Koalitionsverhandlungen: Sichern Sie den Rechtsanspruch auf Ganztagsplätze für Kinder


Koalitionsverhandlungen: Sichern Sie den Rechtsanspruch auf Ganztagsplätze für Kinder
Das Problem
Koalitionsverhandlungen:
Rettet das GaFöG – Rechtsanspruch auf einen Grundschulganztagsplatz 2026 nicht verschieben!
Die Koalitionsverhandlungen laufen noch und nun scheint die Einführung des Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz im Jahr 2026 auf Grundlage des Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsfördergesetz – GaFöG) in Gefahr!
Dem Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) ging so ein Rechtsanspruch von Anfang an nicht weit genug und jetzt läuft dieser Rechtsanspruch sogar Gefahr, verzögert zu werden?!
Warum?
Der Verband berufstätiger Mütter e.v. (VBM) hat bereits im Jahr 2008 beschlossen, einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Kinder von 0-14* Jahren zu fordern.
Diese Beschlusslage haben sie seither immer wieder eingefordert in deren Wirkungskreis und seit dem ersten direkten Austausch mit der Bundesregierung im Jahr 2012 im kleinen Fachgespräch mit damaliger Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder auch engagiert nähergebracht, die damals vor allem auf das Thema der Kleinkindbetreuung fokussiert war.
Wir können also zu Recht behaupten, dass der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in Schule seine Initialzündung beim VBM hatte – die berufstätigen Mütter des VBM quasi die Mütter des GaFöG sind!
Warum gab es diese Beschlusslage mit den Erfahrungen als Eltern, als berufstätige Mütter, in klassischer oder Patchworkfamilien-Konstellation oder als allein- oder getrennterziehende Familien für einen Rechtsanspruch für unsere Kinder von 0-14* Jahren?
Eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder bietet viele Vorteile, wie:
- Förderung: Kinder können gezielt gefördert werden, zum Beispiel durch Hausaufgabenbetreuung, Förderunterricht und Mittagessen
- Chancengerechtigkeit: Kinder aus finanziell schwächeren oder bildungsfernen Familien haben ein besseres Angebot
- Soziale Kompetenzen: Kinder können sich mit anderen Gleichaltrigen sportlich oder kreativ betätigen
- Hobbys entdecken: Kinder können sich ausprobieren und neue Hobbys für sich entdecken
- Vertrauensverhältnis: Kinder können enge, aber lockere Beziehungen zu Lehrer:innen und Betreuer:innen aufbauen
- Auslastung: Kinder sind ausgelasteter und haben weniger Langeweile
- Schulverlauf: Kinder haben oftmals bessere Schulnoten und bleiben seltener sitzen
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Eltern können ihrem Beruf nachgehen und müssen nicht zwingend in Teilzeit arbeiten
Wir brauchen verlässliche Betreuungsstrukturen – von U3 über Ü3 und inklusive Schule – deshalb appellieren wir an die Koalitionsverhandler:innen:
KEINE VERSCHIEBUNG, keine zwei weitere Jahre Unsicherheit, Planungsstress und Mehrfachbelastung für uns Eltern!
Hintergrundinformationen:
Warum gibt es das GaFöG?
Es wurde erkannt, dass Familien eine Betreuungslücke spätestens dann haben, wenn die Kinder in die Grundschule kommen.
Was bedeutet das GaFöG?
Ein stufenweiser Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026, beginnend mit Erstklässler:innen und bis zum Schuljahr 2029/2030 für alle Klassenstufen der Grundschule.
Was bedeutet Rechtsanspruch?
Der Rechtsanspruch ist im Achten Sozialgesetzbuch geregelt, auch mit Regelungen für die Ferienzeit. Eltern können frei entscheiden, ob und in welchem Umfang sie die ganztägige Betreuung und Bildung in Anspruch nehmen möchten.
Ein Rechtsanspruch ist keine Pflicht. Eltern können frei wählen, ob sie ein Angebot der ganztägigen Bildung und Betreuung für ihr Kind jeweils wahrnehmen möchten.
Finanzierung des Rechtsanspruchs auf Grundschul-Ganztagsplatz
Der Ausbau der Ganztagsbetreuungsplätze wird durch den Bund unterstützt mit 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur und entlastet die Bundesländer stufenweise durch geänderte Umsatzsteueranteile, denn die mit Ganztag verbundenen Betriebskosten unterliegen der Finanzierungsverantwortung der Länder.
Der Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) fordert bereits seit 2008 den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Kinder von 0-14+ Jahren:
Chancengerechtigkeit, Chancengleichheit und gerechte Zugangsmöglichkeiten für alle Kinder sowie die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind die zentralen Anliegen. Zudem profitiert auch die Volkswirtschaft, wenn wir Mütter und wir Eltern erwerbstätig sind.
Wir berufstätigen Mütter, wir berufstätigen Eltern möchten Familie mit Beruf gut vereinbaren können!
Wir appellieren an alle Beteiligten der politischen Entscheidungsebenen:
- Lassen Sie den Rechtsanspruch auf Ganztagsplätze in der Grundschule nicht durch die Koalitionsverhandlungen kippen.
- Hören Sie auf, bei Bildung immer die Kosten zu diskutieren!
- Zeigen Sie – bevor Sie entscheiden – was es unsere Kinder, uns Eltern und unsere Gesellschaft kostet, wenn Sie dieses Geld für einen zeitnahen Rechtsanspruch nicht in die Hand nehmen!
- Lösen Sie sich von der Kostendebatte hin zur Investitionsentscheidung – Investition in Bildung bedeutet Investition in Zukunft!
Wir appellieren an alle Beteiligten:
Lassen Sie den Rechtsanspruch auf Ganztagsplätze in der Grundschule nicht durch die Koalitionsverhandlungen kippen. Investitionen in Bildung zahlen sich aus. Jeder Euro, der in die Bildung investiert wird, amortisiert sich und gibt ein Vielfaches als Return on Investment!
Unterstützen Sie diesen Aufruf und unterschreiben Sie die Petition und teilen Sie die Petition in Ihren Netzwerken.
Vielen Dank für Ihre, Vielen Dank für Deine Unterstützung!
Cornelia

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Das Problem
Koalitionsverhandlungen:
Rettet das GaFöG – Rechtsanspruch auf einen Grundschulganztagsplatz 2026 nicht verschieben!
Die Koalitionsverhandlungen laufen noch und nun scheint die Einführung des Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz im Jahr 2026 auf Grundlage des Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsfördergesetz – GaFöG) in Gefahr!
Dem Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) ging so ein Rechtsanspruch von Anfang an nicht weit genug und jetzt läuft dieser Rechtsanspruch sogar Gefahr, verzögert zu werden?!
Warum?
Der Verband berufstätiger Mütter e.v. (VBM) hat bereits im Jahr 2008 beschlossen, einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Kinder von 0-14* Jahren zu fordern.
Diese Beschlusslage haben sie seither immer wieder eingefordert in deren Wirkungskreis und seit dem ersten direkten Austausch mit der Bundesregierung im Jahr 2012 im kleinen Fachgespräch mit damaliger Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder auch engagiert nähergebracht, die damals vor allem auf das Thema der Kleinkindbetreuung fokussiert war.
Wir können also zu Recht behaupten, dass der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in Schule seine Initialzündung beim VBM hatte – die berufstätigen Mütter des VBM quasi die Mütter des GaFöG sind!
Warum gab es diese Beschlusslage mit den Erfahrungen als Eltern, als berufstätige Mütter, in klassischer oder Patchworkfamilien-Konstellation oder als allein- oder getrennterziehende Familien für einen Rechtsanspruch für unsere Kinder von 0-14* Jahren?
Eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder bietet viele Vorteile, wie:
- Förderung: Kinder können gezielt gefördert werden, zum Beispiel durch Hausaufgabenbetreuung, Förderunterricht und Mittagessen
- Chancengerechtigkeit: Kinder aus finanziell schwächeren oder bildungsfernen Familien haben ein besseres Angebot
- Soziale Kompetenzen: Kinder können sich mit anderen Gleichaltrigen sportlich oder kreativ betätigen
- Hobbys entdecken: Kinder können sich ausprobieren und neue Hobbys für sich entdecken
- Vertrauensverhältnis: Kinder können enge, aber lockere Beziehungen zu Lehrer:innen und Betreuer:innen aufbauen
- Auslastung: Kinder sind ausgelasteter und haben weniger Langeweile
- Schulverlauf: Kinder haben oftmals bessere Schulnoten und bleiben seltener sitzen
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Eltern können ihrem Beruf nachgehen und müssen nicht zwingend in Teilzeit arbeiten
Wir brauchen verlässliche Betreuungsstrukturen – von U3 über Ü3 und inklusive Schule – deshalb appellieren wir an die Koalitionsverhandler:innen:
KEINE VERSCHIEBUNG, keine zwei weitere Jahre Unsicherheit, Planungsstress und Mehrfachbelastung für uns Eltern!
Hintergrundinformationen:
Warum gibt es das GaFöG?
Es wurde erkannt, dass Familien eine Betreuungslücke spätestens dann haben, wenn die Kinder in die Grundschule kommen.
Was bedeutet das GaFöG?
Ein stufenweiser Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026, beginnend mit Erstklässler:innen und bis zum Schuljahr 2029/2030 für alle Klassenstufen der Grundschule.
Was bedeutet Rechtsanspruch?
Der Rechtsanspruch ist im Achten Sozialgesetzbuch geregelt, auch mit Regelungen für die Ferienzeit. Eltern können frei entscheiden, ob und in welchem Umfang sie die ganztägige Betreuung und Bildung in Anspruch nehmen möchten.
Ein Rechtsanspruch ist keine Pflicht. Eltern können frei wählen, ob sie ein Angebot der ganztägigen Bildung und Betreuung für ihr Kind jeweils wahrnehmen möchten.
Finanzierung des Rechtsanspruchs auf Grundschul-Ganztagsplatz
Der Ausbau der Ganztagsbetreuungsplätze wird durch den Bund unterstützt mit 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur und entlastet die Bundesländer stufenweise durch geänderte Umsatzsteueranteile, denn die mit Ganztag verbundenen Betriebskosten unterliegen der Finanzierungsverantwortung der Länder.
Der Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) fordert bereits seit 2008 den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Kinder von 0-14+ Jahren:
Chancengerechtigkeit, Chancengleichheit und gerechte Zugangsmöglichkeiten für alle Kinder sowie die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind die zentralen Anliegen. Zudem profitiert auch die Volkswirtschaft, wenn wir Mütter und wir Eltern erwerbstätig sind.
Wir berufstätigen Mütter, wir berufstätigen Eltern möchten Familie mit Beruf gut vereinbaren können!
Wir appellieren an alle Beteiligten der politischen Entscheidungsebenen:
- Lassen Sie den Rechtsanspruch auf Ganztagsplätze in der Grundschule nicht durch die Koalitionsverhandlungen kippen.
- Hören Sie auf, bei Bildung immer die Kosten zu diskutieren!
- Zeigen Sie – bevor Sie entscheiden – was es unsere Kinder, uns Eltern und unsere Gesellschaft kostet, wenn Sie dieses Geld für einen zeitnahen Rechtsanspruch nicht in die Hand nehmen!
- Lösen Sie sich von der Kostendebatte hin zur Investitionsentscheidung – Investition in Bildung bedeutet Investition in Zukunft!
Wir appellieren an alle Beteiligten:
Lassen Sie den Rechtsanspruch auf Ganztagsplätze in der Grundschule nicht durch die Koalitionsverhandlungen kippen. Investitionen in Bildung zahlen sich aus. Jeder Euro, der in die Bildung investiert wird, amortisiert sich und gibt ein Vielfaches als Return on Investment!
Unterstützen Sie diesen Aufruf und unterschreiben Sie die Petition und teilen Sie die Petition in Ihren Netzwerken.
Vielen Dank für Ihre, Vielen Dank für Deine Unterstützung!
Cornelia

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Petition am 4. April 2025 erstellt