Mehr Dorfläden & weniger Bürokratie! Bayrische Gemeinden für die 24/7 Nahversorgung


Mehr Dorfläden & weniger Bürokratie! Bayrische Gemeinden für die 24/7 Nahversorgung
Das Problem
Unsere Dorfläden sind in Gefahr! Jede Stimme zählt
Bayerns Gemeinden im Schulterschluss für das 24/7 Nahversorgungsangebot. Der ländliche Raum ist in der Versorgung stark benachteiligt gegenüber dem übrigen Freistaat. Ortsnahe Versorgung wie die durch Tante Enso muss erhalten und gestärkt werden.
Wir fordern hierfür eine Privilegierung im neuen Gesetz (BayLadSchlG). Im ländlichen Raum muss es die Möglichkeit einer Ausnahme von der 150qm-Begrenzung und die Erweiterung der Flächenbegrenzung auf bis zu 399qm für Ortschaften in der ländlichen Region geben, damit hier keine Unterversorgung herrscht (kein klassischer Supermarkt im Ort und im direkten Umfeld).
Bitte helft uns die dörfliche Gemeinschaft und Versorgung aufrechtzuerhalten. Mehr Dorfläden & weniger Bürokratie! Unterzeichnet unsere Petition!
Die Begründung für die Privilegierungsregelung im neuen Gesetz
(BayLadSchlG) beruht auf folgenden maßgeblichen Tatbeständen:
(1) Notwendigkeit einer Vollversorgung im Ort
(2) Gewährleistung der Barrierefreiheit im Geschäft
(3) Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen gemäß Art. 72 Abs. 2 GG
(4) Strukturelle Themen & Wettbewerbsbetrachtung
LINK--> ZDF Bericht Tante-Emma-Laden-2.0
Aktuell sind acht Gemeinden mit rund 14.000 Einwohnern (im Umkreis dieser Orte rund 30.000 Einwohner) am Bündnis beteiligt. Als Sprecher fungieren Georg Straub (Gemeinde Hohenroth) und Fritz Schreder (Gemeinde Frauenau). „In unseren Orten stehen wir vor großen Herausforderungen, rund um die Daseinsvorsorge und unserem Bemühen, gemäß Art. 72 Abs. 2 GG gleichwertige Lebensbedingungen herzustellen. Wir konnten mit einem Anbieter (Tante Enso der Firma Enso eCommerce GmbH) von digitalen Mini-Supermärkten die Haushalts-Vollversorgung mit Produkten des täglichen Bedarfs realisieren bzw.
sind kurz vor der Eröffnung dieser. Der aktuelle Entwurf für die Regelung der Mini-Supermärkte gefährdet den Fortbestand der bereits fünf betriebenen Standorte und verhindert ggf. die Eröffnung
der nächsten drei Standorte“, so das Bündnis in einem Schreiben an den bayrischen Gemeindetag. Weitere 26 Standorte in Bayern sind laut Aussage der Enso eCommerce GmbH gerade in der Prüfung. Das Bündnis
beantragt die Einbringung einer Privilegierungsregelung im neuen Gesetz (BayLadSchlG). Mit einer Petition wird das Vorhaben landesweit unterstützt.
Der Betreiber Enso sieht sich mit „Schildbürger-Gesetz“ konfrontiert
In zwei Gemeinden, Bruckberg und Frauenau, wird die Flächenabtrennung auf 150qm gefordert, um die Läden überhaupt noch 24/7 betreiben zu dürfen: „Wie soll man sich das vorstellen: Die Würstchen kann ich kaufen, aber der Kartoffelsalat ist abgesperrt, wenn ich nachts nach der Schicht einkaufen möchte? Das Getränkeregal ist zugänglich, die Putzmittel aber nicht? Wo sollen wir hier eine räumliche Grenze ziehen?“, fragt Gründer und Geschäftsführer Norbert Hegmann. Die 325 qm in Frauenau seien so eingerichtet, dass das Vollversorgungs-Sortiment barrierefrei zugänglich ist. Davon 175 Quadratmeter ab 20 Uhr abzusperren, kommt einer Einkaufsbevormundung der Bürger:innen gleich, denn die Bedürfnisse seien so unterschiedlich, dass man sich nicht für einzelne Warengruppen auf exklusiven 150 qm festlegen könne.
Bitte leitet die Petition weiter und helft uns die Versorgung in der ländlichen Region aufrechtzuerhalten und auszubauen.
Jede Stimme zählt! Danke!
Bild in der Petition: eine glückliche Kundin und Teilhaberin von Tante Enso
Zum Bündnis zur Stärkung und Aufrechterhaltung der ländlichen Versorgung in Bayern gehören: Gemeinde Bruckberg (PLZ 91590) * Markt Elfershausen (PLZ 97725) * Gemeinde Frauenau (PLZ 94258) *
Gemeinde Hohenroth (PLZ 97618) * Stadt Münnerstadt (PLZ 97702) * Markt Meßbach/Poppenlauer (PLZ 97711) * Markt Burkardroth/Premich (PLZ 97705) * Gemeinde Wollbach (PLZ 97618)
Sprecher: Bürgermeister Georg Straub aus Hohenroth und Bürgermeister Fritz Schreder aus Frauenau
14.674
Das Problem
Unsere Dorfläden sind in Gefahr! Jede Stimme zählt
Bayerns Gemeinden im Schulterschluss für das 24/7 Nahversorgungsangebot. Der ländliche Raum ist in der Versorgung stark benachteiligt gegenüber dem übrigen Freistaat. Ortsnahe Versorgung wie die durch Tante Enso muss erhalten und gestärkt werden.
Wir fordern hierfür eine Privilegierung im neuen Gesetz (BayLadSchlG). Im ländlichen Raum muss es die Möglichkeit einer Ausnahme von der 150qm-Begrenzung und die Erweiterung der Flächenbegrenzung auf bis zu 399qm für Ortschaften in der ländlichen Region geben, damit hier keine Unterversorgung herrscht (kein klassischer Supermarkt im Ort und im direkten Umfeld).
Bitte helft uns die dörfliche Gemeinschaft und Versorgung aufrechtzuerhalten. Mehr Dorfläden & weniger Bürokratie! Unterzeichnet unsere Petition!
Die Begründung für die Privilegierungsregelung im neuen Gesetz
(BayLadSchlG) beruht auf folgenden maßgeblichen Tatbeständen:
(1) Notwendigkeit einer Vollversorgung im Ort
(2) Gewährleistung der Barrierefreiheit im Geschäft
(3) Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen gemäß Art. 72 Abs. 2 GG
(4) Strukturelle Themen & Wettbewerbsbetrachtung
LINK--> ZDF Bericht Tante-Emma-Laden-2.0
Aktuell sind acht Gemeinden mit rund 14.000 Einwohnern (im Umkreis dieser Orte rund 30.000 Einwohner) am Bündnis beteiligt. Als Sprecher fungieren Georg Straub (Gemeinde Hohenroth) und Fritz Schreder (Gemeinde Frauenau). „In unseren Orten stehen wir vor großen Herausforderungen, rund um die Daseinsvorsorge und unserem Bemühen, gemäß Art. 72 Abs. 2 GG gleichwertige Lebensbedingungen herzustellen. Wir konnten mit einem Anbieter (Tante Enso der Firma Enso eCommerce GmbH) von digitalen Mini-Supermärkten die Haushalts-Vollversorgung mit Produkten des täglichen Bedarfs realisieren bzw.
sind kurz vor der Eröffnung dieser. Der aktuelle Entwurf für die Regelung der Mini-Supermärkte gefährdet den Fortbestand der bereits fünf betriebenen Standorte und verhindert ggf. die Eröffnung
der nächsten drei Standorte“, so das Bündnis in einem Schreiben an den bayrischen Gemeindetag. Weitere 26 Standorte in Bayern sind laut Aussage der Enso eCommerce GmbH gerade in der Prüfung. Das Bündnis
beantragt die Einbringung einer Privilegierungsregelung im neuen Gesetz (BayLadSchlG). Mit einer Petition wird das Vorhaben landesweit unterstützt.
Der Betreiber Enso sieht sich mit „Schildbürger-Gesetz“ konfrontiert
In zwei Gemeinden, Bruckberg und Frauenau, wird die Flächenabtrennung auf 150qm gefordert, um die Läden überhaupt noch 24/7 betreiben zu dürfen: „Wie soll man sich das vorstellen: Die Würstchen kann ich kaufen, aber der Kartoffelsalat ist abgesperrt, wenn ich nachts nach der Schicht einkaufen möchte? Das Getränkeregal ist zugänglich, die Putzmittel aber nicht? Wo sollen wir hier eine räumliche Grenze ziehen?“, fragt Gründer und Geschäftsführer Norbert Hegmann. Die 325 qm in Frauenau seien so eingerichtet, dass das Vollversorgungs-Sortiment barrierefrei zugänglich ist. Davon 175 Quadratmeter ab 20 Uhr abzusperren, kommt einer Einkaufsbevormundung der Bürger:innen gleich, denn die Bedürfnisse seien so unterschiedlich, dass man sich nicht für einzelne Warengruppen auf exklusiven 150 qm festlegen könne.
Bitte leitet die Petition weiter und helft uns die Versorgung in der ländlichen Region aufrechtzuerhalten und auszubauen.
Jede Stimme zählt! Danke!
Bild in der Petition: eine glückliche Kundin und Teilhaberin von Tante Enso
Zum Bündnis zur Stärkung und Aufrechterhaltung der ländlichen Versorgung in Bayern gehören: Gemeinde Bruckberg (PLZ 91590) * Markt Elfershausen (PLZ 97725) * Gemeinde Frauenau (PLZ 94258) *
Gemeinde Hohenroth (PLZ 97618) * Stadt Münnerstadt (PLZ 97702) * Markt Meßbach/Poppenlauer (PLZ 97711) * Markt Burkardroth/Premich (PLZ 97705) * Gemeinde Wollbach (PLZ 97618)
Sprecher: Bürgermeister Georg Straub aus Hohenroth und Bürgermeister Fritz Schreder aus Frauenau
14.674
Die Entscheidungsträger*innen
Petition am 19. Dezember 2024 erstellt