Rettet den Weiher!


Rettet den Weiher!
Das Problem
Die SpardaImmobilienWelt GmbH - ein Unternehmen der Sparda-Bank - plant die Errichtung von vier jeweils dreistöckigen Doppelhaushälften* sowie acht Carports und Garagen auf dem Weihergrundstück mit der Flurnummer 638 (Gemarkung Bronnamberg) an der Weiherhofer Haupststraße im Zirndorfer Ortsteil Weiherhof.
Hiermit fordern wir das Bauamt der Stadt Zirndorf, alle Mitglieder des Bau- Grundstücks- und Umweltausschusses der Stadt Zirndorf sowie das Landratsamt Fürth dazu auf, dieses Bauvorhaben nicht zu genehmigen. Wir fordern außerdem die SpardaImmobilienWelt GmbH zum Verzicht auf den geplanten Neubau auf.
Begründung:
1. Erhaltung eines historischen, ortsbildprägenden Weihers
Weiherhof wurde ca. 1709 gegründet. Der Weiher in dem o.g. Grundstück ist also sowohl historisch als auch ortsbildprägend. Laut §34 des Baugesetzbuches darf das Ortsbild von einem Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden. Dies wäre jedoch der Fall, wenn hier vier dreistöckige Doppelhaushälften* und acht Carports und Garagen gebaut würden. Ohne eine teilweise Aufschüttung des Weihers ist dieses Projekt vermutlich nicht möglich. Zudem gibt es keinerlei Garantie, daß auf diesem Grundstück anschließend nicht noch weitere Häuser gebaut werden.
2. Naturschutz
Wir plädieren für den Erhalt der Naturfläche Weiher und der dazugehörigen Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Der Versiegelungsgrad der überbauten Fläche dieses Bauvorhabens würde unserer Meinung nach eine massive Beeinträchtigung der existierenden Flora und Fauna sowie eine Verminderung potenzieller Brut- und Nistmöglichkeiten für Wasservögel, Frösche und Fische darstellen. Zudem ist die Fällung alten Baumbestandes geplant. Wir rufen die Stadt Zirndorf und das Landratsamt Fürth dazu auf, eine naturschutzfachrechtliche Untersuchung durchzuführen.
3. Gebäudehöhe
Maßgeblicher Beurteilungsrahmen für ein Bauvorhaben ist die nähere Umgebung. Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuches ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das trifft auf dieses Vorhaben jedoch nicht zu. Die geplanten Gebäude sollen jeweils dreistöckig* sein. Das näheste Haus im Grundstück des direkten Nachbarn ist ebenerdig, und keines der Häuser in den anderen benachbarten Grundstücken ist mehr als zweigeschossig. Die vier jeweils dreistöckigen* Häuser würden also eindeutig das Gesamtbild stören und sich nicht in die nähere Umgebung einfügen.
(*Aktualisierung - die im Juni 2021 vorgelegten Baupläne waren nur noch zweistöckig, nicht mehr dreistöckig.)
(Weiherfoto: Der Weiher vom östlichen Ende aus gesehen. Vielen Dank an einen uns bekannten Anwohner für das Foto und die Genehmigung, es zu veröffentlichen.)
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Das Problem
Die SpardaImmobilienWelt GmbH - ein Unternehmen der Sparda-Bank - plant die Errichtung von vier jeweils dreistöckigen Doppelhaushälften* sowie acht Carports und Garagen auf dem Weihergrundstück mit der Flurnummer 638 (Gemarkung Bronnamberg) an der Weiherhofer Haupststraße im Zirndorfer Ortsteil Weiherhof.
Hiermit fordern wir das Bauamt der Stadt Zirndorf, alle Mitglieder des Bau- Grundstücks- und Umweltausschusses der Stadt Zirndorf sowie das Landratsamt Fürth dazu auf, dieses Bauvorhaben nicht zu genehmigen. Wir fordern außerdem die SpardaImmobilienWelt GmbH zum Verzicht auf den geplanten Neubau auf.
Begründung:
1. Erhaltung eines historischen, ortsbildprägenden Weihers
Weiherhof wurde ca. 1709 gegründet. Der Weiher in dem o.g. Grundstück ist also sowohl historisch als auch ortsbildprägend. Laut §34 des Baugesetzbuches darf das Ortsbild von einem Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden. Dies wäre jedoch der Fall, wenn hier vier dreistöckige Doppelhaushälften* und acht Carports und Garagen gebaut würden. Ohne eine teilweise Aufschüttung des Weihers ist dieses Projekt vermutlich nicht möglich. Zudem gibt es keinerlei Garantie, daß auf diesem Grundstück anschließend nicht noch weitere Häuser gebaut werden.
2. Naturschutz
Wir plädieren für den Erhalt der Naturfläche Weiher und der dazugehörigen Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Der Versiegelungsgrad der überbauten Fläche dieses Bauvorhabens würde unserer Meinung nach eine massive Beeinträchtigung der existierenden Flora und Fauna sowie eine Verminderung potenzieller Brut- und Nistmöglichkeiten für Wasservögel, Frösche und Fische darstellen. Zudem ist die Fällung alten Baumbestandes geplant. Wir rufen die Stadt Zirndorf und das Landratsamt Fürth dazu auf, eine naturschutzfachrechtliche Untersuchung durchzuführen.
3. Gebäudehöhe
Maßgeblicher Beurteilungsrahmen für ein Bauvorhaben ist die nähere Umgebung. Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuches ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das trifft auf dieses Vorhaben jedoch nicht zu. Die geplanten Gebäude sollen jeweils dreistöckig* sein. Das näheste Haus im Grundstück des direkten Nachbarn ist ebenerdig, und keines der Häuser in den anderen benachbarten Grundstücken ist mehr als zweigeschossig. Die vier jeweils dreistöckigen* Häuser würden also eindeutig das Gesamtbild stören und sich nicht in die nähere Umgebung einfügen.
(*Aktualisierung - die im Juni 2021 vorgelegten Baupläne waren nur noch zweistöckig, nicht mehr dreistöckig.)
(Weiherfoto: Der Weiher vom östlichen Ende aus gesehen. Vielen Dank an einen uns bekannten Anwohner für das Foto und die Genehmigung, es zu veröffentlichen.)
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Die Entscheidungsträger*innen
Petition am 24. Juni 2020 erstellt