobene Ausrede ist, dass externe Betriebe bei Auszahlung des Mindestlohns nicht mehr in den Justizvollzugsanstalten produzieren lassen. Das stimmt so nicht! Die externen Betriebe zahlen bereits eine Mindestvergütung, ob sie diese an uns auszahlen oder an die JVA, macht für die externen Betriebe keinen Unterschied. Es hätte eher immense Vorteile für die Firmen, denn wer ordentlich für seine Leistungen bezahlt wird, der leistet auch dementsprechend viel. 

Außerdem gäbe es noch genügend andere Argumente um die externen Betriebe bei uns zu halten und auch zu uns zu holen, mit bspw. staatlicher Förderung, oder durch strategisches Marketing etwas Gutes zu tun und ein wichtiges Bindeglied in der Resozialisierung Strafgefangener zu sein. Des Weiteren könnten dadurch auch ganz neue Geschäftszweige erreicht werden. Gefangene sind dankbare Arbeitnehmer, externe Betriebe wissen das auch sehr zu schätzen. Gefangene sind so gut wie nie krank, denn es gibt sonst keinen Lohn und das kann sich hier keiner leisten. 

Mit einem gesetzlichen Mindestlohn für Gefangene, wie in Italien oder Spanien, würden wir automatisch in die Sozialkassen einzahlen. Die Anerkennung, Wertschätzung und somit auch die Würde des Menschen sowie das Selbstwertgefühl würde steigen. Ein Großteil der Gefangenen wäre später nicht auf Sozialleistungen angewiesen. Zusätzlich könnten wir unsere Haftkostenbeiträge in Höhe von 457,75 € selbst bezahlen und könnten eine finanzielle Wiedergutmachung (Täter-Opfer-Ausgleich) leisten. 
Die Steuerzahler würden dadurch ebenfalls massiv entlastet werden, da es in Zukunft eklatant weniger Sozialfälle gäbe. Dem Resozialisierungsgrundrecht aus Artikel 2 i. V. m. Art. 1 GG würde endlich, zumindest in diesem Fall, ausreichend Rechnung getragen werden. Der Inhaftierte hätte somit eine reale Chance, nach längerer Haft, wieder eigenständig auf die Beine zu kommen. Das ist Resozialisierung! Wie lange sollen wir noch darauf warten? Der Bund möchte nicht zahlen, die Länder ebenfalls nicht, und diese Gespräche laufen seit über 30 Jahren mit der gleichen Periodizität! 

Ergebnis: Es muss resozialisiert werden, die Gefangenenarbeit muss anerkannt werden und das dringend die Gesetzeslage für den Gefangenen angepasst werden muss. Leider ist außer Reden nicht viel passiert: Da hat der Zug in Deutschland mal wieder Verspätung! 

Die gängige und günstige Ausbeutung wird nicht geändert, es werden wohl wieder Jahre ins Land ziehen. Soviel zum Thema: „Nach über 30 Jahren Diskussionen" haben wir heute Rechtsgeschichte geschrieben. Das ist blanker Hohn! Dass nun auch noch dreist mit Gefangenenarbeit geworben wird, unter dem Slogan „wir können mehr als Tüten kleben", zeigt unmissverständlich auf, dass nach über 30 Jahren folgenloser Gesprächsführung weiterhin „Wein gepredigt, aber doch nur Wasser ausgeschenkt wird". Der entsprechende Beweis, mit welchem die bayerischen Justizarbeitsbetriebe ihre Leistungen aus kostengünstiger Gefangenenarbeit anbieten, kann unter der extra eingerichteten Service- (Sklaven)-Hotline von jedermann selbst gehört werden. Dort treten die Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalten als Partner der Industrie und des Handwerks auf und bieten ihre Leistungen als „verlängerte Werkbank" der heimischen Wirtschaft an. Damit werden weitere externe Betriebe aufgerufen sich an dem Geschäftsmodell JVA zu beteiligen und zu bereichern. Da stellen wir uns jetzt zurecht die Frage, wo soll das hinführen? Mehr Häftlinge - für noch mehr Gefängnisse, für noch effektiveren Profit. Das führt offensichtlich in eine Sackgasse! Doch wir Gefangenen können auch anders. Das zeigt bereits das skandinavische Vollzugssystem. Dieses System hat den größten Fokus auf die Resozialisierung gesetzt und bietet den Gefangenen somit die größtmögliche Unterstützung an. Das wird mit den niedrigsten Rückfallquoten weltweit belohnt!

Leider herrscht in Deutschland noch das amerikanische Vollzugs- system, der Fokus liegt auf Härte der Strafen und des Vollzugs, eine Resozialisierung findet kaum statt. Das wird mit den höchsten Rückfallquoten weltweit bestraft! Um also von dem amerikanischen Vollzugssystem weg zu kommen und das skandinavische zu uns zu holen, benötigen wir eure tatkräftige Unterstützung. 

Vielen Dank für Ihre Stimme.
*Recherchenachweise bekommen Menschen von der Presse gerne auch Anfrage bei Change.org

Weitere Infos: Der Weg in die Haft und die Löhne für Gefangene

Am Anfang einer Verhaftung wird die festgenommene Person in die Untersuchungshaft gebracht: Je nach Delikt wird meist sofort von den Behörden auf die finanzielle Situation des U-Häftlings (der noch als unschuldig laut Gesetz gilt) geachtet. Sehr oft (nicht immer) werden dessen Konten sowie Bausparverträge etc. unmittelbar eingefroren.

Ein engagierter Anwalt, für eine ordentliche Verteidigung, ist sehr teuer. Diesen kann man sich jedoch nicht mehr leisten, da bereits alle Konten eingefroren wurden. Falls keine finanzielle Unterstützung durch die Familie vorhanden ist, läuft es auf einen Pflichtverteidiger hinaus, der gerade mal den Mindestsatz für seine Arbeit erhält. Sie können sich sicher die Leistung der motivierten und unterbezahlten Anwälte bei der Verteidigung vorstellen.

Nach dem Urteil wird der Verurteilte in die Strafhaft verlegt, eine Rechnung nach der anderen flattert in die Zelle. Als erstes möchte ich insbesondere auf die Gerichtskosten eingehen. Während es in anderen EU Ländern nur Geld- oder eine Freiheitsstrafe gibt, wird in Deutschland gerne doppelt und dreifach bestraft. Bei einer mehrtägigen Gerichtsverhandlung ggf. mit Gutachter etc. sind Beträge zwischen 5.000 € - 80.000 € und noch weitaus mehr, keine Seltenheit. Meist ist das auch die erste Rechnung, die bei uns ankommt: Denn wer zuerst kommt mahlt zuerst.

Dann geht es direkt an die Ersparnisse, sprich, die eingefrorenen Konten, die wir nicht nutzen konnten, um uns einen anständigen Verteidiger zu leisten. So schnell ist man pleite und hat oben- drauf noch Schulden.

Ich möchte an dieser Stelle nochmal kurz das bayerische Strafvoll- zugsgesetz zitieren!

Bayerische Strafvollzugsgesetz Art. 5:
Abs. 2: Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegen zu wirken.

Wie soll dieses Gesetz überhaupt eingehalten werden, wenn der Verurteilte bereits direkt nach dem Urteilsspruch in die Insolvenz (in der viele allein durch die Gerichtskosten stecken) getrieben wird?

In der Strafhaft angekommen wird man schnellstens einer Arbeits- stelle zugewiesen. Bei einem aktuellen Stundenlohn zwischen 1,33 € und 2,22 € Brutto, hat man schon eine ungefähre Vorstellung, wie lange man für die Schulden arbeiten muss, um diese auch nur ansatzweise abbezahlen zu können.

Für alle Strafgefangenen in Deutschland, die während Ihrer Haft- zeit arbeiten, gibt es ein monatliches Arbeitsentgelt. Die Gliederung erfolgt deutschlandweit in Vergütungsstufen von 1 bis 5. Je nach Bundesland ist der Basisberechnungswert unterschiedlich. In Bayern gelten aktuell folgende Lohnstufen/Vergütungen: 

Vergütungsstufe I
Vergütungsstufe II
Vergütungsstufe III
Vergütungsstufe IV
Vergütungsstufe V 1,33 € 1,56 € 1,78 € 1,99 € 2,22 €

Eine grobe und kurze Erklärung dazu: Die Vergütungsstufe I ist hauptsächlich für Strafgefangene in Arbeitstherapie angedacht, die Anforderungen sind sehr gering. Die Vergütungsstufe II wird meist für Hilfsarbeiter verwendet. Die Vergütungsstufe III bekommt man als Azubi oder wenn man bereits eine gewisse Arbeitserfahrung mitbringt. Die Vergütungsstufe IV ist für Facharbeiter vorgesehen. Die Vergütungsstufe V für Meister und Akademiker.

Nun gibt es 3 Konten die essentiell wichtig sind für die Strafge- fangenen.

Erstens:
Das Hausgeldkonto. Dieses kann als einziges vom Gefangenen zur freien Verfügung genutzt werden. Vorgesehen ist dieses um Nahrungsmittel- und Pflegeprodukte kaufen zu können.

Zweitens:
Das Überbrückungsgeldkonto. Dieses Konto ist pfändungsfrei und soll dem Gefangenen zukünftig die ersten 4 Wochen in Freiheit helfen über die Runden zu kommen, momentan liegt der Satz bei 2131,50 €.

Drittens:
Das Eigengeldkonto. Ist das Überbrückungsgeldkonto voll, werden die überschüssigen Beträge auf das Eigengeldkonto gebucht und können unmittelbar gepfändet werden.

Jetzt können wir gerne an einer Beispielrechnung sehen wie es meist für den Häftling abläuft. Für einen ungelernten Arbeiter gibt es Derzeit 1,56 €. Bei einer 35,5 Stundenwoche und 20 Tagen regulärer Arbeit sind wir bei einem Monatsgehalt von, Achtung: am häufigsten die Lohnstufe 2 (je nach Arbeitsstelle).

221,52 € Bruttoeinkünften

Allerdings nur für den, der keinen Arbeitsausfall hat wie z. B. (Arzt, Krankheit, Gruppen, Besuch o. ä.), sonst ist das Gehalt deutlich geringer.

Von diesem Verdienst gehen nun drei Siebtel (3/7 Netto) auf das Hausgeldkonto, entspricht: 94,94 €. Davon muss bzw. sollte man sich erst mal die grundlegend wichtigsten Sachen holen, (Sport- wäsche, Haarschneidemaschine, Fernseher etc.). Grund dafür ist: Dass wir uns weder Lebensmittel oder Elektrogeräte schicken lassen dürfen und gezwungen sind, alle Waren hier zu kaufen. Das heißt, bis man alles zusammen hat, weiß man auch wieder wie sich wirklicher Hunger anfühlt.

Der restliche Betrag von vier Siebtel (4/7), in Höhe von 126,58 € wird dem Überbrückungsgeldkonto zugeführt. Um einmal durchzurechnen wie lange man mit diesem Gehalt braucht, bis das Überbrückungsgeldkonto voll ist, sage und schreibe rund 17 Monate, mit Fehlzeiten sind es mindestens 18 Monate.

Eineinhalb Jahre, bis man überhaupt erst einmal dazu kommt, Schulden zu regulieren.

Bei den anderen Lohnstufen verhält es sich nicht wirklich besser. Vergütungsstufe I lassen wir wegen der Seltenheit mal besser außen vor. Vergütungsstufe III rund 15 Monate, Vergütungsstufe IV rund 13 Monate, Vergütungsstufe V rund 12 Monate.

Also selbst unter den besten Voraussetzungen wie einen Meister- brief oder ähnliches und kompletten Arbeitseinsatz, braucht man ein ganzes Jahr um erstmals einen Cent Schulden abbezahlen zu können.

Das Arbeitsentgelt für unsere kontinuierliche Arbeitsleistung richtet sich gemäß Art. 46 Abs. 2 BayStVollzG nach einem Eckwert in Höhe von 9% der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (= Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächst höheren durch 420 teilbaren Betrag). Der Tagessatz dieser Eckvergütung beträgt im Jahr 2020 13,76 €, der Stundensatz war somit bei 1,72 €, entspricht Lohnstufe III für das Jahr 2020.

Das heißt: Wir verdienen 9% vom durchschnittlichen monatlichen Renteneinkommen der Bürger:innen Deutschlands, während wir aber in allen Bereichen 100 % bezahlen müssen. Um Ihnen nun zu präsentieren welche Rechnungen wir tragen müssen und wie unerreichbar diese sind, möchte ich Ihnen ein paar Beispiele erläutern. Sie werden feststellen, dass eine Eingliederung in die Gesellschaft (Resozialisierung) unter den genannten Umständen gar nicht möglich ist. Wir bezahlen:

Opferentschädigung100%
Unterhaltszahlungen 100%
Kindergeld 100% 
Gerichtskosten 100% (Wahlverteidiger)
Verteidigerkosten 100% 
sonstige Schulden 100%

Geschenke für die Kinder oder Ehefrauen sowie Erspartes für die Zukunft sind gar nicht erst mit einberechnet.

Doch gleich welche Vorbildung wir mit bringen, unabhängig welche wir hier erlernen und wie lange wir hier arbeiten. Es läuft haupt- sächlich darauf hinaus, dass ein Großteil der Strafgefangenen zum einen mit Geldnot/Schulden entlassen werden und zum anderen später auf staatliche Leistungen, sprich Sozialhilfe angewiesen sind. Und das alles nach jahrelanger Arbeit!

Im Rahmen einer Klage zur Abführung von Rentenversicherungsbeiträgen durch den Freistaat Bayern, wurde durch das Landesamt für Finanzen diese zurückgewiesen und explizit darauf hingewiesen, dass Gefangene welche nach ihrer Haftentlassung sich im Renten- alter befinden ja Hartz IV beantragen können.

So sieht also eine „gerechte" und „würdige" Lösung für die Politik aus!

Zudem genügen die Gelder bzw. der Lohn der Gefangenen in keiner Weise den Grundrechten auf effektiven Rechtsschutz und folglich fairen Verfahren. Um Ihnen ein Beispiel zu zeigen wofür wir dringend anwaltlichen Beistand brauchen.

Bei dem effektiven Rechtsschutz gem. Art. 19 IV GG bleibt anzumerken, dass dieser den meisten Inhaftierten dauerhaft verschlossen bleibt. Meist kommen nur wenige Gefangene für die Mehrheit der Anträge auf gerichtliche Entscheidung gem. SS 109 ff. StVollzG vor den Strafvollstreckungskammern auf. Gründe dafür liegen in mangelhafter Aufklärung über die Rechte der Gefangenen seitens der Justiz, Defizite in den Kenntnissen des Vollzugsrechts der Gefangenen, Sprachbarrieren, hohe Anforderungen der Gerichte an PKH (Prozesskostenhilfe)-Anträge und komplizierte Klagewege, die mit Fristen verbunden sind, sowie ungenügender (nicht vorhandener) Hilfe durch die Sozialdienste.

Der Staat hat folglich gar kein Interesse, dass der Gefangene sein gutes Recht einklagt und auch noch Recht bekommt.

Für die Mehrheit der Gefangenen ist eine effektive Verteidigung (während des Vollzugs) ohne Mindestlohn, wegen der teils hohen Anwaltskosten, einfach unmöglich. Genau das will der sogenannte Rechtsstaat aber damit erreichen.

Abschließend dazu bleibt festzuhalten, dass angesichts der zahl- reichen finanziellen Baustellen von Gefangenen, verbunden mit Auswirkungen auf zahlreiche Betroffene, insbesondere in puncto Opferentschädigung, Resozialisierung, Reintegration, Rückfallvermeidung, Unterhalt der Familie, Schuldenregulierung, Opferentschädigung, Rente, Sozialversicherung u. a. gar keine andere rationale Lösung gibt, als die Einführung eines Mindestlohns für Gefangene, der den Vorgaben des allgemeinen Gleichheitssatzes vollkommen entspricht. Schlusswort: Durch den Mindestlohn wird der Gefangene nicht reich!

Nach allen Abzügen (Steuern, Sozialversicherungen, Haftkostenbeiträge und Vier-Siebtel Schuldenregulierung) werden wir, wenn es gut läuft, circa 50-100 € mehr in der Tasche haben. Aber wir könnten viel mehr Schulden abbezahlen, würden in den Sozialkassen einzahlen und somit bestenfalls durch unsere Beiträge, nicht in Altersarmut abrutschen.

Wenn Sie bis hier her gelesen haben und auch der Ansicht sind, dass die Interessen der Gefangenen Ihre Unterstützung bedürfen, bedanken wir uns recht herzlich für Ihr Interesse und Ihre Eintragung in die Petitionsliste.

*Recherchenachweise bekommen Menschen von der Presse gerne auch Anfrage bei Change.org

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MG DBPetitionsstarter*in
Verifizierter Erfolg
Diese Petition war mit 25.935 Unterstützer*innen erfolgreich!

Das Problem

Nicht verhöhnen, sondern menschenwürdig löhnen! 

Wir (die „,GMV" Gefangenensprecher der JVA Straubing) fordern unmittelbar für alle bundesweiten Strafgefangenen, die während Ihrer Haftzeit Zwangs-/ Arbeit verrichten, den schon längst überfälligen Mindestlohn.

  • um die finanzielle Wiedergutmachung der Geschädigten überhaupt zu ermöglichen,
  • um unsere Familien (Frau, Kinder etc.) in finanziellen Notlagen unterstützen zu können und nicht auch noch auf deren Taschen zu liegen,
  • um endlich Transparenz des Verbrauchs von Steuergeldern hinter den Mauern zu erbringen und somit der Steuergeldverschwendung entgegen zu wirken,
  • um die Sozialkassen durch unsere Beiträge aus dem Mindestlohn zu entlasten, und parallel dazu weniger Sozialhilfeempfänger (Hartz 4-ler) für die Zukunft zu generieren,
  • um die exorbitant hohen Rückfallquoten zu verringern und um der andauernden Perspektivlosigkeit der Häftlinge endlich ein Ende zu setzen,
  • um anwaltlichen Beistand (Wahlverteidiger) auch während der Haft zu gewährleisten, damit unsere Grundrechte nicht täglich mit Füßen getreten werden,
  • um den Art. 5 Abs. 2 des bayerischen Strafvollzugsgesetzes  ​​ „Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegen zu wirken." auch in Echt zu erfüllen,
  • und um die Justizvollzugsanstalten endlich dazu zu verpflichten wofür sie eigentlich da sind, sich an ihre eigenen Gesetze zu halten: 

Uns zu Resozialisieren. 


Wir bedanken uns herzlich für Ihr Interesse und hoffen auf Ihre Stimme. Wer weitere Infos darüber haben möchte, hier finden Sie die ausführliche  Begründung zur Petition:


Liebe Leser:innen, ich möchte zu Beginn und zum besseren Verständnis gleich eins klarstellen: „Es geht hier nicht um die persönliche Bereicherung" sondern um die Einbeziehung in die Sozialkassen, die Wertschätzung eines Menschen, reale Chancen für eine anständige Wiedereingliederung in ein straffreies Leben in Freiheit und um die hohen Rückfallquoten zu reduzieren! 

Begründung 

Es gibt in der Bundesrepublik seit dem 11.08.2014 ein Mindestlohngesetz (MiLoG). Dieses wurde erschaffen, um die Bürger:innen Deutschlands, vor einer möglichen Ausbeutung sowie menschenunwürdiger Bezahlung zu schützen. Außerdem um zu gewährleisten, dass jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin einen beträchtlichen Mindestanteil in die Sozialkassen einbringen soll und nach jahrelanger Beitragszahlung, im Alter ein würdevolles Leben führen kann.

Leider gilt das Mindestlohngesetz nicht für jede/n Bürger:in innerhalb Deutschlands, denn Strafgefangene sind bisher immer noch davon ausgeschlossen. Doch ausgerechnet hier, wo Strafgefangene lernen sollen zukünftig ein straffreies Leben zu führen und sich an die Gesetze zu halten, wird täglich das 
Grundgesetz Art. 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar".
 sowie das Bayerische Strafvollzugsgesetz Art. 5: 
Abs. 1: Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden. 
Abs. 2: Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken. 
Abs. 3: Der Vollzug ist darauf auszurichten, dass er den Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern. 

und auch das Mindestlohngesetz außer Kraft gesetzt. 

Warum sind wir also von der Umsetzung dieser festgeschriebenen Gesetze noch so weit entfernt? 

Die Welt und auch das Bewusstsein der Bevölkerung hat sich stets weiter entwickelt, der Strafvollzug ebenfalls. In Deutschland dagegen leider nur im Schneckentempo, sogar unsere Nachbarn Italien und Spanien sind bereits viel weiter. Dort gibt es schon seit vielen Jahren den Mindestlohn für Gefangene, die während ihrer Haftzeit arbeiten. 

Warum denn also nicht bei uns? Im wirtschaftlich stärksten Land der EU! Es gibt in der EU keine Straflager mehr. Ziel einer Inhaftierung ist es: „Den Menschen zu reintegrieren und zu resozialisieren".Die Strafe ist der Freiheitsentzug, so sieht es der Gesetzgeber vor. In Zeiten von Corona hat nun jeder eine kleine Vorstellung und auch hoffentlich ein Bewusstsein dafür erhalten, wie schmerzhaft es ist auf diese Freiheit zu verzichten. 
Im Gegensatz zu früherer „Strafarbeit", gibt es heute eine „Arbeitspflicht", BayStVollzG Art 43 Abs. 1, was völlig legitim ist. Auch wenn manche Bundesländer schon längst weiter sind und diese bereits abgeschafft haben, gilt weiterhin für die meisten Bundesländer und deren Justizvollzugsanstalten sowie der Inhaftierten, die sogenannte Arbeitspflicht.
Ein gewaltiger Unterschied zu früher liegt jedoch in der Qualität der Arbeit, während damals beispielsweise Besen zusammen gebunden oder Steine geschleppt wurden (Strafarbeit), wird heute massenhaft in Gefängnissen für bekannte Außenbetriebe wie beispielsweise BMW, MTU, Playmobil und Bruder produziert, und das von qualifiziertem Fachpersonal (Gefangene). Deshalb ist es auch höchste Zeit dies anzuerkennen, zu würdigen und angemessen zu entlohnen. 

Wie soll ein Straftäter sonst ein Bewusstsein dafür erhalten, dass sich ehrliche Arbeit auch auszahlt? Im Jahre 2022 sollte das eigentlich schon längst in den Köpfen der hochqualifizierten Minister:innen in den Justizministerien angekommen sein, allerdings gilt hier weiterhin das Motto: „Geiz ist geil". Alles auf Kosten der Resozialisierung, Steuerzahler, Steuergelder und der Menschen die hier teilweise ihr Leben verbringen sowie deren Familien. Ebenso produziert dieser Mangel eine Erhöhung des Rückfallrisikos, verbunden mit weiteren Opfern. 

Das Justizministerium gibt den Vollzugsanstalten folgende Aufgaben: Art. 2 des am 01. Januar 2008 in Kraft getretenen Bayerisches Strafvollzugsgesetz. 

 „Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Er soll die Gefangenen befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Behandlungsauftrag)." 
Diese Bestimmung enthält für alle Verantwortlichen im Strafvollzug die Verpflichtung,

 a) während des Vollzugs einer Freiheitsstrafe alles vertretbare zu unternehmen, das dazu führen kann, den Inhaftierten vor einem Rückfall in Straffälligkeit zu bewahren und ihn für ein künftiges Leben in sozialer Verantwortung vorzubereiten. 

Paradox, denn davon merken wir NICHTS!!!

Seit Jahrzehnten werden wir ausgebeutet bis aufs Letzte und wir werden in eine neue Welt mit kaum nennenswertem Überbrückungsgeld entlassen. Die Wohnungssuche aus der JVA heraus erweist sich als Sisyphusarbeit, wer keine Lockerungen oder Verwandten hat, muss sich an den Sozialdienst wenden. Dort heißt es als einzige, standardisierte Antwort: Betreutes Wohnen . Auf richtige Wohnungssuche (wie es der Gesetzgeber vorsieht, Art. 79 BayStVollzG Entlassungshilfe) möchte sich hier kein Verantwortlicher begeben, geschweige denn im Internet danach suchen. Lockerungen zur Wohnungssuche in den letzten 3 Monaten sind im Gesetz sogar vorgesehen, werden hier aber so gut wie nie gegeben. 

Nach der Entlassung heißt es für viele erst einmal: „Betreutes Wohnen", die gewünschte und erwartete Freiheit rückt wieder in die Ferne. Für andere, die nicht mal das während der Haft klären konnten und keine Unterstützung von der Familie erhalten, ist der Weg klar: Mit dem Überbrückungsgeld sofort nach Tschechien fahren um Drogen zu kaufen. Den Spruch hab ich persönlich schon so oft gehört, das ich nicht mehr mitzähle. Diese Gedanken entstehen aus purer Verzweiflung, Angst und Perspektivlosigkeit. Ein Gefangener ohne familiäre Unterstützung, der demnächst entlassen wird, steht sprichwörtlich vor dem Abgrund, die Hilfsangebote der JVA sind lächerliche Angebote/Aussagen aber mehr auch nicht

Versetzen Sie sich bitte einmal in die Lage eines Häftlings vor der Entlassung. Sie werden auf die Straße gesetzt mit Ihren paar Habseligkeiten die Ihnen geblieben sind. Verwandte sind eventuell während der Haft verstorben, der Freundeskreis hat sich nach jahrelanger Haft aufgelöst. Dann stehen Sie da, mit ihrem kaum für die Kaution ausreichendem Überbrückungsgeld in Höhe von 2131,50€. 
Was machen Sie dann? Für die meisten Betroffenen eine unüberwind- bare Hürde! Selbst wenn der Ex-Häftling die besten Absichten hat, wird es unglaublich schwer, wieder auf normalem Wege Fuß zu fassen. Der Weg zurück in die Kriminalität ist für viele die letzte Aussicht. 
So sieht oft die bittere Realität eines Häftlings aus und nicht wie oben im bereits beschriebenen Gesetz vorgeschrieben: Vor Rückfällen zu bewahren und auf ein soziales Leben vorzubereiten. Der Kreislauf beginnt oft von vorne, was auch die Rückfallquoten Bayernweit und Bundesweit ... ....beweisen.

Zitat von Herrn Dr. Galli (ehemaliger Oberregierungsrat der JVA Straubing): Was wollen (wir, d. h. Der Staat/Bevölkerung)mit dem Vollzug erreichen und was erreichen wir tatsächlich mit dem Vollzug? Hier tun sich Abgründe auf! Es wird allerhöchste Zeit, die Gefangenen auch in Wirklichkeit zu resozialisieren und nicht wie in der Realität: Wiederkehrer zu produzieren! Der Mindestlohn ist ein enormer Schritt in die richtige Richtung. 

Die Steuergelder werden großzügig aus dem Fenster geschmissen, nur in die falsche Richtung. Der größte Teil wird von der Justiz und den dort tätigen Personen verschluckt. Um nochmal etwas ganz klar zu stellen, der Vollzug ist nicht wegen uns so teuer. Wir könnten uns mit dem Mindestlohn selbst versorgen, unsere Haftkosten selbst bezahlen, eine finanzielle Wiedergutmachung leisten, unsere Familien unterstützen mit Kindergeld (was der Resozialisierung dient), unsere Schulden bezahlen und uns anständig verteidigen mit Wahl- ,und nicht mit Pflichtverteidiger, die Ihr Geld auch wert sind. 

Um Ihnen unser Dilemma etwas näher zu bringen, möchte ich Ihnen nun kurz meinen und zwei weitere Arbeitsplätze erläutern: 

Arbeitsplatz 1: Mein Arbeitsplatz ist im Büro der Druckerei (JVA Straubing). Derzeit absolviere ich eine Ausbildung zum „Kaufmann für Büromanagement". Ich bin zuständig für die Bedarfsermittlung, Einkauf, Druckvorbereitung, Drucküberwachung und den Versand der AVR-Reihe (Postzustellung Briefkuverts). Des weiteren bin ich zuständig für die Bestellung der kompletten Waren-/ Dienstleistung der Druckerei, die Überprüfung des Wareneingangs, die Rechnungsprüfung und die Bereitstellung der Daten für die Kostenrechnung. Ich erledige zusätzlich noch die Korrektur der Druckerzeugnisse sowie die Erfassung der Anwesenheit/ Abwesenheitszeiten der Gefangenen. Außerdem besuche ich circa 2x wöchentlich den Berufsschulunterricht je 3 Stunden.


Arbeitsplatz 2: In der JVA eigenen Druckerei arbeite ich als Maschinenführer an einer Heidelberger 5-Farben-Druckmaschine mit Wendeeinrichtung. Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung als Medientechnologe Druck. An dieser Druckmaschine arbeite ich selbstständig als auch eigenverantwortlich. Neben der Bedienung der Druckmaschine in der Druckproduktion zählt zu meinen Aufgaben auch die Maschinenwartung, das Erkennen & Beheben von Maschinenproblemen, die Planung der Druckproduktion sowie die Abstimmung mit anderen Verarbeitungsstationen (einschließlich der Druckstufe). 10 Mit der 5-FARBEN-Druckmaschine drucke ich alle denkbaren Druckerzeugnisse. Die Palette erstreckt sich von einfachen Einfarb-Drucken (z. B. Aktenmappen oder Formulare) über einfarbige und/oder mehrfarbige Broschüren sowie Flyer bis hin zu lackierten Hochglanz-Drucken. Zu unseren Kunden zählen hauptsächlich Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizeiverwaltungen, Justizvollzugsanstalten, Finánzämter sowie weitere Behörden. Aber auch Privatkunden (Einzelpersonen, Kleinunternehmen, Großfirmen) aus Nah und Fern lassen bei uns z. T. regelmäßig drucken. Und natürlich decken wir den gesamten Bedarf an Druckerzeugnissen für unsere eigene JVA ab. Parallel zu meinen Arbeiten als Drucker weise ich berufsferne Mitgefangene entweder an meiner Druckmaschine oder den anderen Maschinen ein. Hierbei sind dann oft genug meine Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und Französisch von großem Nutzen. Darüber hinaus betreue ich als Co-Ausbilder auch die Auszubildenden, welche gewillt sind das Druckhandwerk als ihren Beruf zu erlernen. Dabei unterstütze ich die Azubis in Theorie (einschließlich Fachrechnen) sowie Praxis. Ansonsten stehe ich jederzeit meinen Arbeitskollegen mit Rat und Tat zur Verfügung, wenn es mal an ihren Druckmaschinen nicht so läuft wie gewünscht und gerade kein Druckereibeamter abkömmlich ist. 


Arbeitsplatz 3: In der MTU Aero Engines am Standort Straubing arbeiten ausschließlich geschulte Gefangene, meist auf Facharbeiterniveau mit hoher Qualifikation. Als Beispiel wird hier der Vorrichtungsbau, insbesondere das Fräsen herangeführt. Ein Gefangener, der als Fräser in der MTU Straubing beschäftigt ist, arbeitet selbstständig meist an einer CNC-Fräsmaschine (DMU Monoblock, Hermle C 800 U und andere), wobei er in Eigenverantwortung die Maschinenprogramme schreibt und den anschließenden Fräsvorgang an der Maschine verfolgt. Dabei muss er auf höchste Präzision und Qualität der Werkstücke achten, weil diese in der weiteren Verwendung mittelbar oder auch unmittelbar in der Luftfahrtproduktion oder an Flugzeugen direkt verwendet werden und somit sowohl internationale als auch interne MTU Sicherheitsstandards erfüllen müssen. Die Tätigkeit verlangt von den Gefangenen nicht nur ein umfassendes Fachwissen und höchste Sorgfalt, sondern vor allem Eigeninitiative und Verantwortungsgefühl. Sie müssen selbstständig eventuelle Fehler in der technischen Zeichnung erkennen, in der Lage sein das gefertigte Werkstück zu vermessen und die folgenden Arbeitsschritte, wie beispielsweise Schweißen oder Schleifen bzw. Montieren, in ihre Fertigung bereits einzubeziehen. Das erfordert ein hohes Maß an Produktionsverständnis. Um dieses Fachwissen zu gewährleisten, werden in der MTU Straubing regelmäßig Lehr- und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten (Triebwerkschulungen, Arbeitssicherheitsunterweisungen, LEAN-Seminare, Erwerb von Führerlaubnissen von Flurförderfahrzeugen, Schweißzertifikate, Programmierschulungen), an denen interessierte Gefangene teilnehmen können. Diese Schulungen und Seminare sind staatlich anerkannt und zertifiziert und können von den Gefangenen nach ihrer Entlassung als Arbeits- und Schulungsnachweise dargelegt werden. 

Warum wird also immer noch bei Gefangenen behauptet, das wir in keinem Arbeitsverhältnis stehen? Wir haben nicht nur arbeitsähnliche Verhältnisse, sondern sind in tatsächlichen Arbeitsverhältnissen und sogar als Fachkraft eingesetzt, nur ohne Rechte und Privilegien, die eine normale Arbeitsstelle mit sich bringen würde. Der finanzielle Schaden der durch diese Ausbeutung entsteht, ist nicht nur für uns gravierend, sondern auch für euch Steuerzahler (unschätzbar) sowie der konkurrierenden Betriebe (Wettbewerbsverzerrung), die eben nicht ihre Waren in Gefängnissen anfertigen lassen. 

Anhand der folgenden Tatsachen können Sie sehen, dass sich Ihre Arbeitsstelle kaum von unseren unterscheidet: 

1. Gemäß BayStVollzG Art. 206 werden von unseren Bruttoeinkünften monatliche Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt.

2. Wir arbeiten ausschließlich in Vollzeit, in Straubing beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 35,5 Stunden. 3. Wir erhalten ein monatliches Arbeitsentgelt, dass sich je nach Arbeitsstelle und Vorbildung, aus fünf verschiedenen Lohnstufen zusammensetzt. 

4. Es gibt ein Urlaubsgesetz, angelehnt an das Bundesurlaubsgesetz, für Gefangene, das je nach Bundesland anders gestaltet und geregelt wird, in Bayern bspw. zu finden im BayStVollzG Art. 45. Dort heißt es sinngemäß: Wer am Stück ein Jahr lang arbeitet, kann sich 18 Werktage bezahlt von der Arbeit freistellen lassen. Des weiteren gibt es noch Art 46 BayStVollzG: Wer 2 Monate gearbeitet hat, kann sich 1 Tag von der Arbeit freistellen lassen oder diese Tage sammeln und für eine frühere Entlassung und/ oder als Hafturlaub (falls gelockert) benutzen. Das ergibt maximal 6 Tage im Jahr und insgesamt mit den Freistellungstagen aus Art 45 BayStVollzG, 24 gesetzlich geregelte Urlaubstage im Jahr. 

5. Ausgewählte Gefangene können hier eine staatlich anerkannte Berufsausbildung absolvieren, die von der Innung zu gleichen Bedingungen wie außerhalb der Mauern abgenommen wird. Oftmals arbeiten Gefangene jahrelang als Facharbeiter im Gefängnis, ohne auch nur annähernd den Mindestlohn zu erhalten. Mal abgesehen davon, dass Einige schon als qualifizierte Facharbeiter die Haft antreten und auch weiter in ihrem Beruf arbeiten.

 6. Außerdem sind wir für den Fall eines Arbeitsunfalles über die Landesunfallkasse unfallversichert. Analog zu jedem Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft, welcher über die entsprechenden Berufsgenossenschaften unfallversichert ist.

 7. Ein Beitrag zur Krankenversicherung wird nur nicht erhoben, da die Krankenversorgung über die JVA eigene medizinische Abteilung erfolgt. Gäbe es diese nicht, müssten wir auch in diesem Falle gesetzlich krankenversichert sein, um eine Behandlung zu erhalten. 

8. Bisher werden jedoch von keiner einzigen JVA Beiträge zur Rentenversicherung erhoben oder seitens der Justizvollzugs- anstalten und somit unseres Arbeitgebers einbezahlt. 


Argumentiert wird immer damit, dass wir keinen Arbeitsvertrag haben und somit auch keine Rechte, auf die wir uns berufen können. Damit werden uns jegliche Rechte genommen, die ein Bürger außer- halb der Mauern bei unmenschlicher und unwürdiger Behandlung wahrnehmen kann. Deutschland zeigt täglich mit dem Finger auf andere Länder und deren Umgang mit Menschenrechten (Grundrechten), aber was in Deutschland hinter den Mauern abläuft, wird nur ungern thematisiert, auch weil es diesbezüglich keine Lobby gibt. 

Durch die fehlenden Arbeitsverträge sowie Gewerkschaften etc. wird mit uns ein moderner Sklavenhandel (Heloten 2.0) betrieben, wir können nicht für mehr Lohn oder bessere Arbeitsbedingungen streiken. Durch den fehlenden Mindestlohn können wir keine Gelder in die Sozialkassen einbezahlen (wie beispielsweise Rentenbeiträge) und landen später in der Altersarmut, trotz jahrelanger Arbeit. In Krankheitsfällen gibt es keine Lohnfortzahlung, außer bei direkten Arbeitsunfällen. Bei Kündigungen werden wir disziplinarisch bestraft, (wie bspw. Einkaufs- und Freizeitsperre), bekommen obendrauf noch 3 Monaten Arbeitssperre, sodass wir auch nirgendwo anders arbeiten können und müssen zuzüglich (als Strafe) noch den Haftkostenbeitrag in Höhe von 457,75 €/Monat bezahlen und das ebenfalls für 3 Monate, also mehr als wir überhaupt in den Monaten regulärer Arbeit verdienen könnten. 

Dadurch werden wir wieder bewusst in die Schuldenspirale hinein gepresst, denn es kann zusätzlich noch passieren das die Insolvenz, in der viele Gefangene durch die immensen Gerichtskosten stecken, auf dem Spiel steht. 

Hier wäre noch kurz zu erwähnen, dass es in anderen EU Staaten noch nicht mal Gerichtskosten gibt, dort gibt es entweder Geld- oder Freiheitsstrafe. Die Justiz in Deutschland dagegen gibt sich allergrößte Mühe, um dafür zu sorgen, das wir auch so gut wie mittellos entlassen werden. Das ist die finanzielle Zerstörung von Gefangenen oder zukünftig Entlassenen! 

Sieht so etwa die Umsetzung des Art. 5 BayStVollzG aus? 

Abs. 1: Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden. oder 

Abs. 2: Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken. oder 

Abs. 3: Der Vollzug ist darauf auszurichten, dass er den Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern. 

Wie soll uns das im späteren Leben denn bitte weiterhelfen?

Was wir daraus lernen, ist höchstens uns erniedrigen zu lassen, ein Gefühl der Machtlosigkeit und dass das Grundgesetz sowie das Strafvollzugsgesetz im Grunde, gar nichts zählen. Was für Menschen werden nach jahrelanger Tortur und Ausbeutung entlassen? Auf jeden Fall keine resozialisierten, wie es der Gesetzgeber der Gesellschaft täglich vorgaukelt, soviel ist schon mal sicher. Ebensowenig wird dadurch ein Beitrag an die Gesellschaft geleistet, so wie es eigentlich richtig wäre. Profiteure sind immer die Justizvollzugsanstalten. 

Wie Sie sehen, werden wir in den kostengünstigsten Sozialversicherungszweigen zwar einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer gleichgestellt. Wenn es aber darum geht, uns eine faire Bezahlung (Mindestlohn der für jeden Bürger der Bundesrepublik gilt) zu zahlen und somit auch automatisch in die Sozialversicherungen wie die Rentenversicherung mit einzubeziehen, verweist man gerne darauf, dass wir keine Arbeitnehmer seien und keinen Arbeitsvertrag besitzen. Pech gehabt! Wenn dem so wäre, dann müssten wir aber auch keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, ebensowenig dürften wir über die Landesunfallkasse unfallversichert sein und hätten auch kein Urlaubsgesetz. Eine staatlich anerkannte Ausbildung zu absolvierten, ohne reale Arbeitsverhältnisse, wäre schier unmöglich. Im Prinzip könnten die externen Firmen hier ihre Waren nicht mal produzieren lassen, wenn keine Fachkräfte dafür da wären. 

Dass hier ausgerechnet der Mindestlohn und somit auch die Beiträge Rentenversicherung außen vor bleiben, ist eine kalt berechnet und einzig finanzielle Abwägung von Bund, Ländern sowie den Justizministerien. 

Bereits im Juni 2018 hat die Justizministerkonferenz die Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung beschlossen, dabei wurde von Justizminister Dr. Dirk Behrendt (Berlin) verkündet: 

„Nach über 30 Jahren Diskussionen haben wir heute Rechtsgeschichte geschrieben. Wir anerkennen die Arbeit der Gefangenen und gleichen die Lebensverhältnisse hinter den Mauern denen draußen an". 

Nachdem wieder nichts geschah, habe ich mich schriftlich in der Sache an das: 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 
Deutschen Bundestag gewandt. 
Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen, während vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ein nichtssagen- des Schreiben kam. Doch immerhin kam wenigstens eine Antwort. Vom Deutschen Bundestag kam bis heute nichts. Eine Justizvollzugsinspektorin sollte mir meine Fragen mit einem veralteten Auszug aus dem Internet beantworten. Nach langer Überredung durfte ich diesen Auszug dann später behalten. Der Inhalt des Gesprächs war kurz und knackig: „Herr .. können sich jederzeit freiwillig versichern, das ist gar kein Problem". Auf meine Frage wovon ich das denn bezahlen soll: „Ja von Ihrem Hausgeld". (circa 100 € „für Nahrungs- und Genussmittel"), der Beitrag wäre etwa in der gleichen Höhe sagte ich und von was ich denn Leben soll? 

Antwort: Man muss Prioritäten setzen! Aha, Danke fürs Gespräch. 

Hier wird also die Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung beschlossen, man lehnt dies aber nicht aus rechtlichen Bedenken oder dem angeblichen Status als „Nicht-Arbeitnehmer" ab, sondern einfach, weil man zwar die Arbeitskraft heranzieht, aber die Einbezahlung in die Sozialversicherung ablehnt. 

Dies ist umso absurder, als dass die entsprechenden zuständigen Gremien, ebenso wie die Politik, ja anerkannt haben, dass eine Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung notwendig ist, um diese vor Altersarmut zu schützen und somit auch den Steuerzahler in Zukunft zu entlasten. 

Eine häufig vorgeschobene Ausrede ist, dass externe Betriebe bei Auszahlung des Mindestlohns nicht mehr in den Justizvollzugsanstalten produzieren lassen. Das stimmt so nicht! Die externen Betriebe zahlen bereits eine Mindestvergütung, ob sie diese an uns auszahlen oder an die JVA, macht für die externen Betriebe keinen Unterschied. Es hätte eher immense Vorteile für die Firmen, denn wer ordentlich für seine Leistungen bezahlt wird, der leistet auch dementsprechend viel. 

Außerdem gäbe es noch genügend andere Argumente um die externen Betriebe bei uns zu halten und auch zu uns zu holen, mit bspw. staatlicher Förderung, oder durch strategisches Marketing etwas Gutes zu tun und ein wichtiges Bindeglied in der Resozialisierung Strafgefangener zu sein. Des Weiteren könnten dadurch auch ganz neue Geschäftszweige erreicht werden. Gefangene sind dankbare Arbeitnehmer, externe Betriebe wissen das auch sehr zu schätzen. Gefangene sind so gut wie nie krank, denn es gibt sonst keinen Lohn und das kann sich hier keiner leisten. 

Mit einem gesetzlichen Mindestlohn für Gefangene, wie in Italien oder Spanien, würden wir automatisch in die Sozialkassen einzahlen. Die Anerkennung, Wertschätzung und somit auch die Würde des Menschen sowie das Selbstwertgefühl würde steigen. Ein Großteil der Gefangenen wäre später nicht auf Sozialleistungen angewiesen. Zusätzlich könnten wir unsere Haftkostenbeiträge in Höhe von 457,75 € selbst bezahlen und könnten eine finanzielle Wiedergutmachung (Täter-Opfer-Ausgleich) leisten. 
Die Steuerzahler würden dadurch ebenfalls massiv entlastet werden, da es in Zukunft eklatant weniger Sozialfälle gäbe. Dem Resozialisierungsgrundrecht aus Artikel 2 i. V. m. Art. 1 GG würde endlich, zumindest in diesem Fall, ausreichend Rechnung getragen werden. Der Inhaftierte hätte somit eine reale Chance, nach längerer Haft, wieder eigenständig auf die Beine zu kommen. Das ist Resozialisierung! Wie lange sollen wir noch darauf warten? Der Bund möchte nicht zahlen, die Länder ebenfalls nicht, und diese Gespräche laufen seit über 30 Jahren mit der gleichen Periodizität! 

Ergebnis: Es muss resozialisiert werden, die Gefangenenarbeit muss anerkannt werden und das dringend die Gesetzeslage für den Gefangenen angepasst werden muss. Leider ist außer Reden nicht viel passiert: Da hat der Zug in Deutschland mal wieder Verspätung! 

Die gängige und günstige Ausbeutung wird nicht geändert, es werden wohl wieder Jahre ins Land ziehen. Soviel zum Thema: „Nach über 30 Jahren Diskussionen" haben wir heute Rechtsgeschichte geschrieben. Das ist blanker Hohn! Dass nun auch noch dreist mit Gefangenenarbeit geworben wird, unter dem Slogan „wir können mehr als Tüten kleben", zeigt unmissverständlich auf, dass nach über 30 Jahren folgenloser Gesprächsführung weiterhin „Wein gepredigt, aber doch nur Wasser ausgeschenkt wird". Der entsprechende Beweis, mit welchem die bayerischen Justizarbeitsbetriebe ihre Leistungen aus kostengünstiger Gefangenenarbeit anbieten, kann unter der extra eingerichteten Service- (Sklaven)-Hotline von jedermann selbst gehört werden. Dort treten die Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalten als Partner der Industrie und des Handwerks auf und bieten ihre Leistungen als „verlängerte Werkbank" der heimischen Wirtschaft an. Damit werden weitere externe Betriebe aufgerufen sich an dem Geschäftsmodell JVA zu beteiligen und zu bereichern. Da stellen wir uns jetzt zurecht die Frage, wo soll das hinführen? Mehr Häftlinge - für noch mehr Gefängnisse, für noch effektiveren Profit. Das führt offensichtlich in eine Sackgasse! Doch wir Gefangenen können auch anders. Das zeigt bereits das skandinavische Vollzugssystem. Dieses System hat den größten Fokus auf die Resozialisierung gesetzt und bietet den Gefangenen somit die größtmögliche Unterstützung an. Das wird mit den niedrigsten Rückfallquoten weltweit belohnt!

Leider herrscht in Deutschland noch das amerikanische Vollzugs- system, der Fokus liegt auf Härte der Strafen und des Vollzugs, eine Resozialisierung findet kaum statt. Das wird mit den höchsten Rückfallquoten weltweit bestraft! Um also von dem amerikanischen Vollzugssystem weg zu kommen und das skandinavische zu uns zu holen, benötigen wir eure tatkräftige Unterstützung. 

Vielen Dank für Ihre Stimme.
*Recherchenachweise bekommen Menschen von der Presse gerne auch Anfrage bei Change.org

Weitere Infos: Der Weg in die Haft und die Löhne für Gefangene

Am Anfang einer Verhaftung wird die festgenommene Person in die Untersuchungshaft gebracht: Je nach Delikt wird meist sofort von den Behörden auf die finanzielle Situation des U-Häftlings (der noch als unschuldig laut Gesetz gilt) geachtet. Sehr oft (nicht immer) werden dessen Konten sowie Bausparverträge etc. unmittelbar eingefroren.

Ein engagierter Anwalt, für eine ordentliche Verteidigung, ist sehr teuer. Diesen kann man sich jedoch nicht mehr leisten, da bereits alle Konten eingefroren wurden. Falls keine finanzielle Unterstützung durch die Familie vorhanden ist, läuft es auf einen Pflichtverteidiger hinaus, der gerade mal den Mindestsatz für seine Arbeit erhält. Sie können sich sicher die Leistung der motivierten und unterbezahlten Anwälte bei der Verteidigung vorstellen.

Nach dem Urteil wird der Verurteilte in die Strafhaft verlegt, eine Rechnung nach der anderen flattert in die Zelle. Als erstes möchte ich insbesondere auf die Gerichtskosten eingehen. Während es in anderen EU Ländern nur Geld- oder eine Freiheitsstrafe gibt, wird in Deutschland gerne doppelt und dreifach bestraft. Bei einer mehrtägigen Gerichtsverhandlung ggf. mit Gutachter etc. sind Beträge zwischen 5.000 € - 80.000 € und noch weitaus mehr, keine Seltenheit. Meist ist das auch die erste Rechnung, die bei uns ankommt: Denn wer zuerst kommt mahlt zuerst.

Dann geht es direkt an die Ersparnisse, sprich, die eingefrorenen Konten, die wir nicht nutzen konnten, um uns einen anständigen Verteidiger zu leisten. So schnell ist man pleite und hat oben- drauf noch Schulden.

Ich möchte an dieser Stelle nochmal kurz das bayerische Strafvoll- zugsgesetz zitieren!

Bayerische Strafvollzugsgesetz Art. 5:
Abs. 2: Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegen zu wirken.

Wie soll dieses Gesetz überhaupt eingehalten werden, wenn der Verurteilte bereits direkt nach dem Urteilsspruch in die Insolvenz (in der viele allein durch die Gerichtskosten stecken) getrieben wird?

In der Strafhaft angekommen wird man schnellstens einer Arbeits- stelle zugewiesen. Bei einem aktuellen Stundenlohn zwischen 1,33 € und 2,22 € Brutto, hat man schon eine ungefähre Vorstellung, wie lange man für die Schulden arbeiten muss, um diese auch nur ansatzweise abbezahlen zu können.

Für alle Strafgefangenen in Deutschland, die während Ihrer Haft- zeit arbeiten, gibt es ein monatliches Arbeitsentgelt. Die Gliederung erfolgt deutschlandweit in Vergütungsstufen von 1 bis 5. Je nach Bundesland ist der Basisberechnungswert unterschiedlich. In Bayern gelten aktuell folgende Lohnstufen/Vergütungen: 

Vergütungsstufe I
Vergütungsstufe II
Vergütungsstufe III
Vergütungsstufe IV
Vergütungsstufe V 1,33 € 1,56 € 1,78 € 1,99 € 2,22 €

Eine grobe und kurze Erklärung dazu: Die Vergütungsstufe I ist hauptsächlich für Strafgefangene in Arbeitstherapie angedacht, die Anforderungen sind sehr gering. Die Vergütungsstufe II wird meist für Hilfsarbeiter verwendet. Die Vergütungsstufe III bekommt man als Azubi oder wenn man bereits eine gewisse Arbeitserfahrung mitbringt. Die Vergütungsstufe IV ist für Facharbeiter vorgesehen. Die Vergütungsstufe V für Meister und Akademiker.

Nun gibt es 3 Konten die essentiell wichtig sind für die Strafge- fangenen.

Erstens:
Das Hausgeldkonto. Dieses kann als einziges vom Gefangenen zur freien Verfügung genutzt werden. Vorgesehen ist dieses um Nahrungsmittel- und Pflegeprodukte kaufen zu können.

Zweitens:
Das Überbrückungsgeldkonto. Dieses Konto ist pfändungsfrei und soll dem Gefangenen zukünftig die ersten 4 Wochen in Freiheit helfen über die Runden zu kommen, momentan liegt der Satz bei 2131,50 €.

Drittens:
Das Eigengeldkonto. Ist das Überbrückungsgeldkonto voll, werden die überschüssigen Beträge auf das Eigengeldkonto gebucht und können unmittelbar gepfändet werden.

Jetzt können wir gerne an einer Beispielrechnung sehen wie es meist für den Häftling abläuft. Für einen ungelernten Arbeiter gibt es Derzeit 1,56 €. Bei einer 35,5 Stundenwoche und 20 Tagen regulärer Arbeit sind wir bei einem Monatsgehalt von, Achtung: am häufigsten die Lohnstufe 2 (je nach Arbeitsstelle).

221,52 € Bruttoeinkünften

Allerdings nur für den, der keinen Arbeitsausfall hat wie z. B. (Arzt, Krankheit, Gruppen, Besuch o. ä.), sonst ist das Gehalt deutlich geringer.

Von diesem Verdienst gehen nun drei Siebtel (3/7 Netto) auf das Hausgeldkonto, entspricht: 94,94 €. Davon muss bzw. sollte man sich erst mal die grundlegend wichtigsten Sachen holen, (Sport- wäsche, Haarschneidemaschine, Fernseher etc.). Grund dafür ist: Dass wir uns weder Lebensmittel oder Elektrogeräte schicken lassen dürfen und gezwungen sind, alle Waren hier zu kaufen. Das heißt, bis man alles zusammen hat, weiß man auch wieder wie sich wirklicher Hunger anfühlt.

Der restliche Betrag von vier Siebtel (4/7), in Höhe von 126,58 € wird dem Überbrückungsgeldkonto zugeführt. Um einmal durchzurechnen wie lange man mit diesem Gehalt braucht, bis das Überbrückungsgeldkonto voll ist, sage und schreibe rund 17 Monate, mit Fehlzeiten sind es mindestens 18 Monate.

Eineinhalb Jahre, bis man überhaupt erst einmal dazu kommt, Schulden zu regulieren.

Bei den anderen Lohnstufen verhält es sich nicht wirklich besser. Vergütungsstufe I lassen wir wegen der Seltenheit mal besser außen vor. Vergütungsstufe III rund 15 Monate, Vergütungsstufe IV rund 13 Monate, Vergütungsstufe V rund 12 Monate.

Also selbst unter den besten Voraussetzungen wie einen Meister- brief oder ähnliches und kompletten Arbeitseinsatz, braucht man ein ganzes Jahr um erstmals einen Cent Schulden abbezahlen zu können.

Das Arbeitsentgelt für unsere kontinuierliche Arbeitsleistung richtet sich gemäß Art. 46 Abs. 2 BayStVollzG nach einem Eckwert in Höhe von 9% der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (= Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächst höheren durch 420 teilbaren Betrag). Der Tagessatz dieser Eckvergütung beträgt im Jahr 2020 13,76 €, der Stundensatz war somit bei 1,72 €, entspricht Lohnstufe III für das Jahr 2020.

Das heißt: Wir verdienen 9% vom durchschnittlichen monatlichen Renteneinkommen der Bürger:innen Deutschlands, während wir aber in allen Bereichen 100 % bezahlen müssen. Um Ihnen nun zu präsentieren welche Rechnungen wir tragen müssen und wie unerreichbar diese sind, möchte ich Ihnen ein paar Beispiele erläutern. Sie werden feststellen, dass eine Eingliederung in die Gesellschaft (Resozialisierung) unter den genannten Umständen gar nicht möglich ist. Wir bezahlen:

Opferentschädigung100%
Unterhaltszahlungen 100%
Kindergeld 100% 
Gerichtskosten 100% (Wahlverteidiger)
Verteidigerkosten 100% 
sonstige Schulden 100%

Geschenke für die Kinder oder Ehefrauen sowie Erspartes für die Zukunft sind gar nicht erst mit einberechnet.

Doch gleich welche Vorbildung wir mit bringen, unabhängig welche wir hier erlernen und wie lange wir hier arbeiten. Es läuft haupt- sächlich darauf hinaus, dass ein Großteil der Strafgefangenen zum einen mit Geldnot/Schulden entlassen werden und zum anderen später auf staatliche Leistungen, sprich Sozialhilfe angewiesen sind. Und das alles nach jahrelanger Arbeit!

Im Rahmen einer Klage zur Abführung von Rentenversicherungsbeiträgen durch den Freistaat Bayern, wurde durch das Landesamt für Finanzen diese zurückgewiesen und explizit darauf hingewiesen, dass Gefangene welche nach ihrer Haftentlassung sich im Renten- alter befinden ja Hartz IV beantragen können.

So sieht also eine „gerechte" und „würdige" Lösung für die Politik aus!

Zudem genügen die Gelder bzw. der Lohn der Gefangenen in keiner Weise den Grundrechten auf effektiven Rechtsschutz und folglich fairen Verfahren. Um Ihnen ein Beispiel zu zeigen wofür wir dringend anwaltlichen Beistand brauchen.

Bei dem effektiven Rechtsschutz gem. Art. 19 IV GG bleibt anzumerken, dass dieser den meisten Inhaftierten dauerhaft verschlossen bleibt. Meist kommen nur wenige Gefangene für die Mehrheit der Anträge auf gerichtliche Entscheidung gem. SS 109 ff. StVollzG vor den Strafvollstreckungskammern auf. Gründe dafür liegen in mangelhafter Aufklärung über die Rechte der Gefangenen seitens der Justiz, Defizite in den Kenntnissen des Vollzugsrechts der Gefangenen, Sprachbarrieren, hohe Anforderungen der Gerichte an PKH (Prozesskostenhilfe)-Anträge und komplizierte Klagewege, die mit Fristen verbunden sind, sowie ungenügender (nicht vorhandener) Hilfe durch die Sozialdienste.

Der Staat hat folglich gar kein Interesse, dass der Gefangene sein gutes Recht einklagt und auch noch Recht bekommt.

Für die Mehrheit der Gefangenen ist eine effektive Verteidigung (während des Vollzugs) ohne Mindestlohn, wegen der teils hohen Anwaltskosten, einfach unmöglich. Genau das will der sogenannte Rechtsstaat aber damit erreichen.

Abschließend dazu bleibt festzuhalten, dass angesichts der zahl- reichen finanziellen Baustellen von Gefangenen, verbunden mit Auswirkungen auf zahlreiche Betroffene, insbesondere in puncto Opferentschädigung, Resozialisierung, Reintegration, Rückfallvermeidung, Unterhalt der Familie, Schuldenregulierung, Opferentschädigung, Rente, Sozialversicherung u. a. gar keine andere rationale Lösung gibt, als die Einführung eines Mindestlohns für Gefangene, der den Vorgaben des allgemeinen Gleichheitssatzes vollkommen entspricht. Schlusswort: Durch den Mindestlohn wird der Gefangene nicht reich!

Nach allen Abzügen (Steuern, Sozialversicherungen, Haftkostenbeiträge und Vier-Siebtel Schuldenregulierung) werden wir, wenn es gut läuft, circa 50-100 € mehr in der Tasche haben. Aber wir könnten viel mehr Schulden abbezahlen, würden in den Sozialkassen einzahlen und somit bestenfalls durch unsere Beiträge, nicht in Altersarmut abrutschen.

Wenn Sie bis hier her gelesen haben und auch der Ansicht sind, dass die Interessen der Gefangenen Ihre Unterstützung bedürfen, bedanken wir uns recht herzlich für Ihr Interesse und Ihre Eintragung in die Petitionsliste.

*Recherchenachweise bekommen Menschen von der Presse gerne auch Anfrage bei Change.org

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MG DBPetitionsstarter*in

Die Entscheidungsträger*innen

Georg Eisenreich
Georg Eisenreich
Justizminister Bayern
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Petition am 22. März 2022 erstellt