
Hallo liebe Unterstützer!
Ich komme gerade frisch aus einem Termin beim Jobcenter, um zu besprechen, wie es mit der Berechtigung Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zu beziehen aussieht. Kurzfassung: Schlecht!
Vorab:
Die Beraterin beim Jobcenter kann nichts dafür. Sie hat mir gute Hinweise gegeben.
Nach Meinung der Beraterin beim Jobcenter habe ich keinen Anspruch auf Hartz IV, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Dies steht im krassen Widerspruch zu den Aussagen der Service-Hotline des Jobcenters, die mir gesagt haben (und zwar verschiedene Mitarbeiter), dass ich Regelanspruch habe. Es läuft zwar aktuell noch eine Prüfung mit der Leistungsabteilung, aber viel Hoffnung hat die Dame mir nicht gemacht.
Sie hat mir zwar noch Tipps an die Hand gegeben, wie z.B. Schüler BAföG, aber auch hier hat man mir am Telefon bereits gesagt, dass ich vermutlich auf Grund meines Alters keinen Anspruch habe (aber ich soll den Antrag stellen damit ich eine Ablehnung bekomme... damit ich nachweise kann, dass ich keinen Anspruch habe).
Neben Beantragung von Wohngeld bleibt mir aktuell nur die Möglichkeit einen Sponsor zu suchen. Das war früher (bevor das Schulgeld abgeschafft wurde) üblicher. Laut der Dame vom Jobcenter kennt das örtliche Klinikum das wohl. Also auf zum Klinkenputzen.
Zusammenfassung bis jetzt:
Entscheidet man sich, nachdem man 30 wurde, für eine Physiotherapeuten Ausbildung (die nicht über ein Klinikum oder eine ähnliche Einrichtung, die ein Ausbildungsentgelt anbietet), dann muss man sehen, wo man bleibt.
Denn:
- Man hat keinen Anspruch auf BAföG, da man über 30 ist (und wenn man über 35 ist, fällt auch der Bildungskredit weg)
- Eine Förderung über die Agentur für Arbeit kommt nicht in Frage, da die Ausbildung nicht verkürzbar ist (auf Grund der Gesetzeslage)
- Hartz-IV-Anspruch besteht auch nicht, da man in Vollzeit unterrichtet wird und dadurch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (auch Gesetzeslage, aber es ist in Prüfung ob eine Ausnahme gemacht werden kann)
Möglich ist:
- ggf. Wohngeld
- ein Sponsoring über ein Klinikum oder eine Praxis vor Ort (hier kommt es darauf an, wozu man sich ggf. verpflichtet).
Weiterhin besteht also die Forderung an das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Schaffen Sie eine rechtliche Grundlage, dass während Ausbildungen, die gesetzlich geregelt sind, eine Zulage gezahlt wird, die die Auszubildenden unterstützt. Diese Zulage muss unabhängig von der Möglichkeit, die Ausbildung zu verkürzen und vom Alter der Auszubildenden sein.
Wenn Ihr es bis hierher geschafft habt möchte ich mich für Euer Durchhaltevermögen bedanken. Bitte seid so nett und teilt diese Petition weiter und redet mit anderen über dieses Thema, damit ein Bewusstsein geschaffen wird, wie hinderlich einige gesetzliche Regelungen sind. Insbesondere im Hinblick auf den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen finde ich solche Regelungen mehr als kritisch (ich will nicht wissen, wie viele potenzielle Schüler durch solche Hindernisse von der Ausbildung abgehalten werden).
Habt ein schönes Wochenende.
Viele Grüße und danke für Eure Unterstützung
Jens