Liebe Unterstützer*Innen,
in der nächsten Sitzung des Bau-, Grundstücks- und Umweltausschusses (BGU) der Stadt Zirndorf sollen die Stadträt*innen nochmals über eine Vorlage für das Bauvorhaben an der Weiherhofer Hauptstr. 21b-e abstimmen (siehe https://sitzung.zirndorf.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=10442 Sie können dem öffentlichen Teil dieser Sitzung beiwohnen - Sie findet am Donnerstag, 23.03.2023 um 17.30 Uhr im großen Saal der Paul-Metz-Halle statt.
Die BGU-Mitglieder haben diesem Bauvorhaben bereits dreimal das gemeindliche Einvernehmen verweigert, zuletzt einvernehmlich.
Laut der neuen Vorlage soll der Randstreifen am südlichen Ufer jetzt nicht mehr ausgebaggert werden, was bedeutet, dass die Weiherfläche von 2.412 m² auf 1.768 m² reduziert wird. D.h. der Weiher wird nach dem Bauvorhaben kleiner sein als vorher.
Was sich nicht geändert zu haben scheint ist die Grundfläche der geplanten Häuser, die vermutlich zu einer Flächenversiegelung von ca. 1500 m2 führen würde. Zudem würde das Bauvorhaben vermutlich eine massive Beeinträchtigung der existierenden Flora und Fauna sowie eine Verminderung potenzieller Brut- und Nistmöglichkeiten für Wasservögel, Frösche und Fische darstellen. Und wie wäre das auf der nördlichen Seite des Weihers einkartierte Biotop von diesem Bauvorhaben von diesem Bauvorhaben betroffen?
Zudem wird in diesen Weiher Dachwasser von den umliegenden Dächern eingeführt. D.h. dieser Weiher dient als Regenüberlaufbecken, auch wenn er natürlich nicht als solches geplant war. Angesichts der immer häufiger auftretenden Starkregenereignisse dürfte dies ein wichtiger Aspekt sein. Welche Auswirkung hätte eine Verkleinerung dieses Weihers auf seine Funktion als Regenüberlaufbecken? Welche Ausgleichsmöglichkeit würde die Stadt Zirndorf schaffen?
Nicht zuletzt ist im Städtebaulichen Konzept Zirndorf 2030 der Erhalt und die Erweiterung (!) der Weiherkette als Projektidee enthalten. Wie würde sich das mit einer durch dieses Bauvorhaben verursachten Verkleinerung des Weihers vertragen?
Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens könnte bedeuten, daß (unter dem Gleichbehandlungsprinzip) der derzeitige oder jeder künftige Eigentümer des Nachbargrundstückes mit der Flurnummer 637 sowie die Besitzer der anderen Weiher ebenfalls einen Teil seiner Weiher aufschütten und überbauen könnte. Damit wäre einer dramatischen Reduzierung von Weiherhofs verbleibenden Weihern Tür und Tor geöffnet.