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Von Christian Latz
Heute, 16:48 Uhr
Die Richter des Berliner Verfassungsgerichtshofs haben am Mittwoch für eine dicke Überraschung gesorgt: Der Gesetzentwurf der Initiative „Berlin autofrei“ ist zulässig. Kaum jemand hatte mit dieser Entscheidung gerechnet. Umso mehr stellen sich viele Fragen, wie es nun weitergeht. Ein Überblick:
1 Wird Berlin jetzt autofrei?
Nein. Der Verfassungsgerichtshof hat lediglich über die Zulässigkeit des Gesetzentwurfs der Initiative „Berlin autofrei“ entschieden. Ob dieses Gesetz jemals in Kraft tritt, muss das Abgeordnetenhaus und müssen möglicherweise anschließend die Berliner Bürgerinnen und Bürger entscheiden.
2 Was sieht der Gesetzentwurf genau vor?
Schon der Name der Initiative ist irreführend, denn autofrei würde Berlin auch nach den Plänen der Verkehrsaktivisten nicht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nach einer Übergangsphase von vier Jahren die Straßen innerhalb des S-Bahnrings zu „autoreduzierten Straßen“ erklärt werden. Ausgenommen davon sind die durch Berlin führenden Bundesstraßen.
Privatpersonen sollen dort nur noch bis zu zwölfmal im Jahr jeweils 24 Stunden mit dem Auto unterwegs sein. Jede der Fahrten müsste der Verwaltung angezeigt werden. Die Regelung gilt pro Person und es fließen auch Kinder mit ein. Eine vierköpfige Familie könnte demnach an 48 Tagen pro Jahr mit dem Auto durch die Stadt fahren.
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Berlins Verfassungsgericht hat den Gesetzentwurf der Initiative „Berlin autofrei“ für zulässig erklärt.
© dpa/Michael Brandt
Ausnahmen von der Regel soll es für Menschen mit Behinderung, Pflegedienste und Krankenfahrten geben. Zudem dürfen auch Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Müllabfuhr, der öffentliche Nahverkehr sowie Taxen die Straßen weiter nutzen.
Auch die Post, Lieferanten und der weitere Wirtschaftsverkehr sollen von der Regel ausgenommen werden, bei Handwerkern etwa dann, wenn der Transport ihrer Werkzeuge und Materialien ohne Auto nicht zumutbar ist.
3 Welche Auswirkungen hätte die Einführung des Gesetzes für Berlin?
Innerhalb des S-Bahnrings dürfte der Autoverkehr durch das Gesetz deutlich zurückgehen. Umgekehrt würde es auf den Straßen rund ums Berliner Zentrum wohl viel voller werden. Einerseits um die Zone innerhalb des S-Bahnrings zu umfahren, aber auch um dort zu parken und in den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen.
Ohnehin wären die Auswirkungen für den ÖPNV gewaltig. Das Fahrgastaufkommen in den Fahrzeugen der Berliner Verkehrsbetriebe, aber auch im S-Bahn und Regionalverkehr dürfte massiv zunehmen.
Im Berliner Nahverkehr ist es heute oft schon sehr voll.
© IMAGO/Emmanuele Contini
Von zu erwartenden „Engpässen“ spricht selbst das Berliner Verfassungsgericht in seiner Begründung. Das dürfte noch vorsichtig formuliert sein, immerhin sind U-Bahnen oder Regionalzüge im Berufsverkehr schon heute oft brechend voll.
Hinzukommt: Zusätzliche Fahrten, die Entlastung schaffen würden, sind absehbar kaum umzusetzen. Dafür fehlt es schlicht an freier Kapazität auf der Schiene in Berlin.
4 Wie geht es nun weiter?
Zunächst ist nun das Berliner Abgeordnetenhaus gefragt. Die Parlamentarier haben vier Monate Zeit, über den Gesetzentwurf zu befinden. Verstreicht diese Frist oder lehnen die Abgeordneten das Vorhaben zuvor ab, kann die Initiative die Einleitung des Volksbegehrens verlangen.
Sobald dieser Prozess startet, haben die Aktivisten vier Monate Zeit, die Unterschriften von sieben Prozent der Berliner Wahlberechtigten zu sammeln. Das sind derzeit etwas mehr als 170.000 Personen.
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Gelingt dies, muss innerhalb von vier Monaten ein Volksentscheid herbeigeführt werden. Möglich wäre also, dass die Berliner über den Gesetzentwurf zusammen mit der kommenden Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026 abstimmen.
Die Initiative geht davon aus, dass das gelingt. „Wir rechnen damit, dass der Volksentscheid zeitgleich zur Abgeordnetenhauswahl stattfinden kann“, sagte Sprecherin Marie Wagner. Zurückhaltender äußerte sich Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler: „Für ein Datum ist es zum jetzigen Zeitpunkt zu früh.“
Damit der Volksentscheid erfolgreich ist, muss die Mehrheit der Abstimmenden und zugleich mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten zugestimmt haben. Laut Innenverwaltung wären dafür aktuell etwa 613.000 Ja-Stimmen nötig.
5 Wie wahrscheinlich ist, dass das Gesetz kommt?
Eine Prognose zum aktuellen Zeitpunkt ist schwierig. Nicht zuletzt der für viele damals überraschende Erfolg der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ zeigt, dass ein Volksentscheid anders ausfallen kann, als von der Mehrheit der Beobachter erwartet.
Und doch spricht einiges dagegen, dass eine Mehrheit der Berliner für den Gesetzentwurf der Initiative „Berlin autofrei“ stimmen würde. Etwa, weil es aus der Politik keinerlei Unterstützung für das Vorhaben gibt. Alle Parteien im Abgeordnetenhaus sprechen sich gegen die Pläne der Aktivisten aus.
Zwar teilen insbesondere Grüne und Linke das Anliegen, den Autoverkehr zu reduzieren. Zugleich halten auch sie den Entwurf für unverhältnismäßig und lehnen die Regeln aufgrund des bürokratischen Aufwands ab.
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Keine Unterstützung dürfte der Plan ohnehin bei den mehr als eine Million Autobesitzern in Berlin finden. Doch auch einigen, die kein eigenes Auto besitzen, dürfte der Gesetzentwurf wohl zu weit gehen.
Zunächst müssen die Aktivisten ohnehin erst einmal mehr als 170.000 Unterschriften für ihr Vorhaben sammeln. Schon das ist keine leichte Aufgabe." https://www.tagesspiegel.de/berlin/wird-die-stadt-jetzt-autofrei-was-berliner-zur-entscheidung-des-verfassungsgerichts-wissen-mussen-13915303.html