Kinder und Frauen konsequent vor Gewalt schützen


Kinder und Frauen konsequent vor Gewalt schützen
Das Problem
Mein Mann hat mich zunächst jahrelang psychisch misshandelt, dann bedroht, geschlagen und versucht zu vergewaltigen. Es gab einen schrecklichen Gewaltvorfall, im Beisein der Kinder.
Statt mir zu helfen, warf eine Mitarbeiterin des Jugendamtes mir vor, dass ich meinen Kindern mit dem Polizeieinsatz geschadet hätte.
Eine Prozessbeteiligte erklärte, dass ich mir das alles nur ausgedacht habe, um meinen Mann loszuwerden, trotz Zeugen und ärztlichem Attest.
Seither muss ich den Täter regelmäßig im Rahmen der begleiteten Umgänge und den Terminen beim Jugendamt sehen.
Für das Jugendamt und Familiengericht spielen die Vorfälle keine Rolle, sodass er die Kinder nun auch wieder unbegleitet sehen darf.
Im Falle einer Gefängnisstrafe hat das Jugendamt bereits angekündigt, ebenfalls keinen Umgangsausschluss zu präferieren, sondern die Kinder zu Besuchen im Gefängnis zu zwingen. Wenn die Kinder nicht zum Umgang gehen möchten, wird mir Manipulation oder Bindungsintoleranz vorgeworfen.
Der Zwang zu diesen Kontakten empfinde ich als kontinuierliche Weiterführung der Gewalt, durch Institutionen.
Deutschland hat eine Verantwortung, die Sicherheit und das Wohl von Kindern und deren Müttern zu schützen, und es ist unerträglich, dass Kinder diesen potenziellen Risiken ausgesetzt werden, indem sie gezwungen werden, Kontakt zu einem gewalttätigen Elternteil zu haben. Es gibt Statistiken, die belegen, dass Kinder, die in Haushalten mit häuslicher Gewalt leben, einem höheren Risiko für körperliche und emotionale Schäden ausgesetzt sind. Ein Bericht der Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass Kinder in diesen Situationen häufiger Verhaltensauffälligkeiten entwickeln.
Hierbei geht es auch um erlebte Hilflosigkeit, wenn der Wille der Kinder ignoriert wird.
Meine Kinder zeigen ebenfalls Verhaltensauffälligkeiten, die von der Kita dokumentiert wurden. Diese werden seit Monaten von allen Entscheidungsträgern ignoriert. Eine Anbindungen der Kinder zur Abklärung und Unterstützung, scheitert am Veto des Vaters, der weiterhin, gemeinsam mit mir, das Sorgererecht inne hat.
Viele Entscheidungsträger vertreten die Haltung, dass Gewalt und Missbrauch keinen Einfluss auf die Erziehungsfähigkeit haben. Sind Männer, die zu solchen Taten fähig sind, wirklich gute Väter?
Es ist entscheidend, dass Methoden angewandt werden, die das Wohl der Kinder in den Vordergrund stellen, indem der Zugang gewaltbereiter Elternteile zu ihren Kindern ausgeschlossen wird. Andere Länder haben bereits Systeme implementiert, die den Schutz von Kindern in solchen Situationen gewährleisten, z.B Norwegen.
Wir fordern, dass das deutsche Familienrecht umgehend reformiert wird, um einen automatischen Ausschluss des Umgangsrechts durchzusetzen, wenn nachweislich häusliche oder sexualisierte Gewalt im Spiel war.
Auch, dass die strafrechtliche Verfolgung aufgrund von Überlastung der Polizei und Gerichte lange dauert, darf nicht dazu führen, dass Schutz auf der Strecke bleibt.
Die Bundesjustizministerin hat eine Reform angekündigt, bisher aber nichts umgesetzt.
Es sollte ein MUSS sein und kein KANN. Es gibt bereits verbindliche Schutzmechanismen, wie die Istanbul-Konvention, die folgenlos von vielen Gerichten ignoriert werden.
Bitte unterschreiben Sie diese Petition, um eine dringende Reform im Umgangsrecht zu unterstützen. Es geht darum, Kinder und Mütter zu schützen, die Gewalt erlebt haben und endlich heilen möchten.

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Das Problem
Mein Mann hat mich zunächst jahrelang psychisch misshandelt, dann bedroht, geschlagen und versucht zu vergewaltigen. Es gab einen schrecklichen Gewaltvorfall, im Beisein der Kinder.
Statt mir zu helfen, warf eine Mitarbeiterin des Jugendamtes mir vor, dass ich meinen Kindern mit dem Polizeieinsatz geschadet hätte.
Eine Prozessbeteiligte erklärte, dass ich mir das alles nur ausgedacht habe, um meinen Mann loszuwerden, trotz Zeugen und ärztlichem Attest.
Seither muss ich den Täter regelmäßig im Rahmen der begleiteten Umgänge und den Terminen beim Jugendamt sehen.
Für das Jugendamt und Familiengericht spielen die Vorfälle keine Rolle, sodass er die Kinder nun auch wieder unbegleitet sehen darf.
Im Falle einer Gefängnisstrafe hat das Jugendamt bereits angekündigt, ebenfalls keinen Umgangsausschluss zu präferieren, sondern die Kinder zu Besuchen im Gefängnis zu zwingen. Wenn die Kinder nicht zum Umgang gehen möchten, wird mir Manipulation oder Bindungsintoleranz vorgeworfen.
Der Zwang zu diesen Kontakten empfinde ich als kontinuierliche Weiterführung der Gewalt, durch Institutionen.
Deutschland hat eine Verantwortung, die Sicherheit und das Wohl von Kindern und deren Müttern zu schützen, und es ist unerträglich, dass Kinder diesen potenziellen Risiken ausgesetzt werden, indem sie gezwungen werden, Kontakt zu einem gewalttätigen Elternteil zu haben. Es gibt Statistiken, die belegen, dass Kinder, die in Haushalten mit häuslicher Gewalt leben, einem höheren Risiko für körperliche und emotionale Schäden ausgesetzt sind. Ein Bericht der Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass Kinder in diesen Situationen häufiger Verhaltensauffälligkeiten entwickeln.
Hierbei geht es auch um erlebte Hilflosigkeit, wenn der Wille der Kinder ignoriert wird.
Meine Kinder zeigen ebenfalls Verhaltensauffälligkeiten, die von der Kita dokumentiert wurden. Diese werden seit Monaten von allen Entscheidungsträgern ignoriert. Eine Anbindungen der Kinder zur Abklärung und Unterstützung, scheitert am Veto des Vaters, der weiterhin, gemeinsam mit mir, das Sorgererecht inne hat.
Viele Entscheidungsträger vertreten die Haltung, dass Gewalt und Missbrauch keinen Einfluss auf die Erziehungsfähigkeit haben. Sind Männer, die zu solchen Taten fähig sind, wirklich gute Väter?
Es ist entscheidend, dass Methoden angewandt werden, die das Wohl der Kinder in den Vordergrund stellen, indem der Zugang gewaltbereiter Elternteile zu ihren Kindern ausgeschlossen wird. Andere Länder haben bereits Systeme implementiert, die den Schutz von Kindern in solchen Situationen gewährleisten, z.B Norwegen.
Wir fordern, dass das deutsche Familienrecht umgehend reformiert wird, um einen automatischen Ausschluss des Umgangsrechts durchzusetzen, wenn nachweislich häusliche oder sexualisierte Gewalt im Spiel war.
Auch, dass die strafrechtliche Verfolgung aufgrund von Überlastung der Polizei und Gerichte lange dauert, darf nicht dazu führen, dass Schutz auf der Strecke bleibt.
Die Bundesjustizministerin hat eine Reform angekündigt, bisher aber nichts umgesetzt.
Es sollte ein MUSS sein und kein KANN. Es gibt bereits verbindliche Schutzmechanismen, wie die Istanbul-Konvention, die folgenlos von vielen Gerichten ignoriert werden.
Bitte unterschreiben Sie diese Petition, um eine dringende Reform im Umgangsrecht zu unterstützen. Es geht darum, Kinder und Mütter zu schützen, die Gewalt erlebt haben und endlich heilen möchten.

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Petition am 6. März 2026 erstellt