Mehr Demokratie an Bayerns Schulen!


Mehr Demokratie an Bayerns Schulen!
Das Problem
Über uns, die Initiative "Demokratie Bayern"
Wir sind eine Gruppe junger Schülerinnen und Schüler aus ganz Bayern. Unser Ziel ist es, die demokratische Kultur an weiterführenden Schulen zu stärken. Mit dem Bayerischen Schülerbeteiligungsgesetz (BaySBG) wollen wir direktdemokratische Beteiligungsformen einführen und Demokratie für junge Menschen besser erlebbar machen. So geben wir Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre Ideen und Wünsche für die Gestaltung des Schullebens einzubringen und umzusetzen.
Wir werden u.a. von der "Akademie für die politische Bildung" unterstützt.
Demokratiebildung ist ein Verfassungsauftrag!
Nach Artikel 131 Absatz 3 der Bayerischen Verfassung sind Schülerinnen und Schüler „im Geiste der Demokratie“ zu erziehen. Studien zur politischen Bildung zeigen, dass demokratische Überzeugungen vor allem dort entstehen, wo Kinder und Jugendliche Demokratie unmittelbar erleben (Deutsches Kinderhilfswerk 2024: Kinderreport 2024, S. 12, 42). Angesichts des hohen politischen Interesses junger Menschen sind niedrigschwellige Mitwirkungsmöglichkeiten im direkten Lebensumfeld, insbesondere in der Schule, entscheidend, um demokratische Teilhabe zu fördern und Politikverdrossenheit vorzubeugen.
Im schulischen Bereich bestehen mit der Schülermitverantwortung (SMV) und dem Schulforum bereits bewährte Formen repräsentativer Beteiligung. Schülerinnen und Schüler üben ihre Mitverantwortung über gewählte Vertreterinnen und Vertreter aus, etwa bei der Gestaltung der Hausordnung oder der Planung von Schulveranstaltungen. Endgültige Entscheidungen treffen bisher Schulleitung und Schulforum. Im Schulforum wirken neben der Schulleitung, Lehrkräften und Elternvertretung auch Schülervertreter mit. Diese repräsentativen Strukturen bilden das Rückgrat demokratischer Willensbildung an Schulen. Sie sollen nicht ersetzt, sondern durch neue Formen direkter Beteiligung ergänzt und gestärkt werden.
Direktdemokratische Elemente fehlen im Schulalltag!
Im Schulalltag fehlen bislang institutionalisierte Möglichkeiten, in denen die gesamte Schülerschaft zusätzlich zu bestehenden Gremien direkt über schulische Angelegenheiten mitbestimmen kann. Eine unmittelbare, für die Schulleitung verbindliche Abstimmung der gesamten Schülerschaft zu ausgewählten Themen findet derzeit nicht statt. Dadurch bleiben Chancen ungenutzt, demokratische Teilhabe im Schulalltag zu verankern und politisches Interesse durch eigene Erfahrung zu fördern. Besonders bei greifbaren Themen wie Nachhaltigkeitsprojekten, Spendenempfängern von Schulbasaren, Hausordnung, Pausen- und Verpflegungsangeboten oder Schulveranstaltungen fehlt ein Mechanismus, um den Mehrheitswillen der Schülerschaft unmittelbar umzusetzen. Ohne die zentrale Rolle der SMV-Strukturen zu schmälern, lassen die positiven Erfahrungen Erwachsener mit direkter Mitbestimmung erwarten, dass solche Ergänzungen auch Jugendlichen zusätzliche Motivation geben.
Unser Gesetzentwurf:
Die direkte demokratische Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen soll durch Änderungen des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) ausdrücklich verankert werden. Details sind im Volltext des Gesetzentwurfs zu finden. Die SMV und das Schulforum bleiben weiterhin zentrale Säulen der repräsentativen Beteiligung der Schülerschaft über gewählte Vertretungen und gewährleisten die Einbindung von Lehrkräften, Eltern und Sachaufwandsträgern in wichtige schulische Entscheidungen.
Vorgeschlagen wird, in das BayEUG eine neue Vorschrift aufzunehmen, die Schülerabstimmungen als ergänzendes Instrument der Schulmitwirkung zulässt. Zusätzlich zu ihrer Vertretung durch die SMV können alle Schülerinnen und Schüler in geheimer Abstimmung über bestimmte Angelegenheiten des Schullebens entscheiden; die Ergebnisse sind für die Schulleitung bindend, soweit sie in deren Zuständigkeit liegen und in den definierten Grenzen liegen. Damit entsteht kein Konkurrenzmodell zur SMV, sondern ein klar begrenzter direktdemokratischer Umsetzungsanspruch, der auf den bestehenden Strukturen aufbaut und sie für die Schülerschaft sichtbarer und erlebbarer macht.
Die Abstimmungen dürfen nicht in den schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag eingreifen.
Der Anwendungsbereich von Schülerabstimmungen ist klar begrenzt: Zulässig sind nur Themen der Schulgemeinschaft, die das tägliche Zusammenleben oder freiwillige Angebote betreffen. Pädagogische Kernbereiche wie Unterrichtsgestaltung, Prüfungen oder Bewertungen bleiben ausgeschlossen, da die staatlichen Bildungsziele und Lehrplanvorgaben uneingeschränkt gelten sollen. Die Schülerinnen und Schüler können beispielsweise über Vorschläge zur Hausordnung, Pausenorganisation, Schulverpflegung, schulische Nachhaltigkeitsinitiativen oder außerunterrichtliche Veranstaltungen abstimmen. Die Schülerabstimmungen machen damit die Arbeit der bestehenden Gremien für die gesamte Schülerschaft sichtbarer und geben deren Positionen ein zusätzliches direktes Mandat.
Minimaler Organisationsaufwand für Schulen durch Digitalisierung
Die organisatorische Durchführung der Abstimmungen erfolgt über die digitale Bildungsplattform „BayernCloud Schule (ByCS)“, die bayerischen Schulen zentrale, datenschutzkonforme Anwendungen bereitstellt. Das zuständige Staatsministerium wird per Gesetz beauftragt, ein datenschutzkonformes Abstimmungsmodul in der BayernCloud bereitzustellen, mit dem alle weiterführenden Schulen sichere Online-Abstimmungen mit Ja/Nein- oder Mehrfachoptionen durchführen können. So kann Schülerbeteiligung zeitgemäß und effizient digital erfolgen, ohne nennenswerten zusätzlichen Verwaltungsaufwand vor Ort.
Unser Gesetzentwurf schafft einen klaren Rahmen, in dem Schülerinnen und Schüler zu geeigneten Fragen direkt entscheiden können und die Schule diese Entscheidungen umsetzt – so wird Demokratie erlebbar und nachhaltig gestärkt.
Häufige Fragen und Antworten / Q&A:
(1) Über welche Themen kann abgestimmt werden?
Abgestimmt wird über konkrete Fragen des Schullebens wie Nachhaltigkeitsprojekte, Mensaangebote, Pausenregelungen, Schulveranstaltungen oder Schulhofgestaltung. Unterricht, Noten und Prüfungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Es geht um Themen, die den Schüleralltag direkt betreffen und sinnvoll mitgestaltet werden können.
(2) Wollt ihr die SMV ersetzen?
Nein. Die SMV bleibt zentral und wird sogar gestärkt. Direkte Abstimmungen ergänzen die Schülervertretung, indem alle Schülerinnen und Schüler bei wichtigen Fragen mitentscheiden können. Repräsentative und direkte Beteiligung gehören in einer lebendigen Demokratie zusammen.
(3) Ist das nicht viel zu viel Aufwand?
Nein. Abstimmungen finden nur einmal pro Schulhalbjahr statt und laufen digital über die BayernCloud. Der organisatorische Aufwand bleibt gering und der Gewinn an demokratischer Erfahrung ist deutlich größer.
(4) Würde es nicht ausreichen, die Abstimmungen als freiwilliges Instrument einzuführen?
Nein. Erfahrung zeigt: Freiwilliges bleibt oft auf dem Papier. Demokratiebildung ist jedoch Verfassungsauftrag. Eine verbindliche Einführung sichert allen Schülerinnen und Schülern diese wichtige Erfahrung.
(5) Ist das nicht nur Symbolpolitik?
Nein. Die Abstimmungsergebnisse sind für die Schulleitung verbindlich. Schülerinnen und Schüler erleben konkret, dass ihre Entscheidungen umgesetzt werden. Genau das stärkt echtes demokratisches Vertrauen.
(6) Gibt es eine gesellschaftliche Notwendigkeit für mehr direkte Demokratie an Schulen?
Ja. Studien zeigen: Demokratische Einstellungen entstehen dort, wo Jugendliche Beteiligung selbst erleben. Schulen sind ideal dafür. Wer Demokratie konkret mitmacht, entwickelt echtes Vertrauen in sie.
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Das Problem
Über uns, die Initiative "Demokratie Bayern"
Wir sind eine Gruppe junger Schülerinnen und Schüler aus ganz Bayern. Unser Ziel ist es, die demokratische Kultur an weiterführenden Schulen zu stärken. Mit dem Bayerischen Schülerbeteiligungsgesetz (BaySBG) wollen wir direktdemokratische Beteiligungsformen einführen und Demokratie für junge Menschen besser erlebbar machen. So geben wir Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre Ideen und Wünsche für die Gestaltung des Schullebens einzubringen und umzusetzen.
Wir werden u.a. von der "Akademie für die politische Bildung" unterstützt.
Demokratiebildung ist ein Verfassungsauftrag!
Nach Artikel 131 Absatz 3 der Bayerischen Verfassung sind Schülerinnen und Schüler „im Geiste der Demokratie“ zu erziehen. Studien zur politischen Bildung zeigen, dass demokratische Überzeugungen vor allem dort entstehen, wo Kinder und Jugendliche Demokratie unmittelbar erleben (Deutsches Kinderhilfswerk 2024: Kinderreport 2024, S. 12, 42). Angesichts des hohen politischen Interesses junger Menschen sind niedrigschwellige Mitwirkungsmöglichkeiten im direkten Lebensumfeld, insbesondere in der Schule, entscheidend, um demokratische Teilhabe zu fördern und Politikverdrossenheit vorzubeugen.
Im schulischen Bereich bestehen mit der Schülermitverantwortung (SMV) und dem Schulforum bereits bewährte Formen repräsentativer Beteiligung. Schülerinnen und Schüler üben ihre Mitverantwortung über gewählte Vertreterinnen und Vertreter aus, etwa bei der Gestaltung der Hausordnung oder der Planung von Schulveranstaltungen. Endgültige Entscheidungen treffen bisher Schulleitung und Schulforum. Im Schulforum wirken neben der Schulleitung, Lehrkräften und Elternvertretung auch Schülervertreter mit. Diese repräsentativen Strukturen bilden das Rückgrat demokratischer Willensbildung an Schulen. Sie sollen nicht ersetzt, sondern durch neue Formen direkter Beteiligung ergänzt und gestärkt werden.
Direktdemokratische Elemente fehlen im Schulalltag!
Im Schulalltag fehlen bislang institutionalisierte Möglichkeiten, in denen die gesamte Schülerschaft zusätzlich zu bestehenden Gremien direkt über schulische Angelegenheiten mitbestimmen kann. Eine unmittelbare, für die Schulleitung verbindliche Abstimmung der gesamten Schülerschaft zu ausgewählten Themen findet derzeit nicht statt. Dadurch bleiben Chancen ungenutzt, demokratische Teilhabe im Schulalltag zu verankern und politisches Interesse durch eigene Erfahrung zu fördern. Besonders bei greifbaren Themen wie Nachhaltigkeitsprojekten, Spendenempfängern von Schulbasaren, Hausordnung, Pausen- und Verpflegungsangeboten oder Schulveranstaltungen fehlt ein Mechanismus, um den Mehrheitswillen der Schülerschaft unmittelbar umzusetzen. Ohne die zentrale Rolle der SMV-Strukturen zu schmälern, lassen die positiven Erfahrungen Erwachsener mit direkter Mitbestimmung erwarten, dass solche Ergänzungen auch Jugendlichen zusätzliche Motivation geben.
Unser Gesetzentwurf:
Die direkte demokratische Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen soll durch Änderungen des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) ausdrücklich verankert werden. Details sind im Volltext des Gesetzentwurfs zu finden. Die SMV und das Schulforum bleiben weiterhin zentrale Säulen der repräsentativen Beteiligung der Schülerschaft über gewählte Vertretungen und gewährleisten die Einbindung von Lehrkräften, Eltern und Sachaufwandsträgern in wichtige schulische Entscheidungen.
Vorgeschlagen wird, in das BayEUG eine neue Vorschrift aufzunehmen, die Schülerabstimmungen als ergänzendes Instrument der Schulmitwirkung zulässt. Zusätzlich zu ihrer Vertretung durch die SMV können alle Schülerinnen und Schüler in geheimer Abstimmung über bestimmte Angelegenheiten des Schullebens entscheiden; die Ergebnisse sind für die Schulleitung bindend, soweit sie in deren Zuständigkeit liegen und in den definierten Grenzen liegen. Damit entsteht kein Konkurrenzmodell zur SMV, sondern ein klar begrenzter direktdemokratischer Umsetzungsanspruch, der auf den bestehenden Strukturen aufbaut und sie für die Schülerschaft sichtbarer und erlebbarer macht.
Die Abstimmungen dürfen nicht in den schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag eingreifen.
Der Anwendungsbereich von Schülerabstimmungen ist klar begrenzt: Zulässig sind nur Themen der Schulgemeinschaft, die das tägliche Zusammenleben oder freiwillige Angebote betreffen. Pädagogische Kernbereiche wie Unterrichtsgestaltung, Prüfungen oder Bewertungen bleiben ausgeschlossen, da die staatlichen Bildungsziele und Lehrplanvorgaben uneingeschränkt gelten sollen. Die Schülerinnen und Schüler können beispielsweise über Vorschläge zur Hausordnung, Pausenorganisation, Schulverpflegung, schulische Nachhaltigkeitsinitiativen oder außerunterrichtliche Veranstaltungen abstimmen. Die Schülerabstimmungen machen damit die Arbeit der bestehenden Gremien für die gesamte Schülerschaft sichtbarer und geben deren Positionen ein zusätzliches direktes Mandat.
Minimaler Organisationsaufwand für Schulen durch Digitalisierung
Die organisatorische Durchführung der Abstimmungen erfolgt über die digitale Bildungsplattform „BayernCloud Schule (ByCS)“, die bayerischen Schulen zentrale, datenschutzkonforme Anwendungen bereitstellt. Das zuständige Staatsministerium wird per Gesetz beauftragt, ein datenschutzkonformes Abstimmungsmodul in der BayernCloud bereitzustellen, mit dem alle weiterführenden Schulen sichere Online-Abstimmungen mit Ja/Nein- oder Mehrfachoptionen durchführen können. So kann Schülerbeteiligung zeitgemäß und effizient digital erfolgen, ohne nennenswerten zusätzlichen Verwaltungsaufwand vor Ort.
Unser Gesetzentwurf schafft einen klaren Rahmen, in dem Schülerinnen und Schüler zu geeigneten Fragen direkt entscheiden können und die Schule diese Entscheidungen umsetzt – so wird Demokratie erlebbar und nachhaltig gestärkt.
Häufige Fragen und Antworten / Q&A:
(1) Über welche Themen kann abgestimmt werden?
Abgestimmt wird über konkrete Fragen des Schullebens wie Nachhaltigkeitsprojekte, Mensaangebote, Pausenregelungen, Schulveranstaltungen oder Schulhofgestaltung. Unterricht, Noten und Prüfungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Es geht um Themen, die den Schüleralltag direkt betreffen und sinnvoll mitgestaltet werden können.
(2) Wollt ihr die SMV ersetzen?
Nein. Die SMV bleibt zentral und wird sogar gestärkt. Direkte Abstimmungen ergänzen die Schülervertretung, indem alle Schülerinnen und Schüler bei wichtigen Fragen mitentscheiden können. Repräsentative und direkte Beteiligung gehören in einer lebendigen Demokratie zusammen.
(3) Ist das nicht viel zu viel Aufwand?
Nein. Abstimmungen finden nur einmal pro Schulhalbjahr statt und laufen digital über die BayernCloud. Der organisatorische Aufwand bleibt gering und der Gewinn an demokratischer Erfahrung ist deutlich größer.
(4) Würde es nicht ausreichen, die Abstimmungen als freiwilliges Instrument einzuführen?
Nein. Erfahrung zeigt: Freiwilliges bleibt oft auf dem Papier. Demokratiebildung ist jedoch Verfassungsauftrag. Eine verbindliche Einführung sichert allen Schülerinnen und Schülern diese wichtige Erfahrung.
(5) Ist das nicht nur Symbolpolitik?
Nein. Die Abstimmungsergebnisse sind für die Schulleitung verbindlich. Schülerinnen und Schüler erleben konkret, dass ihre Entscheidungen umgesetzt werden. Genau das stärkt echtes demokratisches Vertrauen.
(6) Gibt es eine gesellschaftliche Notwendigkeit für mehr direkte Demokratie an Schulen?
Ja. Studien zeigen: Demokratische Einstellungen entstehen dort, wo Jugendliche Beteiligung selbst erleben. Schulen sind ideal dafür. Wer Demokratie konkret mitmacht, entwickelt echtes Vertrauen in sie.
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Petition am 17. Februar 2026 erstellt