

Ken Merten muss seinen Beruf behalten dürfen! Gegen politische Berufsverbote!
Das Problem
Solidarität mit Ken Merten: Ken Merten ist Schriftsteller, Journalist und Verdi-Mitglied aus Sachsen. Seit November 2023 arbeitet er zusätzlich für ein Sicherheitsunternehmen in Leipzig, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Diese Arbeit ist körperlich und psychisch belastend: In langen Schichten bewacht er unter anderem Einrichtungen, in denen obdachlose und suchtkranke Menschen untergebracht sind.
Nun droht ihm, der Verlust dieses Arbeitsplatz. Doch nicht wegen einer Straftat, eines Fehlverhaltens auf Arbeit oder weil er seine Pflichten als Sicherheitsmitarbeiter verletzt hätte.
Der Grund ist seine politische Betätigung: Merten wird von Seiten des sächsischen Verfassungsschutzes “vorgeworfen“, im Bundesvorstand der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend (SDAJ) gewesen sein, Mitglied der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) zu sein und als Redakteur der “linksextremistischen“ Zeitung junge Welt tätig gewesen zu sein. Genau daraus leiten Behörden und Gerichte Zweifel an seiner sogenannten politischen Zuverlässigkeit, die für die Ausübung des Wachmann-Gewerbe notwendig ist, ab.
Damit wird ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen: Kann ein Mensch in Deutschland seinen Arbeitsplatz verlieren, weil er Mitglied einer legalen Partei ist und sich politisch engagiert? Wir finden Nein – unterstütze auch du die Petition, unterzeichne, verbreite sie und stärke sie durch eine Spende.
Politische Gesinnung als Einstellungskriterium?
Im Fall Ken Merten geht es um mehr als um einen einzelnen Nebenjob: Es geht um die Frage, ob politische Überzeugungen zum Kriterium dafür werden dürfen, ob jemand seinen frei-gewählten Beruf ausüben darf.
Das Verwaltungsgericht Leipzig wertete mit Beschluss vom 21. August 2021, unter anderem Mertens Tätigkeit im SDAJ-Bundesvorstand, seine journalistische Arbeit bei der jungen Welt und seine öffentliche Aussage, Mitglied der DKP zu sein, als Anhaltspunkte für gewerbliche Unzuverlässigkeit. Auch ein Social-Media-Video, in dem sich Merten kritisch über den Zustand des Leipziger Nahverkehrs äußerte, spielte eine Rolle.
Doch die DKP oder die SDAJ sind nicht verboten. Journalistische Tätigkeit für die junge Welt legal.
Was hier zum Problem erklärt wird, ist nicht ein konkretes Fehlverhalten, sondern die politische Gesinnung eines Menschen.
Vom Berufsverbot zur Gesinnungskontrolle?
Der Fall Ken Merten erinnert an eine politische Praxis, die Deutschland längst überwunden glaubte: Berufsverbote aufgrund politischer Überzeugungen – sie waren nie weg, sie sind wieder da.
In den 1970er Jahren wurden im Zuge des Radikalenerlasses aus dem Hause Willy Brandt Menschen vom Staatsdienst ausgeschlossen, weil ihnen eine vermeintlich verfassungsfeindliche Gesinnung zugeschrieben wurde. Heute erscheint dieselbe Logik in veränderter Form: Nicht mehr allein der öffentliche Dienst ist betroffen. Sicherheitsgewerbe, Infrastruktur und andere sensible Bereiche können zum Einfallstor staatlicher Gesinnungsprüfung werden – in Zeitenwende-Zeiten kann es nahezu jeden Lohnabhängigen treffen.
Der demokratisch mangelhaft legitimierte und rechtsstaatlich-fragwürdige Geheimdienst namens Verfassungsschutz wird dabei zunehmend zum Gatekeeper über berufliche Existenzen. Nachrichtendienste sind keine Gerichte. Sie entscheiden nicht über Parteiverbote und sollten auch nicht darüber entscheiden, wer arbeiten darf.
Das Grundgesetz schützt die politische Betätigungsfreiheit. Über das Verbot einer politischen Partei entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht. Solange eine Partei legal ist, darf ihre Mitgliedschaft nicht durch die Hintertür zu einem faktischen Berufsverbot führen.
Damit entsteht eine gefährliche Logik: Wer sich politisch links engagiert, in einer linken Partei organisiert oder für ein entsprechendes Medium arbeitet, kann unter Umständen als beruflich unzuverlässig gelten – selbst wenn ihm kein konkretes Fehlverhalten vorgeworfen wird.
Was heute Ken Merten trifft, kann morgen Menschen mit aller politischen Überzeugungen und Bereichen der Gesellschaft treffen.
Demokratische Grundrechte dürfen nicht davon abhängen, ob Behörden die jeweilige politische Haltung genehm ist oder nicht.
Es geht deshalb nicht darum, ob man alle politische Ansichten Mertens teilt. Es geht um ein grundlegendes demokratisches Prinzip: Politische Überzeugungen dürfen kein Grund sein, einem Menschen die wirtschaftliche Existenz zu entziehen. Wir rufen daher alle solidarischen Einzelpersonen, gewerkschaftlichen Gliederungen und politischen Organisationen zur Unterschrift auf.
Solidarität mit Ken Merten!
Wir fordern deshalb:
- Ken muss arbeiten dürfen!
- Keine berufliche Sanktionierung allein wegen der Mitgliedschaft in einer legalen Partei!
- Schluss mit der Ausweitung der Geheimdienst-Befugnisse – Verfassungsschutz auflösen!
- Schutz der Meinungs-, Presse- und Vereinigungsfreiheit!
- Achtung des Parteienprivilegs und der demokratischen Grundrechte!

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Das Problem
Solidarität mit Ken Merten: Ken Merten ist Schriftsteller, Journalist und Verdi-Mitglied aus Sachsen. Seit November 2023 arbeitet er zusätzlich für ein Sicherheitsunternehmen in Leipzig, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Diese Arbeit ist körperlich und psychisch belastend: In langen Schichten bewacht er unter anderem Einrichtungen, in denen obdachlose und suchtkranke Menschen untergebracht sind.
Nun droht ihm, der Verlust dieses Arbeitsplatz. Doch nicht wegen einer Straftat, eines Fehlverhaltens auf Arbeit oder weil er seine Pflichten als Sicherheitsmitarbeiter verletzt hätte.
Der Grund ist seine politische Betätigung: Merten wird von Seiten des sächsischen Verfassungsschutzes “vorgeworfen“, im Bundesvorstand der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend (SDAJ) gewesen sein, Mitglied der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) zu sein und als Redakteur der “linksextremistischen“ Zeitung junge Welt tätig gewesen zu sein. Genau daraus leiten Behörden und Gerichte Zweifel an seiner sogenannten politischen Zuverlässigkeit, die für die Ausübung des Wachmann-Gewerbe notwendig ist, ab.
Damit wird ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen: Kann ein Mensch in Deutschland seinen Arbeitsplatz verlieren, weil er Mitglied einer legalen Partei ist und sich politisch engagiert? Wir finden Nein – unterstütze auch du die Petition, unterzeichne, verbreite sie und stärke sie durch eine Spende.
Politische Gesinnung als Einstellungskriterium?
Im Fall Ken Merten geht es um mehr als um einen einzelnen Nebenjob: Es geht um die Frage, ob politische Überzeugungen zum Kriterium dafür werden dürfen, ob jemand seinen frei-gewählten Beruf ausüben darf.
Das Verwaltungsgericht Leipzig wertete mit Beschluss vom 21. August 2021, unter anderem Mertens Tätigkeit im SDAJ-Bundesvorstand, seine journalistische Arbeit bei der jungen Welt und seine öffentliche Aussage, Mitglied der DKP zu sein, als Anhaltspunkte für gewerbliche Unzuverlässigkeit. Auch ein Social-Media-Video, in dem sich Merten kritisch über den Zustand des Leipziger Nahverkehrs äußerte, spielte eine Rolle.
Doch die DKP oder die SDAJ sind nicht verboten. Journalistische Tätigkeit für die junge Welt legal.
Was hier zum Problem erklärt wird, ist nicht ein konkretes Fehlverhalten, sondern die politische Gesinnung eines Menschen.
Vom Berufsverbot zur Gesinnungskontrolle?
Der Fall Ken Merten erinnert an eine politische Praxis, die Deutschland längst überwunden glaubte: Berufsverbote aufgrund politischer Überzeugungen – sie waren nie weg, sie sind wieder da.
In den 1970er Jahren wurden im Zuge des Radikalenerlasses aus dem Hause Willy Brandt Menschen vom Staatsdienst ausgeschlossen, weil ihnen eine vermeintlich verfassungsfeindliche Gesinnung zugeschrieben wurde. Heute erscheint dieselbe Logik in veränderter Form: Nicht mehr allein der öffentliche Dienst ist betroffen. Sicherheitsgewerbe, Infrastruktur und andere sensible Bereiche können zum Einfallstor staatlicher Gesinnungsprüfung werden – in Zeitenwende-Zeiten kann es nahezu jeden Lohnabhängigen treffen.
Der demokratisch mangelhaft legitimierte und rechtsstaatlich-fragwürdige Geheimdienst namens Verfassungsschutz wird dabei zunehmend zum Gatekeeper über berufliche Existenzen. Nachrichtendienste sind keine Gerichte. Sie entscheiden nicht über Parteiverbote und sollten auch nicht darüber entscheiden, wer arbeiten darf.
Das Grundgesetz schützt die politische Betätigungsfreiheit. Über das Verbot einer politischen Partei entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht. Solange eine Partei legal ist, darf ihre Mitgliedschaft nicht durch die Hintertür zu einem faktischen Berufsverbot führen.
Damit entsteht eine gefährliche Logik: Wer sich politisch links engagiert, in einer linken Partei organisiert oder für ein entsprechendes Medium arbeitet, kann unter Umständen als beruflich unzuverlässig gelten – selbst wenn ihm kein konkretes Fehlverhalten vorgeworfen wird.
Was heute Ken Merten trifft, kann morgen Menschen mit aller politischen Überzeugungen und Bereichen der Gesellschaft treffen.
Demokratische Grundrechte dürfen nicht davon abhängen, ob Behörden die jeweilige politische Haltung genehm ist oder nicht.
Es geht deshalb nicht darum, ob man alle politische Ansichten Mertens teilt. Es geht um ein grundlegendes demokratisches Prinzip: Politische Überzeugungen dürfen kein Grund sein, einem Menschen die wirtschaftliche Existenz zu entziehen. Wir rufen daher alle solidarischen Einzelpersonen, gewerkschaftlichen Gliederungen und politischen Organisationen zur Unterschrift auf.
Solidarität mit Ken Merten!
Wir fordern deshalb:
- Ken muss arbeiten dürfen!
- Keine berufliche Sanktionierung allein wegen der Mitgliedschaft in einer legalen Partei!
- Schluss mit der Ausweitung der Geheimdienst-Befugnisse – Verfassungsschutz auflösen!
- Schutz der Meinungs-, Presse- und Vereinigungsfreiheit!
- Achtung des Parteienprivilegs und der demokratischen Grundrechte!

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Petition am 9. September 2026 erstellt