Keine Streichung der Hebammen aus dem Pflegebudget ab 2025!

Das Problem

„Hebammen waren ein wichtiger Teil meiner Schwangerschaft, sowohl vor, als auch nach der Geburt. Es ist mir wichtig, dass auch andere Menschen weiterhin diese Versorgung erhalten.“

Am 20. Oktober 2022 wurde von der Regierung das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschiedet.

Dieses sieht vor, dass ab 2025 nur noch qualifizierte Pflegekräfte, die der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt werden, im Pflegebudget berücksichtigt werden. Diese Gesetzesänderung hat eine gravierende Folge: so muss medizinisches Fachpersonal anderweitig von den Krankenhäusern finanziert werden. Betroffen sind Physiotherapeuten / Ergotherapeuten / Logopäden / Heilerziehungspfleger und weitere Berufsgruppen.

Besonders hart trifft es insbesondere die Geburtshilfe: so sind Hebammen und Entbindungspfleger ebenfalls nicht mehr im Pflegebudget berücksichtigt.

Wir fordern eine Änderung des GKV Finanzierungsgesetzes und die entsprechende Berücksichtigung von Hebammen und anderem medizinischem Fachpersonal!

Wir fordern die Bundesregierung auf, Hebammen in Kliniken weiterhin im Pflegebudget zu unterstützen! Frauen brauchen Hebammen in Kliniken bei der Entbindung und danach! Diese wichtige Aufgabe kann keinesfalls von anderweitigem Pflegepersonal oder Ärzten übernommen werden. Die Kreißsäle sind bereits jetzt überfüllt. Eine weitere Schließung von Geburtshilfe - Kliniken würde das System noch mehr überlasten und Schwangere vor weitere große Probleme stellen. 

An die Bundesregierung:

Das GSV Finanzstabilisierungsgesetz wird gravierende Folgen für die Geburtshilfe in Deutschland haben:
Auf den Wochenbettstationen werden Hebammen gekündigt werden, da diese Stellen nicht mehr refinanziert werden. Diese Hebammen sind jedoch essenziell für eine qualitative Betreuung von Frauen und Neugeborenen. Stattdessen werden reguläre Pflegekräfte eingesetzt, die nicht für Betreuung von Schwangeren und Neugeborenen ausgebildet sind. Dies hat einen massiven negativen Einfluss auf die Versorgungsqualität.

Für eine komplikationslose Geburt und Nachsorge ist die Betreuung durch eine Hebamme unerlässlich.
So ist nach § 4 II HebG die Wochenbettverlaufskontrolle nur den Hebammen vorbehalten. Warum? Weil Hebammen die entsprechenden Kenntnisse durch ihre Ausbildung und tägliche Arbeit haben und dadurch frühe Komplikationen erkennen.

Wir haben bereits einen Fachkräftemangel in den Krankenhäusern. Dieser wird nun durch dieses Gesetz verschärft. Nun soll das bereits überlastete, durch die Pandemie gebeutelte Pflegepersonal die Mammutaufgabe der Betreuung der Wochenbettstationen ohne jegliche Zusatzqualifikation übernehmen?

Die Ausbildung neuer Hebammen ist durch die Gesetzesänderung ungewiss. So sieht die Hebammenausbildungsverordnung vor, dass HebammenschülerInnen auf Wochenbettstationen durch eine Hebamme angeleitet werden. Wer übernimmt diese Funktion, wenn diese Stellen jedoch abgebaut werden? Die Ausbildung von neuen Fachkräften wird damit deutlich erschwert bzw. verhindert.

Langfristig werden immer mehr Krankenhäusern ihre Geburtshilfe schließen. Das zeigt auch die Statik des Deutschen Hebammenverbandes. So gab es 1991 noch 1186 Krankenhäuser mit Geburtshilfe. 2018 waren es nur noch 655. Das ist ein Rückgang von mehr als 40%. Und das trotz mittlerweile steigender Geburtenzahlen. Wo sollen Frauen in Zukunft ihre Babys gebären? Ohne jegliche qualifizierte Betreuung?
Unser Gesundheitssystem wird kaputt gespart. Die Geburtshilfe ist generell keine gewinnbringende Abteilung. Jetzt werden auch noch die Hauptbeschäftigten der Geburtshilfe, nämlich die Hebammen, nicht mehr für die Vor- und Nachsorge aus dem Pflegebudget finanziert. Damit steht die Geburtshilfe in sehr vielen Krankenhäusern vor dem Aus.
Viele Frauen sind bereits verzweifelt, weil ihre Kreißsäle und Wochenbettstationen überfüllt sind. Schwangere werden im Voraus bei Kliniken wegen Überlastung abgelehnt. Schwangere haben bereits Probleme beim Finden einer Hebamme für die Wochenbettbetreuung zuhause. Umso wichtiger ist doch eine qualitativ hochwertige Betreuung nach der Geburt im Krankenhaus. Wie soll das gewährleistet sein, wenn immer mehr Kliniken ihre Geburtshilfe schließen?

Durch die fehlende Unterstützung des Staats wird Geburthilfe zum Profitgeschäft. Eine Geburt im Krankenhaus und eine Betreuung danach durch eine qualifizierte Hebamme sollte kein Luxus sein. Sie sollte ein Grundrecht für jede Frau sein!

Die Arbeitsbedingungen für Hebammen müssen sich wieder verbessern und sie müssen als notwendiges medizinisches Pflegepersonal im Pflegebudget eingeschlossen werden. Genauso wie andere essenzielle Berufsgruppen in Krankenhäusern. Wir fordern daher die Überarbeitung des GKV-Finanzstabilisieribgsgesetzes.



Bild: Desinged by Freepik 

Erfolg
Diese Petition war mit 1.607.145 Unterstützer*innen erfolgreich!

Das Problem

„Hebammen waren ein wichtiger Teil meiner Schwangerschaft, sowohl vor, als auch nach der Geburt. Es ist mir wichtig, dass auch andere Menschen weiterhin diese Versorgung erhalten.“

Am 20. Oktober 2022 wurde von der Regierung das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschiedet.

Dieses sieht vor, dass ab 2025 nur noch qualifizierte Pflegekräfte, die der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt werden, im Pflegebudget berücksichtigt werden. Diese Gesetzesänderung hat eine gravierende Folge: so muss medizinisches Fachpersonal anderweitig von den Krankenhäusern finanziert werden. Betroffen sind Physiotherapeuten / Ergotherapeuten / Logopäden / Heilerziehungspfleger und weitere Berufsgruppen.

Besonders hart trifft es insbesondere die Geburtshilfe: so sind Hebammen und Entbindungspfleger ebenfalls nicht mehr im Pflegebudget berücksichtigt.

Wir fordern eine Änderung des GKV Finanzierungsgesetzes und die entsprechende Berücksichtigung von Hebammen und anderem medizinischem Fachpersonal!

Wir fordern die Bundesregierung auf, Hebammen in Kliniken weiterhin im Pflegebudget zu unterstützen! Frauen brauchen Hebammen in Kliniken bei der Entbindung und danach! Diese wichtige Aufgabe kann keinesfalls von anderweitigem Pflegepersonal oder Ärzten übernommen werden. Die Kreißsäle sind bereits jetzt überfüllt. Eine weitere Schließung von Geburtshilfe - Kliniken würde das System noch mehr überlasten und Schwangere vor weitere große Probleme stellen. 

An die Bundesregierung:

Das GSV Finanzstabilisierungsgesetz wird gravierende Folgen für die Geburtshilfe in Deutschland haben:
Auf den Wochenbettstationen werden Hebammen gekündigt werden, da diese Stellen nicht mehr refinanziert werden. Diese Hebammen sind jedoch essenziell für eine qualitative Betreuung von Frauen und Neugeborenen. Stattdessen werden reguläre Pflegekräfte eingesetzt, die nicht für Betreuung von Schwangeren und Neugeborenen ausgebildet sind. Dies hat einen massiven negativen Einfluss auf die Versorgungsqualität.

Für eine komplikationslose Geburt und Nachsorge ist die Betreuung durch eine Hebamme unerlässlich.
So ist nach § 4 II HebG die Wochenbettverlaufskontrolle nur den Hebammen vorbehalten. Warum? Weil Hebammen die entsprechenden Kenntnisse durch ihre Ausbildung und tägliche Arbeit haben und dadurch frühe Komplikationen erkennen.

Wir haben bereits einen Fachkräftemangel in den Krankenhäusern. Dieser wird nun durch dieses Gesetz verschärft. Nun soll das bereits überlastete, durch die Pandemie gebeutelte Pflegepersonal die Mammutaufgabe der Betreuung der Wochenbettstationen ohne jegliche Zusatzqualifikation übernehmen?

Die Ausbildung neuer Hebammen ist durch die Gesetzesänderung ungewiss. So sieht die Hebammenausbildungsverordnung vor, dass HebammenschülerInnen auf Wochenbettstationen durch eine Hebamme angeleitet werden. Wer übernimmt diese Funktion, wenn diese Stellen jedoch abgebaut werden? Die Ausbildung von neuen Fachkräften wird damit deutlich erschwert bzw. verhindert.

Langfristig werden immer mehr Krankenhäusern ihre Geburtshilfe schließen. Das zeigt auch die Statik des Deutschen Hebammenverbandes. So gab es 1991 noch 1186 Krankenhäuser mit Geburtshilfe. 2018 waren es nur noch 655. Das ist ein Rückgang von mehr als 40%. Und das trotz mittlerweile steigender Geburtenzahlen. Wo sollen Frauen in Zukunft ihre Babys gebären? Ohne jegliche qualifizierte Betreuung?
Unser Gesundheitssystem wird kaputt gespart. Die Geburtshilfe ist generell keine gewinnbringende Abteilung. Jetzt werden auch noch die Hauptbeschäftigten der Geburtshilfe, nämlich die Hebammen, nicht mehr für die Vor- und Nachsorge aus dem Pflegebudget finanziert. Damit steht die Geburtshilfe in sehr vielen Krankenhäusern vor dem Aus.
Viele Frauen sind bereits verzweifelt, weil ihre Kreißsäle und Wochenbettstationen überfüllt sind. Schwangere werden im Voraus bei Kliniken wegen Überlastung abgelehnt. Schwangere haben bereits Probleme beim Finden einer Hebamme für die Wochenbettbetreuung zuhause. Umso wichtiger ist doch eine qualitativ hochwertige Betreuung nach der Geburt im Krankenhaus. Wie soll das gewährleistet sein, wenn immer mehr Kliniken ihre Geburtshilfe schließen?

Durch die fehlende Unterstützung des Staats wird Geburthilfe zum Profitgeschäft. Eine Geburt im Krankenhaus und eine Betreuung danach durch eine qualifizierte Hebamme sollte kein Luxus sein. Sie sollte ein Grundrecht für jede Frau sein!

Die Arbeitsbedingungen für Hebammen müssen sich wieder verbessern und sie müssen als notwendiges medizinisches Pflegepersonal im Pflegebudget eingeschlossen werden. Genauso wie andere essenzielle Berufsgruppen in Krankenhäusern. Wir fordern daher die Überarbeitung des GKV-Finanzstabilisieribgsgesetzes.



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Erfolg

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Die Entscheidungsträger*innen

Karl Lauterbach
Bundesminister für Gesundheit
Beantwortet
Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. November 2022, mit der Sie auf die Petition von Michelle Franco zum Thema Pflegebudget von Hebammen aufmerksam machen. Ich kann die Sorgen von Hebammen in der aktuellen Zeit gut verstehen, jedoch werden bis zum Jahr 2025 Hebammenleistungen weiterhin im Pflegebudget abgebildet. Bezüglich der Finanzierung über das Jahr 2025 hinaus wird eine Krankenhausreform folgen, an der das Bundesministerium für Gesundheit mit Hochdruck arbeitet. Künftig sollen wieder mehr medizinische Notwendigkeiten und nicht mehr wirtschaftliche Zwänge die Krankenhausversorgung bestimmen. Daher müssen die Vorhaltekosten übernommen werden und die medizinisch notwendigen Leistungen bezahlt werden. Auch die Fehlsteuerung muss behoben werden. Dazu passt auch die Forderung, Hebammen im Pflegebudget zu belassen. Das entspricht meinen Plänen: Ihre medizinisch notwendige Leistung soll auskömmlich vergütet werden. Mir ist bewusst, dass Geburtshilfe und Kinderheilkunde nicht dem Spardiktat des alten Krankenhaussystems unterworfen sein darf. Deshalb investieren wir den ersten Schritt der Krankenhausreform in die betroffenen Kliniken. Des Weiteren werden wir die Hebammen aus dem Fallpauschalensystem nehmen, um ihre Leistungen gesondert zu bezahlen. Der wirtschaftliche Druck verträgt sich nicht mit dem Berufsbild Es ist wichtig, dass künftig Krankenhäuser nicht mehr auf dem Rücken der Hebammen sparen können. Mit freundlichen Grüßen Karl Lauterbach Foto: BMG/Thomas Ecke
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Petition am 4. November 2022 erstellt