Kennzeichnungspflicht für Arztpraxen in Investorenbesitz

Kennzeichnungspflicht für Arztpraxen in Investorenbesitz
Wie zuletzt aus verschiedenen TV-Beiträgen (Panorama, heute show etc.) bekannt wurde, haben Private-Equity-Spekulanten in den letzten Jahren hunderte kassenärztliche Sitze (und damit die Erlaubnis zur Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten) zusammengekauft.
Möglich macht dies ein Gesetzesschlupfloch, nach welchem diese Investoren die Kassensitze zwar nicht direkt, jedoch über eine Klinik (hierfür reichen bereits ein paar angemietete Betten) als Investmentvehikel aufkaufen dürfen.
Wir fordern, dieses Schlupfloch, welches den Erwerb von Kassensitzen über eine "Klinik" als Investmentvehikel erlaubt, umgehend zu schließen. Analog zum Apothekensystem in Deutschland (ein:e Apotheker:in darf eine Hauptapotheke und maximal 3 Filialapotheken besitzen) sollte eine Ärztin bzw. Arzt maximal 4 Praxen bzw. Kassensitze besitzen dürfen. Hedgefonds und Private-Equity-Unternehmen haben im deutschen Gesundheitssystem und in der kassenärztlichen Versorgung nichts verloren!
Wir treten ein für eine Kennzeichnungspflicht von Arztpraxen in Investorenhänden. Sowohl auf dem Praxisschild als auch auf der Website dieser Praxen bzw. Unternehmen muss gut leserlich aufgeführt sein, wem die Praxis gehört und ob diese mehrheitlich in ärztlicher Hand ist oder nicht.
Diese Petition betrifft alle in Deutschland krankenversicherten Personen. Versicherungsbeiträge für die Behandlung fließen aktuell in erheblichen Maß an Investmentgesellschaften, deren Sitz sich oftmals in Steueroasen befindet. Da diese eine möglichst große Rendite anstreben, werden Ärztinnen und Ärzte unter Druck gesetzt, auch medizinisch nicht notwendige Behandlungen oder Untersuchungen durchzuführen.
Diese Praxis muss beendet werden, um das Vertrauen von Patientinnen und Patienten in das deutsche Gesundheitssystem zu bewahren.