Media mentionInformationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch„Werbung" für Abtreibungen: Notfalls durch alle Instanzen
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24 Oct 2017
„Werbung" für Abtreibungen AbtreibungsgegnerInnen verklagen eine Ärztin. Sie führt Schwangerschaftsabbrüche durch und das steht auf ihrer Webseite. Es ist ein einziges Wort, das Kristina Hänel in diese missliche Lage gebracht hat: „Schwangerschaftsabbruch". Dieses Wort steht auf der Webseite der Ärztin, neben Begriffen wie „Familienplanung" und „Lungenfunktionsuntersuchung".
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