Keine Verdrängung von Gartenanlagen - rettet unsere kleine Oase

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Das Problem

Unsere Pachtanlage ist nicht nur ein Garten – sie ist ein Zuhause, ein Zufluchtsort und ein Ort der Gemeinschaft für unsere Familien und unsere Kinder. Hier haben wir gemeinsam gepflanzt, gebaut, gelacht und Erinnerungen geschaffen. Jede Parzelle trägt die Liebe und Arbeit ihrer Pächter.

Jetzt droht diese grüne Oase zu verschwinden. Nach dem Verkauf an die Bau Fusion GmbH haben wir alle die Kündigung zum 31.12.2026 erhalten – mit der Ankündigung, dass die Anlage für Wohnbebauung aufgelöst werden soll.

Viele von uns haben Jahre investiert – nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch Herzblut, Zeit und Hoffnung. Wir haben Bäume gepflanzt, Häuser gebaut und Nachbarschaften aufgebaut, die bleiben sollen.

Wir möchten  ein starkes Zeichen setzen: Wir wollen unsere Anlage erhalten. Wir wollen, dass unsere Stimmen gehört werden – gegenüber der Bau Fusion GmbH, gegenüber der Stadt Berlin und gegenüber unseren gewählten Vertreter:innen im Bezirksamt Pankow.

Wenn du dich mit uns solidarisieren möchtest, unterstütze uns bitte mit Deiner Unterschrift.


Mit folgendem Schreiben richten wir uns an die Fraktionen der BVV Pankow:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unser Erholungsgrundstück, die Gartenanlage Schönerlinder-Straße 8, wurde vom bisherigen Verpächter an die Bau Fusion GmbH veräußert. Die neue Eigentümerin hat allen Pächterinnen und Pächtern eine ordentliche Kündigung zum 31. Dezember 2026 ausgesprochen. Der Verkauf wurde vom bisherigen Eigentümer oder dessen Vertreter in keiner Weise angekündigt, wir erfuhren davon mit dem Kündigungsschreiben. 
Diese Entwicklung trifft eine langjährig gewachsene Gemeinschaft von etwa 60 Erholungsgärtnern und wirft mehrere rechtliche und politische Fragen auf, die auch den Bezirk Pankow betreffen.

Mängel bei der Zustellung der Kündigungen:
Die Kündigungsschreiben sind auf den 30. Juni 2026 datiert. Der Zugang zu den Kündigungen muss zwischen dem 1. und 3. Juli 2026 erfolgt sein. Entscheidend ist jedoch: Die überwiegende Mehrheit der Kündigungen wurde ungestempelt und ohne Briefmarke – also offensichtlich händisch in die Briefkästen eingeworfen – zugestellt. Nur wenige Exemplare erfolgten per Kurier. Diese mangelnde Ordnungsgemäßheit bei der Zustellung lässt Zweifel an der wirksamen Zustellung aufkommen und deutet auf Fahrlässigkeit bei einem so bedeutsamen rechtsgeschäftlichen Vorgang hin.

Rechtliche Ansprüche der Pächtergemeinschaft:
Nach unseren Recherchen bestehen mehrere Anspruchsgrundlagen:
– Culpa in contrahendo (c.i.c.): Anhaltspunkte für vorvertragliche Pflichtverletzungen durch Vertreter des bisherigen Verpächters bei der Veräußerung, die zu Schadensersatzansprüchen der Pächtergemeinschaft führen könnten. Die Mängel bei der Zustellung der Kündigungen verstärken dieses Argument.
– Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG): Falls das Grundstück früher volkseigen oder der DDR-Kleingartennutzung ähnlich war, könnten Ansprüche nach diesem Gesetz einschlägig sein.
– Grundsätzliche Fragen zum Schutz von Erholungsflächen: Der Fall wirft die Frage auf, wie der Bezirk Pankow langfristig mit Erholungsgärten und Pächtergemeinschaften umgehen will, insbesondere wenn private Investoren solche Flächen aufkaufen und Pächter verdrängen.

Wir bitten Sie höflich:

  1.  sich mit dem Anliegen der Pächtergemeinschaft politisch zu befassen, z. B. im zuständigen Fachausschuss für Stadtentwicklung, Bebauungspläne und Genehmigungen;
  2.  zu prüfen, ob und wie der Bezirk unterstützend tätig werden kann (etwa durch eine Kleine Anfrage an das Bezirksamt, Kontaktaufnahme mit der zuständigen Senatsverwaltung oder Empfehlung einer Bebauungsplansicherung)
  3.  uns über das weitere Vorgehen zu informieren und eine Ansprechperson zu benennen.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand des Vereins „Gartenanlage Schönerlinder Straße e.V"
Dirk Krohs, Vorsitzender
Chiara Siewert, stellvertretende Vorsitzende
Friederike Schweizer, Schatzmeisterin

 

 

 

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