Mein Körper, meine Entscheidung – auch beim Niqab

Aktuelle Unterzeichner*innen:
REDOUANE IDRISSI und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Wir sind Frauen, die in Österreich friedlich leben und ihre Überzeugungen sichtbar tragen. Doch weil wir uns religiös bedecken, werden wir beschimpft, kontrolliert, angezeigt und kriminalisiert — obwohl wir niemandem schaden. Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz macht uns zur Zielscheibe. 

Es war nicht das erste Mal. Es passiert immer wieder. Einmal war ich einfach nur einkaufen – bedeckt mit Handschuhen, weitem Kleid, einem Khimar und einer FFP2-Maske. Eine Frau schrie mich plötzlich hasserfüllt an: (mittlerweile bereits zum dritten Mal erlebt) 
„Das ist verboten!“

Ein anderes Mal war es ein Mann. Er rief quer über die Straße:
„Vermummungsverbot! Vermummungsverbot!“
Ich blieb ruhig und antwortete:
Das ist eine FFP2-Maske.
Doch er hörte nicht auf.
Trotzdem! Man erkennt Sie ja nicht!“
Er fügte sogar hinzu, sein Freund sei Polizist und hätte schon viele Frauen wie mich angezeigt.

wenn ich draußen bin, frage ich mich jedes Mal:
Muss ich jetzt damit rechnen, auf der Straße angeschrien zu werden – oder im schlimmsten Fall sogar angegriffen?“ Nur weil jemand denkt, ich würde gegen ein Gesetz verstoßen, weil ich meine Überzeugung sichtbar trage?

Und ich bin nicht die Einzige.
Viele Frauen erleben genau das Gleiche.
Sie erzählen von ähnlichen Vorfällen – von Misstrauen, Anfeindung, Einschüchterung.

Um das sichtbar zu machen, haben wir eine Plattform ins Leben gerufen, auf der bereits zahlreiche Fälle von betroffenen Frauen dokumentiert wurden.
Jede einzelne Geschichte zeigt: Es handelt sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles Problem.
Hier könnt ihr die Erfahrungsberichte einsehen:

https://rodger39506.softr.app

 

 

Ziel laut Gesetz (§ 1):
Ziele dieses Bundesgesetzes sind die Förderung von Integration durch die Stärkung der Teilhabe an der Gesellschaft und die Sicherung des friedlichen Zusammenlebens in Österreich......“

Diejenigen, die ihr Gesicht aus Überzeugung bedecken, tun dies weiterhin – dann eben mit einer FFP2-Maske. Und diejenigen, die tatsächlich dazu gezwungen werden, erreichen durch dieses Gesetz keinen Schutz – denn Zwang wird durch Verbote nicht gelöst, sondern unsichtbar gemacht.

Was ist der Sinn eines Gesetzes, das es erlaubt, das Gesicht mit einer Maske zu bedecken – aber verbietet, es aus religiöser Überzeugung zu bedecken, obwohl die gleiche Fläche verdeckt ist?

Was wir fordern:

  • Die sofortige Abschaffung des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes (AGesVG), da es seine erklärten Ziele verfehlt und stattdessen das Gegenteil bewirkt.
  • Die uneingeschränkte Anerkennung religiöser Bedeckung als Teil der verfassungsrechtlich geschützten Religionsfreiheit (Art. 14 StGG, Art. 9 EMRK).
  • Eine klare Trennung zwischen freiwilliger religiöser Praxis und Zwangin alle Richtungen.
  • Eine Politik, die Vielfalt schützt, statt Menschen zur Anpassung zu zwingen.
  • Ein ehrliches Bekenntnis: Ohne das Recht auf religiöse Selbstbestimmung gibt es keine echte Religionsfreiheit.

Diese Petition richtet sich an:

  • Die österreichische Bundesregierung
  • Die Abgeordneten des Nationalrats
  • Alle, die für Menschenwürde, Gleichberechtigung und echte Freiheit stehen.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (Art. 9 EMRK) und die österreichische Verfassung (Art. 14 StGG) garantieren das Recht auf freie und sichtbare Ausübung der Religion. Diese Rechte sind nicht bloße Absichtserklärungen – sie sind verbindliche Grundwerte, die Österreich sich selbst gegeben hat. Sie sollen alle schützen – besonders dort, wo religiöse Überzeugungen nicht dem Mehrheitsgeschmack entsprechen.

Doch was bleibt von diesen Rechten,
wenn eine Frau allein für ihre Überzeugung mit Strafe bedroht wird?
Was bleibt von Religionsfreiheit, wenn der Staat de facto vorschreibt, wie viel oder wie wenig Stoff eine Frau tragen darf?

Warum wir dieses Gesetz nicht hinnehmen dürfen:

  • Doppelmoral pur: Man beklagt Zwang – und bestraft jene, die sich freiwillig bedecken.
  • Falsche Zielscheibe: Das Gesetz trifft keine Gefährder, sondern Frauen, die friedlich ihren Glauben leben
  • Erkennbarkeit – ein Scheinargument: Wer Böses im Schilde führt, braucht kein religiöses Gewand. Kapuze, Maske, Sonnenbrille reichen. 
  • Kommunikation funktioniert auch mit Masken – das hat die Pandemie gezeigt.
  • Rechtswidrig: Gleichheitsgrundsatz verletzt, Religionsfreiheit eingeschränkt, Verhältnismäßigkeit fraglich, unklare Norm.
  • Integration? Eher Assimilation: Teilhabe ist willkommen – solange sie sich optisch anpasst. Wer wirklich dazugehören will, soll sich am besten unauffällig machen. Alles andere stört nur das harmonische Bild.

Das Verwaltungsgericht Wien hat 2019 klargestellt, dass das Gesetz faktisch vor allem religiöse Verhüllung trifft (VGW-001-016-6475/2019). Ein solches Gesetz ist weder neutral noch grundrechtskonform.
(Entscheidung: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGR_WI_20191115_VGW_001_016_6475_2019_01/LVWGR_WI_20191115_VGW_001_016_6475_2019_01.pdf)

Offiziell heißt es, das Gesetz richte sich nicht gezielt gegen religiöse Menschen – die Praxis zeigt anderes:
Laut Der Standard (19.12.2023) erklärt das Innenministerium, Masken „können eine Ausnahmebestimmung darstellen“, aber die Beurteilung sei „immer eine Einzelfallentscheidung“ – das öffnet Willkür. 2023 gab es laut LPD Wien 120 Anzeigen wegen angeblicher Gesichtsverhüllung – ohne erfasste Details zu Betroffenen oder Gründen.. https://www.derstandard.at/story/3000000199556/was-wurde-aus-dem-verhuellungsverbot

Fehlende Kriterien und Unsicherheit im Alltag
Ein weiteres Problem ergibt sich aus der fehlenden Klarheit, was genau als „gesundheitlicher Grund“ im Sinne des Gesetzes gilt. In der Antwort des Innenministeriums wurde bestätigt, dass ein ärztliches Attest nicht zwingend erforderlich ist. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass die Entscheidung im Alltag jeweils im Rahmen einer „Einzelfallprüfung“ durch die kontrollierenden Organe erfolgt.

Das bedeutet:
Ob ein Grund akzeptiert wird, hängt oft von der persönlichen Einschätzung einzelner Beamt:innen ab. Gründe können jedoch sehr unterschiedlich sein – etwa der Wunsch, sich oder andere vor Infektionen zu schützen, oder auch psychische Gründe, die für manche Menschen eine entscheidende Rolle spielen.

Da das Gesetz nicht definiert, welche gesundheitlichen Gründe anerkannt werden und welche nicht, kann dieselbe Situation unterschiedlich bewertet werden: Ein Grund wird von einer Person akzeptiert, von einer anderen aber abgelehnt. Die Kombination aus

  • nicht verpflichtendem Attest,
  • fehlenden eindeutigen Kriterien,
  • und unterschiedlicher Auslegung durch einzelne Beamt:innen
    führt dazu, dass Betroffene im Alltag häufig nicht wissen, womit sie rechnen müssen.


Schon 2017 erklärte Amnesty International Österreich:
Der Staat – egal ob Österreich oder Saudi-Arabien – darf Frauen nicht vorschreiben, welche Kleidung sie tragen.“ Das Gesetz ist ein grober Eingriff in Meinungs- und Religionsfreiheit und drängt Betroffene aus dem öffentlichen Raum. https://www.amnesty.at/presse/amnesty-stellungnahme-anti-gesichtsverhuellungsgesetz/

Diese Kritik wurde bereits bei Gesetzesentwurf geäußert – und hat sich durch die Erfahrungen vieler Frauen seither bestätigt. Ich fordere, dass sich staatliche Stellen endlich dieser Realität stellen.

 

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Seval SertPetitionsstarter*in

1.827

Aktuelle Unterzeichner*innen:
REDOUANE IDRISSI und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Wir sind Frauen, die in Österreich friedlich leben und ihre Überzeugungen sichtbar tragen. Doch weil wir uns religiös bedecken, werden wir beschimpft, kontrolliert, angezeigt und kriminalisiert — obwohl wir niemandem schaden. Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz macht uns zur Zielscheibe. 

Es war nicht das erste Mal. Es passiert immer wieder. Einmal war ich einfach nur einkaufen – bedeckt mit Handschuhen, weitem Kleid, einem Khimar und einer FFP2-Maske. Eine Frau schrie mich plötzlich hasserfüllt an: (mittlerweile bereits zum dritten Mal erlebt) 
„Das ist verboten!“

Ein anderes Mal war es ein Mann. Er rief quer über die Straße:
„Vermummungsverbot! Vermummungsverbot!“
Ich blieb ruhig und antwortete:
Das ist eine FFP2-Maske.
Doch er hörte nicht auf.
Trotzdem! Man erkennt Sie ja nicht!“
Er fügte sogar hinzu, sein Freund sei Polizist und hätte schon viele Frauen wie mich angezeigt.

wenn ich draußen bin, frage ich mich jedes Mal:
Muss ich jetzt damit rechnen, auf der Straße angeschrien zu werden – oder im schlimmsten Fall sogar angegriffen?“ Nur weil jemand denkt, ich würde gegen ein Gesetz verstoßen, weil ich meine Überzeugung sichtbar trage?

Und ich bin nicht die Einzige.
Viele Frauen erleben genau das Gleiche.
Sie erzählen von ähnlichen Vorfällen – von Misstrauen, Anfeindung, Einschüchterung.

Um das sichtbar zu machen, haben wir eine Plattform ins Leben gerufen, auf der bereits zahlreiche Fälle von betroffenen Frauen dokumentiert wurden.
Jede einzelne Geschichte zeigt: Es handelt sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles Problem.
Hier könnt ihr die Erfahrungsberichte einsehen:

https://rodger39506.softr.app

 

 

Ziel laut Gesetz (§ 1):
Ziele dieses Bundesgesetzes sind die Förderung von Integration durch die Stärkung der Teilhabe an der Gesellschaft und die Sicherung des friedlichen Zusammenlebens in Österreich......“

Diejenigen, die ihr Gesicht aus Überzeugung bedecken, tun dies weiterhin – dann eben mit einer FFP2-Maske. Und diejenigen, die tatsächlich dazu gezwungen werden, erreichen durch dieses Gesetz keinen Schutz – denn Zwang wird durch Verbote nicht gelöst, sondern unsichtbar gemacht.

Was ist der Sinn eines Gesetzes, das es erlaubt, das Gesicht mit einer Maske zu bedecken – aber verbietet, es aus religiöser Überzeugung zu bedecken, obwohl die gleiche Fläche verdeckt ist?

Was wir fordern:

  • Die sofortige Abschaffung des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes (AGesVG), da es seine erklärten Ziele verfehlt und stattdessen das Gegenteil bewirkt.
  • Die uneingeschränkte Anerkennung religiöser Bedeckung als Teil der verfassungsrechtlich geschützten Religionsfreiheit (Art. 14 StGG, Art. 9 EMRK).
  • Eine klare Trennung zwischen freiwilliger religiöser Praxis und Zwangin alle Richtungen.
  • Eine Politik, die Vielfalt schützt, statt Menschen zur Anpassung zu zwingen.
  • Ein ehrliches Bekenntnis: Ohne das Recht auf religiöse Selbstbestimmung gibt es keine echte Religionsfreiheit.

Diese Petition richtet sich an:

  • Die österreichische Bundesregierung
  • Die Abgeordneten des Nationalrats
  • Alle, die für Menschenwürde, Gleichberechtigung und echte Freiheit stehen.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (Art. 9 EMRK) und die österreichische Verfassung (Art. 14 StGG) garantieren das Recht auf freie und sichtbare Ausübung der Religion. Diese Rechte sind nicht bloße Absichtserklärungen – sie sind verbindliche Grundwerte, die Österreich sich selbst gegeben hat. Sie sollen alle schützen – besonders dort, wo religiöse Überzeugungen nicht dem Mehrheitsgeschmack entsprechen.

Doch was bleibt von diesen Rechten,
wenn eine Frau allein für ihre Überzeugung mit Strafe bedroht wird?
Was bleibt von Religionsfreiheit, wenn der Staat de facto vorschreibt, wie viel oder wie wenig Stoff eine Frau tragen darf?

Warum wir dieses Gesetz nicht hinnehmen dürfen:

  • Doppelmoral pur: Man beklagt Zwang – und bestraft jene, die sich freiwillig bedecken.
  • Falsche Zielscheibe: Das Gesetz trifft keine Gefährder, sondern Frauen, die friedlich ihren Glauben leben
  • Erkennbarkeit – ein Scheinargument: Wer Böses im Schilde führt, braucht kein religiöses Gewand. Kapuze, Maske, Sonnenbrille reichen. 
  • Kommunikation funktioniert auch mit Masken – das hat die Pandemie gezeigt.
  • Rechtswidrig: Gleichheitsgrundsatz verletzt, Religionsfreiheit eingeschränkt, Verhältnismäßigkeit fraglich, unklare Norm.
  • Integration? Eher Assimilation: Teilhabe ist willkommen – solange sie sich optisch anpasst. Wer wirklich dazugehören will, soll sich am besten unauffällig machen. Alles andere stört nur das harmonische Bild.

Das Verwaltungsgericht Wien hat 2019 klargestellt, dass das Gesetz faktisch vor allem religiöse Verhüllung trifft (VGW-001-016-6475/2019). Ein solches Gesetz ist weder neutral noch grundrechtskonform.
(Entscheidung: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGR_WI_20191115_VGW_001_016_6475_2019_01/LVWGR_WI_20191115_VGW_001_016_6475_2019_01.pdf)

Offiziell heißt es, das Gesetz richte sich nicht gezielt gegen religiöse Menschen – die Praxis zeigt anderes:
Laut Der Standard (19.12.2023) erklärt das Innenministerium, Masken „können eine Ausnahmebestimmung darstellen“, aber die Beurteilung sei „immer eine Einzelfallentscheidung“ – das öffnet Willkür. 2023 gab es laut LPD Wien 120 Anzeigen wegen angeblicher Gesichtsverhüllung – ohne erfasste Details zu Betroffenen oder Gründen.. https://www.derstandard.at/story/3000000199556/was-wurde-aus-dem-verhuellungsverbot

Fehlende Kriterien und Unsicherheit im Alltag
Ein weiteres Problem ergibt sich aus der fehlenden Klarheit, was genau als „gesundheitlicher Grund“ im Sinne des Gesetzes gilt. In der Antwort des Innenministeriums wurde bestätigt, dass ein ärztliches Attest nicht zwingend erforderlich ist. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass die Entscheidung im Alltag jeweils im Rahmen einer „Einzelfallprüfung“ durch die kontrollierenden Organe erfolgt.

Das bedeutet:
Ob ein Grund akzeptiert wird, hängt oft von der persönlichen Einschätzung einzelner Beamt:innen ab. Gründe können jedoch sehr unterschiedlich sein – etwa der Wunsch, sich oder andere vor Infektionen zu schützen, oder auch psychische Gründe, die für manche Menschen eine entscheidende Rolle spielen.

Da das Gesetz nicht definiert, welche gesundheitlichen Gründe anerkannt werden und welche nicht, kann dieselbe Situation unterschiedlich bewertet werden: Ein Grund wird von einer Person akzeptiert, von einer anderen aber abgelehnt. Die Kombination aus

  • nicht verpflichtendem Attest,
  • fehlenden eindeutigen Kriterien,
  • und unterschiedlicher Auslegung durch einzelne Beamt:innen
    führt dazu, dass Betroffene im Alltag häufig nicht wissen, womit sie rechnen müssen.


Schon 2017 erklärte Amnesty International Österreich:
Der Staat – egal ob Österreich oder Saudi-Arabien – darf Frauen nicht vorschreiben, welche Kleidung sie tragen.“ Das Gesetz ist ein grober Eingriff in Meinungs- und Religionsfreiheit und drängt Betroffene aus dem öffentlichen Raum. https://www.amnesty.at/presse/amnesty-stellungnahme-anti-gesichtsverhuellungsgesetz/

Diese Kritik wurde bereits bei Gesetzesentwurf geäußert – und hat sich durch die Erfahrungen vieler Frauen seither bestätigt. Ich fordere, dass sich staatliche Stellen endlich dieser Realität stellen.

 

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Die Entscheidungsträger*innen

Dr.in Ewa Ernst-Dziedzic
Dr.in Ewa Ernst-Dziedzic
Nationalratsabgeordnete (Grüne)
Mag.a Selma Yildirim
Mag.a Selma Yildirim
Nationalratsabgeordnete (SPÖ)
Dr.in Stephanie Krisper
Dr.in Stephanie Krisper
Nationalratsabgeordnete (NEOS)
Mag.a Alma Zadić
Mag.a Alma Zadić
Justizministerin (Grüne)
Gerhard Karner
Gerhard Karner
Bundesminister für Inneres (ÖVP)

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Petition am 12. Mai 2025 erstellt