Neuigkeit zur PetitionMehr Sicherheit für die Paulstraße in Moabit!Der Senat hat geantwortet
Uwe FladeBerlin, Deutschland
22.02.2026

Hallo liebe Unterstützer,

hier eine Antwort vom Senat. Leider macht mir diese Antwort wenig Hoffnung, dass sich an der Situation etwas ändert. 

 

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Sehr geehrter Herr Flade,

die Mitglieder des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin haben Ihre Eingabe vom 29. April 2025 erneut beraten, in der Sie verschiedene konkrete Forderungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Paulstraße (Bezirk Mitte, Moabit) stellen.

Wie im Zwischenbescheid vom 10. Juli 2025 angekündigt, haben wir uns an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gewandt. Die Antwort auf unser Stellungnahmeersuchen vom 11. Juli 2025 ließ leider auf sich warten, die Senatsverwaltung ist von uns deshalb gemahnt worden.

Mit Schreiben vom 27. Januar 2026 – hier eingegangen am 29. Januar 2026 – erhielten wir schlussendlich folgende Auskünfte:

 
„Zu den Fahrbahnmarkierungen:

Die Fahrbahn der Paulstraße weist zum Teil Breiten auf, die Unklarheiten über die Anzahl nutzbarer Fahrstreifen auslösen können. Gleichwohl zeigen sich weder vor Ort noch in der Auswertung der Unfallerfassung der Polizei kritische Auffälligkeiten. Die Verkehrsraumaufteilung hat sich in der Praxis bewährt und bietet derzeit Möglichkeiten, um an Kreuzungen oder auch sonst an wartenden oder haltenden Fahrzeugen vorbeizufahren. Ein zwingender Regelungsbedarf ist nicht zu erkennen.

 
Zu den Fußgängerüberwegen:

Es wurden Fußgängerüberwege (FGÜ) an den folgenden sensiblen Einrichtungen angefragt:

Moabiter Grundschule (Nr. 28):
Ein FGÜ vor dem Eingang der Grundschule wurde zuletzt 2025 abgelehnt (VB-250739), da die vorhandenen Lichtzeichenanlagen (LZA) die Querung zur Schule ausreichend sichern. Zudem befindet sich vor dem Eingang der Schule ein langes Schutzgitter, das zur Querung an den LZA animiert.

Kita Bellevue (Nr. 18):
Ein FGÜ ist hier nicht möglich, da sich der Eingang direkt zwischen den mit LZA ausgestatteten Kreuzungen Paulstr./Flemingstr./Melanchthonstr. und Paulstr./Lüneburger Str. mit einem Abstand von jeweils ca. 50 m befindet. Die Querung zum Erreichen der Kita ist ausreichend gesichert.

Spreekita (Nr. 20d):
Der Eingang liegt etwas zurückgesetzt von der Straße auf Höhe des Übergangs auf dem Mittelstreifen südlich der S-Bahn-Brücke. Die bereits vorhandene Aufstellfläche kann hier nicht mit einem FGÜ überlagert werden, da sie nur ca. 60 m von der LZA Paulstr./Lüneburger Str. entfernt ist.

Anne-Frank-Grundschule (Nr. 20b):
Die Grundschule kann wie im Schulwegplan gekennzeichnet durch die LZA an den Kreuzungen Paulstr./Lüneburger Str. und Paulstr./Spreeweg/John-Foster-Dulles-Allee erreicht werden. Damit sind alle Querungen aus dem Einzugsgebiet der Grundschule gesichert.

Zusätzlich bietet die Mittelinsel in Höhe des Magnus-Hirschfeld-Ufers eine weitere sichere Querungsmöglichkeit. An der Mittelinsel herrschen sehr gute Sichtverhältnisse und eine Überlagerung mit einem FGÜ ist hier insgesamt nicht notwendig. Da sich der Eingang der Grundschule direkt zwischen zwei Mittelinseln befindet, ist auch die Einrichtung eines FGÜ direkt vor dem Eingang der Schule nicht erforderlich.

Auf der gesamten Paulstraße ist zudem Tempo 30 angeordnet und im Bereich der Schulen und der Spreekita zusätzlich mit dem Z 136 [Anm. d. V.: Verkehrszeichen „Achtung Kinder“] beschildert.

 
Zur Radverkehrsanlage:

Die bauliche Radverkehrsanlage (RVA) ist eher schmal und an mehreren Stellen durch Wurzeln beschädigt. Für die bauliche Situation ist der Bezirk zuständig. Eine Radwegbenutzungspflicht besteht nicht. Eine zwingende Notwendigkeit für die Verlegung der RVA auf die Fahrbahn ist nicht zu erkennen, da die Verkehrsaufteilung hier bisher ebenfalls gut und ohne relevante registrierte Unfälle funktioniert.“

 
Laut der Stellungnahme ist die Realisierung der von Ihnen gewünschten Fußgängerüberwege wegen der Nähe zu den bereits vorhandenen Ampeln nicht möglich. Die Begründung halten wir für schlüssig und nachvollziehbar. Die sich aus einschlägigen Rechtsvorschriften ergebenden Voraussetzungen sind vorliegend nicht erfüllt.

Für die von Ihnen vorgeschlagene Verlegung des Radwegs auf die Fahrbahn sieht die Senatsverwaltung wegen der vor Ort herrschenden Bedingungen (gutes Funktionieren der Verkehrsaufteilung ohne relevante registrierte Unfälle) keine Notwendigkeit. Die Zuständigkeit für den baulichen Zustand der Radverkehrsanlage liegt laut Senatsverwaltung beim Bezirksamt Mitte.

Wir werden uns insoweit noch einmal an das Bezirksamt Mitte wenden und Sie wieder informieren, wenn uns die Stellungnahme von dort vorliegt. Bis dahin bitten wir um Geduld.

 
Mit freundlichen Grüßen

Maik Penn

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