

Liebe Unterstützer*innen,
in diesem Update möchte ich erklären, warum der Gesetzentwurf von Annalena Baerbock und weiteren Abgeordneten zu keiner Verbesserung für die betroffenen Menschen auf der Warteliste führen wird.
Grundsätzlich begrüße ich alle Vorstöße, die die Organspende-Situation in Deutschland verbessern wollen, leider entspricht der Vorschlag von Frau Baerbock weitestgehend der bestehenden Gesetzeslage. Daher frage ich mich, wie das Ziel die Organspende in Deutschland zu erhöhen hierdurch erreicht werden kann?
Im Folgenden möchte ich gerne drei Punkte herausgreifen, um zu verdeutlichen, welche Herausforderungen der Gesetzentwurf nicht löst oder neu aufwirft:
Entscheidung
Der Gesetzentwurf zur „Aufschiebelösung“ ist leider genau das, was der Titel verspricht. Man muss sich nicht entscheiden. Dies ist jedoch leider bereits heute die Herausforderung, die es gilt zu überwinden! Auch wenn sich Menschen gegen die Organspende entscheiden, haben sie eigenverantwortlich gehandelt, ihre Angehörigen perspektivisch entlastet und ihre Selbstbestimmung wahrgenommen. Sich nicht zu entscheiden, was häufig der Fall ist und sich unter dem Vorschlag von Frau Baerbock nicht ändern würde, ist wesentlich weniger selbstbestimmtes Handeln. Die Entscheidung zu treffen ist keine unzumutbare Bürde, sondern eine Chance das Leben neu wert zu schätzen!
Information
Der Gesetzentwurf von Frau Baerbock schlägt mehr Information für Bürgerinnen und Bürger vor. Alle 10 Jahre im Bürgeramt bei der Neubeantragung des Ausweises, durch die Möglichkeit telefonischer Auskünfte oder beim Hausarzt, der im Gegensatz zu bisherigen Regelungen dafür vergütet werden soll.
Aktueller Status:
Seit der Einführung der Entscheidungslösung in Deutschland 2012 sind u.a. bereits alle deutschen Krankenkassen dazu verpflichtet ihre Mitglieder alle zwei Jahre mit Informationsmaterial anzuschreiben, darüber hinaus wird durch zahlreiche Vereine, NGOs und staatliche Institutionen für das Thema geworben. Dennoch ist die Zahl der tatsächlichen Organspender 2017 auf einem Tiefpunkt angelangt.
Auch die doppelte Widerspruchslösung möchte weiterhin informieren und in regelmäßigen Rhythmen die Bevölkerung adressieren, so dass jeder die Chance hat eine informierte Entscheidung zu treffen, auch gegen die Möglichkeit ein potentieller Organspender zu werden und diese auch ggf. zu ändern.
Situation im Bürgeramt
Der Gesetzesentwurf von Frau Baerbock überträgt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerämter sowie den Ärzten eine große Aufgabe, sie sollen nämlich dafür sorgen, dass die Organspendezahlen in Deutschland steigen. Denn dies ist das selbstgesetzte Ziel des Entwurfs. Die ohnehin knapp bemessene Zeit, die ein Mitarbeitender für den einzelnen Antragssteller im Amt hat, soll nun durch das Hinweisen auf das Organspende Register und die Informationsunterlagen ergänzt werden. Dass sich daraus automatisch entweder eine Situation der „nicht zur Kenntnisnahme“ oder von Rückfragen ergibt ist schnell erkennbar, wie soll hiermit umgegangen werden, wenn dies Teil einer erfolgreichen Gesetzesänderung sein soll?
Darüber hinaus wird es weit über zehn Jahre dauern, bis die gesamte Bevölkerung neue Ausweise beantragt hat und auf diesem Weg einmal auf das Online-Register hingewiesen und zu einer Entscheidung aufgefordert wurde. Das ist für die Menschen, die jetzt auf der Warteliste sind, viel zu spät!
Aktueller Status:
Die Länder sind bereits nach geltender Rechtslage dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass den für die Ausstellung und die Ausgabe von Ausweisdokumenten zuständigen Stellen Organspendeausweise zusammen mit geeigneten Aufklärungsunterlagen zur Verfügung stehen und dass diese bei der Ausgabe der Ausweisdokumente dem Empfänger des Ausweises einen Organspendeausweises zusammen mit geeigneten Aufklärungsunterlagen aushändigt werden. Dies wird aktuell in der Praxis sehr unterschiedlich gehandhabt. Hierfür braucht es jedoch keine „Gesetzesänderung“ um eine bessere Umsetzung in der Praxis zu erzielen.
Viele Grüße,
Lorena
stellvertretend von Tom, Claudia, Susanne, Dagmar, Kathrin & Diana
Bild: Von Scheint sinnig - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link