Landeshauptstadt München: Bitte erlauben Sie Freilauf für Hunde im Denninger Anger!

Das Problem

Der „Denninger Anger“ ist zu großen Teilen mit grünen Pollern markiert.

In diesen Bereichen ist laut §2.2 der „Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen“ der Landeshauptstadt München der Freilauf von Hunden untersagt. Vierbeiner sind hier an der kurzen Leine zu führen.

Begründet wird diese Maßnahme mit dem Schutz von „Spiel- und Liegewiesen, (…) Zieranlagen sowie Biotopflächen“.

Es gibt nun aber in diesem Park weder Kinderspielplätze, noch Zieranlagen, Biotopflächen – noch werden die Wiesen als Liegewiesen genutzt – auch nicht im Hochsommer.

Die nächsten Ausweichmöglichkeiten für Freilauf gibt es nur an der Isar. Diese Gebiete sind deutlich entfernt und fußläufig nur in mindestens 30 Minuten zu erreichen.

Laut Tierschutzgesetz (TierSchuHuV §2.1) ist der Hundehalter verpflichtet, sein Tier „artgerecht“ zu halten. Zur „artgerechten Haltung“ gehört, dem Hund ausreichend körperliche Auslastung sowie artgerechte Sozialisierung zu ermöglichen, um Aggressionsverhalten auszuschließen. Freilauf gilt nach Erkenntnis der Verhaltensforschung als Grundvoraussetzung artgerechte Haltung.

DESHALB BEANTRAGEN WIR in FORM DIESER PETITION „FREILAUF FÜR HUNDE IM DENNINGER ANGER“ DIE ENTFERNUNG SÄMTLICHER GRÜNER POLLER.

Selbstverständlich befürworte ich als verantwortungsvolle Hundebesitzerin grundsätzlich das Anleinen der Hunde im öffentlichen Raum - allerdings muss die Anleinpflicht auch sinnvoll umgesetzt werden - und am Anger greift die Bürokratie einfach zu sehr in das Leben von uns Bürgern ein.

Mit dieser Petition möchte ich auch für Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme werben.

Die grünen Poller sind in der angehängten Karte markiert: Karte Denninger Anger Poller

Artikel: Hundeverhalten Frei? Lauf? von Sabrina Krebs

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Nina RugePetitionsstarter*in
Verifizierter Erfolg
Diese Petition war mit 2.816 Unterstützer*innen erfolgreich!

Das Problem

Der „Denninger Anger“ ist zu großen Teilen mit grünen Pollern markiert.

In diesen Bereichen ist laut §2.2 der „Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen“ der Landeshauptstadt München der Freilauf von Hunden untersagt. Vierbeiner sind hier an der kurzen Leine zu führen.

Begründet wird diese Maßnahme mit dem Schutz von „Spiel- und Liegewiesen, (…) Zieranlagen sowie Biotopflächen“.

Es gibt nun aber in diesem Park weder Kinderspielplätze, noch Zieranlagen, Biotopflächen – noch werden die Wiesen als Liegewiesen genutzt – auch nicht im Hochsommer.

Die nächsten Ausweichmöglichkeiten für Freilauf gibt es nur an der Isar. Diese Gebiete sind deutlich entfernt und fußläufig nur in mindestens 30 Minuten zu erreichen.

Laut Tierschutzgesetz (TierSchuHuV §2.1) ist der Hundehalter verpflichtet, sein Tier „artgerecht“ zu halten. Zur „artgerechten Haltung“ gehört, dem Hund ausreichend körperliche Auslastung sowie artgerechte Sozialisierung zu ermöglichen, um Aggressionsverhalten auszuschließen. Freilauf gilt nach Erkenntnis der Verhaltensforschung als Grundvoraussetzung artgerechte Haltung.

DESHALB BEANTRAGEN WIR in FORM DIESER PETITION „FREILAUF FÜR HUNDE IM DENNINGER ANGER“ DIE ENTFERNUNG SÄMTLICHER GRÜNER POLLER.

Selbstverständlich befürworte ich als verantwortungsvolle Hundebesitzerin grundsätzlich das Anleinen der Hunde im öffentlichen Raum - allerdings muss die Anleinpflicht auch sinnvoll umgesetzt werden - und am Anger greift die Bürokratie einfach zu sehr in das Leben von uns Bürgern ein.

Mit dieser Petition möchte ich auch für Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme werben.

Die grünen Poller sind in der angehängten Karte markiert: Karte Denninger Anger Poller

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Die Entscheidungsträger*innen

Die Landeshauptstadt München
Die Landeshauptstadt München
Baureferat Gartenbau/G 212 – Unterhalt Ost
Sachgebietsleiter KLAUS HARMUTH
Sachgebietsleiter KLAUS HARMUTH
Echardingerstr. 29 / 81671 MÜNCHEN
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