

Dieses klare und deutliche Statement wollen wir sehr gern in der Öffentlichkeit teilen:
"Wir zitieren hier mal Erwin Rüddel (CDU) seinen Facebookeintrag zur der Debatte zum IPReG-Gesetzentwurf während der ersten Lesung im Deutschen Bundestag den Entwurf schönredet und meint Gutes zu tun für uns Betroffene.
Zitat Anfang :
"Meine Rede zum Intensivpflege- und Reha-Gesetz (IPReG). Endlich Wahlfreiheit � für Betroffene über den Ort der Versorgung. Eigenanteile fallen in jeder Versorgungsform -ob ambulant oder stationär- weg.
Wir wollen zudem mehr Qualität � in der Versorgung und die überprüfte Sicherheit, dass diese Qualität auch bei den Pflegebedürftigen ankommt.
Weiter schaffen wir mehr Lebensqualität � für Beatmungspatienten. Es darf keine Chance unterlassen werden, Patienten von einer künstlichen Dauerbeatmung zu „entwöhnen“. Diese Mühen werden zusätzlich den Krankenhäusern entlohnt und Unterlassung wird bestraft.
Ein guter Gesetzentwurf der zügig diskutiert und entschieden werden muss, damit die Chancen, Hilfen und Qualitäten bei den Betroffenen und ihren Familien ankommt."
Zitat Ende.
Unser Kommentar dazu auf Erwins FB-Seite:
Erwin Rüddel wir kämpfen seit August 2019 für unsere Selbstbestimmung, egal wie der Gesetzentwurf heißt.
Sie rühmen sich damit, den Protesten nachgegeben zu haben und die Bedürfnisse der dauerhaft beatmeten nun ein tolles Gesetz zum Wohle dieser Intensivpatienten zu präsentieren. Sie schreiben dazu "Endlich Wahlfreiheit..."
Was heißt hier endlich❓
Wir haben diese Wahlfreiheit bereits‼️
Was ist das für eine neue Wahlfreiheit, wenn man das OK der Krankenkasse dazu braucht, die das nach einer Prüfung des MD entscheidet. Wer also entscheidet dann letztendlich❓
Nennen Sie das Wahlfreiheit, Selbstbestimmung, wenn der Kostenträger entscheidet❓
Herr Erwin Rüddel, haben Sie jemals mit dem MD zu tun gehabt, mussten Sie jemals gegen einen Entscheid der Krankenkasse klagen, weil diese z.B. Hilfsmittel ablehnt❓
Können Sie sich vorstellen, was das für uns schwerst erkrankten heißt❓
Solange Sie im Gesetz nicht verankern, was "Tatsächlich und Dauerhaft" bedeutet und nach welchen Richtlinien der MD zu prüfen hat, ist der Willkür der Krankenkassen Tür und Tor weit geöffnet‼️
Dieses "Endlich Wahlfreiheit" können Sie also nur auf Wahl in eine stationäre Einrichtung zu wechseln meinen, weil diese stellen Sie nun finanziell gleich. Aber wen betrifft das?
Das kann nur eine Handvoll Patienten sein.
Genauso verallgemeinern Sie die Mafia-Methoden, die es in der AIP vereinzelt gibt. Aber das betrifft doch nicht die komplette Branche.
Sprechen Sie doch mal über die vielen positiven Versorgungen, die es gibt und die Sie nun bedrohen. Sie reden den Gesetzentwurf schön, die wahren Absichten kommen aber zu Tage indem die Allokation als Ziel beschrieben wird. Nimmt man dazu die ersten beiden Entwürfe des Entwurfes, erkennt man deutlich die Absicht des Entwurfes.
Wir sind vielleicht behindert, aber bitte schön, Herr Rüddel, wir sind nicht doof‼️
Wir finden Ihre Rede, Ihren Eintrag hier als Unverschämt und beleidigend.
Sie und Ihre Partei geben hier seit August 2019 ein erbärmliches BIld ab.
Nehmen Sie sich ein Beispiel an Frau Bärbel Bas. Diese setzt sich mit Theamatik auseinander, besucht Patienten in der AIP und redet von deren Bedürfnissen.
Herr Rüddel, Sie werden damit nicht durchkommen‼️
Wir machen weiter mobil gegen diesen Entwurf, das verspreche ich Ihnen! "
Danke liebe Kerstin !