
Am vergangenen Mittwoch fand im Ministerium für Gesundheit die erste Anhörung zum Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) statt. AbilityWatch und weitere Organisationen der Selbstvertretung waren dabei und kritisierten den Gesetzesentwurf scharf. Neben dem Bundesverband körperbehinderter Menschen (BVKM), der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke (DGM) und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, mahnte auch die Monitoringstelle für die UN-Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen bereits jetzt an, dass die geplanten Regelungen gegen die UN-BRK verstößen und Deutschland mit einer ernsten Rüge zu rechnen hätte.
Das Ministerium und Jens Spahn haben bis heute nicht auf diese Kritik reagiert! Ein Zurückziehen des Gesetzesentwurfs, die einzig vertretbare Lösung, scheint derzeit vom Ministerium nicht geplant.
Ein bitterer Beigeschmack: gleich zu Beginn der Anhörung bedankten sich die Vertreter der Pneumologen für den intensiven Austausch und die Möglichkeit, das Gesetz quasi mitgeschrieben haben zu dürfen. Die Kritik daran, dass behinderten Menschen durch das Gesetz die Chance genommen würde, ambulant zu leben, war hingegen in dieser Gruppe so leise, wie die mickrigen Hinweise in den Pressemitteilungen der Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), die übrigens gemeinsam mit den großen Profiteuren des Gesetzes verfasst ist: dem Verband pneumologischer Kliniken e.V.
Eigentlich skandalös, insbesondere, wenn man bedenkt, dass die betroffenen Menschen mit Behinderung an der Erarbeitung des Entwurfes in keinster Weise beteiligt worden waren – und zwar entgegen dem für alle Bundesministerien geltenden “Leitfaden Disability Mainstreaming”.
Die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen äußerten zwar ebenfalls Zweifel an der geplanten rein stationären Versorgungen, wünschten sich aber eine Regelung, nach der sie beurteilen können, ob eine ambulante Pflege von Angehörigen oder Assistenzmodellen eine ausreichende Versorgung sicherstelle und daher als Ausnahme erlaubt werde.
Regelungen, durch die Krankenkassen oder andere Behörden bestimmen können, wann und wie man in den eigenen vier Wänden zu leben hat, müssen wir verhindern. Auch darf eine „Erlaubnis“ in der eigenen Wohnung wohnen zu dürfen, nicht davon abhängen, wie viel und wie oft der oder die Betroffene am sozialen Leben teilhaben kann oder will.
Eine Entschuldigung oder einen Ausblick gab es von den Vertretern des Ministeriums nicht. Es würde nun einige Wochen dauern, bis es einen geänderten Entwurf gäbe. Auf unsere Kritik und Frage, warum das Ministerium mutwillig das Vertrauen in die Politik zerstöre und Menschen in existenzielle Angst um ihr Leben versetze, erhielten wir keine Antwort.
Wir werden in den nächsten Wochen erneut das Gespräch mit Minister Spahn suchen, unsere konstruktiven Formulierungsvorschläge nochmals darlegen und ihm klar machen, dass unser Widerstand solange nicht enden wird, bis es klare rechtliche Garantien im Gesetz gibt, dass die Behandlungspflege auf Wunsch der Betroffenen weiterhin in der eigenen Wohnung stattfindet.
Bitte unterstützt uns weiterhin!
Teilt die Petition und kommt - ob selbst betroffen oder nicht - zur Demo:
20.9. 17-20 Uhr, Bertha-von-Suttner-Platz (am Hbf) in Düsseldorf
Alle Infos zur Demo auf risg.de