
Liebe Freunde der Böglwiese,
Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden des Bayerischen Landtags hat die Petition zum Erhalt der Böglwiese in der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2023 behandelt. Inzwischen liegt uns das Protokoll vor, ebenso wie die vom Landtag angeforderte Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Grob zusammengefasst wird in der Stellungnahme festgestellt, dass der Widerruf der bestandskräftigen und unbeklagten Baugenehmigung vom 28.08.2023 nach Art. 49 Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayXw/fG) nur in seltenen, gesetzlich geregelten Ausnahmefallen erfolgen (vgl. Art. 49 Abs. 2 BayVwVfG) könne, zum Beispiel um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen. Dabei sei die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung zu prüfen, insbesondere, ob dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstünden.
Im vorliegenden Fall liege ein einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB vor, der zur Art der baulichen Nutzung eine Gemeinbedarfsfläche „Grundschule" ausweise. Das Vorhaben sei damit innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge und die Erschließung gesichert sei. Ein Einfügen in die nähere Umgebung sei gemäß der einschlägigen Rechtsprechung bereits dann gegeben, wenn sich durch das Bauvorhaben keine städtebaulichen Spannungen ergäben, die Vorbildwirkung für die Umgebung entfalteten. Dies sei hier aber nicht der Fall, weil ein Schulbau per se keine solche Vorbildwirkung entfalten könne.
Auch stehe das Vorhaben nicht im Widerspruch zur festgesetzten Gebietsart. Vielmehr diene es gerade schulischen Zwecken und entspreche damit der Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 1217, welcher die gegenständliche Fläche als Gemeinbedarfsfläche „Grundschule" ausweise.
Damit sei die Bebauung der Böglwiese rechtmäßig, wovon die Landeshauptstadt München Gebrauch gemacht habe.
Während der Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden des Bayerischen Landtags wurde seitens des CSU-Sprechers Verständnis für unser Anliegen geäußert und beantragt, Maßgaben an die Stadt München zu richten. Im Wortbeitrag der Grünen-Sprecherin wurde zugestimmt, dass es sich nur um eine „Interimslösung“ handeln könne, die Fünf-Jahres-Frist unterliege aber der Planungshoheit der Stadt München, doch wolle man sich im Zweifelsfall den beantragten Maßgaben nicht verschließen. Der Beschluss im Wortlaut:
"Die Eingabe wird aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt erklärt mit folgenden Maßgaben: Der Bayerische Landtag erwartet und fordert, dass die Landeshauptstadt München die Fünf-Jahres-Frist strikt einhalte, dass ein Rückbau erfolge, dass die Fläche dann wieder eine Grünfläche werde, dass die Umsprengelung wieder stattfinde, und dass es nicht bei dem zwischenzeitlichen Status quo bleiben dürfe."
Unser Fazit: Die juristische Ausgangslage gab leider nicht mehr her, und die Stadt hat sich sowohl uns Bürgern als auch dem Landtag gegenüber stur gestellt, sie war nicht bereit, sich auf mögliche Alternativen einzulassen. Daher war es leider nicht möglich, die Bebauung der Böglwiese mit den Containern zu verhindern. Allerdings hat unser aller Engagement dazu geführt, den Politikern die Bedeutung unserer Böglwiese bewusst zu machen und politischen Druck für ihre Wiederherstellung zu erzeugen. Der kleine freibleibende Teil der Wiese, der ja schon mit einem Holzzaun abgetrennt wurde, scheint übrigens wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu sein, der Bauzaun wurde vom Eingang an der Putzbrunner Straße entfernt. Wir möchten uns nochmal ausdrücklich bei den Vertretern der CSU im Stadtteil, Herrn Kauer, und im Landtag, Herrn Blume, für ihr Engagement und ihre Unterstützung bedanken!
Wie wir jetzt gesehen haben, liegt die Entscheidungshoheit für solche Planungen bei der Stadt. Die jetzige Baugenehmigung für die Containerbauten auf der Böglwiese erlischt am 31.10.2028. Die nächsten Stadtrats- und Bürgermeisterwahlen finden vorher statt, nämlich bereits 2025. Wir alle können also dazu beitragen, dass bei Ablauf der befristeten Baugenehmigung Vertreter im Stadtrat sitzen, die sich für eine vernünftige und nachhaltige Stadtplanung einsetzen statt die letzten Grünflächen zu ruinieren, um für Grundschulkinder schäbige Container aufzustellen, während einen Katzensprung entfernt ein deutlich komfortableres Schulinterim abgerissen wird.
Übrigens findet am 13. März (also diesen Mittwoch) die diesjährige Bürgerversammlung Perlach statt. Auf der Agenda steht auch "Schulinterim Böglwiese/Grundschule Theodor-Heuss-Platz – Aktueller Sachstand“, siehe https://ru.muenchen.de/2024/42/Buergerversammlung-fuer-den-Stadtbezirk-16-Bezirksteil-Perlach-111560
Mit herzlichen Grüßen,
Eure Bürgerinitiative Böglwiese