Petition updateMünchens OB Dieter Reiter verweigert mir seit 2015 die zugesagte Entschädigungszahlung !
Strafbefehl vom 30.11.2016 gegen mich wegen Verleumdung

Rainer EdenhoferLandeshauptstadt MÜNCHEN, Germany

Dec 21, 2016
Die Staatsanwaltschaft legt mir folgenden Sachverhalt zur Last:
Auszug aus dem Originaltext des Strafbefehls:
RICHTIG:
Zu einem nicht genau bekannten Zeitpunkt veröffentlichten Sie auf der Internetseite " change.org" unter der " Subleveldomain p/stadt-münchen-und-ob-diete-reiter-verweigern-die-Entschädigung " eine Petition, die zumindest auch am 02.08.2016 für jeden Internetnutzer aufrufbar war und die wie folgt überschrieben ist.
Stadt München und OB Dieter Reiter verweigern die Entschädigungszahlung vom 10.06.2016
Sodann ist der Auszug eines scheinbar von der Landeshauptstadt München an Florian Streibl, MdL gerichteten Schreibens vom 10.06.2015 abgebildet, in dem erklärt wird, die Landeshauptstadt sei bereit, " Herrn Rainer Edenhofer aufgrund erlittenen Unrechts eine einmalige Entschädigung zu bezahlen... Im Detail handelt es sich um die summe von 350.000.- Euro, zahlbar in zwei Teilen zu je 175,000,- Euro zum 01. Juli 2015 und zum 01. September 2015."
Im folgenden heißt es:
" Das hält die Landeshauptstadt München nicht davon ab, die in Aussicht gestellte Zahlung einer Entschädigung/ Schmerzensgeldes an mich weiterhin zu verweigern,... Mit dieser Petition fordere ich die Landeshauptstadt München auf, mir die durch den Oberbürgermeister Dieter Reiter schriftlich Zugesagte Entschädigung/Schmerzensgeld vom 10.06.2016 unverzüglich zu bezahlen."
Im weiteren Verlauf sind 3 Fotos des Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter, des Abgeordneten des Bayerischen Landtag Florian Streibl, MdL und dessen ehemaligen Mitarbeiter Maximillian Schmalhofer abgebildet, über denen geschrieben steht:
"Bis heute verweigert die Landeshauptstadt München die schriftlich zugesagte Entschädigungszahlung. Diese drei Herren sind daran beteiligt."
FALSCH:
Wie Sie wussten, handelt es sich bei dem in Auszügen veröffentlichen Schreiben vom 10.06.2015 um eine Fälschung. Wie Sie ebenfalls wussten, hatte es die dort angesprochene Zahlungszusage nie gegeben.
RICHTIGSTELLUNG:
Bis heute hat die Landeshauptstadt München und das Amtsgericht München mir gegenüber nicht den Beweis erbracht das es sich um eine Fälschung handelt.
Es gibt bis heute kein Gutachten von einem unabhängigen vereidigten Gutachter das es sich um eine Fälschung handelt.
Mir ist bis heute kein Urteil bekannt oder zugestellt worden das es sich um eine Fälschung handelt und wer der Fälscher oder die Fälscher sind.
ERMITTLUNGSVERFAHREN GEGEN MICH WEGEN FÄLSCHUNG.
Ich weiß bis heute nicht ob die Ermittlungen gegen mich wegen Fälschung dieses Schreiben eingestellt worden sind.
Woher wissen die das dieses Schreiben eine vermeintliche Fälschung ist ?
Woher soll ich wissen ( bin kein Sachverständiger ) das aus dem Büro von Herrn Florian Streibl Geschäftsführer der FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag gefälschte Schreiben durch seine Mitarbeiter mehrmals an mich verschickt wurden.
WEITERE FRAGEN:
Wenn ja nun bekannt ist das dieses Schreiben angeblich eine Fälschung ist, wer ist der Fälscher bzw. die Fälscher?
Ist Anklage gegen den oder die Fälscher erhoben worden, wenn ja wann und was wurde ausgeurteilt?
Oder handelt es sich bei der Behauptung es sei eine Fälschung um eine Schutzbehauptung um eine Entschädigungszahlung zu umgehen?
Die Treffen zu den Gesprächen sind immer am Empfang Bayerischen Landtag angemeldet gewesen.
Ich wurde immer nach Überprüfung meiner Identität und durchschreiten eines Metalldetektor ( Sicherheitskontrolle ) vom persönlichen Referenten des MdL Herrn Florian Streibl , Herrn Maximillian Schmalhofer abgeholt und wieder nach Beendigung der Gespräche zurück gebracht.
Herr Maximillian Schmalhofer hat mir immer wieder versichert das Herr Florian Streibl über die Treffen in seinem Büro informiert ist und er im Auftrag von MdL Herrn Florian Streibl diese Gespräche führen soll und kann.
Herr Maximillian Schmalhofer hat in meiner Anwesenheit mit Herrn Florian Streibl bei jedem Gespräch telefoniert um ihm den Stand mit zu teilen.
Es gab Telefonate und E-Mails mit einem von mir zugezogen Vermittler und dem persönlichen Referenten von MdL Herrn Flroian Streibl auf welches Konto die Zahlungen getätigt werden sollen. Der Vermittler wurde aufgefordert die Konto - Nr. an den persönlichen Referenten von Herr MdL Florian Streibl schriftlich zu übermitteln, dieser Aufforderung wurde unverzüglich nachgekommen.
Es gab auch mit meinem Vermittler ein Telefongespräch mit Mdl Herrn Florian Streibl.
ANSCHULIGUNG:
Ich werde daher beschuldigt,
wider besseren Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache öffentlich behauptet und verbreitet zu haben, welche denselben verächtlich zu machen geeignet ist.
strafbar als
Verleumdung.
nach §§ 187, 194Abs. 1 S. 1 StGB
Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz wird auf 30,00 EUR festgesetzt. Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 2100,00 EUR.
Sie haben die Kosten des Verfahren und Ihre Auslagen zu tragen.
Dieser Strafbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar, soweit Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung bei dem vorstehenden bezeichneten Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch erheben.
PS: der Einspruch wurde durch einen Rechtsanwalt fristgerecht eingelegt.
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