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Subject: Sehr wichtig!
Gesellschaft und Politik Zeitung <gesellschaft.u.politik.zeitung@gmail.com>
Date:
Sun, 9 May 2021 21:33:42 +0200
Verfasst von Phil. Thomas Karnasch von Politiker unter kritischer Beobachtung - Zum Scheerenberg 2 – 37186 Moringen
Im Einvernehmen mit den Unterzeichnerinnen und den Unterzeichnern der dazu bei change.org initiierten Petition: 66 haben unterschrieben.
Auch die “Landtagswahl” in Baden-Württemberg vom 14. März 2021 lief leider nicht ohne sehr ernst zu nehmende Mängel besonders hinsichtlich des Verhaltens einiger zur Wiederwahl kandidierender Politiker der vorhergehenden Landesregierung von Grünen und CDU ab.
Weshalb hiermit sowohl Strafantrag – Strafanzeige gestellt – Wie auch Wahlbeschwerde gegen die “Landtagswahl” vom 14.3.21 eingelegt wird!
Natürlich wussten besonders Ministerpräsident Winfried Kretschmann – Innenminister Thomas Strobl und Justizminister Guido Wolf von den mittlerweile zahlreichen Akten – Verfassungsbeschwerden - Fälschungen § 267 StGB am sooo wichtigen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und den darüber hinaus begangenen Strafvereitelungen an den Staatsanwaltschaften in Karlsruhe infolge der logischerweise zu stellenden Strafanzeigen!
Denn ohne dem Zutun besonders vom Justizminister in Person von Richter a.D. (unbeschreiblich traurig) Guido Wolf aufgrund der offensichtlich verfassungswidrigen so genannten Weisungsgebundenheit von Staatsanwaltschaften gegenüber den Justizministern hätten diese Strafvereitelungen gar nicht möglich sein können!
Sicherlich hat der dabei gegen gleich mehrere Gesetze verstoßende Justizminister von Baden-Württemberg auf Geheiß in Form von Druck durch die Bundes-CDU bzw. CDU/CSU “Bundestagsfraktion” gehandelt!
Bedauerlicherweise haben insbesondere die namentlich Genannten die Möglichkeit einer schriftlichen Aussage nach den von hier aus mehrmals sowohl an die Landesregierung übermittelten wie auch in Baden-Württemberg veröffentlichten erläuternden Schreiben mit beweisenden Dokumenten NICHT genutzt! So sehr wirkt das Diktat besonders seitens der Bundes-CDU.
Es wäre also für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl zwingend erforderlich gewesen, dass das Souverän Volk vorher auch von den schon gegen die Sept. 2013 “Parlamentswahlen” in Bayern vom 15. Sept wie auch in Hessen und in der gesamten Bundesrepublik vom 22. Sept. 2013 – jeweils dagegen eingelegten Wahlprüfungs-beschwerden erfahren hätte - und ebenso von den schon dabei auch am BVerfG n a c h w e i s l i c h stattgefundenen de facto Demokratie - zerstörenden Gaunereien um nicht zu sagen Verbrechen in Anlehnung an die Hochverrats - Straftatbestände mit den §§ 81 - 82 StGB.
Gewiss ist das auch für die Politik kaum alleine ordnungsgemäß zu bewältigen - Aber sich deshalb mehr oder weniger daran zu gewöhnen, dass auch die Medien aus Gründen von Überforderung nun ähnlich ein Interesse daran haben, dass möglichst alles beim Alten – also die Menschen weiterhin über vieles im Unklaren, sprich desinformiert zurück zu lassen – kann höchstens die Handlung in einer Dokumentation über die Politik hierzulande bis heute sein – aber ganz sicher NICHT im übertragenen Sinne für morgen gelten!
Es muss natürlich auch darum gehen wie die eigentlichen Volksvertreter dabei unterstützt werden können möglichst gute Politik machen zu können!
Und dass die Verantwortung für die vielen so absolut inakzeptablen Vorkommnisse um besonders die erwähnten Sept. 2013 - “Wahlen” - und die ebenso de facto ungültige “Landtagswahl” im Saarland vom 26. März 2017 – wobei im Zuge der am 25. Mai 2017 dagegen eingelegten Wahlbeschwerde beim “Landtag” des Saarlandes bis heute selbiger nach wie vor ungeniert auf zu bestrafende Verfahrensverschleppung setzt – gemeinsam festgestellt werden muss, um schlussendlich insgesamt möglichst gerechte Konsequenzen daraus ziehen zu können!
Weshalb hiermit vorgeschlagen wird besonders den namentlich Genannten ein weiteres Mal die Möglichkeit zu geben pflichtgemäß über die auch unter ihrer Verantwortung geschehenen de facto Verbrechen Rechenschaft abzugeben.
Bei möglichen Nachfragen können diese sehr gern auch an die Absender Email Adresse übermittelt werden!
Auch wenn die in der Verfassung für Baden-Württemberg vorgesehene Frist für das Einlegen einer Wahlbeschwerde verstrichen ist - so sind die begründete Strafanzeige mit begründetem Strafantrag pflichtgemäß als Wahlbeschwerde anzuerkennen!
Unter weiteren dubiosen Schreiben der Karlsruher Staatsanwaltschaften und vielen weiteren Justizurkundenfäkschungen § 267 StGB seitens des BVerfGs ! Politiker sind an schlimmen Verbrechen beteiligt
Erstmal soweit erwartungsvoll stellvertretend Phil. Thomas Karnasch